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Wenn Tierschützer vom Tierschutz keine Ahnung haben und dann Straftaten begehen

Die Möchtegern-Tierschützerin Sandra Borchert hat auf Facebook einen Shitstorm gegen eine Hundehalterin ausgelöst! Wie sich herausstellte, gibt es bereits seit Monaten mietrechtliche Streitigkeiten!

Es zeigt sich immer wieder, dass die Tierrechtler vom Tierschutzgesetz auf das sie pochen wollen, überhaupt keine Ahnung besitzen. Dabei schrecken sie selbst nicht davor zurück Straftaten, wie Einbruch bzw. Hausfriedensbruch, zu begehen. Schaut man sich dann die Sache einmal genauer an, erkennt man, dass solche Personen nur diese Hetze beginnen, weil sie mit ihrem Nachbarn im Clinch liegen.

So war es auch bereits bei PeTA, die sich nach einer Videoveröffentlichung in einem Rechtsverfahren wieder fanden und alle Vorwürfe zurücknehmen und löschen mussten.

PeTA duldet Tierquälerei

Hier kam nachträglich heraus, dass der Nachbar seit Jahren einen Nachbarschaftsstreit entfesselte, der bereits mehrfach vor Gericht endete. Auch dieses Mal wurde er verurteilt und muss verhindern, das von seinem Grundstück, das Nachbargrundstück nicht gefilmt werden kann. Nach dem der Bauer seinen Anwalt beauftragt hatte, musste PeTA sein Lügenvideo und seine Pressemitteilung löschen.

Im Mai 2018 veröffentlichte PeTA erneut dieses Video, um kurz nach dem Erscheinen des GERATI Artikels dieses wieder zu löschen!

Verletzt PeTA vorsätzlich Unterlassungsansprüche?

Auch im Fall von Sandra Borchert sind ähnliche Voraussetzungen aufzeigbar.

Auch hier liegt seit Jahren ein Nachbarschaftsstreit vor. Als der Nachbar bei der Polizei und dem Veterinäramt nichts erreichte, wendete er sich an die angebliche Tierschützerin Sandra Borchert, die mit der Veröffentlichung des Videos einen Shitstorm gegen die Hundehalterin auslöste. Anstatt erst einmal Hintergründe zu erforschen und vielleicht mit der Hundehalterin zu sprechen veröffentlichte sie auf ihren Facebook Account das Video. Dadurch löste sie einen Shitstorm aus der sich, wie üblich bei den Tierrechts und Möchtegern Tierschützern gewaschen hatte. Kein einziger hat überhaupt einmal ein Blick in das Gesetz und in die Haltungverordnung geworfen.

Allein schon, dass hier die Behauptung aufgestellt wird, dass die Polizei und das Veterinäramt nichts unternommen haben, hätte sie eigentlich stutzig machen müssen!


Anstatt, mal bei den zuständigen Behörden nachzufragen, denunzierte sie die unschuldige Hundehalterin und machte sich dadurch strafbar.

Haller Kreisblatt fragte nach!

Dort ist im ersten Artikel Folgendes zu lesen.

„Die Schäferhündin ist etwa zehn Jahre alt und leidet an Hüftgelenk-Dysplasie und Inkontinenz„, sagt Borchert. Sie sei zwar selbst nicht vor Ort gewesen, habe jedoch viele Informationen vom Nachbarn sowie dessen Vormieterin erhalten.

(…)

In der Praxis gestaltet sich die Angelegenheit jedoch weitaus zäher. „Nicht alles, was unschön ist, lässt sich verbieten„, bringt Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh, die Problematik auf den Punkt. Eine Veterinärin des Kreises sei vor Ort gewesen und habe sich davon überzeugt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. „Der Hund wird nachweislich nicht die ganze Zeit im Keller gehalten“, sagt Focken. So etwas sehe ein Veterinär einem Tier an. Ob das Tier allerdings den von der Halterin zugesicherten täglichen Auslauf erhalte, könne man natürlich nicht im Detail überprüfen.

„Das Gesetz gibt es aber nicht her, dass wir hier einschreiten„, sagt Focken. Die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgehaltenen Mindestanforderungen seien erfüllt. Der Hund werde, so Focken, nicht ganztägig im Keller gehalten, so dass er auch das vorgeschriebene Tageslicht erhalte. Allerdings habe man der Hundehalterin auch Verbesserungen auferlegt. So habe sie etwa dafür zu sorgen, dass die Hündin nicht länger „auf dem nackten Beton“ liegen muss und ihr zumindest eine Decke zugestanden wird.

haller-kreisblatt.de

In einem zweiten Artikel zu diesem Thema lies das Haller Kreisblatt die Anwältin der Hundehalterin zu Wort kommen. Und man werde es nicht Glauben, doch da erscheint der ganze Vorfall auf einmal in einem anderen Licht.

So liest man dort Folgendes.

Der Facebook-Aufruf der Tierschützer im Fall eines Hundes aus Bokel schlägt Wellen – Hass und Hetze inklusive. Die Anwältin der Halterin spricht von „Manipulation“ und „Stimmungsmache“.

(…)

„Diese Geschichte kommt nicht aus dem Nichts heraus“, sagt Susanne Burgmans, Rechtsanwältin in Borgholzhausen. Sie vertritt die Halterin auch in weiteren Angelegenheiten gegen den Nachbarn, der ihre Mandantin mittels des Videos denunziert hatte.

Seit geraumer Zeit gebe es mietrechtliche Probleme mit diesem Nachbarn. „Unabhängig von den Hunden ist es immer wieder zu Problemen gekommen, weswegen seitens der Vermieter bereits Abmahnungen und Kündigungen des Mietverhältnisses verschickt wurden“, sagt Burgmans. Er sei außerdem bereits angezeigt wegen Stalkings, Sachbeschädigung, Diffamierung, Hausfriedensbruch und wegen falscher Beschuldigung bei Behörden. „Eine Räumungsklage gegen ihn läuft derzeit.“

Zu dem Facebook-Video und dem Aufruf der Tierschützer hat die Anwältin eine klare Meinung: „Da wurde bewusst manipuliert und Stimmung gemacht.“ Ihre Mandantin sei ein Mensch, dem das Wohl der Tiere sehr am Herz liege. „Sie ist seit 20 Jahren im Schäferhundverein aktiv, hat ein goldenes Hundeführersportabzeichen und züchtet auch selbst“, betont Burgmans. Der artgerechte Umgang mit Hunden sei ein wichtiger Teil ihres Lebens.

haller-kreisblatt.de

Ach gegen jenen Nachbarn, der sich doch so um das Tier solche Sorgen mache, laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Stalkings, Sachbeschädigung, Diffamierung, Hausfriedensbruch und wegen falscher Beschuldigung bei Behörden? Warum schreibt die Tierschützerin Sandra Borchert, davon nichts? Selbst, das die Vermieterin gegen diesen Nachbarn eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen hat und jetzt eine Räumungsklage läuft, hätte wohl jeden klar denkenden Menschen ein dickes Fragezeichen im Gehirn aufleuchten lassen.

Sollte man sich nicht vorher richtig informieren, bevor man so ein Mist fabriziert? Aber Tierrechtlern und auch manchen Möchtegern Tierschützern wie dieser Sandra Borchert geht es nicht um die Tiere. Es geht diesen Personen, nur darum zu hetzen und andere Mitmenschen öffentlich zu diffamieren.

Auch die Vermieterin von beiden Wohnungen wurde im Haller Kreisblatt zitiert.

Das bestätigt auch die Vermieterin der Halterin. „Wir konnten nicht glauben, was über sie in den Medien verbreitet wurde“, sagt sie gegenüber dem Haller Kreisblatt. Und sie betont, dass die Frau jeden Tag mehrmals mit den Hunden spazieren geht und sie ausgiebig im Garten tollen lässt. Die Hündin sei nur nachts im Keller, um zu schlafen, und ab und zu, wenn die Halterin bei der Arbeit ist. „Es ist schlimm, was da alles behauptet wird.“

haller-kreisblatt.de

Fazit dieser ganzen Geschichte!

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Und vor allem, warum wendet sich keiner dieser Tierschützer einmal vor der Veröffentlichung von Fremdmaterial an den Tierhalter?

Diese Fragen wird uns wohl nie ein Tierrechler beantworten können. Denn es geht bei jenen Personen nicht um das Wohlsein der Tiere, sondern nur darum andere Menschen die Tiere halten und von diesen Leben, zu schädigen. Dazu ist man sogar bereit geltende Gesetze zu brechen!

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