Vegane Fleischerei ändert Produktnamen aufgrund von Verwirrung unter Kunden
Vegane Fleischerei ändert Produktnamen aufgrund von Verwirrung unter Kunden

Ein Unternehmen in Dresden, das fleischlose Salami und andere vegane Produkte anbietet, muss aufgrund von Kritik der Lebensmittelüberwachung neue Namen für ihre Produkte finden. Lediglich der Leberkäse darf weiterhin unter seinem ursprünglichen Namen verkauft werden.

Die Eröffnung der ‘Veganen Fleischerei’ in Dresden hatte kaum Zeit, um sich zu etablieren, als Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung bereits Kritik an der Bezeichnung einiger veganer Produkte äußerten. Laut Nils Steiger, einem der Gründer des Ladens, betrifft dies rund zwölf Produkte. Die „Sächsische Zeitung“ hatte zuvor über die Angelegenheit berichtet.

Die EU-Kennzeichnungsregelungen verlangen, dass Lebensmittel so benannt werden, dass Kunden eine informierte Entscheidung treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften von veganen und vegetarischen Lebensmitteln getäuscht werden.

Steiger versteht die Regelung nicht ganz, aber er will nicht gegen sie kämpfen. „Es bringt nichts, sich dagegen aufzulehnen. Das Gesetz ist das Gesetz. Wir haben nicht vor, einen Kreuzzug gegen die Beschriftung zu starten“, sagt Steiger. Die „Vegane Fleischerei“ wird jedoch versuchen, den „Rahmen des Möglichen“ auszunutzen und aus Gründen, die für die Verbraucher günstig sind, so nah wie möglich an dem ursprünglichen Produktnamen zu bleiben.

Steiger erklärt: „Wenn ein Kunde etwas kaufen möchte, das so schmeckt wie Salami, die gleiche Textur hat wie Salami und so aussieht wie Salami, dann scheint es mir offensichtlich, das Produkt als ‘vegane Salami’ zu bezeichnen“. Wenn man das Produkt „Gemüsestick“ nennt, könnte sich der Verbraucher, nach seiner Meinung, nicht wirklich vorstellen, was es ist.

„Leberkäse“ darf unter seinem ursprünglichen Namen verkauft werden.

Die Betreiber des Ladens haben, laut eigenen Angaben, die von den Kontrolleuren beanstandeten Produkte bereits umbenannt. Jetzt wird die „Sülze“ zum „Gesülze“, der „Tunfisch“ zum „Unvisch“ und die „Leberwurst“ zur „Groben“.

Laut EU-Kennzeichnungsregelungen müssen spezifische Wurstarten wie Salami als „Typ Salami“ gekennzeichnet werden, während der „Leberkäse“ seinen Namen behalten darf, da das Originalprodukt weder Leber noch Käse enthält.

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