Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungsverfahren gegen Edmund Haferbeck und Lisa Kainz ein – GERATI legt gegen diese Entscheidung, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein!
Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungsverfahren gegen Edmund Haferbeck und Lisa Kainz ein – GERATI legt gegen diese Entscheidung, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein!

Am 11. November erstattet GERATI Strafanzeige gegen den Vorstand von PETA und expliziert gegen PETA Mitarbeiterin Lisa Kainz wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung, Übler Nachrede und Verleumdung!

Wie zu erwarten wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg, nach meiner Strafanzeige, jetzt eingestellt. Aus dem Antwortschreiben, was am 23.11.2021 (Nachweis Poststempel) versendet und mir am 29.01.2022 nach 68 Tagen zugestellt wurde, ergeben sich mehrere Fragen! Vor allem wie der Name Edmund Haferbeck in ein Ermittlungsverfahren aufgenommen werden kann, wenn ich doch expliziert nicht gegen diesen, Strafanzeige gestellt habe?

Erstaunt muss man aber auch feststellen, dass der Staatsanwalt die Problematik der vorsätzlichen falschen Verdächtigungen und öffentlichen Vorverurteilungen von PETA kennt und nicht zu verfolgen scheint! Mittlerweile gibt es jedoch bereits mehrere Urteile bzw. Verfahren, gegen solche mutwilligen „Petzer“ bzw. Verleumder, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Video auf seinem YouTube-Kanal WBS aufzeigte!

Können PETA Strafanzeigen, Straftaten sein?

In Deutschland hat jeder das Recht Strafanzeige bei Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaften und der Polizei zu stellen. Egal ob eine Strafanzeige bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft eingeht, ein Staatsanwalt prüft diese und legt die weiteren Schritte fest. Um einmal die Dimensionen aufzuzeigen habe ich einmal nach Zahlen recherchiert und diese hier für das Jahr 2018 gefunden!

Im Jahr 2018 gab es 4,9 Millionen Strafanzeigen. Gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 81.000! Darunter zählen aber alle Verfahren, die von seitens der Staatsanwaltschaft vertreten werden. Also auch Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Eigentums- und Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte und weitere. 56,8 Prozent der Verfahren wurden nicht angeklagt, oder das Ermittlungsverfahren wurde wegen erwiesener Unschuld eingestellt!

Insbesondere PETA stellt in Deutschland seit Jahren insbesondere gegen Landwirte, deren Gehöfte abgebrannt sind, Strafanzeigen wegen des Verdachtes einer Straftat. Gleichzeitig hat PETA bei erwiesenen Straftaten aus dem Umfeld der Tierrechtsbewegung keine einzige Strafanzeige gestellt. Dr. Edmund Haferbeck, der jetzt als Leider der Rechtsabteilung von PETA entfernt wurde, sprach von Peanuts und hielt Straftaten von Tierrechtlern als notwendiges Mittel der Tierrechtsarbeit.

Strafanzeigen können eine Straftat sein, wenn man wissentlich eine Person, einer Straftat bezichtigt, die diese nicht begangen hat. Im § 164 Falsche Verdächtigung ist dieses geregelt.

Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie äußerte sich der Staatsanwalt in der Einstellungsverfügung?

Erstaunt war ich, dass diese Staatsanwaltschaft so offen mit den Vorwürfen gegen PETA umgeht, jedoch keinen rechtlichen Anhaltspunkt einer Strafverfolgung sieht. Wie ich das persönlich sehe, komme ich später dazu!

Das Erste, was mich überraschte war, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck und Lisa Kainz als Verdächtige des Ermittlungsverfahrens genannt wurden. In dieser Strafanzeige habe ich expliziert Haferbeck nicht erwähnt, da er von PETA degradiert wurde und nicht mehr als Leiter der Rechtsabteilung tätig ist. Meine Strafanzeige richtete sich gegen folgende Personen!

Strafanzeige gegen

den Verein Peta Deutschland e.V. Vertreten nach §26 BGB durch

Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

Anthony Lawrence, als Schriftführer

und

Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie

wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz

GERATI.de

Ergaben die Ermittlungen dann doch ein Zusammenhang mit Herrn Edmund Haferbeck? Dieses scheint mir ehern unmöglich, da ich die Strafanzeige am 11. November per Fax stellte und die Einstellung bereits am 16. November erfolgte! Dass Haferbeck private Telefonnummern von Staatsanwälten besitzt, konnte ich bereits am eigenen Leibe erfahren. Ich wurde widerrechtlich nach einem Anruf von Haferbeck bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, bei der Einreise im Februar 2018 vorläufig festgehalten. Alle Vorwürfe, die Haferbeck in 25 Strafanzeigen stellte, wurden nach Übergabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt und ich für unschuldig erklärt!

Schauen wir uns aber einmal einige Punkte der Einstellungsverfügung genauer an!

Die von lhnen enwähnte aktuelle Anzeige liegt hier vor. Auch weitere Anzeigen von ,,Peta” wegen sogenannter Stallbränden sind hier dienstlich bekannt.

Schon einmal gut, dass man Kenntnis besitzt, dass PETA unzählige Strafanzeigen gegen Landwirte gestellt habe, deren Gehöfte abgebrannt waren!

Eine Straftat der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) würde voraussetzen, dass der Beschuldigte falsche Tatsachen vorträgt. Nicht strafbar ist die Anzeige eines Sachverhalts, den der Anzeigende als unsicher oder ungeklärt darstellt und um Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
bittet. So liegt der Fall hier: ln der aktuellen Anzeige trägt ,,Peta” vor, dass es ,,immer wieder” durch unzureichende Brandschutzmaßnahmen zu Bränden komme. Dem hier ,,Angeschuldigtenseien ,,möglicherweise” wirtschaftliche lnteressen wichtiger als der Tierschutz. Es sei ,,zu prüfen“, ob es Probleme bei der Löschwasserversorgung gegeben habe, wie es ,,in vielen anderen Brandfällen” vorgekommen sei.

Eigentlich hätte ich hier den ganzen Absatz fett markieren müssen. Wenn der Staatsanwaltschaft die Fälle der Strafanzeigen von PETA bekannt sind und weiß das diese alle eingestellt wurden, müsste man nicht davon ausgehen können das irgendwann bei den PETA Mitarbeitern, auch die Intelligenz einsetzt! Wenn PETA sich so „UNSICHER“ ist, warum erfolgt dann mit Strafanzeigenstellung eine Pressemitteilung, verbunden mit einer öffentlichen Vorverurteilung? Nicht jeder der sich ein Auto kauft, will damit illegale Straßenrennen begehen. Zu behaupten, es sie aus wirtschaftlichem Interesse möglich, dass Brandschutzmaßnahmen missachtet werden, um gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu können, ist mehr als fragwürdig. Insbesondere, wenn dem Strafanzeigensteller tausende von Einstellungsverfügungen bei ähnlich angelegten Strafanzeigen vorliegen! Für die Löschwasserversorgung ist die jeweilige Kommune verantwortlich. Diese wird, obwohl GERATI bereits seit Jahren PETA darauf aufmerksam macht, nicht in der Strafanzeige einbezogen!

Die Verantwortlichen von „PETA“ machen mithin in der Anzeige deutlich, dass sie den genauen Sachverhalt nicht kennen, aufgrund anderweitiger Erfahrungen jedoch die Vermutung hegen, die Brandschutzmaßnahmen seien unzureichend gewesen und insoweit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragen. Das ist nicht verboten.

Auf welche Erfahrungen stützt sich PETA, wenn alle ihre Strafanzeigen eingestellt werden. In der Pressemitteilung stützt sich PETA auf folgende Aussage, mit der sie die Strafanzeige begründet!

 

Doch um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirtschaft möglichst gering zu halten, ist auch die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Alle Menschen können etwas gegen solch schreckliche Vorfälle tun. Denn würden alle vegan leben, wäre das nicht passiert.“

PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.

PETA.de

PETA, als Strafanzeigensteller ist also voll bewusst, dass es keine rechtlichen Vorgaben gibt, die hier eine Strafanzeige begründen würden. Aufgrund der willkürlichen Strafanzeigen Stellung gegen Landwirte und die nachweisliche Zurückhaltung von PETA bei Strafanzeigen, wenn radikale Tierrechtler Ställe in Brand setzten, zeigt allein schon die strafbare Handlung von PETA auf! Als heraus kam, dass in einem Brandfall ein Brandstifter das Feuer gelegt hatte, zog PETA die Strafanzeige zwar zurück! Aber gegen den Brandstifter selbst erstattete PETA keine Strafanzeige! Hier muss man sich wieder die Aussage von Edmund Haferbeck holen! 

Straftaten von Tierrechtlern sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit

Gleichzeitig lässt PETA die Artikel mit den haltlosen Anschuldigungen online und veröffentlicht keine, Richtigstellung, wenn die Unschuld erwiesen wurde! So werden unschuldige Menschen unter Mitwirkungen von Staatsanwälten öffentlich an den Pranger gestellte, obwohl sie nach dem Gesetz gänzlich unschuldig sind!

GERATI wird gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, gegen PETA Mitarbeiterin Lisa Kainz und der PETA Vereinsführung Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft einlegen!

Quellen:

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