Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das globalisierungskritische Netzwerk Attac in seiner bisherigen Struktur nicht gemeinnützig ist. Attac versuche, mit seinen Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen!
Ein Urteil mit Zündstoff in Richtung Tierrechtler und hier insbesondere gegen PeTA, deren Gemeinnützigkeit nun auch von seitens der Politik infrage gestellt wird.
So schreibt die Tagesschau Folgendes auf ihrer Seite.
Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit kommt das höchste deutsche Finanzgericht zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen.
Das höchste deutsche Finanzgericht sieht den Anteil der Bildungsarbeit bei Attac als zu gering an.
tagesschau.de
Insbesondere, da die politischen Ziele der Globalisierungsgegner von Attac einseitiger Natur sind und nicht mit der allgemein politischen Lage in Einklang zu bringen sei, handle dieser Verein nicht gemeinnützig. Zwar betonte das Gericht, das politisch aktive Vereine grundsätzlich auch gemeinnützig seien, dieses würde sich aber dann aufheben, wenn man einseitig politisch aktiv ist. So seien Parteien unter anderem nicht gemeinnützlich.
Was bedeutet dieses Urteil für PeTA?
Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, was wegweisend ist und die Gemeinnützigkeit von Vereinen einschränkt. Wer einseitig insbesondere politisch aktiv ist, kann nicht gemeinnützig sein.
PeTA Deutschland unterstützt offen Parteien, die sich der veganen Lebensweise und gegen die Tierhaltung aussprechen. Gleichzeitig setzte PeTA in den vergangenen Monaten mehrfach Abschusslisten gegen Politiker der CDU/CSU auf und nannte die Bundesregierung dabei bereits als Mafiaverein!
Der Weg der Justiz zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die gegen die allgemeinen Gesellschaftsgrundregeln handeln ist damit gegeben. Insbesondere PeTA, wo der zweite Vorsitzende sich einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung stellen musste und dabei 10.000 € für die Einstellung des Verfahrens zahlte. Ein Gericht kam zu der Erkenntnis, das PeTA-Mitarbeiter, Straftaten nicht scheuen. Und der Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck sagte in einem Interview, dass Straftaten der Alf (Brandstiftung, Einbrüchen) ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei, und drohte mit Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung vergleichbar mit der Al Qaida.
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Es ist mehr als fragwürdig, dass insbesondere die Grünen hier so massiv Wettern. Handelt es sich doch dabei weder um ein Verbot noch um eine Verhinderung der Finanzierung von solchen Vereinen!
Es gibt unzählige Vereine, die nicht gemeinnützig anerkannt sind und die dennoch ihre Arbeit leisten. Selbstverständlich können diese Vereine auch weiterhin Spenden annehmen, wobei allein die Ausstellung von Spendenquittungen nicht gegeben ist. Diese ist aber sowieso erst bei einer Spendensumme von 200 € notwendig. Sodass die meisten unzähligen Kleinspenden überhaupt nicht betroffen sind.
Wenn ein Verein wie PeTA von diesen Spenden letztendlich Straftaten finanziert, ist es wohl erklärbar, dass dieser Verein keinen Steuervorteil besitzen darf. In diesem Fall würde der Staat ja diese von PeTA begangenen Straftaten mitfinanzieren!
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