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Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss „Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen die zuständigen Richter“

Ich hatte ja bereits im Livestream berichtet, dass ich den Ablehnungsbeschluss meines Befangenheitsantrages im Verfahren 27 O 400/20 erhalten habe. Hier meine Antwort als sofortige Beschwerde.

Nach ca. 7 Stunden war ich fertig, oder soll ich sagen hatte ich die Schnautze voll und habe das Fax an das Kammergericht Berlin versendet. Hier erst einmal der Beschluss las PDF …

Beschluss  27 O 400/20

Und hier jetzt meine sechs Seitige Antwort in Form einer sofortigen Beschwerde!

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den mir am 27. April 2021 zugestellten Beschluss der Zurückweisung meines Befangenheitsantrages lege ich hiermit fristgerecht das Mittel der sofortigen Beschwerde ein!

Gründe:

Das Landgericht Berlin rügt die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers als unzulässig!

Nach meinen Erkenntnissen sind mindestens immer 2 Richter und vor allem der Vorsitzende Richter Txxx in alle meine aus dem Umfeld des Klägers Peta stammenden Klagen involviert.

Eine unabhängige Bewertung der Einzelklagen ist somit nicht möglich. Insbesondere da die Klägerpartei mit dem Schreiben vom 31. März 2021 zur Klage 27 O 519/19, weitere Klagen angekündigt hat!

Befangenheit Aufgrund vorangegangener Anträge

Im Verfahren 27 AR 17/19, an dem auch in diesem Verfahren beteiligte Richter Txxx und Sxxx geurteilt hatten, wurde auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Dieser wurde wie folgt begründet!

Ihr Urteil sei empörend, erläuterte die Kanzlei. Es liege der Verdacht nahe, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Die Richter hatten entschieden, dass Künast mehrere äußerst vulgäre und sexistische Hasskommentare hinnehmen müsse. Der Beschluss hatte für breite Empörung gesorgt. Die frühere Bundesministerin kündigte an, den Instanzenweg zu gehen und Beschwerde gegen den Beschluss des Berliner Landgerichts einzulegen.

Abzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371

Ich stelle mir dann die Frage, ob die involvierten Richter nicht aufgrund dieses Verfahrens nun ehern gegensätzlich Urteilen und somit befangen wären!

Der Leiter der Rechtsabteilung von Peta, Dr. Edmund Haferbeck rühmt sich öffentlich, private Telefonkontakte zu Staatsanwälten und Richtern zu besitzen. Wie das funktioniert, konnte ich bei der Einreise im Februar 2018 erleben. Haferbeck stellte über 25 Strafanzeigen wegen Verleumdung und Verstoßes gegen das deutschen Tierschutzgesetz gegen michund rief einen Staatsanwalt in Augsburg an, der mich zur Fahndung ausschrieb, sodass ich bei der Einreise in München vorläufig festgehalten wurde und das für über 90 Minuten. In der Fahndung standen nur Aktenzeichen und keine konkreten Vorwürfe. Wie auch wenn wie sich herausstellte die Akte leer waren. Hier wurde also von Peta die Justiz zur Rechtsbeugung angestiftet.

Erkennbar ist das noch deutlicher an der Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz. Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen, wenn ich 2008 ausgewandert bin und erst 2018 das erste mal wieder deutschen Boden betreten hatte. Erstaunlich das diese Strafanzeige, obwohl das ganze Verfahren in den Verstoß gegen das Deutsche Tierschutzgesetz zusammenfasst, wurde, gänzlich verschwunden blieb.

Telefonisch teilte mir ein Polizist mit, das er mir auch keine Angaben machen kann was mir vorgeworfen wird, da die Akte leer ist. Es sei aber eine neue Klage von Haferbeck eingetroffen, wo er Strafanzeige stellt wegen Verleumdung, da ich die Wahrheitsgetreue Aussage treffe, Peta will Blindenhunde verbieten lassen. Der Polizist teilte mir mit, dass er hier das auch als haltlos ansieht, da es ja selbst auf der Peta Webseite zu lesen ist!

Alle 25 Strafanzeigen wegen Verleumdung die Haferbeck stellte wurden eingestellt! Siehe meine umfangreichen Schreiben zu den bisher allen 4 Klagen aus dem Umfeld von Peta!

27 O 519/19

27 O 400/20

27 O 639/17

27 O 396/20

Bisher wurde mir nur für das Verfahren 27 O 519/19 PKH bewilligt. Für die Verfahren 400/20 und 639/17 verweigern die Richter des Landgerichts die Bearbeitung. Jedenfalls habe ich auf meine Anträge keinerlei Antwort erhalten. Die Klageschrift 27 O 396/20 kam völlig durchnässt und unleserlich bei mir an! Bis heute habe ich keine erneute Zustellung erhalten.

Mit der Verwehrung der Bearbeitung meines PKH Antrages verwehren mir die zuständigen Richter die Suche nach einem Rechtsanwalt.

Ich habe PKH oder wenigstens einen Beratungskostenschein beantragt, erhalte aber keinerlei Antworten auf meine Anträge, was darauf hindeutet, dass die zuständigen Richter hier bestrebt sind, ein Versäumnisurteil zu erlassen, ohne mir die Möglichkeit des Rechts auf Gehör zu ermöglichen.

Ich bin nicht in er Lage die sofort fälligen 200 € Vorschuss die ein Anwalt für die Rechtsberatung verlangt zu bezahlen. Der Antrag alle Verfahren in ein Verfahren zu vereinen, lehnte das Landgericht Berlin ab.

Es hat den Anschein, das der Kläger hier darauf aus ist, mich finanziell zu ruinieren in dem er unzählige weitere Klagen beim Landgericht Berlin einreicht und jedes Mal mit einem selbst festgesetzten Streitwert von 20.000 €!

Fehlende Prüfung der Klageschrift!

Die Richter räumen bei der ersten Antwort auf meinen Befangenheitsantrag ein, die Klageschrift überhaupt nicht hinreichend geprüft zu haben, ob dies berechtigt ist.

Die Klägerpartei wird mit Peta Deutschland e.V., Friolzheimer Str. 3a, 70499 Stuttgart angegeben. Hier fehlen die Vertretungsberechtigten Personen!

Nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Das heißt, dass der gesamte „Vorstand i. S. d. § 26 BGB“ in der Klageschrift aufzunehmen ist. Diese prozessuale Stellung hat zur Folge, dass Vorstandsmitglieder nicht als Zeugen, sondern nur als Partei gehört werden können.

Auch die Prüfung des angesetzten Streitwertes erfolgte nicht!

48 GKG

(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

Da sich aus dem Streitwert die vorauszuzahlenden eigenen Anwaltskosten berechnen, ist hier schon ein genauerer Blick erforderlich. Ob der Rechtsanwalt nun 1.800 € mir vor Beginn der Verhandlung in Rechnung stellen, oder ich mich sogar vor einem Amtsgericht selbst verteidigen kann und somit überhaupt keine Kosten im Vorfeld habe, ist schon ein großer Unterschied. Und jeder Anwalt nimmt mindestens 200 € Vorschuss bevor er überhaupt erst einmal Akteneinsicht beantragt!

Allein wenn sich die Richter die Klageschrift angesehen hätten und sich das Video was vom Kläger als Beweismittel beigefügt wurde, müsste den Richtern folgendes aufgefallen sein!

Ich reagiere in diesem Video auf ein Video von Peta Asia! Das hat nichts mit Peta Deutschland zu tun! Allein daraus ergibt sich bereits ein weiterer Grund die Klage abzuweisen. Wenn dieses nicht bereits durch die fehlende Legitimation erforderlich gewesen sein sollte.

Über Twitter kontaktierte mich Peta Asia und forderte mich auf mir ihr Video „Affen die angeblich, zum Kokosnüsse pflücken, gequält werden“ anzuschauen und zu reagieren. Das habe ich getan und hierbei meine eigene persönliche Meinung (Art 5 GG) kundgetan! Meine Behauptungen kann ich Belegen und bin auch bereit mich zu verteidigen, nur wie, wenn die Richter die Bearbeitung meines PKH Antrages verweigern! Nur mal am Rande angemerkt bisher sind es 4 Klagen, das wären hier für mich bereits fast 8.000 € Rechtsanwaltskosten, die ich für eine Verteidigung vor dem Landgericht Berlin aufbringen müsste!

Wenn sich der Kläger so sicher ist, dass er im Recht ist, warum klagt er nicht vor einem Amtsgericht? Hat er zu diesen keinen persönlichen und freundschaftlichen Kontakt, das er diese in den Urteilen Beeinflussen kann? Ich kann hier nur mutmaßen, eins steht jedoch für mich fest. Wenn die Richter des Landgerichtes so bestrebt sind das Verfahren bei sich zu behalten, obwohl die Zuständigkeit mehr als fraglich ist, sehe ich keinerlei Chancen auf einen fairen Prozess für mich!

Ich habe als Beschuldigter ein Recht auf einen fairen Prozess und nach dem bisherigen Verhalten des Landgerichts Berlin ist man hier mehr auf Seiten des Klägers! 

Der Kläger übt selbst tagtäglich Kritik an dritten! Das er dann mit eigener Kritik nicht umgehen kann, ist dann wiederrum mehr als fraglich!

Um zum Abschluss zu kommen, verweigern mir die zuständigen Richter nicht nur das ich einen Rechtsbeistand beauftragen kann, da sie bis heute auf meinen gestellten PKH Antrag nicht reagierten. Im Verfahren 27 O 519/19 verweigert man meine persönliche Teilnahme am Verfahren per Videokonferenz.

Als Beschuldigter habe ich ein verfassungsgemäßes Recht mich persönlich vor Gericht zu äußern. Wenn man dann den richterlichen Hinweis liest ich hätte einen Rechtsanwalt, der mich vertreten kann, dann frage ich mich schon ob hier nicht mit allen Mitteln verhindert werden soll, dass ich persönlich zu den Vorwürfen und den Argumenten des Klägers im Verfahren Stellung beziehen kann.

Von einem fairen Verfahren sind die Handlungen der Richter weit entfernt und nehmen ehern den Straftatbestand der Rechtsbeugung an!

Zum Thema Rechtsanwalt. Ich beschäftige mich seit 2013 intensiv mit Peta. Nachdem Peta mich mit einer kriminellem Mailbombing Attacke mit über 65.000 Emails innerhalb weniger Tage überzogen hat! Mit meinem Rechtsanwalt habe ich gerade einmal 15 Minuten telefoniert und ein paar E-Mails ausgetauscht! Wie soll er mich verteidigen, wenn wie im Fall des Verfahrens 27 O 519/19 vom Kläger immer neue Argumente vorgetragen werden, wo mein Anwalt keinerlei Kenntnis besitzt.

Mittlerweile habe ich selbst über 100 Stunden in die Klagen investiert, die ich lieber anders eingesetzt hätte!

Allein das die zuständigen Richter sich verwehren die Klageschrift zu Prüfen insbesondere die Höhe des festgesetzten Streitwertes, um die Kosten im Rahmen zu halten, zeigt das die Richter für den Kläger Partei ergreifen. Das ist weit entfernt von einem fairen Prozess, den ich vor einem deutschen Gericht erwarte!

Mit freundlichen Grüßen


Silvio Harnos

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