Annalena Hartung aus Suurhusen, alias Annycety ruft zu einer unangemeldeten Demonstration bei der am Mittwoch stattfindenden Stadtratsversammlung in Emden auf.
05.12.2016 Annycety ruft zur unangemeldeten Demo in Emden auf
Wieder einmal macht unsere geliebte stupide Annycety, von sich reden.
Auf ihrer Facebook-Seite ruft sich doch tatsächlich zu einer unangemeldeten und nicht genehmigten Demonstration bei der Stadtratssitzung in Emden auf.
So postete sie Folgendes:
!!Achtung!!
Am Mittwoch, den 07.Dezember 2016 um 18:00 Uhr ist es soweit:
der Antrag der Grünen und unser Antrag, damit in Emden keine Zirkusse mit Wildtieren mehr gastieren dürfen, wird öffentlich im Ratssaal der Stadt Emden besprochen 🙂
Über zahlreiche Unterstützung würden wir uns sehr freuen !!
Treffpunkt per PN. ~@JuttaVavora– Ich bin dabei!! 🙂 –
Und wieder fliegen Annycety die Lügen um die Ohren
So stellt sie die Behauptung auf, dass der Beschluss Antrag für ein Zirkusverbot in Emden von Ihr stammen sollte. Eine im Dezember eingereichte Petition wurde zeitnah durch die Stadtverwaltung abgewiesen. Dieses geht aus einem Zeitungsbericht der Emdener Zeitung vom 30.09.2016 hervor.
Stadtsprecher Eduard Dinkela sagte gestern, solange nicht gegen das Tierschutzrecht verstoßen werde, könne die Verwaltung nicht einfach ihr Veto einlegen. Beim letzten Zirkus-Besuch habe es keinerlei Beanstandungen gegeben. Dinkela: „Alles, was darüber hinausgeht, muss der Rat entscheiden.”
https://www.emderzeitung.de/emden/~/2000-unterschriften-fuer-wildtierverbot-313558/
Petition Betrugsverdacht bestätigt sich
So gab eine gewisse Jutta van Vorst eine Petition bei der Stadtverwaltung ab und behauptete sie habe über 2.000 Unterschriften aus Emden und Umgebung gesammelt, die sich für ein Zirkusverbot in Emden aussprechen.
Die Petition findet man auf Change.org und ist mit 1.952 Unterschriften gelistet. Nur stammen diese nicht aus Emden und Umgebung, sondern wurden von Tierrechtlern aus der ganzen Welt unterzeichnet. Change.org gewährleistet keine Sicherstellung, dass eine Stimme nicht doppelt oder sogar dreifach gezählt wird. Betrug, wie ihn Tierrechtler lieben.
Stadtverwaltung gab bei der Ablehnung der Petition bereits eine aussagekräftige Stellungnahme heraus.
Der Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen, wird am 07.12.2016 im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice öffentlich beraten.
Es hat den Anschein, dass Annycety diese Beratung durch eine nichtgenehmigte Demonstration stören möchte.
Gleichzeitig scheint diese kleine radikale Tierrechtlerin keine Ahnung über Verwaltungsformen zu haben. Am 07.12.2016 wird es in keinem Falle eine pro oder kontra Entscheidung geben, da dieses nur der Rat kann. Hätte sich Annycety einmal richtig informiert so würde sie auch die Bekanntmachung der Stadt Emden vorliegen haben. Diese ist auf der Webseite der Stadt Emden im Internet einsehbar.
Da findet man auch den Beschlussmarathon für diese Entscheidung
Beratungsfolge | Sitzungstermin |
Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice | 07.12.2016 |
Verwaltungsausschuss | 16.01.2017 |
Rat | 22.02.2017 |
Gleichzeitig gab die Stadt mit dieser Antragsveröffentlichung, eine Stellungnahme ab die bereits im Vorfeld den Antrag ablehnt. Siehe ab Seite 2 der Veröffentlichung der Stadt Emden.
Stellungnahme der Verwaltung:
- Wildtiere in Zirkusbetrieben
In Deutschland wird bereits seit Jahren die Haltung von Wildtieren/Großtieren in Zirkusbetrieben unter Aspekten des Tierschutzes diskutiert. Die Gesetzgebungszuständigkeit diesbezüglich liegt zweifelsfrei beim Bundesgesetzgeber im Rahmen des Tierschutzgesetzes (Art. 74 Abs. 1 Ziff. 20 Grundgesetz – Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes). Seitens des Bun-desrates wurden in den letzten Jahren, letztmalig am 18.03.2016, mehrere Gesetzesinitiativen gestartet, ein Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus im Tierschutzge-setz zu verankern. Der Bundesgesetzgeber ist diesen Initiativen bislang jedoch nicht gefolgt. Insoweit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein entsprechendes Tierhaltungsverbot.
Die Zirkusbetriebe besitzen in der Regel die notwendigen gewerberechtlichen Erlaubnisse für den Betrieb ihres Unternehmens sowie die tierschutzrechtlichen Erlaubnisse gem. § 11 Tier-schutzgesetz. Darüber hinaus unterliegt ein Zirkusgastspiel keinen weiteren Erlaubnisvorbehal-ten. Insoweit haben die örtlichen Behörden keine rechtlichen Möglichkeiten, ein Gastspiel zu untersagen. Aus diesem Grund sind einige Kommunen dazu übergegangen, die in ihrem Eigen-tum befindlichen Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtierhaltung zu vermieten. Diese Verfahrensweise ist in der Rechtsprechung umstritten. Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 06.08.2014 (M 7 K 13.2449) festgestellt, dass es der Gemeinde möglich ist, Betriebe mit Wildtierhaltung von der Nutzung ihres Geländes grundsätzlich auszuschließen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in seinem Beschluss vom 19.02.2013 (3 L 89/13.DA) ausgeführt, dass ein Ausschluss von Zirkusbetrieben mit Wildtierhaltung in unzulässiger Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreift – dies insbesondere, da kein gesetzliches Hal-tungsverbot gilt (siehe hierzu auch die Ausführungen des Petitionsausschusses, Anlage 2 zur Vorlage).
Für Emden ist auszuführen, Groß-Zirkus-Betriebe gastieren ausschließlich auf dem Schützen-platz, welcher dem Emder Schützencorps gehört. Die Vergabe des Platzes erfolgt daher im Namen des Schützenvereins. Die Stadt Emden tritt als Bindeglied zwischen dem Schützen-corps und den Zirkusunternehmen auf. Auf ostfriesischer Ebene erfolgt für jedes Jahr eine Ko-ordination über die Stadt Leer um sicher zu stellen, dass nicht mehrere Groß-Betriebe gleichzei-tig oder im gleichen Jahr in Ostfriesland gastieren. In diese Koordination ist auch der Schützen-platz Emden mit eingebunden. Sofern zukünftig Zirkusbetriebe mit Wildtieren nicht mehr auf dem Emder Schützenplatz zugelassen würden, hätte dies zur Folge:
– Einnahmeausfall für den Schützenverein, da die meisten Groß-Zirkusse über eine Wild-tierhaltung verfügen und somit nicht mehr jedes Jahr einer der wenigen verbleibenden Betriebe in Emden gastieren würde.
– Ausscheren Emdens aus der Gastspielkoordination in Ostfriesland, wenn sich nicht auch die anderen ostfriesischen Kommunen der Haltung Emdens anschließen. Dies könnte zur Folge haben, dass kaum noch ein Groß-Zirkus nach Emden kommt, da es sich für ihn wirtschaftlich nicht lohnt, allein in Emden zu gastieren und nicht anschließend auch noch in den umliegenden Städten.
– Verlust einer kulturellen Attraktion in Emden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der ostfriesischen Koordination das Zirkusgastspiel für 2017 bereits an den Zirkus Probst vergeben wurde. Für 2018 gibt es eine Anfrage vom Zir-kus Krone.
Kleinere Zirkus-Betriebe gastieren auf dem Exerzierplatz. Dieser gehört der Stadt Emden und wird von der Stadt vergeben. Diesbezüglich hätte die Stadt einen entsprechenden Einfluss. Im Ergebnis würde dies jedoch bedeuten, dass durch ein einseitiges Verbot seitens der Stadt den ausschließlich die kleineren Betriebe getroffen würden. Andererseits verfügen viele dieser Klein-Betriebe ohnehin nicht über beispielsweise Raubkatzen, Elefanten, Nashörner oder Flusspferde.
Der Stadt Emden sind derzeit keine entsprechenden Absichten anderer ostfriesischer Kommu-nen bekannt. Andererseits liegt ein Schreiben des Verbandes Deutscher Circus-Unternehmen e. V. aus dem Oktober 2016 vor (Anlage 2 zur Vorlage). Bestandteil dieses Schreibens ist auch eine Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20.09.2016. Ebenso liegt der Stadt Emden eine „Petition“ von Frau Jutta van Vorst vom September dieses Jahres vor (Anlage 3 zur Vorlage). Zur Petition wurden Unterschriftenlisten mit 93 handschriftlichen Unterschriften sowie Listen mit Namen von Unterstützern aus dem Internet eingereicht.
- Pony-Karussells auf Jahrmärkten
Die Organisation und Durchführung von Jahrmärkten erfolgt nicht durch die Stadt Emden. Die Stadt setzt lediglich die Durchführung eines Marktes nach den gewerberechtlichen Bestimmun-gen allgemein fest. Der Veranstalter vergibt die Standflächen an die Schausteller. Die Betreiber von „Pony-Karussells“ besitzen die erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse sowie die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Demnach sieht die Stadt Emden keine rechtlichen Möglichkeiten, ein „Pony-Karussell“ zu verbieten.
Insoweit besteht kein Raum für die diesbezügliche Beschlussempfehlung der Antragstellerin.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das für den Tierschutz zuständige Veterinäramt des Landkreises Aurich keine Bedenken in Bezug auf das Unternehmen hat, welches auf dem Schützenfest 2016 war.
- Ausstellung von Kleintieren auf dem Emder Weihnachtsmarkt
Zunächst bleib festzuhalten, dass die Stadt Emden nicht Betreiber des Weihnachtsmarktes ist und damit auch nicht die Standvergabe vornimmt. Die Ausstellung von Tieren ist nicht genehmigungspflichtig; jedoch beim zuständigen Veterinäramt (Landkreis Aurich) anzeigepflichtig. Das Veterinäramt wird sich zu gegebener Zeit vor Ort ein Bild vom Sachverhalt machen. Sollten die konkreten Bedingungen tierschutzrechtlich nicht akzeptabel sein, wird das Veterinäramt entsprechende Auflagen erteilen oder ggf. die Zurschaustellung der Tiere untersagen. Nach derzeitigen Informationen sollen dieses Jahr keine Tiere ausgestellt werden.
https://gremieninfo.emden.de/bi/getfile.asp?id=156509&type=do&
Fazit:
Die Stadt Emden macht sich tatsächlich nicht nur Gedanken für die Stadt und ihre Bürger, sondern denkt auch an ihre Nachtbahrgemeinden, von wo aus Besucher in Zirkus wollen.
Man kann nur hoffen, dass politisch zum Schluss diese Haltung der Stadt, durch deren Politiker auch bestätigt wird.
Annycety zeigt mit ihren Facebook Post wieder einmal ihre Unfähigkeit.
Lars
6. Dezember 2016Fakten: Madame ruft dort nicht zur Demo auf, dafür brauche ich nicht einmal ein juristisches Seminar von innen gesehen haben.
Meinung: Ich würde eher vermuten dass man eine öffentliche Sitzung im öffentlichen Zuschauerraum verfolgen will.