In einer am Montag verbreiteten Presseerklärung übt Peta „scharfe Kritik“ an der Stadtverwaltung Eutin für die Erteilung der Gastspielgenehmigung, denn der Münchner Zirkusbetrieb „habe fortlaufend zahlreiche amtlich festgestellte Tierschutzverstöße“ begangen. „Die Liste der Missstände bei Circus Krone wird jedes Jahr länger“, sagt Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei Peta.
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Wer in die Diskussion eintaucht, wird schnell feststellen: Da werden Fakten aufgezählt, bei denen sich eine Überprüfung lohnt. Und es gibt vermeintliche Tierrechtler, die anderen Menschen das Recht auf Widerspruch nicht zubilligen, sondern zu fragwürdigen, teilweise strafwürdigen Formulierungen greifen.
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Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“
Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“
shz.de