Peta als selbsternannte größte Tierrechtsorganisation in Deutschland hat in keinem Bundesland ein Verbandsklagerecht eingeräumt bekommen! Dennoch will Peta vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Als ich mir den Beitrag von Dr. Christian Arleth (Rechtsanwalts von Peta) bei der Tierrechtskonferenz anschaute, musste ich mehrfach wegen seiner stupiden Aussagen lachen. Tatsächlich behauptet er, dass sich Peta wegen Naruto in einem Vergleich geeinigt haben sollte. Fakt ist, dass das Gericht in den USA diesem von Peta angestrebten Vergleich eine Abfuhr erteilte und das Verfahren zu lasten von Peta eingestellt hatte. Warum Herr Christian Arleth hier lügt weiß er wahrscheinlich selber nicht. Bis heute sind für Naruto weder von Peta noch von einer anderen seit Zahlungen in Indonesien eingetroffen. Dieses ergab eine Telefonrecherche bei der zuständigen Tierschutzorganisation, die die Affen um Naruto betreut.
Anfang nächsten Jahres fliege ich selbst nach Sumatra um tiefer mich mit der Geschichte Peta und Naruto zu beschäftigen. Aber es gab während seines Beitrages von Dr. Christian Arleth eine weitere interessante Äußerung, die mich aufhorchen ließ. In dieser Aussage kündigte der Peta Rechtsanwalt eine spektakuläre Klage an.
Peta will für männliche Schweine vor dem Bundesverfassungsgericht klagen
Das Lustige an dieser Geschichte ist, dass Peta gerade einmal nur aus sieben Mitgliedern besteht und Bewerbungen um Vollmitgliedschaft, trotz Vereinssatzungsänderungen missachtet. Demnach verstößt Peta hier vorsätzlich gegen ihre eigene Vereinssatzung! Ich habe mich im Januar 2019 bei Peta als Vollmitglied beworben. Vorgeschrieben ist, dass der Vorstand zu der Bewerbung eine Stellung bzw. Mitteilung erlassen muss! Doch die Vereinsführung lässt keine anderen Mitglieder einfach zu, nur um weiter sich das Geld aus dem Tierschutz in die eigenen Taschen stecken zu können.
Klage soll morgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden
Klagen will Peta wegen der Betäubungslosen Kastration von männlichen Schweinen. Erst in diesem Jahr wurde dieses Kastrationsverfahren durch die Bundesregierung verlängert.
Peta fehlt von vornherein die Klagebefugnis. Peta besitzt in keinem Bundesland ein Verbandsklagerecht. In Baden-Württemberg wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass Peta nur aus sieben Mitglieder besteht und keine demokratische Mitgliederwahl zulässt. Die Vereinsposten werden demnach unter der Hand verschachert. Ein weiterer Punkt ist die Rechtsstaatlichkeit von Peta.
So bezeichnet Peta Straftaten, wie Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Nötigung die von Tierrechtlern immer wieder begangen werden, als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung, die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht diese Klage einreichen will, drohte mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar mit Al Quaida im Namen der Tiere. Und so ein Verein erhebt Klage vor dem größten deutschen Gericht!
Aber auch nicht nur, das die Klagebefugnis von Peta gänzlich fehlt, so Urteilte erst das Bundesverwaltungsgericht gegen die Tierrechtler im Fall des Schredderns männlicher Eintagsküken. Das Verfahren, was Peta anstrebt, scheint also bereits von Vornherein aussichtslos zu sein.
Urteil:
Das Ergebnis: Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.
Peta nutzt diesen sinnlosen Klageversuch als reine eigen PR Aktion. Wie schön wäre es doch, wenn Peta sich selbst einmal in die Ställe legal begeben würde und Landwirten die in Not mit ihren Tieren geraten sind unterstützen würde. Dieses passt aber bei Peta nicht ins Konzept. Peta geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um den eigenen Profit. So ist es auch verständlich, dass Peta selbst Blindenhunde verbieten möchte. Wer diese Behauptung aufstellt, wird dann schon mal von Peta mit einer Strafanzeige überzogen, die aber wie in meinem Fall ins Leere läuft. Immerhin kann man auf Peta Webseiten und in Internetarchiven diese Aussage nachlesen.