Es verdichtet sich immer mehr, dass hier bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, bei der PeTA Deutschland e.V. eine Strafanzeige gegen mich erstattet hatte irgend etwas gewaltig schief läuft!
12.02.1018 Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert Auskunft über PeTA Strafanzeigen
Erstmal wer den ersten Teil dieser Story noch nicht gelesen hat sollte erst einmal diesen lesen.
Nun ging es also weiter. Ich hatte ja von der Bundespolizei einen Zettel mit den drei Aktenzeichen der Strafanzeigen erhalten. Eine von denen sollte wegen Verletzung des Tierschutzgesetz erlassen worden sein. Die beiden anderen wegen angeblicher Verleumdung. Man konnte mir jedoch von seitens der Bundespolizei nicht sagen was man mir im einzelnen genau vorwirft.
Nun gab man mir den Schmierzettel mit den drei Aktenzeichen mit und der Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Augsburg. Pünktlich um 8:00 Uhr klingelte bei der Staatsanwaltschaft das Telefon!
Ich habe ein Telefonprotokol angefertigt, was ich hier auszugsweise wiedergeben möchte.
Von der Zentrale wurde ich zu einer Frau R. (wahrscheinlich Sekretärin) nach Nennung des 1. Aktenzeichens weiter verbunden!
- Begrüßung von beiden Seiten
- Ich: Ich wurde am Samstag bei der Einreise in München durch ihren Auftrag festgehalten. Kann ich ihnen mal die Aktenzeichen sagen.
- StA: ja (noch freundlich)
- Ich: erstes Aktenzeichen genannt
- StA: Wo ist jetzt ihr Problem? (nach dem sie den Fall vor sich liegen hatte)
- Ich: Ich möchte wissen um was es geht – man konnte mir bei der Festhaltung nicht sagen warum man mich festhält – (Ich etwas lauter) Sie können mich doch nicht ohne Begründung durch die Bundespolizei festhalten lassen, wenn diese selbst nicht einmal wissen um was es geht
- StA: (schreiend) Holen sie mal tief luft
- Ich: Ich hole Luft (5 sek Pause) Also bitte erklären sie mir um was es geht
- Warteschleife… 1 Minute
- StA: So Herr Harnos
- Ich: Ja
- StA: Hören sie bitte ich habe gerade mit dem Staatsanwalt gesprochen, er hat gebeten das sie sich an die Polizei wenden, weil er kennt diesen Fall nicht er hat dieses Referat erst übernommen!
- Ich: Wie gesagt es sind ja drei Fälle – mich macht das stutzig! Man hat mich festgehalten, dann hat man das erste Mal mit ihnen telefoniert bzw. mit ihrer Bereitschaft. Da kam man mir mit Aktenzeichen aus dem Jahr 2013. Dann habe ich gesagt – Moment einmal 2013 ist Verjährt! Darauf hin wurde ihre Bereitschaft noch einmal von den Bundesbeamten angerufen und darauf hin haben sie mir dann drei anstatt zwei Fälle genannte, die sich alle in Verbindung mit PeTA handeln sollen! Also sie müssen mir ja irgendwie die Vorwürfe erläutern können! Die Polizei hat mir gesagt ich soll mich an sie wenden wenn ich wissen möchte um was es geht. Und sie sagen mir ich soll mir an die Polizei wenden! Irgendjemand von Ihnen oder der Polizei muss mir doch genau sagen können was mir unter dem Verstoß des Tierschutzgesetzes in der Strafanzeige von PeTA vorgeworfen wird. Was wird mir bei den zwei Verleumdungen von PeTA vorgeworfen? Sie oder die Polizei müssen mir doch sagen wenn sie mich festhalten warum sie dieses tun!
- StA: Ich kann ihnen am Telefon überhaupt nichts sagen, ich darf das aus Datenschutzgründen auch überhaupt nicht
- Ich: Wie gesagt die Bundepolizei hat auch gesagt sie können mir keine Auskunft geben! Da frage ich mich was los ist hier in Deutschland! Gut dann habe ich noch eine einzige Frage – Kann ich morgen aus Deutschland ausreisen oder werde ich wieder festgehalten?
- StA: Da kann ich ihnen keine Auskunft erteilen, da wenden sie sich bitte an die Polizei. Sie können gern über unsere Internetseite eine Anfrage stellen…
- Ich: Sie verstehen – Ich reise morgen wieder aus Deutschland ab! Am Samstag wurden sie zweimal von der Bundespolizei angerufen mich mit dem Bereitschaftsdienst ihrer Staatsanwaltschaft zu sprechen wurde mir verweigert. Man gab mir die normale zentrale Nummer wo am Samstag selbstverständlich ein Band nur lief! Warum wollte man schon am Samstag mir die konkreten Vorwürfe nennen? Da frage ich mich was los ist bei Ihnen! Wenn ich mir den Eintrag der Staatsanwaltschaft Augsburg auf Wikipedia anschaue (wurde unterbrochen)
- StA: Das sind die Entscheidungen der Staatsanwälte da kann ich mich doch nicht einmischen!
- Ich: Aber sie müssen mir doch wenigstens Auskunft geben (unterbrochen…)
- StA: Ich gebe ihnen überhaupt keine Auskunft – bitte wenden sie sich an die Polizei!
- Ich: An welche Polizei muss ich mich wenden um Auskunft zu erhalten?
- StA: weiß ich nicht
- Ich: ((lachend) weiß ich nicht – Wie gesagt ich komme aus Jakarta Indonesien – Die Bundespolizei sagt mir ich soll mich an die Staatsanwaltschaft wenden und sie sagen mir ich soll mich an die Polizei wenden (unterbrochen)
- StA: Ich lege jetzt auf bitte wenden sie sich schriftlich an uns oder an die nächste Polizeidienststelle
- Ich: und ich kann morgen Ausreisen (aufgelegt von der StA)
Nun ich wäre ja nicht GERATI, wenn ich mich nicht jetzt als nächstes auf den Weg zu einer Polizeidienststelle gemacht hätte.
Zum Glück liegt mein Hotel ganz in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes, sodass man dort ja die Landespolizei Bayern und die Bundespolizei finden sollte.
Gesagt getan nach kurzem suchen stand ich vor einer Dienstelle der Landespolizei Bayern und bat um Einlass. Dort schilderte ich kurz das die Staatsanwaltschaft Augsburg mich zu einer Polizeidienststelle geschickt hatte um Auskunft über drei Aktenzeichen zu erlangen. Im Computer fand man da nichts und so schickte man mich zur Bundespolizei, direkt in den Bahnhof.
Dort schilderte ich wieder die ganze Story auch dort konnte man im Computer keine Aktenzeichen zu meiner Person finden. Also rief man dann noch einmal am Airport München bei der dortigen Bundespolizei an und versicherte, dass ich bei der Ausreise keine Probleme haben werde.
Zurück in mein Hotel und ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Augsburg gesendet!
Schreiben an die Staatsanwaltschaft Augsburg
Ich wurde auch mehrfach gefragt warum ich mir so einen Stress machen. Ganz einfach die Machenschaften von PeTA aufzudecken und zu Dokumentieren gehört zu meiner Lieblingsbeschäftigung.
Wenn man dann noch so eine Verwicklung zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und PeTA Deutschland aufdecken kann, dann schreiben sich die Zeilen fast von alleine.
Wie in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft bereits aufgezeigt bezweifele ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg. Ausschlaggebend bei den Ermittlungsbehörden ist immer der Standort des Tatortes. Bei der Tierquälerei das ist wohl der größte Humbug den PeTA sich einfallen lassen hat. Aber vielleicht hat PeTA ja auch geheimes manipuliertes Videomaterial zu meiner Person. Man darf also weiter gespannt sein.
Das Thema Verleumdung wird GERATI betreffe. gerati.de ist auf einen Deutschen Server in Friedersdorf bei Görlitz gehostet. Also wäre in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.
Dümmer kann sich die Rechtsabteilung von PeTA unter der Leitung von Dr. Edmund Haferbeck nun wahrlich nicht anstellen.
So jetzt gehe ich erst einmal zur Zirkusvorstellung und veröffentlich diesen Artikel danach. Bis denn.
Lars
13. Februar 2018Du gehst da aber auch sehr naiv ran. Als ob eine deutsche Strafverfolgungsbehörde dir Auskunft geben würde. Nimm dir einen Anwalt, der bekommt vollständig Akteneinsicht bei der StA. Alles andere ist vollkommen fruchtlos.