Peta Vorstand lässt keine neuen ordentlichen Mitglieder zu und verstößt somit gegen die eigene Satzung. Mit diesem Verstoß ist die Gemeinnützigkeit von Peta in Gefahr!
Im Dezember 2018, hat Peta ihre eigene Satzung abgeändert und auf einmal jeden Erlaubt sich bei Peta als ordentliches Mitglied zu bewerben. Dieses habe ich als Tierschutzliebhaber natürlich sofort am 1. Januar 2019 getan. Bis heute liegt, mir weder eine Zu noch Absage vom Vorstand des Vereins Peta vor. Ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die ein gemeinnütziger Verein erfüllen muss.
Der genaue Wortlaut der Satzung von Peta lautet …
2. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zur Gewaltfreiheit gegenüber Tieren bekennt, und wer sich aktiv für die Ziele von PETA und ihre Verwirklichung einsetzt.
Ordentliches Mitglied kann ferner jede juristische Person werden, insbesondere solche, zu deren Aufgabe die Unterstützung des Tierschutzes gehört. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
3. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
Mehrere Personen haben sich seit diesem Zeitraum bei Peta als ordentliches Mitglied beworben!
Und es dürfte nicht schwer sein zu erraten, das Peta keinen einzigen bisher als ordentliches Mitglied akzeptiert hat. In der Urteilsbegründung der Abweisung der Klage, für einen Anspruch auf ein Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg begründete der Richter diese Abweisung unter anderem damit, dass es fragwürdig sei ob Peta aufgrund der geringen Anzahl von offiziellen Mitgliedern überhaupt in der Lage zu sein scheint, die Aufgaben im Tierschutz zu erfüllen.
Ein enttäuschter Bewerber für ein ordentliches Mitglied bei Peta, meldete sich bei GERATI und präsentierte die Antwort E-Mail vom 2. Voersitzenden Harald Ullmann.
So schreibt Harald Ullmann in seiner Ablehnung der Bewerbung eines Tierschützeres folgenes!
Der Vorstand hat über Ihren Aufnahmeantrag beraten und zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Erweiterung des Kreises ordentlicher Mitglieder nicht vorgesehen ist.
Also will Peta trotz der verheerenden Urteilsbegründung, die die Gemeinnützigkeit, auf Grundlage der fehlenden Mitgliederzahlen und damit verbundenen Aufgabenbewältigung anzweifeln, nicht beenden. Wer auch bereits Ablehnungen von Peta erhalten hat, kann sich gern bei mir melden. Es dürfte wohl das zuständige Finanzamt interessieren wie Peta mit ihrer eigenen Satzung verfährt. Denn dort steht „jede Person“ kann sich bewerben!
Meine E-Mail an Herrn Harald Ullmann
Sehr geehrter Herr Harald Ullmann,
wie ich heute erfahren habe, findet bei Peta doch eine notwendige Sitzung des Vorstandes bei Bewerbungen für ordentliche Mitglieder statt.
Ich habe mich, nachdem Peta ihre Satzung änderte am 01.01.2019 bei Peta als ordentliches Mitglied für Peta beworben. Der Aufnahme Antrag wurde an die von Peta im Impressum hinterlegt E-Mail-Adresse gesendet und ist weiterhin ihnen per Fax zugestellt worden. Als Beweis lege ich ein dokumentiertes bei YouTube veröffentlichtes Video vor! Abzurufen unter: https://youtu.be/IFdpo_yqHuY
Bis heute habe ich keine Antwort auf meine Bewerbung erhalten, obwohl dieses zwingend für einen gemeinnützigen Verein der Peta Deutschland e.V. ist, erforderlich ist.
Deswegen Frage ich hiermit noch einmal bevor ich weitere rechtliche Schritte unternehme an:
- Wann wurde über meinen Antrag beraten?
- Welche Entscheidung wurde getroffen?
- Und wann erhalte ich eine notwendige Antwort?
Sollten sie sich außerstande sehen, sich meine Bewerbung anzuschauen, weise ich vorsorglich auf geltendes Vereinsrecht hin.
Zweiter Punkt!
Ich weiß nicht, ob ihnen als zweiter Vorsitzender oder ihrer Rechtsabteilung bekannt ist, dass sie gegen die Information- und Meinungsfreiheit verstoßen. Seit Monaten sperren sie nachweislich nur indonesische IP-Adressen und erschweren mir die journalistische Tätigkeit. Sie sperren unter anderem den Zugang zu ihren frei verfügbaren Pressemitteilungen und Artikeln, die sie auf Peta.de veröffentlichen. Ein Rechtsverstoß den sollten sie hier nicht einlenken, zur Anzeige bringen werde. Es kann natürlich auch sein das Ihr Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck versucht aufgrund der Klage von seiner Person und Peta (ohne vertretende Personen) mir die Recherche zu meiner Verteidigung erschweren möchte.
Was in dieser Hinsicht noch ein schwerwiegender Rechtsverstoß ist. Anzumerken ist das Peta bereits in der Vergangenheit mehrfach mich in Artikeln mit Namen und Firmenbezeichnung benannte. Ihr gab es wie selbst wissen mehrere Rechtsstreitigkeiten. Da die Seite Peta.de eine öffentlich verfügbare Webseite ist und Peta International agiert, ist es wohl fragwürdig, warum nur indonesische IP-Adressen gesperrt werden. Ich habe diverse Länder getestet und musste tatsächlich feststellen, dass sie nur Indonesien sperren und das auf Grundlage meiner Kritik an Peta.
Ein grober Rechtsverstoß, denn sollten sie weiterhin versuchen mich Auszusperren, rechtlich verfolgen werde. Auch im laufenden Rechtsverfahren Haferbeck + Peta ./. Harnos / GERATI werde ich dieses bei Gericht durch meinen Rechtsanwalt ansprechen lassen und weitere rechtliche Schritte veranlassen.
Hier noch der Beweis, dass sie Indonesische IP-Adressen sperren.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
GERATI – Gegen radikalen Tierschutz
BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9
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Indonesia
Tel.: +62 87 882424150 (Prefers WhatsApp)
Tel.: +49 3581 7921521 (German support)
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E-Mail: info@gerati.de
Webseiten: gerati.de
mha
17. Juli 2020Na, die lassen sich doch nicht ihr überaus erfolgreiches Geschäftsmodell kaputt machen, indem sie sich eine Laus in den Pelz setzen. Solange wie „Fördermitglieder“ ihren Lebenswandel finanzieren ist doch für die PeTA Bosse/Innen alles im grünen Bereich. Bloß nicht dran rühren!