Jedes Jahr aufs neue Versuchen es kleine Parteien und stellen Anträge auf ein Wildtierverbot für Zirkusse. Warum wohl kein einziger Antrag die Worte Enteignung und Berufsverbot in den Mund nimmt, ist für mich fragwürdig, da es nichts anderes ist.
Auch die Grünen stellen die Behauptung auf, Zitat:
In den letzten Jahren kam es bei der Zurschaustellung von Wildtieren an wechselnden Orten immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften.
bundestag.de
und fügen zu dieser Behauptung keinen einzigen Beweis an. Dass man auch bei den Grünen auf Beweise wert legt, zeigt der Verweis auf die Aussage der Bundestierärztekammer zu dem Thema Wildtierhaltung im Zirkus.
Ich persönlich hatte bereits im Jahr 2017 das zuständige Veterinäramt in Lüneburg angeschrieben und nach dem Antrag der Linken, die die Behauptung aufgestellt hatten, Zitat:
Bei nahezu jeder zweiten Kontrolle von Zirkusbetrieben durch das Veterinäramt im Landkreis Lüneburg werden tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt.
WWW.DIELINKE-LUENEBURG.DE
Die Antwort, die ich vom zuständigen Veterinäramt erhielt, las sich dann doch ganz anders, als wie von “Den Linken” in ihrem Antrag, der letztendlich abgelehnt wurde.
Meine Anfrage an das Veterinäramt lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Silvio Harnos und ich recherchiere derzeit im Bereich Zirkuskontrollen durch Veterinärämter in Deutschland.
Die Linke – Kreisverband Lüneburg, schrieb in einer Pressemitteilung vom 04.07.2017 das im Zuständigkeitsbereich ihres Veterinäramtes in den Jahren 2012 bis Juni 2017, 49 Tierschutzkontrollen bei Zirkusse durchgeführt worden sind. In 23 Fällen wurden angeblich Mängel festgestellt. Pressemitteilung Die Linke – Kreisverband Lüneburg: https://www.dielinke-lueneburg.de/index.php?id=57860&no_cache=1&tx_news_pi1[news]=187035&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
Nun meine Fragen:
Leider lässt sich aus der Pressemitteilung der Linken nicht herausschießen, um welche Grad sich die Verstöße handelten und ob und in welcher Form und Weise das Veterinäramt Forderungen an die an die kontrollierten Zirkusse stellte.
1. Gab es schwerwiegende Verstöße in diesem Zeitraum die mit einem Auftrittsverbot von Tieren verbunden waren.
2. Gab es Zirkusse, die in diesem Zeitraum ohne Verstöße kontrolliert wurden, wenn ja welche?
3. Wurde die Mangelbeseitigung überprüft?
Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort auf meine drei Fragen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
gerati.de
Daraufhin erhielt ich vom zuständigen Veterinäramt folgende Antwort!
Sehr geehrter Herr Harnos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt, obwohl für mich nicht erkennbar ist, welches Pressemedium Sie vertreten.
zu 1: nein
In dem Zeitraum mussten lediglich 3 Bußgeldverfahren eingeleitet werden, weil der Zirkusbetrieb sich entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nicht vor seinem Gastspiel im Veterinäramt angemeldet hatte.zu 2: ja
Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen die Namen nicht nennen.zu 3:
Mängel werden ins Bestandsbuch eingetragen und spätestens vom nächsten kontrollierenden Veterinäramt überprüft.Die Linke-Kreistagsfraktion bezieht sich auf eine öffentliche Anfrage im letzten Kreistag am 19.06.2017, die Sie hier finden:
https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Sitzungskalender.aspxMit freundlichen Grüßen
Im AuftragSigrid Rxxx
gerati.de
– –
Landkreis Lüneburg · Leiterin Büro Landrat
Gebäude 1 · Eingang A · Zimmer 18
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg
Telefon +49 4131 26-1532 · Fax +49 4131 26-2532
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.lueneburg.de/landkreis
Halten wir also einmal fest!
Von 23 von den Linken bezeichneten Verstößen waren es gerade einmal drei Verstöße, die ein Bußgeld zur Folge hatten. Diese drei Fälle hatten aber rein gar nichts mit Tierschutzverstößen zu tun, sondern aufgrund Verletzungen von Anmeldefristen!
Wie kommen dann die Grünen dazu eine Behauptung aufzustellen, dass es immer wieder zu Verstößen des Tierschutzgesetzes gekommen ist. Dass man hier keinerlei Belege anführt, beweist wohl ehern, dass diese Behauptung wie üblich frei erfunden ist.
Persönlich würde mich einmal interessieren, wie die Grünen es vor dem Grundgesetz rechtfertigen wollen, einer Berufsgruppe ein Berufsverbot zu erteilen und diese dazu noch grundgesetzwidrig zu enteignen. Bei jedem Antrag, egal ob er von den Grünen oder den Linken erfolgt, fehlt letztendlich die Regelung der Entschädigung für ihre Forderungen. Wir leben nicht mehr im 20. Jahrhundert, wo es in den dreißiger und vierziger Jahren gefolgt von den fünfziger und sechziger Jahren in der DDR, zu massiven vom jeweiligen Staat durchgeführte Zwangsenteignungen gekommen ist.
Ich werde hier natürlich einmal eine Anfrage an die Grünen stellen. Mal sehen was diese darauf antworten.
Hier noch der ganze Antrag der Grünen als Drucksache 90/7057 des deutschen Bundestages!