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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof urteilt am Mittwoch über „Wildtierverbot in der Stadt Erding“

Dieses Urteil wird als Grundsatzurteil angesehen und hat somit einen Vorbildcharakter für alle aufgelaufenen kommunalen Wildtierverbote und Kommunen die über ein Wildtierverbot nachdenken.

Geklagt hatte der Circus Luna, gegen das ausgesprochene Wildtierverbot in der Stadt Erding.

Das erst und zweitinstanzliche Urteil, gab jeweils der Stadt Erding recht. Gegen diese Urteile legte der Circus Luna Rechtsmittel ein und so kommt es nun am Mittwoch um 14 Uhr, vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zum Showdown,  zwischen Zirkusunternehmen und Kommunen, die von radikalen Tierrechtlern beeinflusst werden und ein Wildtierverbot auf Kommunalen Flächern erwirkt haben, oder erwirken möchten.

PeTA scheint vor diesem Urteilsspruch sehr große Angst zu haben

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Denn PeTA Deutschland e.V. versucht mit einer massiven Störung und Einflussnahme vor dem Verwaltungsgerichtshof, die Rechtsprechung zu beeinflussen. (Ankündigung einer Demo vor dem Gericht)

Auch der Nichtjurist, aber Rechtsberater ohne Erfolg, bei PeTA Dr. Edmund Haferbeck, wird persönlich an der Verhandlung teilnehmen. Dieses kündigte PeTA jedenfalls in einer Pressemitteilung an.

Dr. Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung der Tierrechtsorganisation, wird den Prozess im Verhandlungssaal beobachten und steht für Interviews zur Verfügung.

Zitat Pressemitteilung: peta.de

Ob Herr Dr. Edmund Haferbec, nach dem Urteil wieder von Rechtsbeugung labert, wird sich zeigen. Bisher trat der Dr. Edmund Haferbeck als erfolgloser Nichtjurist, mit Rechtsanwaltsambitionen auf.

Um welche Fakten geht es bei diesem Gerichtsverfahren

Bisher urteilten die vorgeschalteten Gerichte zu Gunsten der Kommunen, über die Vermietung ihre kommunalen Plätze, selbst entscheiden zu dürfen. Die von den Tierrechtlern vorgebrachte  Begründung, es handle sich bei Wildtieren in Zirkussen, um reine Tierquälerei, wurde von keinem Gericht, was über die Vergabe von kommunalen Plätzen urteilen musste, in einer Entscheidungsbegründung aufgenommen und ist somit nicht relevant. Die Stadt Chemnitz erlag vor Gericht bereits 2007 und musste das Kommunal ausgesprochene Verbot, aufgrund der Einschränkung der Berufsausübung zurücknehmen.

Viele weitere Kommunen weigerten sich Anträge, aufgrund des Artikels 12 Grundgesetz anzunehmen, bzw. umzusetzen.

Genau hier setzen die Zirkusse an.

Zirkusse sind auf Kommunale Plätze angewiesen, da diese teilweise gegenüber von privaten Plätzen, mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung aufwarten können.

Da dieses Verbot NUR, für Kommunale Plätze gilt, also Private Plätze hiervon ausgenommen sind und zum größten Teil nur kommunale Plätze über eine ausreichende Grundversorgungsmöglichkeit mit Medien (Wasser, Strom) besitzen, greift dieses selbstverständlich in die freie Berufsausübung ein.

Insbesondere PeTA will bei jeden Zirkus, Tierschutzvergehen festgestellt haben und führt eigenen Pranger-Listen. Schaut man sich diese genauer an, geht es gar nicht um Tierschutzvergehen, sondern werden Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispielweise Parkverstöße aufgezeigt.

Auch über den klagenden Circus Luna, führ PeTA eine solche Pranger-Liste.

Der letzte Eintrag stammt aus dem Jahr 2015 und gibt den Fall Buchen an. Hier wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt. Die Behörden gehen aber von einem Drittverschulden aus.

Insbesondere PeTA brach mehrmals im Circus Luna ein und filmte sich dabei sogar bei den StraftATEN. Die Vermutung liegt nahe, dass von PeTA beauftragte Tierrechtler, den Elefanten befreiten und es dadurch zum Unfalltod des Mannes in Buchen kam.

Erst vor kurzem, wurden in einem anderen Zirkus zwei Strauße befreit, wobei ein Strauß bei einem Verkehrsunfall, ums Leben kam. Nach Zeugenaussagen, trugen die Straftäter Sachen mit PeTA Logos.

PeTA weist wie immer jede Schuld von sich, ist aber auch nicht bereit in diesen Fällen die Ermittlungen, durch eine Belohnung zu Unterstützen. Die Verweigerung einer Belohnung zur Ergreifung der Verantwortlichen Tierquäler, lobt PeTA nur aus, wenn diese Sicher sind, dass diese Straftaten nicht aus den eigenen Reihen, oder von anderen Tierrechtlern durchgeführt wurden.

PeTA selbst, sieht diese Straftaten, als Notwendige Tierrechtsarbeit an!

Die Aktivitäten der Animal Liberation Front (ALF), der Tierbefreiungsfront, umfassen einen wichtigen Teil der heutigen Tierrechtsbewegung, genauso wie es die Weiße Rose und die französische Resistance als Widerstandgruppen früherer Schlachten im Sinne sozialer Gerechtigkeit taten.

(…)

PETAs Rolle

PETA ist eine legale, als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannte Organisation, die oft als Sprachrohr für die Befreier dient.

Zitat: peta.de

Der Verdacht liegt nahe, dass insbesondere PeTA Anhänger im Dunstkreis von ALF tätig sind und hier aus Lust und Langerweile Straftaten, wie Brandstiftung, Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigungen verüben.

Selbst ein Gericht kam bereits zu dem Urteil, das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen.

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