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GERATI wird Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin einreichen.

Peta wird vom Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemäß § 2 BlnTSVKG das Verbandsklagerecht zugesprochen und das als anerkannte Tierschutzorganisationen!

Peta wird in Berlin das Verbandsklagerecht zugesprochen. GERATI schaute sich das neue Tierschutzverbandsklagegesetz vom Land Berlin genauer an und musste feststellen, das hier im Berliner Senat wohl mehr als gemauschelt wurde!

Allein schon die Grundvoraussetzungen des Berliner Verbandsklagerechts widersprechen einer Teilnahme von Peta. Dort heißt es …

Die Tierschutzorganisation wird auf Antrag anerkannt, wenn sie

  • rechtsfähig ist,
  • ihren Sitz im Land Berlin hat und ihr satzungsgemäßer Tätigkeitsbereich auch das Gebiet des Landes Berlin umfasst,
  • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert,mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist,
  • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
  • wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit ist,
  • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und
  • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.

Berlin.de

Peta Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht

Im Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 355/11) stellte der Richter fest, das Peta Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen. Der Leiter der Rechtsabteilung von Peta, Dr. Edmund Haferbeck sieht öffentlich Straftaten von Tierrechtlern, darunter Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Verleumdung u. a., als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit an. In einem Zoom + Interview sprach Haferbeck von Peanuts, für solche Straftaten. Gleichzeitig drohte Haferbeck in einem öffentlichen Interview, mit der Gründung einer Terrororganisation, vergleichbar der Al Quaida. Was die Opfer und die Angehörigen des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt wohl sagen, wenn jetzt eine radikale Organisation, die bereits verbal Menschen terrorisiert, in der Berliner Politik ein Mitspracherecht bekommt.

Vor ein paar Monaten beschäftigte sich der Bundestag expliziert mit Peta und diskutierte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit unter dem Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“.

Peta ist gegen jede Art von Tierhaltung

Öffentlich tritt Peta auf und fordert eine generelle Haltung von Tieren. Offen spricht sich Peta sogar für ein Verbot von Blindenhunden aus, selbst die Arbeit und Ausbildung mit Polizeischutzhunden will man bei Peta verbieten.

Die Tierschutzarbeit in Deutschland existiert von Peta nur unter falschen Tatvorwürfen und Verleumdungskampagnen, gegen Landwirte deren Ställe abgebrannt sind und anderen Tierhaltern. Gleichzeitig gibt Haferbeck als Sprecher von Peta bekannt, dass man von Peta Seite niemals eine andere Tierrechtsorganisation verklagen würde, auch wenn bei ihren Handlungen Tiere zu Schaden kämen. Allein diese Aussage müsste doch beim Land Berlin auf Unverständlichkeit treffen. Entweder sind vor dem Gesetz alle gleich, oder irgendetwas läuft schief, mit dem Rechtsverständnis des Berliner Senates.

Der Hammer kommt aber noch!

Peta erhält nicht nur einen Sitz in dem Senatsausschuss, sondern gleich zwei von drei Sitzen, die an Tierschutzorganisationen vom Land Berlin vergeben werden. Anzumerken ist, dass kein einziger Platz an eine Tierschutzorganisation wie ein Tierheim vergeben wurde!

Ein deutlicher Verstoß gegen das demokratische Rechtsverständnis. Man könnte bei dieser Sitzverteilung wohl auch von Vetternwirtschaft ausgehen. Offen bleibt welche Grundlagen zur Ernennung führten. Schaut man sich die Voraussetzungen an, die das Land Berlin stellte, darf man sich schon Fragen, warum Peta gleich Zwei von drei Sitzen zugesprochen bekam!

  • rechtsfähig ist, / (Peta Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht und von Peta werden Straftaten aus der Tierrechtsszene als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit angesehen)
  • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert, mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist, (Peta selbst sieht sich nicht als Tierschutzorganisation, sondern als Tierrechtsorganisation – hier erscheint es fragwürdig, ob Tierrecht mit einer Gemeinnützigkeit rechtlich verbindbar ist)
  • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet, (Welche Tätigkeiten im Bereich Tierschutz meint das Land Berlin bei Peta gefunden zu haben? Die tausenden willkürlich gestellten Strafanzeigen, die ehern die juristische Unfähigkeit von Peta belegen. Um welches Tier hat sich Peta in den letzten Jahren in Deutschland aufopferungsvoll gekümmert, ohne Halter mit falschen Tatsachen öffentlich an den Pranger zu stellen. In Deutschland findet von Peta kein Tierschutz statt. In den USA tötet Peta 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut gegeben werden und nicht weil sie schwer Krank sind, sondern nur aus reiner Profitgier)
  • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und (Das Land Baden-Württemberg lehnte das Verbandsklagerecht unter anderem für Peta ab, da sie keine anderen Mitglieder zulassen. Im Jahr 2019 änderte Peta ihre Satzung zwar und ermöglichte offiziell das andere Mitglieder sich bewerben können, jedoch wurde seit diesem Zeitraum keine neuen Mitglieder zugelassen. Die Aussage von Ullmann, derzeit benötigen wir keine neuen Mitglieder, sagt wohl alles aus)
  • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken. (Wie soll ein Verein der selbst gegen geltende Gesetze verstößt sich daran halten. Peta bringt unverzüglich eine Pressemitteilung heraus und stellt das ausgesuchte Opfer öffentlich an den Pranger, obwohl das Ermittlungsverfahren zum größten Teil die Unschuld ermittelt, des von Peta ausgesuchten Opfer beweist, Peta entschuldigt sich weder noch wird die Pressemitteilung mit der falschen Verdächtigung aus dem Internet entfernt)

GERATI wird Verfassungsbeschwerde einreichen

Die aufgezählten Punkte lassen die Entscheidung des Berliner Senates, gleich zwei Sitze an den radikalen Tierrechtsverein Peta zu vergeben, als Fragwürdig erscheinen. GERATI wird deshalb nächste Woche eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin einreichen. Gleichzeitig ist eine Petition geplant, um diese Entscheidung des Landes Berlin rückgängig zu machen. Gern könnt ihr euch alle beteiligen. Weitere Informationen folgen Anfang nächster Woche!

Quellen:

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