Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern zeigte den Circus Afrika an und machte sich dabei wieder einmal lächerlich!
Dass Simon Fischer in manchen Sachen, etwas Rückständig in der Auffassungsgabe und Verarbeitung seiner Gedanken ist, beweist er immer wieder. Jetzt sah er einen Elefanten vom Circus Afrika und erstattete sofort Strafanzeige, bei der Stadt Furth im Wald, wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsverordnung!
Gegen welchen Paragrafen der Elefant verstoßen haben sollte, schien ihm genauso wenig Sicher zu sein, wie auch der Empfänger dieser Strafanzeige. Die Strafanzeige reichte er bei der Stadt Furth ein im Wald ein, die sich gleich erst einmal nicht dafür zuständig hielten und diese Strafanzeige an die hiesige Polizeidienststelle weiterleiteten. Trotz intensiverer Analyse der Strafanzeige von Simon Fischer, konnte die Polizei keinen Verstoß gegen irgendein Gesetz feststellen.
Er hat die Anzeige an die Polizei weitergeleitet, weil die Stadt dafür nicht zuständig sei, teilt Ordnungsamtsleiter Toni Lauerer auf Nachfrage unseres Medienhauses mit. Ludwig Kreitl, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion, sagt dazu, man sehe derzeit keine Veranlassung, eine Sanktionierung auszusprechen, da keine verkehrsrechtlichen Verstöße stattgefunden hätten.
mittelbayerische.de
Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern bekannt für seine unfähige Rechtsauffassung
So erstattete Simon Fischer gegen den Betreiber von GERATI Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen angeblicher Verleumdung seiner Person.
Nach intensiven Ermittlungen, von unzähliger Polizei und Justizbeamten, kam die Staatsanwaltschaft Görlitz zu der Erkenntnis, dass mir keine Verleumdung vorgeworfen werden kann und stellte das Ermittlungsverfahren rechtswirksam ein.
Nun begann anscheinend Simon Fischer in einen Heulkrampf zu verfallen!
Er wendete sich an meinen Provider und stellte folgende Behauptung auf!
Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten Screenshot veröffentlicht.
Simon Fischer lügt sogar in seinen lächerlichen Abmahnungen
Der tatsächliche Wortlaut der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz lautet jedoch wie folgt …
Auch auf telefonischer Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, wurde mir mitgeteilt, dass sich durch das Ermittlungsverfahren nicht ergeben hatte, dass es sich bei dem Screenshot um eine Fälschung handelt!
Demnach lügt Simon Fischer hier vorsätzlich und stellt falsche Tatsachenbehauptungen auf. Nach einem Telefonat mit meinem Provider, in dem wir uns noch köstlich über die eine und andere Story von Simon Fischer, die ich aufdecken konnte amüsierten, schickte ich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu. Daraufhin wies mein Provider den lächerlichen Abmahnversuch von Simon Fischer als unbegründet zurück.
Simon Fischer kann nur Zirkusse und deren Mitarbeiter beleidigen und diffamieren, lügt, wenn er den Mund aufmacht und begeht, wie man in meinem Fall sieht, auch Straftaten in Form von falschen Tatsachenbehauptungen!
Simon Fischer deutet den von GERATI verlinkten Artikel auf Facebook gänzlich anders und feier diesen als Erfolg!
SPAZIERGANG ZU WERBEZWECKEN MIT ELEFANT QUER DURCH DIE STADT – WIR ERSTATTEN ANZEIGE
Erneut sorgt Circus Afrika für Schlagzeilen. Diesmal spazierte man mit einem Elefanten absichtlich (zu Werbezwecken) über befahrene Straßen. Nicht auszumalen, was hier hätte passieren können. Wir haben den Fall daher heute beim Ordnungsamt gemeldet und die Verantwortlichen wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung angezeigt.
Facebook Aktionsgruppe Tierrechte Bayern
mha
19. Juli 2019StVO § 28
Tiere
(1) 1Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. 2Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. 3Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. 4Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) 1Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. 2Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.
Der Elefant war bestimmt nicht beleuchtet! 🙂