Die Verhandlung am Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg findet am Donnerstag, dem 12. März 2020, 11.00 Uhr statt.
Wie GERATI bereits im letzten Artikel „Verwaltungsgerichtshof Mannheim entscheidet über Peta Verbandsklagerecht“ mitteilte, wird die Klage von Peta für ein Verbandsklagerecht nach drei Jahren nun entschieden.
Der Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg teilte folgendes mit …
4. Verfahren von öffentlichem Interesse, in denen voraussichtlich im Jahr 2020 eine Entscheidung des VGH ansteht
1. Senat
Verbandsklagerecht für PETA Deutschland e.V.?
Die Organisation PETA Deutschland e.V. (Kläger) erstrebt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) die Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation. Der Kläger beantragte am 30. November 2015 nach § 5 des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) beim Beklagten die Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation. Mit Bescheid vom 19. Dezember 2016 lehnte der Beklagte diesen Antrag u.a. mit der Begründung ab, dass von der für eine Anerkennung erforderlichen landesweiten Tätigkeit des Klägers mit nur neun stimmberechtigten Mitgliedern nicht auszugehen sei. Die hiergegen von PETA erhobene Klage blieb beim Verwaltungsgericht Stuttgart ohne Erfolg. Dieses wies die Klage mit Urteil vom 30. März 2017 ab. Mit der Berufung (1 S 702/18) verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.
In dem Verfahren ist Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Donnerstag, den 12. März 2020, 11.00 Uhr
im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg
68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II.
Die Sitzung dürfte öffentlich sein. Wer in der Nähe wohnt, kann gern an der Verhandlung teilnehmen und später darüber berichten.