PeTA lernt von GERATI
PeTA lernt von GERATI

Nach dem GERATI in einem der letzte Artikel, PeTA nachweisen konnte, dass diese mit Zahlen um sich schmiss, die keine Belege besitzen, rudert man bei PeTA auf einmal zurück!

So sah sich PeTA erneut gezwungen, veröffentlichte Zahlen in einer herausgegebenen Pressemitteilung zu revidieren, nachdem GERATI den Beweis erbracht hatte, dass diese veröffentlichten Zahlen so nicht existent sein konnten.

Einerseits fehlten zu den angeblichen aufgeführten Belegen, die Nachweise und andererseits, konnten die Zahlen rein mathematisch nicht stimmen. Hier noch einmal mein Artikel.

Nun veröffentlichte PeTA dazu einen Artikel auf ihrer Webseite und musste einräumen, die Zahlen manipuliert zu haben. Vor allem nutzte auf einmal PeTA denselben Link für ihren angeblichen Beleg, der die Todeszahlen im Brieftaubensport bestätigen soll. Wie zu erwarten unterließ es PeTA natürlich hinzuweisen, dass die dort aufgezeigten Zahlen in dieser Ausarbeitung nicht belegt sind, sondern dass es sich um Schätzungen handelt.

Aber eine systematische Aufarbeitung von mißlungenen Flügen, geschweige denn ein Bemühen um das Erstellen von Kennzahlen oder Ähnlichem, gibt es nicht.

kleintierpraxis-oering.de

Also in dem von PeTA angeführten Beleg von Todeszahlen im „Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008)“ handelt es sich um reine Schätzungen.

Die von PeTA fokussierte Zahl von 70 bis hin zu 90 Prozent Todesfälle, taucht dabei wiederum nicht mehr auf. Dabei widerspricht sich PeTA in dem Artikel gleich selbst.

Schreibt man jetzt …

Die durchschnittliche Verlustrate bei Taubenwettflügenliegt bei 53 Prozent. Tauben, die nicht zu ihrem Schlag zurückkehren, erwartet ein leidvolles Leben als Stadttauben oder der Tod durch Dehydrierung, Erschöpfung oder Verletzungen.

peta.de

… sprach man in der Pressemitteilung noch von einer Verlustrate, die einer Todesrate von bis zu 90 Prozent entsprechen sollte …

Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten

peta.de

… geht man jetzt davon aus, dass es sich dabei nun doch nicht um Todesfälle handelt. Tauben würden einfach nicht mehr zurückkehren, wobei PeTA hier außer Acht lässt, dass sich die Zahl 53 Prozent nur auf die Wettkampfzeit bezieht. Also Tauben, die nach der Frist des Wettkampfes erst in ihren Schlag eintreffen, werden hierbei überhaupt nicht abgezogen.

Natürlich wird es Todesfälle geben, jedoch sind diese wohl niemals annähernd der Zahlen die PeTA präsentiert.

Beigefügtes PeTA Video widerspricht der neuen Erkenntnis!

In dem PeTA Artikel wurde dann ein Video beigefügt, was wiederum den im Text wiedergegebenen Zahlen widerspricht. So heißt es im Video Timeline: 0:52 „eine Todesrate von 65 Prozent beträgt“! Auch diese Zahl soll angeblich aus Studien stammen. Von welcher Studie PeTA diese Zahl wieder hat, bleibt wie immer offen.

Auch im Bereich Strafanzeige musste PeTA nach dem GERATI Artikel zurückrudern.

Hieß es in der Pressemitteilung noch wie folgt …

Langlingen /Stuttgart, 25. März 2019 – Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland

peta.de

… räumte man doch jetzt ein, das der angebliche Augenzeuge doch selbstständig Strafanzeige gestellt hatte!

Der Augenzeuge und auch wir von PETA haben Strafanzeige gegen den Züchter erstattet, da das Töten der Tauben gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

peta.de

Der Augenzeuge, der den Vorfall beobachtete, erstattete selbstständig Strafanzeige! PeTA erhielt durch eine Pressemitteilung davon Kenntnis und sprang einfach auf den Zug auf. Man verkaufte diesen Vorfall so, dass sich der Augenzeuge direkt an PeTA gewendet und man deswegen von PeTA Strafanzeige gestellt habe.

Eine Strafanzeige kann nur einmal verfolgt werden, auch wenn Hunderte von Strafanzeigen zum selben Fall eingehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt mithilfe der Polizei und entschied sich in diesem Verfahren zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Betrag von 200 €.

Auch hier suggeriert PeTA, dass es sich um ein Strafgeld handelt!

Züchter muss eine Geldstrafe zahlen

peta.de

Nein der Züchter wurde zu keiner Geldstrafe verurteilt! Er gilt weiterhin als unschuldig und ist somit auch nicht vorbelastet.

Nun darf sich jeder selbst die Frage stellen! Warum PeTA hier solche falschen Aussagen veröffentlicht, obwohl diese selbst ausgebildete Juristen und Rechtsanwälte beschäftigt. Die Frage über deren Fähigkeit in ihrem Fachbereiches erspare ich mir hier.

Natürlich sehe ich es als erfreulich, dass PeTA so schnell auf die Kritik von GERATI reagiert und Fakten versucht klarzustellen. Dass dieses für PeTA nicht leicht zu sein scheint, den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung aufrechtzuerhalten, belegt der neuste PeTA Artikel, der als Stellungnahme zu den Vorwürfen von GERATI zu werten ist.

Ich werde jedenfalls PeTA weiter auf die Finger schauen, und meine Kritik öffentlich machen, auch wenn PeTA mich mit Hunderten von nichtssagenden Strafanzeigen überzieht. Nur wer Angst vor der Wahrheit hat, reagiert so …

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