Kieler Staatsanwältin im Verfahren wegen Amtsmissbrauch freigesprochen! Haferbeck von Peta schwärmt für diese Staatsanwältin!
Ich lag gestern Abend bereits im Bett, als im Sekundentakt Nachrichten und E-Mails mich erreichten. Kieler Staatsanwältin freigesprochen, lautete in den meisten Fällen die kurze Mitteilung! Tatsächlich, muss man hier wieder einmal mit dem Kopf schütteln. Ich beschloss erst einmal abzuwarten, was Medien über dieses Skandalurteil berichteten.
Der Stern kommentierte einen Beteiligten Rechtsanwalt des Verfahrens …
„Unfassbar“, nennt der Rechtsanwalt Frank Knuth aus Burg bei Magdeburg das Urteil. „Ich habe Zweifel daran, dass das Landgericht Kiel neutral über die Kollegin geurteilt hat“. Knuth vertritt einen Landwirt, dessen Rinderherde Maya S. laut Anklage eigenmächtig und ohne Notveräußerungsanordnung verkauft hatte. Sie war deshalb wegen Diebstahls angeklagt. Doch auch darin sah das Gericht keinen schwerwiegenden Rechtsbruch. „Das lässt mich am Rechtstaat zweifeln“, sagt Knuth.
Auch meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz lassen die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu! Ich wurde 90 Minuten bei der Einreise in München aus Abu Dhabi kommend von der Bundespolizei festgehalten. Man konnte mir keine konkreten Vorwürfe präsentieren, außer die Aktenzeichen! Bei meiner Strafanzeige gegen diese Staatsanwaltschaft und die Angehörigen der Bundespolizei, konnte man sich nicht vorstellen, warum ich wegen einer Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten, 90 Minuten festgehalten wurde. Auch ein verweis, dass dieser Postbevollmächtigte ja auf Grundlage meiner deutschen Domain, beim Registrar, hinterlegt ist und damals sogar noch für jedermann abrufbar war, änderte daran nichts. Die Ermittlungsverfahren wurden alle eingestellt. So konnte sogar ein mit einer Strafanzeige belasteter Staatsanwalt sein Verfahren selbst bearbeiten und einstellen. Die Generalstaatsanwaltschaft sah darin, kein Vergehen!
Haferbeck von Peta führt Freudentanz aus
So sagt Dr. Edmund Haferbeck in seiner Pressemitteilung folgendes …
„PETA begrüßt den Freispruch erster Klasse für die Kieler Staatsanwältin Dr. Maja S. Wenn eine Staatsanwältin in solch komplexen Verfahren Fehler macht, kann dies nicht als Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB eingestuft werden. PETA ist erleichtert darüber, dass diese Staatsanwältin, die das Recht gegen erwiesene Tierquäler durchgesetzt hat, nunmehr freigesprochen wurde. Das Kieler Landgericht hat dem Druck aus den betroffenen Tierhalterkreisen standgehalten. Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe auf eine Revision gegen dieses Urteil verzichtet und auch die noch ausstehenden Verfahren gegen die Staatsanwältin ad acta legt. Ein Rückblick: PETA hatte unter anderem gegen die Elefantenhaltung des Circus Africa und auch gegen einen Reiterhof bei Eckernförde Anzeigen erstattet. Die Kieler Staatsanwältin wertete die vorgelegten Beweismaterialien zutreffend als erhebliche Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes. Im Falle des Reiterhofes wurden die Beschlagnahmungen vieler Tiere wiederholt von Kieler Gerichten als zulässig und begründet ausgeurteilt. Zu erinnern ist auch an die Razzia beim Skandal-Schlachthof VION in Bad Bramstedt, die sie zu verantworten hatte und dadurch erhebliche Verstöße gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen zu Tage förderte. Dr. Maja S. ist eine Juristin, die tierschutzrechtliche Regelungen konsequent umgesetzt hat – eine solche Staatsanwältin kann sich der Tierschutz nur wünschen.“
Es sollte niemanden verwundern, das Haferbeck mit keiner Silbe erwähnt, dass dieses Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Sollte sie darauf verzichten, sieht es für Entschädigungen, der geschädigten Tierhalter wohl schlecht aus!
Weiterhin vergisst Haferbeck gänzlich, seine mit dieser Staatsanwältin gescheiterten Beschlagnahme der Tiere des Zirkus Vegas.
Im Februar 2016 wurde Birgit Heß Chefin der Staatsanwaltschaft. Maya S. machte einen „resoluten“ und „engagierten“ Eindruck auf sie. „Ziemlich respektabel“ fand die neue Behördenchefin es, wie Maya S. im Mai 2013 den Zirkus „Las Vegas“ bei Norderstedt mit über 60 Polizisten umstellte und einen Elefanten, zwei Tiger und eine Löwin beschlagnahmte. Das Amtsgericht Norderstedt sprach die Zirkusleute 2017 vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Deutliche Worte fand er für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sie habe „die Verhältnismäßigkeit aus dem Blick verloren“, sagte Richter Jan Willem Buchert.
GERATI bleibt dran und wird über diesen Fall weiter berichten!
Heino Brunkert
18. August 2020Rechtsstaat ? Nein ,Drecksstaat !!