Statusbericht PeTA vs. GERATI (1)

Nun sind ja ein paar Wochen ins Land gegangen und ich möchte euch heute einmal einen Statusbericht geben, über die Geschichte die ich bei meiner Kurzreise nach München dank PeTA erleben durfte!

24.03.2018 Statusbericht PeTA vs. GERATI (1)

Gleich im Voraus! Ich weis immer noch nicht, was PeTA mir im Einzelnen in ihrem stupiden Strafanzeigen vorgeworfen hatte. In den Akten zu den Fällen befindet sich nach Aussage der Polizei in Augsburg nur die Aktennotiz, jedoch nicht die eigentliche Strafanzeige von PeTA. Diese scheinen alle auf mysteriöser Weise verschwunden zu sein. Ob dieses mit dem nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Augsburg tätigen Staatsanwalt in Zusammenhang zu bringen ist, bleibt genauso fraglich.

Wer noch nicht weis um was es im Einzelnen geht, sollte als Erstes diese Artikel lesen, bevor er weiter liest.

  1. 10.02.2018 PeTA will GERATI bei der Einreise in Deutschland verhaften lassen 
  2. 12.02.1018 Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert Auskunft über PeTA Strafanzeigen
  3. 19.02.2018 Statusbericht der Strafanzeigen von PeTA gegen Gerati

Aktueller Status!

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat mir am 28.02.2018 nach erneuter Anfrage mitgeteilt, dass die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Augsburg, die nur bei der Bundespolizei am Flughafen München vorlag, gelöscht wurde. Alle anhängigen Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben.

Hier liegt der Grund darin, dass ich mitgeteilt hatte, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg überhaupt in den Ermittlungen zuständig sei. In Deutschland erhalten Ermittlungsbehörden die Zuständigkeit, die tatortnah sich befinden. Da PeTA mir ja Verleumdung vorwirft, bezieht sich dieses ja auf die Webseite gerati.de. Der Server steht anderslautender Behauptungen von PeTA nicht im Ausland, sondern im idyllischen Niederschlesien. Genau genommen in Friedersdorf bei Görlitz.

Allein dadurch kann GERATI die immer wieder von Dr. Edmund Haferbeck und seiner Rechtsabteilung aufgeworfene Behauptung „Der Betreiber von GERATI würde sich vor der deutschen Justiz verstecken“ widerlegen.

Meiner Forderung wurde also von der Staatsanwaltschaft Augsburg nachgekommen und das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben. Nach telefonischer Auskunft Anfang März lag bei der Staatsanwaltschaft Görlitz noch keine Kenntnis vor. So wartete ich  noch zwei Wochen und wendete mich per Fax erneut an die Staatsanwaltschaft Augsburg um die Aktenzeichen, die die Staatsanwaltschaft Görlitz diesen Fällen zugeordnet hat, in Erfahrung zu bringen.

Am 15.03.2018 teilte mir diese Folgendes mit.

… die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Görlitz in den Sie betreffenden Verfahren liegen hier  ebenfalls noch nicht vor, sondern werden erst dann mitgeteilt, wenn seitens der dortigen Behörden über eine Übernahme der Verfahren entschieden wurde …

Nun, wenn die Akten tatsächlich keine Strafanzeigen von PeTA enthalten, was in meinen Augen für ein Ermittlungsverfahren notwendig wäre, dürfte die Sachlage im eigentlichen Sinne schnell geklärt sein.

Ich möchte eigentlich nur eins wissen. Was mir PeTA bei der Strafanzeige wegen Verletzung Tierschutzgesetz und den unzähligen Strafanzeigen wegen Verleumdung im eigentlichen Sinne vorwirft.

Nächste Woche werde ich deshalb erneut ein Fax an die Staatsanwaltschaft Görlitz senden, um dieses in Erfahrung zu bringen!

Statusbericht PeTA vs. GERATI (1)
Statusbericht PeTA vs. GERATI (1)

Strafanzeige gegen die Vereinsführung von PeTA Deutschland e.V.!

Am 26.02.2018 erstattete ich Strafanzeige gegen die Vereinsführung von PeTA Deutschland e.V. wegen des Verdachtes falscher Verdächtigung nach §164 BGB. Grundlagen sind die bisher haltlosen Beschuldigungen von PeTA, die sie in Strafanzeigen formulierten. PeTA insbesondere deren Rechtsabteilung dürfte klar sein, dass diese haltlosen Anschuldigungen auf juristisch sehr schwachen Füßen stehen und nicht anderes Bewirken sollten, um mich bei der Justiz zu diffamieren.

Als ich am 02.03.2018 durch die Polizei Augsburg in Kenntnis gesetzt wurde, dass PeTA eine neue Strafanzeige die unter dem Aktenzeichen 603 Js 105648/18 geführt wird, erweiterte ich meine Strafanzeige um Verletzung des Schikaneverbotes §226 BGB gegen PeTA. Von seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ich bis heute keine Eingangsbestätigung erhalten, sodass hier für Anfang nächster Woche eine Anfrage geplant ist.

In der neuen Strafanzeige wirft PeTA mir vor, ich würde fälschlicherweise die Behauptung aufstellen, PeTA würde selbst Blindenhunde verbieten wollen. Die Antwort, dass dieses so ist, findet man in den von PeTA selbst formulierten FAQ. Das PeTA seit 2013 jährlich mindestens eine Strafanzeige gegen meine Person stellte, die allesamt bisher vollständig haltlos waren beweist, dass PeTA das in Deutschland geltende Schikaneverbot bei Weitem verletzte.

Zivilrechtliche Schritte werden hier folgen.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen Bundespolizei des Flughafen München.

Dass bei dieser Amtshandlung irgendetwas nicht mit rechten Dingen zuging, sollte den Bundespolizisten ja bereits beim zweiten Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft klar gewesen sein. Dass man mir dann auch noch ein Gespräch mit dieser Justizstelle verweigert, obwohl man mir trotz mehrfacher Aufforderung keinen Grund nennen konnte, warum man mich eigentlich festhielt, hätte von seitens der Beamten das sofortige Abrechen der Maßnahme zur Folge haben müssen.

Wie gesagt es ging nur um eine reine Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten, den es in den Domaindaten gab. Wieso man mich dann immer noch bei der Ausreise 4 Tage später festgehalten hat, ist mir unverständlich. Eigentlich hätte man erwarten können, nachdem ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft und verschiedenen Polizeidienststellen gesucht hatte, wenigsten ein Vermerk in diese Fahndungsnotiz setzen können.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige sendete ich am 15.03.2018 an die Dienststelle zu. Fristgerecht erhielt ich am 23.03.2018 per E-Mail die Bestätigung.

Sehr geehrter Herr Harnos,
hiermit bestätigte ich Ihnen den Eingang Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15. März 2018.
Die Strafanzeige wurde am heutigen Tage an die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut (Aktenzeichen noch nicht vorhanden) versandt.

Der Inhalt der Strafanzeigen von PeTA ist immer noch auf mysteriöser Art und Weise verschwunden. Der Verdacht, dass es zwischen PeTA und dem Staatsanwalt, der nicht mehr tätig ist, in irgendeiner Form eine Absprache gab, oder gegeben haben musste verdichtet sich immer mehr. Allein schon, dass trotz Kenntnisnahme, dass der betroffene Server in Deutschland steht und die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg, die weder eine Verbindung zu dem in Stuttgart sitzenden Verein PeTA Deutschland hat, noch in direkter Nähe des Servers sich befindet, die Ermittlungen führte, werfen rechtliche Fragen in Richtung dieser Staatsanwaltschaft auf.

Hier werde ich auch in den nächsten Tagen tätig werden, immer in der Hoffnung einfach nur zu erfahren, was PeTA mir im eigentlichen Sinne bei der angeblichen Verletzung des Tierschutzgesetzes und den unzähligen Verleumdungen vorzuwerfen hat.

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