Gerati schreibt einen Offener Brief an PeTA um die Wahrheit zu erfahren. PeTA zahlt angbelich Zeugin 5.000 € die Beweisen könnte das der Zirkus Schuld hat!
Sehr geehrte Frau Judith Stich, sehr geehrtes PeTA-Team,
in Ihrer Pressemitteilung vom 02.02.2017 zum Thema „Zirkusangehörige nach entscheidendem Hinweis im Fokus der Ermittlungen“ stellen sie die Behauptung auf, neue Erkenntnisse für den Fall zu besitzen und eine Zeugin mit 5.000 €, wie Sie schreiben „die höchste Belohnung von PeTA die jemals ausgezahlt wurde“; belohnt zu haben. https://www.peta.de/elefantenattacke-von-buchen-peta-zahlt-5000-euro-belohnung-an-augenzeugin#.WJT_W3-jkRV
Gleichzeitig stützen Sie sich in Ihrer Pressemitteilung auf den nun rechtsgültigen Strafbefehl Cs 21 Js4518/15 der Staatsanwaltschaft Mosbach, wie sich aus dem angegebenen Strafmaß, in ihrer Pressemitteilung herauslesen lässt.
Weiterhin verlinken Sie selbst auf die von PeTA in fragwürdiger Form geführte Chronik zu diesem Zirkus. „Chronik Circus Luna/Francordia, Familie Frank“
Dort findet man folgenden Eintrag:
Oktober 2016
Der Direktor des Circus Luna erhielt von der Staatsanwaltschaft Mosbach einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung über 6.300 Euro. Er habe gefährliche Situationen mit der Elefantendame Benjamin, die im Juni 2015 einen Spaziergänger tötete, nicht unterbunden. Belege für die Behauptung von Zirkusangehörigen, Betriebsfremde hätten den Elefanten freigelassen, wurden laut Staatsanwaltschaft nicht gefunden.
Quelle: www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/nach-toedlicher-elefantenattacke-in-buchen-zirkusdirektor-muss-strafe-zahlen/-/id=1622/did=18293938/nid=1622/1ekpzob/ Der Bescheid der Staatsanwaltschaft Mosbach liegt PETA vor.
Allein die von PeTA in diesem Eintrag angegebene Quelle des SWR widerlegt Ihre Behauptung, dass die Staatsanwaltschaft nicht davon ausgehe Betriebsfremde hätten den Elefanten befreit!
Dort findet man folgendes Zitat!
„Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass der Elefant zuvor von Tierschützern befreit wurde.“
In dem auch von PeTA zitierten Strafbefehl geht man von unterlassender Aufsichtspflicht aus, da insbesondere auch im Vorfeld von PeTA die Befreiung des Elefanten angedroht wurde. Er hätte eine 24h Wache aufstellen müssen um sich vor radikalen Tierschützern schützen zu können.
PeTA zahlt 5.000 € an eine ominöse Zeugin?
Sie schreiben in Ihrer Pressemitteilung:
Eine Buchener Bürgerin beobachtete nur wenige Minuten vor der tödlichen Attacke, wie die Elefantendame in Begleitung einer augenscheinlich mit dem Tier vertrauten Person außerhalb des Zirkusgeländes umherlief. Diese Zeugenaussage verlagerte den Ermittlungsschwerpunkt auf die Zirkusangehörigen. Bei einer anschließenden Durchsuchung im Zirkus wurden die von der Zeugin beschriebenen Kleidungsstücke gefunden – dies erhärtete den Verdacht, dass der Elefant von einem Zirkusangehörigen „Gassi“ geführt und nicht „befreit“ wurde.
Dieses widerspricht dem jetzt rechtsgültigen Strafbefehl nach meinen bisherigen Erkenntnissen gänzlich.
So schrieb z.B. die RNZ in einem Artikel:
Die Resonanz auf den am Samstag veröffentlichten Zeugenaufruf der Polizei fiel bescheiden aus: Nur zwei Personen meldeten sich bei den Ermittlern und stellten Fotos vom Elefant und den Umständen seiner Haltung in Buchen zur Verfügung. „Die Auswertung dieser Aufnahmen läuft derzeit“, teilte Rainer Ott von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn gestern mit.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob diese ominöse Zeugin von PeTA erfunden wurde und ob tatsächlich die beschriebenen 5.000 € wie von PeTA angegeben ausgezahlt wurden.
Dieses ließe sich ja in einem teilweise geschwärzten (Datenschutz) Zahlungsbeleg von PeTA recht einfach belegen.
Deswegen frage ich PeTA, ob diese bereit sind diesen Zahlungsbeleg, öffentlich zu machen?
Weiterhin veröffentlichte die RNZ eine Aussage des zuständigen Staatsanwaltes, der zum damaligen Ermittlungsstand befragt wurde.
„Wir müssen erst einmal ein genaues Bild gewinnen“, unterstreicht Heering. Teil dieses Bildes ist möglicherweise auch ein Aspekt, über den die RNZ gestern exklusiv berichtet hat: Die Beobachtung einer Passantin, dass der Elefant, während er auf einer Wiese graste, von Jugendlichen provoziert worden sei. Es habe sich um Mutproben gehandelt – Mutproben, die womöglich später zu dem tödlichen Angriff geführt haben? „Wir werden auch in diese Richtung schauen“, so Heering.
War es Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Gegen Letzteres sprechen die Eindrücke vor Ort. „Baby“ war in einem Stallzelt untergebracht und dort noch zusätzlich mit einem Elektrozaun gesichert. Dass der für den Einschluss des Elefanten verantwortliche Tierpfleger alle drei Komponenten einfach vergessen hat, erscheint schwer nachvollziehbar.
Nun frage ich mich natürlich, ob PeTA diese Passantin als die ominöse Zeugin meint. Doch dieses kann ja eigentlich nicht sein, da PeTA ja in Ihrer Pressemitteilung ja die Behauptung aufstellt, eine Zeugin hätte einen Zirkusmitarbeiter beim Ausführen des Elefanten gesehen. Die beschriebenen Kleidungsstücke soll die Polizei dann im Zirkus aufgefunden haben. Zu dieser von PeTA neu aufgestellten Behauptungen findet man jedoch keinerlei Belege.
Auch wären dann die Ermittlungen wohl ausgeweitet, da dann dieser von PeTA angegebene Zirkusmitarbeiter zur Verantwortung gezogen worden wäre. Dieses ist jedoch nicht der Fall.
Fakten, die sich weiterhin nicht von PeTA widerlegen lassen:
Wie kommt die fremde DNA an den Bereich der Sicherungsanlage für den Elefanten.
Fragen an PeTA:
1. Wurde tatsächlich die Belohnung ausgezahlt und wenn ja auf welcher belastenden Zeugenaussage
2. Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht in diese Richtung, wenn es diese Zeugenaussage gibt
Über eine kurzfristige Antwort auf meine Email würde ich mich selbstverständlich freuen.
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es sich bei dieser Email um einen offenen Brief handelt, den ich unteranderen auf gerati.de veröffentlichen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Betreiber des Informationsportals gerati.de