Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg

Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus. Dieses gilt auch für die Staatsanwaltschaft Augsburg, die von mir eine Strafanzeige erhielt!

01.07.2018 Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg von Silvio Harnos

Ja viele werden jetzt gleich wieder sagen, „Ja das war doch abzusehen“. Richtig das sehe ich persönlich genauso. Was soll dabei herauskommen, wenn man gegen eine Staatsanwaltschaft und deren Mitarbeiter Strafanzeige stellt und dieses dann noch gegen sich selbst die Ermittlungen führt. Die Frage der Befangenheit hier zustellen dürfte sich wohl mehr als erübrigen!

Anstatt gleich von vornherein, diesen Verdacht aus den Weg zu räumen und das Ermittlungsverfahren gegen die eigene Behörde durch eine andere Staatsanwaltschaft durchführen zu lassen, erlangt die Staatsanwaltschaft Augsburg innerhalb von einer Woche zu der Erkenntnis das man gänzlich Unschuldig sei und stellte das gegen sie laufende Ermittlungsverfahren zum 28.05.2018 ein.

Gegen diese Einstellungsverfügung werde ich natürlich fristgerecht Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Diese haben ja auch bereits die Beschwerde zur Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens gegen die Bundespolizeibeamten der Staatsanwaltschaft Landshut vorliegen.

Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg räumt ein das Ermittlungsverfahren, ohne Befragung der Beschuldigten, eingestellt zu haben!

Dieses geht jedenfalls aus dem letzten Absatz, vor der Beschwerdebelehrung hervor! Dort liest man Folgendes:

Soweit der Anzeigenerstatter gegen Frau R. auch Aufsichtsbeschwerde erhoben hat, wird nach Anhörung der Mitarbeiterin noch eine gesonderte Verbescheidung erfolgen.

Auszug Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Augsburg vom 28.05.2018

Daraus geht hervor, dass bis zum Tag der Einstellungsverfügung nicht die beschuldigten Personen vernommen wurden. Natürlich geht man immer davon aus, dass so etwas in der eigenen Behörde so nicht vorkommt. Das hier meine Anschuldigungen wohl mehr als gerechtfertigt sind, belegt unter anderem auch der Wikipedia Eintrag, zu dieser Staatsanwaltschaft.

Dort heißt es unter anderem:

Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz.

Wikipedia

Dubiose Vorgänge kann ich persönlich auch bereits Aufzählen!

  • Beim vorläufigen Festhalten bei der Einreise in München konnte mir die Bundespolizei nicht sagen, was man mir vorwirft.
  • Nach dem ersten Telefonat der Bundespolizei mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, wurden mir Aktenzeichen aus den Jahren 2013 und 14 präsentiert, die bereits verjährt waren.
  • Nach dem zweiten Rückruf präsentierte man mir drei Aktenzeichen aus den Jahren 2015 und 2016, konnte mir aber nicht den Inhalt der Vorwürfe benennen.
  • Gleichzeitig forderte man mich durch die Bundespolizei auf, ein Formular zu unterzeichnen und das Kreuz bei „Ich mache keine Angaben“ zu setzen. Dieses artete in eine versuchte Nötigung aus.
  • Von seitens der Bundespolizei verwies man mich, an die Staatsanwaltschaft Augsburg die zum Wochenende für normale Staatsbürger natürlich nicht erreichbar war.
  • Am nächsten Montag, rief ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg an und Frau R. verwies mich an die Polizei. Der zuständige Staatsanwalt könne keine Angaben machen, weil er diese Abteilung gerade erst übernommen habe.
  • Frage, bei welcher Polizei ich Auskunft erhalte, konnte mir Frau R. keine Auskunft geben.
  • Bayrische Staatspolizei und Bundespolizei am Hauptbahnhof in München konnten mir keine Auskunft geben, da nichts im Computer erfasst war.
  • Staatsanwaltschaft Augsburg teilte mir daraufhin mit, dass die Akten an die KPI Augsburg versendet wurden. Die KPI Augsburg teilte mir telefonisch mit, dass man mir meine Fragen auch nicht beantworten konnte, da die Akten ohne Inhalt waren!
  • Löschung der Fahndungsnotiz durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nach 14 Tagen und Übergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz
  • In Görlitz scheinen diese leeren Akten niemals angekommen zu sein!
  • Auf meine beantragte Akteneinsicht reagierte man bis heute nicht!

Geschichten die das Leben schreibt!

Immer wieder schreiben mir User und Leser, ich solle doch einen Anwalt nehmen, denn nur mit einem Anwalt würde ich etwas erfahren. Das ist zwar richtig, würde aber wohl nicht diese dubiosen Vorgänge aufdecken, wie sie bis heute erkennbar sind. Die Ermittlungsverfahren (mittlerweile sind es vier Stück), würden wohl mit einem Anwalt bereits schriftlich eingestellt worden sein und ich würde hier und heute nicht über diesem Artikel sitzen. Vorwürfe wie die Verletzung des Aussagerechtes eines Beschuldigten wären wohl hier bereits beizeiten untergegangen.

Die neuste Strafanzeige von PeTA wegen Verleumdung wurde gestellt, weil PeTA sich verletzt fühlt, da ich in einem Artikel die Aussage traf „PeTA will auch Blindenhunde verbieten“. Hier äußerte sich der Polizist der KPI Augsburg im Telefonat dahingehend, das er PeTA um genauere Angaben bitten möchte, worin diese in der Aussage eine Verleumdung sehen. Aber auch diese Akte scheint auf dubioser Art und Weise verschwunden zu sein.

Warum die Staatsanwaltschaft nicht einfach den Strafanzeigensteller PeTA Deutschland e.V. bittet, ihm Kopien der Strafanzeigen zuzusenden, damit man die leeren Akten wieder mit Inhalt füllen kann und mir mein gesetzliches Recht auf Stellungnahme zu den Vorwürfen endlich gewähren könnte, bleibt offen.

Fakt ist eins!

Mit dem Vorgehen beweist der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos sehr wohl, das er sich nicht in Indonesien versteckt und auch vor einer juristischen Konfrontation mit PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen nicht zurückschreckt. PeTA stellt ja immer wieder die Behauptung auf, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken. Das dieses gelogen ist sieht man an meinen erfolglosen Bemühungen herauszubekommen was mir PeTA eigentlich vorwirft! Das dieses so schwer ist, zeigt auf welchen wackligen Füßen die Behauptungen von PeTA stehen.

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Die Sache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg wird selbstverständlich, sollte es tatsächlich so sein, dass mir weiter meine bürgerlichen Rechte durch diese Staatsanwaltschaft vorenthalten werden, auch von meinem Rechtsanwalt in Angriff genommen werden.

Und seht es bitte einmal so, jedes Schreiben und jeder Schritt, den ich zur Zeit in diesem Fall mache, füllt den Inhalt in dem Buch des Erfolges über PeTA. Mithilfe eines Rechtsanwaltes wären die Ermittlungsverfahren mit Sicherheit bei diesem jetzigen Kenntnisstand bereits eingestellt worden. Und ich hoffe, auch ihr amüsiert euch so über die Sachlage, wie ich.

Hier jetzt noch die anonymisierte Post der Staatsanwaltschaft Augsburg.

 

Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg
Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg

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