Deutsche Botschaft in Jakarta meldet sich zur Klageschrift 27 O 396/20 endlich
Deutsche Botschaft in Jakarta meldet sich zur Klageschrift 27 O 396/20 endlich

Am 26.08.2021 erhielt ich ein Schreiben von der Deutschen Botschaft in Jakarta, dass endlich die Klageschrift 27 O 396/20 eingetroffen ist. Ich bat natürlich sofort per E-Mail um Zustellung der Klageschrift!

Sehr geehrter Herr Sch***,

ihr Schreiben habe ich erhalten, muss ihnen aber mitteilen, dass aufgrund der Gesundheitsgefährdung im Bereich Jakarta nicht zu Botschaft kommen kann. In Java gilt derzeit die PPKM-3 Regel, die aufgrund der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch Covid-19 erlassen wurde.

Dass ein Schreiben vom Landgericht Berlin zu mir unterwegs ist, ist mir bekannt, da ich, mit dem zuständigen Richter Thiel, in regelmäßigen Fax-Kontakt stehe.

Ich möchte sie bitten, das Schreiben mir über einen Boten zuzustellen. Gern übersende ich ihnen nach der Zustellung ein Empfangsbekenntnis!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

E-Mail vom 26.08.2021

Als ich nach einigen Tagen keine Informationen von der Deutschen Botschaft erhielt, versuchte ich telefonisch in Kontakt zu treten. Die zentrale Nummer wurde immer wieder mit der Ansage alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, nach 3x Klingeln automatisch beendet. Also sendete ich ein Fax an die Botschaft, worauf auch keine Reaktion erfolgte. Also informierte ich das Landgericht Berlin darüber, die darauf hin den Klagevertreter, die Kanzlei Günther in Hamburg informierte!

Antwort der Kanzlei Günther

Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, die den PETA-Juristen Krishna Singh vertritt, behauptete doch tatsächlich, ich hätte die Klageschrift selbst beschädigt, um mich der Verantwortung zu entziehen. Dümmer geht immer auch bei Rechtsanwälten in Hamburg! Natürlich vernichte ich eine Klageschrift, um mich der Verantwortung zu entziehen, teile aber vorher natürlich noch dem Landgericht Berlin mit, dass die Klageschrift beschädigt und unleserlich bei mir eintraf!

Dazu muss man wissen, dass Indonesien eine Zustellung per Empfangsbekenntnis nicht kennt. Von allen mir zugestellten Klageschriften aus der PETA Vereinigung, besitzt das Landgericht Berlin keinen einzigen Zustellnachweis. Ich könnte mich eigentlich genüsslich zurücklehnen und die Konsorten von PETA an ihren Mohrrübchen knabbern lassen. Aber nein GERATI Betreiber Silvio Harnos ist so erpicht auf den Rechtsstreit, dass er damit sogar selbst an die Öffentlichkeit geht und PETA dadurch sichtlich aus dem Konzept bringt. Bis heute hat PETA selbst nicht öffentlich eingeräumt Klagen und Strafanzeigen gegen mich eingereicht zu haben!

Man hätte zwar eventuell ein Versäumnisurteil erhalten, doch wäre dieses Urteil spätestens bei der Forderungsstellung in sich zusammengebrochen. Erstens muss die Klageschrift nachweislich zugestellt werden und zweitens muss nach Zustellung dem Beklagten das Recht auf Gehör eingeräumt werden! Obwohl ja das Recht auf Gehör durch das Landgericht Berlin mir generell verwehrt wird, wo sich jetzt bereits das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde befasst. Anders als bei den PETA Verfassungsbeschwerde wurde meine zur höchstrichterlichen Entscheidung angenommen! Vielleicht sollte PETA einmal darüber nachdenken mir die Stelle, als Leiter der Rechtsabteilung zu geben?

Die Rechtsanwältin Davina Bruhn outete sich auch als Coronaleugnerin, da sie tatsächlich behauptet eine Gesundheitsgefährdung liege in Jakarta nicht vor und ich könne Gefahrlos mich durch Jakarta begeben! Auf meine Frage im Antwortschreiben, warum wohl die Botschaft selbst nicht sich auf den Weg zu mir begibt erhielt ich keine Antwort!

Heutige E-Mail der Deutschen Botschaft

Heute erhielt ich folgende E-Mail von der Deutschen Botschaft aus Jakarta …

RK.521 E Harnos

Sehr geehrter Herr Harnos,

das Landgericht Berlin hat die Botschaft gebeten, Ihnen jeweils eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 22.10.2020 nebst den dazugehörigen Anlagen sowie der richterlichen Verfügungen vom 26.11.2020 sowie eine beglaubigte Abschrift den Beschlusses vom 26.11.2020 zuzustellen. Da hier in Jakarta kein Ausgangsbeschränkungen mehr, werden Sie daher gebeten, an einem der kommenden Werktage in der Zeit vom 08.00-11.30 Uhr in der Rechts- und Konsularabteilung vorzusprechen und die Schriftstücke abzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

E-Mail der Deutschen Botschaft vom 06.01.2022

Erstaunt musste ich wieder feststellen, dass keine direkte Durchwahl der E-Mail zu entnehmen war. Also rief ich die Zentrale an und es war wie seit Monaten. Nach 3x Klingeln wurde das Gespräch automatisch beendet. Ich versuchte es dann beim Amtsarzt der Deutschen Botschaft, von dem ich die Durchwahl hatte. Aber er war wahrscheinlich auch noch auf Jahresendurlaub! Also schrieb ich folgende Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft …

Hallo,

ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos  

Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft

Persönliches Telefongespräch mit der Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft in Jakarta

Auf meine Frage warum man über die Zentrale der Deutschen Botschaft keinem erreichen kann, konnte sie mir auch nicht erklären. Ich hätte aber jetzt ihre Nummer, die im Display angezeigt würde. Dann fragte ich, warum man weder auf meine E-Mail noch auf mein Fax reagiert habe. Da zog es mir tatsächlich die Schuhe aus! Man habe das Landgericht Berlin angefragt, ob die Zustellung wie ich wünsche erfolgen kann. Ich sicherte ein nachträglich unterzeichnetes Empfangsbekenntnis per Fax oder E-Mail zu. Vom Landgericht Berlin kam aber bis heute keine Antwort!

Das Landgericht Berlin sendete mir ein Schreiben zu, was an die Kanzlei Günther gesendet wurde. In dem hieß es, dass die Zustellung über die Botschaft erfolglos ist, und man für die Klagezustellung über das indonesische Auswärtige Amt eine ins Indonesische übersetzte Klageschrift benötigt! Wofür benötigt man für die Klageschrift eine Übersetzung, wenn es nicht von den indonesischen Behörden gelesen werden soll. Noch dazu, mit den haltlosen Vorwürfen, ich sei ein Straftäter nur, weil ich in einem Artikel die umgangssprachliche Aussage verwendetet, Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren! Nein, er hat ihn freiwillig abgegeben. Nur wenn der Führerschein wegen zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer abgenommen wurde, verwendet man die Aussage „Er hat seinen Führerschein verloren!“ Dasselbe gilt auch, wenn man im Job gekündigt wurde. Dann heißt es, „ich habe meinen Job verloren.“ Der Richter Holger Thiel, bekannt aus dem Urteil von Renate Künast (Grüne), wo er tiefste Beleidigungen, als Meinungsfreiheit ansah, sieht in der Aussage „verloren“ eine Beleidigung gegenüber Krishna Singh.

Gleichzeitig wurde mir bis heute das Urteil, was sich angeblich um ein Anerkennisurteil handelt zugestellt. Auf ominöser Art und weise reagiert mein damaliger Rechtsanwalt nicht mehr! Selbst gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist bis heute jede Stellungnahme ausgeblieben. Letztendlich habe ich nie einem Anerkenntnis zugestimmt! Als ich dem Landgericht Berlin mitteilte, dass ich für die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den alten Stand Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen möchte, wurde dieses mit der Begründung ich würde die Klägerparteien (PETA) nur massiv beleidigen und das Verfahren hat dadurch keine Erfolgsaussichten abgelehnt! Eine Verwehrung des Menschenrechts vor Gericht angehört zu werden. Im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versämnisurteil gefällt, mit der Begründung ich hätte meine Verteidigunsgbereitschaft nicht angezeigt! Gleichzeitig übermittelte man mir erst 2 Monate nach dem Versäumnisurteil die Unterlagen für den PKH-Antrag der kurzfristig abgelehnt wurde!

Schreiben an das Landgericht Berlin vom 06.01.2022

So wendete ich mich heute erneut mit folgendem Schreiben an das Landgericht Berlin …

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhielt ich erneut eine E-Mail von der Deutschen Botschaft in Jakarta!

Über die Zentralle der Deutschen Botschaft erreicht man immer noch keinen Ansprechpartner!

So antwortete ich auf die E-Mail wie folgt …

(Screenshot der E-Mail der Deutschen Botschaft von Jakarta)

Hallo,

ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos  

Daraufhin erhielt ich soeben einen Rückruf von Frau Nurissa A*** von der Deutschen Botschaft!

Sie teilte mir mit, dass dem Landgericht Berlin mit der E-Mail von mir vom 26.08.2021 dem Landgericht Berlin ein Schreiben zugesendet wurde, in dem man das Landgericht Berlin als Behörde bat, eine einfache Zustellung des Schreibens zu ermöglichen!

Auf dieses Schreiben der deutschen Botschaft in Jakarta, wurde bis heute vom Landgericht Berlin, nicht reagiert!

Frau Nurissa A*** konnte keine verbindlichen Aussagen zu meinem Vorschlag, das Schreiben per Kurier mir zuzustellen, geben. In Indonesien gibt es nicht die Art des nachweislichen Empfangsbekenntnis. Alle Einschreiben Rückschein Sendungen entsprechen demnach keiner Rechtssicheren Zustellung durch das Landgericht Berlin nach Indonesien!

Ich machte erneut den Vorschlag, dass mir das Schreiben per Kurier JNE oder GoJek zugestellt wird und ich mich bereit erkläre, per Fax oder E-Mail ein Empfangsbekenntnis der Deutschen Botschaft in Jakarta nachträglich zuzusenden.

Dem Landgericht Berlin müsste mittlerweile klar sein, dass ich mich gegen die Haltlosen Anschuldigungen aus dem Umfeld von PETA Deutschland und deren Mitarbeiter wehre und auch auf jedes Schreiben reagiere!

Frau Nurissa A*** teilte mir mit, dass ihr Vorgesetzter derzeit in Deutschland ist und erst am 13. Januar zurückkommt. Wir sind erst einmal so verblieben, dass sollte ich bis zum 15. Januar kein Telefonat oder E-Mail von seitens der deutschen Botschaft erhalten, ich mich dann noch einmal über die mir jetzt bekannte Rückrufnummer, bei der Deutschen Botschaft melde.

Um das ganze abzukürzen wäre es empfehlenswert, wenn von Seitens des Berliner Landgerichts der Deutschen Botschaft in Jakarta, kurz die Genehmigung der Zustellung mit nachträglicher Zustellbeurkundung durch mich, genehmigt würde.

Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin in der Deutschen Botschaft

Nurissa A***

Legal and Consular Section

Jl. M.H. Thamrin No. 1
Jakarta 10310, Indonesia
Email: [email protected]

www.jakarta.diplo.de

Tel: +62 21 3985 5***

Antrag auf Zuteilung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO

Da ich davon ausgehen kann, dass das Landgericht Berlin weiter den Kläger aus dem Umfeld von PETA Deutschland e.V. bevorteilt, und mir das rechtliche Gehör, durch die nicht Bewilligung eines PKH Antrages verwehrt, stelle ich hiermit in dem Verfahren 27 O 396/20 den Antrag, mir einen Rechtsanwalt nach §121 Abs. 5 ZPO zuzuteilen.

Ich bin nicht in der Lage einen Rechtsbeistand, den ich vor dem Landgericht Berlin benötige, zu finanzieren. Bereits im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versäumnisurteil erlassen und nachträglich die PKH abgewiesen, ohne mir in ausreichender Form rechtliches Gehör zu gewähren!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Es bleibt interessant und bleibt weiter spannend. In den nächsten Tagen gibt es dann noch ein schönes Ereignis, was die PETA – Konsorten aus dem Umfeld von Haferbeck und Krishna Singh so richtig zur Weißglut bringen wird. Wer sich mit mir anlegt, der sollte sich besonders warm anziehen. Vor allem, da nicht ich, sondern nachweislich PETA das Spielchen begonnen hat. Ich glaube, ich habe Haferbeck und Krishna Singh bereits die eine oder andere schlaflose Nacht beschert. Auch hätte sich doch PETA niemals an Kopi Luwak vergriffen! Ob mittlerweile in jedem PETA Büroraum ein rotes Schild mit „NICHT ÜBER KOPI LUWAK“ schreiben steht? Man hört sehr wenig in letzter Zeit darüber!

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