Garmisch-Partenkirchen / Stuttgart, 26. Juli 2021: Am Freitag beschloss der Kreistag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, sich mit der Kulturlandschaft in dem Landkreis als UNESCO-Weltkulturerbe zu bewerben. PETA kritisiert die Entscheidung. Denn auch die zeitweise Anbindehaltung von Rindern ist Teil des Antrags – Fachleute bewerten diese Haltungsform schon seit langer Zeit als Tierquälerei. Die Tierrechtsorganisation wandte sich im Vorfeld an den Landrat und protestierte zwei Mal vor Ort. PETA fordert die UNESCO nun auf, den Passus mit der Anbindehaltung – im Antrag als „Kombinationshaltung“ bezeichnet – nicht zu akzeptieren.

„Die Entscheidung ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Denn die mittelalterliche Haltungsform, bei der die Tiere im Stall über Monate oder teilweise sogar lebenslänglich am Hals fixiert werden, ist pure Tierquälerei“, so PETAs Fachreferentin Ilana Bollag. „Wir fordern nun die UNESCO auf, diese lebensverachtenden Zustände nicht als ‚Weltkulturerbe‘ zu betiteln.“

Rinder können sich nicht einmal umdrehen

PETA fordert ein bundesweites Verbot der sogenannten Anbindehaltung. Allein in Bayern wird noch etwa ein Drittel aller Rinder zeitweise oder dauerhaft gezwungen, in dieser Haltungsform zu leben – im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt der Anteil sogar bei über 50 Prozent. [1] In der Anbindehaltung werden die Tiere vor allem in kleinen und mittleren Betrieben während der Wintermonate oder das gesamte Jahr über so im Stall fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Sie stehen oder liegen somit über viele Monate oder sogar lebenslang in meist dunklen, verkoteten Ställen nahezu bewegungslos an einer Stelle. Diese Art der Haltung ohne Weidegang und Beschäftigung ist nicht nur eine enorme seelische Belastung für die Tiere, sondern führt in der Regel auch zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen. Die Anbindevorrichtungen können beispielsweise zu schmerzhaften Einschnürungen und Quetschungen am Hals, Liegeschwielen, entzündeten Gelenken und Lahmheit führen.

Bundesweites Verbot der Anbindehaltung längst überfällig

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sieht in der Anbindehaltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und toleriert bestehende Haltungen auch mit Weidegang nur noch im Rahmen einer Übergangsfrist und unter der Prämisse, dass den Tieren täglich mindestens zwei Stunden freie Bewegung gewährt wird. [2] Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), die Nachwuchsorganisation des Deutschen Bauernverbandes, fordert ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung innerhalb der nächsten fünf Jahre und ein Verbot der saisonalen nach spätestens zehn Jahren. [3] Dass die Anbindehaltung keine Zukunft hat, wird auch durch einen Entschluss des Bundesrates deutlich: Dieser hatte sich 2016 zumindest für ein Verbot, Rinder ganzjährig angekettet zu halten, ausgesprochen, da dies kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des Tierschutzgesetzes ist. [4]

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 

[1] Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (2017): Forschungsprojekt „Analyse der Struktur der Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung in Bayern“. Online abrufbar unter: https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/informationen/analyse-struktur-milchviehbetriebe-anbindehaltung-bayern_lfl-information.pdf. (05.07.2021).
[2] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (2015): Stellungnahme der TVT zur Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/?no_cache=1&download=TVT-Stellungn._Anbindehaltung_Rinder__August_2015_.pdf&did=124. (05.07.2021).
[3] Top Agrar Online (2018): BDL fordert gesetzliches Verbot der Anbindehaltung. Online abrufbar unter: https://www.topagrar.com/rind/news/bdl-fordert-gesetzliches-verbot-der-anbindehaltung-9833822.html. (05.07.2021).
[4] Bundesrat (2016): Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0101-0200/zu187-16.pdf?__blob=publicationFile&v=5. (05.07.2021). 

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