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Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Amberg 142 JS 3285/21

Gerade habe ich eine E-Mail von der Staatsanwaltschaft Amberg bekommen. Einstellungsverfügung zu der von GERATI gestellten Strafanzeige gegen Peta und 7 Mitarbeiter wegen Verdacht der falschen Verdächtigung!

Staatsanwaltschaft  Amberg

Regierungsstr. 8

92224 Amberg

Telefon: 09621 370-337

Telefax: 09621 370-380

Aktenzeichen: 142 Js 3285/21

Ermittlungsverfahren gegenIngrid Newkirk
 Harald Ullmann
 Krishna Singh
 Christian Arleth
 Dr. Edmund Haferbeck
 Lisa Kainz
 Julia Zhorzel
wegenFalscher Verdächtigung

Sehr geehrter Herr Harnos,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 09.04.2021 folgende Entscheidung getroffen:

Der Strafanzeige d. Silvio Harnos vom 30.03.2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.

Gründe:

Mit der genannten Strafanzeige wendet sich der Anzeige erstattet gegen die oben genannten Beschuldigten als Verantwortliche der Tierschutzorganisation PETA mit dem Vorwurf, dass diese wider besseres Wissens ihrerseits Strafanzeige auf Grundlage eines Zeitungsberichtes gestellt haben, wonach bei einem Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Amberg unter anderem einige Kälber zu Tode gekommen sind.

Der Anzeigeerstatter sieht damit strafbare Handlungen verwirklicht, insbesondere die Vergehen der falschen Verdächtigung bzw. der üblen Nachrede/ Verleumdung.

Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.

Die Strafanzeige von PETA nimmt lediglich Bezug auf ein tatsächlich erfolgtes Geschehen, das ohnehin bereits polizeiliche Ermittlungen nach sich gezogen hat. Die Anzeige der Tierschutzorganisation zieht lediglich darauf ab, das Brandgeschehen auch unter den Gesichtspunkten möglicher tierschutzrechtlicher Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu ahnden. Dies ist ein völlig legitimes und nicht zu beanstandendes Anliegen.

Niemand wurde durch diese Anzeige konkret beschuldigt und damit schon erst recht nicht verleumdet bzw. falsch verdächtigt.

Vor diesem Hintergrund ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kein Raum.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gaxxxxxx
Staatsanwalt als Gruppenleiter
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Auf Anordnung

Mxxxxx Elisabeth Justizverwaltungsinspektorin

Staatsanwaltschaft Amberg

Regierungsstr. 8-10

92224 Amberg

Tel. 09621/370-337

Fax. 09621/370380

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