Gerade habe ich eine E-Mail von der Staatsanwaltschaft Amberg bekommen. Einstellungsverfügung zu der von GERATI gestellten Strafanzeige gegen Peta und 7 Mitarbeiter wegen Verdacht der falschen Verdächtigung!
Staatsanwaltschaft Amberg
Regierungsstr. 8
92224 Amberg
Telefon: 09621 370-337
Telefax: 09621 370-380
Aktenzeichen: 142 Js 3285/21
Ermittlungsverfahren gegen Ingrid Newkirk Harald Ullmann Krishna Singh Christian Arleth Dr. Edmund Haferbeck Lisa Kainz Julia Zhorzel wegen Falscher Verdächtigung Sehr geehrter Herr Harnos,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 09.04.2021 folgende Entscheidung getroffen:
Der Strafanzeige d. Silvio Harnos vom 30.03.2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.
Gründe:
Mit der genannten Strafanzeige wendet sich der Anzeige erstattet gegen die oben genannten Beschuldigten als Verantwortliche der Tierschutzorganisation PETA mit dem Vorwurf, dass diese wider besseres Wissens ihrerseits Strafanzeige auf Grundlage eines Zeitungsberichtes gestellt haben, wonach bei einem Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Amberg unter anderem einige Kälber zu Tode gekommen sind.
Der Anzeigeerstatter sieht damit strafbare Handlungen verwirklicht, insbesondere die Vergehen der falschen Verdächtigung bzw. der üblen Nachrede/ Verleumdung.
Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.
Die Strafanzeige von PETA nimmt lediglich Bezug auf ein tatsächlich erfolgtes Geschehen, das ohnehin bereits polizeiliche Ermittlungen nach sich gezogen hat. Die Anzeige der Tierschutzorganisation zieht lediglich darauf ab, das Brandgeschehen auch unter den Gesichtspunkten möglicher tierschutzrechtlicher Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu ahnden. Dies ist ein völlig legitimes und nicht zu beanstandendes Anliegen.
Niemand wurde durch diese Anzeige konkret beschuldigt und damit schon erst recht nicht verleumdet bzw. falsch verdächtigt.
Vor diesem Hintergrund ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kein Raum.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gaxxxxxx
Staatsanwalt als Gruppenleiter
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.Auf Anordnung
Mxxxxx Elisabeth Justizverwaltungsinspektorin
Staatsanwaltschaft Amberg
Regierungsstr. 8-10
92224 Amberg
Tel. 09621/370-337
Fax. 09621/370380