Strafanzeige gegen PETA und der Grund
Nachfolgend verantwortlich für Text, Inhalt und Weiterleitungen: Manuel Tripp
Mit einer Art Handlungsempfehlung wandte sich die selbsternannte Tierschutzorganisation PETA Anfang August auf ihrer Internetseite an die Öffentlichkeit. Sie forderte ihre Unterstützer dazu auf, Angler zu belästigen, wenn sie auf diese treffen sollten. Empfohlen wird dabei, gefangene Fische zu befreien, Steine ins Wasser zu werfen oder die Papiere heraus zu verlangen. Zudem wurden Angler im Allgemeinen in die Nähe gerückt, aggressiv und betrunken zu sein.
Diese unverfrorene Frechheit stellt einen Pauschalangriff gegen Hunderttausende Angler in Deutschland dar und hat wohl auch juristisch den Boden der Rechtmäßigkeit längst verlassen. Als leidenschaftlicher Angler und Rechtsanwalt habe ich daher Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vertreter von PETA Deutschland e.V. – den Vorsitzenden Herrn Harald Ullmann – sowie gegen die Autorin des vorgenannten Artikels Tanja Breining bei der Polizei Baden-Württemberg gestellt.
Mit dem Artikel unter PETA: TIPPS GEGEN ANGLER wird aus meiner Prüfung zufolge explizit gem. § 111 StGB zu rechtswidrigen Taten aufgerufen. Tierbefreiung stellt einen Diebstahl dar (vgl. OLG Karlsruhe vom 04.03.2005), vorsätzliches Steinewerfen kann zudem den Tatbestand der Nötigung begründen, zumindest aber wohl groben Unfug gem. §§ 116, 118 OWiG erfüllen.
Herrn Ullmann und Frau Breining drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.
Ich werde an dieser Stelle regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Tripp
Rechtsanwalt
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