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BGH urteilt, Fernsehsender dürfen illegale Aufnahmen zeigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte jetzt in einem Grundsatzurteil, dass Fernsehsender illegale Aufnahmen von Massentierhaltungen zeigen dürfen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist durch alle Instanzen gegangen, obwohl die beiden Vorinstanzen gegen den MDR entschieden hatten.

12.04.2018 BGH urteilt, Fernsehsender dürfen illegale Aufnahmen zeigen von Silvio Harnos

Im Jahr 2012 wurde dem MDR von Tierrechtlern angefertigtes Videomaterial zur Verfügung gestellt, was dieser in den Sendungen „Exclusiv im Ersten“ und „ARD Magazin Fakt“ ausstrahlte. Der Erzeugerzusammenschluss hatte gegen die Ausstrahlung geklagt und in beiden Vorinstanzen gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte zuletzt argumentiert, dass die Aufnahmen keine strafbaren Missstände gezeigt und die Aktivisten Hausfriedensbruch begangen hätten. Die Revision, die der MDR einlegte, wurde zugelassen und vor dem BGH kam es dann zu diesem Urteil.

In den Aufnahmen der Tierrechtler sieht man teilweise federlose und tote Tiere, die von einem Bio Produkthersteller stammen sollten. Die Zustände seien dem massiven Preisdruck der Erzeuger von Bioprodukten geschuldet!

Dass bei der Produktion von Nahrungsmitteln irgendwie das normale Marktverhältnis aus den Fugen geraten ist, hatte ich ja bereits in einer persönlichen Analyse verdeutlicht. Der Großhandel zwingt den Herstellern Preise auf, die diese bei Beachtung des Tierschutzes überhaupt nicht einhalten können. Gleichzeitig hält sich die Politik bedeckt, da billigere Nahrungsmittelpreise, automatisch zufriedene deutsche Bürger erzeugen.

Zwar würde die größte Anzahl gern mehr für tierische Nahrungsmittel bezahlen, jedoch kennen wir doch alle die kapitalistische Habgier einiger Menschen. Sind für die Einhaltung des Tierschutzes 10% notwenig, landen zum Schluss 20-30% auf der Preiserhöhung. Einmal an der Preisschraube gedreht, kann sich dieses zur unendlichen Geschichte entwickeln. Siehe Mietpreisentwicklung in Deutschland.

Tierschutz ist wichtig und notwendig!

Dieses aber in die Hände radikaler und krimineller Tierechtler zu legen, sind wohl der größten Fehler, die Politik und die Justiz machen kann. Bis heute kann die Justiz und auch die Tierrechtsbewegung keine Zahlen benennen wie viele Einbrüche und Hausfriedensdelikte ohne Verdachtsbestätigung der Tierquälerei durchgeführt werden. Hierbei geraten ganze Berufszweige unter einen Generalverdacht und die Medien insbesondere die öffentlich Rechtlichen spielen dieses Spiel mit.

Videomaterial wird ungeprüft veröffentlicht!

Screenshot Video ARD / https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/fakt/videosextern/verleumdungskampagne-gegen-tierschuetzer-grassiert-im-netz-100.html
Screenshot Video ARD / daserste.de/information/politik-weltgeschehen/fakt/videosextern/verleumdungskampagne-gegen-tierschuetzer-grassiert-im-netz-100.html

Ein ganz bekannter Fall ist das manipulierte Video von PeTA Deutschland, wo man angeblich eine Tierquälerei bei der Elefantenhaltung aufzeigen wollte. Das den Medien zugespielte Video wurde so manipuliert, dass es nicht nur gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde, nein dieses Video wurde durch das Einblenden von Text und Musik so gestaltet, dass der Zuschauer keine andere Möglichkeit besaß, als den Zoo Hannover vorzuverurteilen.

Die Fernsehsender greifen gern auf fertiges Material zurück, was ihnen Tierrechtler mundgerecht natürlich gegen Bezahlung zuspielen. Dazu nutzen Tierrechtler mittlerweile hoch bezahlte Videofirmen, die eigentlich für die Werbung tätig sind. So verwundert es dann auch nicht, dass man in den Beiträgen nur ein einseitiges und übertriebenes Bild dargestellt bekommt.

Was passiert wenn sich herausstellt, die Videoaufnahmen sind nicht so tatsächlich passiert?

Der Fernsehsender ist bisher fein raus und unterschreibt eine zukunftsorientierte Unterlassungserklärung! Bisher habe ich keinen einzigen Fernsehsender erlebt, der falsches Videomaterial ausgestrahlt hatte, dass dieser eine Richtigstellung bzw. eine Entschuldigung für die Opfer des Mopppingattacke übrig hatte. Ja insbesondere ein öffentlich rechtlicher Fernsehsender kann es sich nicht erlauben als Verbreiter, von Lügen dargestellt zu werden. Leider gehen Opfer dieser ausgeklügelten Tierrechtsmachenschaft, selten dagegen rechtlich vor. So verwundert es nicht, dass Tierrechtler immer radikalere Ideen entwickeln.

Persönlich vermisse ich in diesem Urteil des BGH eine Antwort auf eine Haftungsfrage und Prüfungspflicht!

Dieses Urteil des BGH zählt zwar jetzt nur für diesen speziellen Fall, der aus dem Jahr 2012 stammt. Mittlerweile kann man erleben, dass Tierrechtler Videomaterial vorproduzieren, um damit nach über sechs Monaten erst an die Öffentlichkeit zu gehen. Bei der Länge des Zeitraumes kann man wohl davon ausgehen, dass es hierbei nicht mehr um den Tierschutz geht. Wer sechs Monate wartet und zulässt das trotz Kenntnisnahme die Tierquälerei weitergeht, ist in meinen Augen nicht besser wie jener, der die Tierquälerei durchführt.

Schlimmer noch, nehmen wir den neusten Fall von Friedrich Mülln und seiner SOKO Tierschutz, über die ich vorgestern berichtete.

Wie sich jetzt herausstellte, hatte das Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung! Friedrich Mülln behauptete, dieses Unternehmen würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen! So gab er in einer Pressemitteilung folgende Aussage bekannt, nachdem ihm seine falschen Behauptungen um die Ohren flogen:

Mit diesen drei Worten kommentiert der SOKO Tierschutz die Aussendung der Brüterei. Für das Schnabelkürzen der Küken hatte der Betrieb „die erforderlich Erlaubnis“, heißt es. Unfassbar, meint Mülln. Eine Genehmigung für eine illegale Handlung ist ja wie eine Sondergenehmigung fürs Falschparken.

„Die Sondergenehmigung für eine eigentlich strafbare Handlung legt Lücken im deutschen Gesetz offen. Es lässt tief blicken, dass die Tatsache, dass die Schnäbel von Tieren gezielt verstümmelt werden um sie auf schlechte Tierhaltung vorzubereiten, als „Behandlung“ der Schnäbel bezeichnet wird. Die Sondergenehmigung für eine eigentlich strafbare Handlung legt Lücken im deutschen Gesetz offen“, So Friedrich Mülln

Zitat: heute.at

Dass Friedrich Mülln nicht einmal weiß, dass es selbst beim Parken Ausnahmegenehmigungen gibt, zeigt seine juristische Unkenntnis. Nach dieser Aussage sollte man ihn von seitens der Behörden unbedingt einmal zu einer Verkehrsschulung schicken.

Selbstverständlich gibt es Ausnahmegenehmigungen für das Parken. Beispiele währen hier der Behindertenparkplatz oder der Anwohnerparkplatz. Man kann also nur den Kopf schütteln vor den Aussagen des Herrn Friedrich Mülln.

Fazit:

Herr Friedrich Mülln hat sein eigentliches Ziel erreicht, diesem Unternehmen den größtmöglichen Schaden zuzufügen. Die Firma gab bekannt die Kükenaufzucht einzustellen. Diese wird wohl demnächst in Ländern ohne Tierschutzgesetz erfolgen. Danke dafür Friedrich Mülln! Gleichzeitig sollte man Friedrich Mülln die Frage stellen, warum er denn 5 Monate gewartet hat, bevor er damit an die Öffentlichkeit gegangen ist. Und warum er nicht einmal den Versuch unternommen hatte, zu recherchieren, welche Ausnahmegenehmigungen dieses Unternehmen hatte. Das sollte in 5 Monaten wohl zu schaffen sein.

Von seitens der Fernsehsender, die dieses Betrugsvideo ausgestrahlt hatten, ist bisher keine Stellungnahme erfolgt. So wird man diesen Skandal auch wieder auf der Medienseite aussetzen wollen. Hier hilft nur solche Fälle von verantwortungsloser Veröffentlichung von Tierrechtsvideos die ungeprüft gesendet werden, öffentlich zu machen und immer wieder Fragen, an die verantwortlichen zu stellen. Man kann nur hoffen, dass die betroffenen Fernsehsender, jetzt einen Weitenbogen um den Lügenverbreiter Friedrich Mülln machen.

Gern bezichtigt er ja andere Menschen Lügen zu verbreiten, siehe Zitat Webseite Soko Tierschutz!

Die Schmutzkampage bekommt Trittbrettfahrer – Von der Faz über das MPI zu kaffeekackenden Katzen

Das Hauptziel der Schmutzkampagner ging bis heute nicht auf. SOKO Tierschutz verlor keine Spenden, wuchs stetig und gewann sogar massiv an öffentlicher Anerkennung. Die Kampagne brachte sogar interessante Aspekte, denn sie enttarnte miserablen, lobbygelenkten Journalismus und andere Nutznießer des Internetterrors. Das von unserer Aufdeckung über grausame, rechtswidrige Tierversuche angeschlagene Max-Planck-Institut und die Max-Planck-Gesellschaft bedienten sich  bei der Kampagne, verlinkten auf die Hetzseite, und ein rein zufällig dem Tierversuchslabor nahestehender Gastautor der FAZ brachte Rufmordinhalte in die FAZ, um SOKO Tierschutz ins Zwielicht zu rücken. Ein Händler des aus Tierschutzgründen umstrittenen Kaffee Kopi Luwak aus Indonesien, der von den Kampagnen von Tierschützern gegen die Käfighaltung der Kopi Luwak Katzen (diese Katzen essen Kaffeebohnen, scheiden diese wieder aus und aus diesen ausgeschiedenen Bohnen wird der teuerste Kaffe der Welt) erfuhr, machte sich aus der fernen Sicherheit Indonesiens zur Verteilungsschleuder der Rufmordinhalte.

Zitat: Soko Tierschutz

Ja ja es zeigt sich immer zuletzt, wer lügt!

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