OFD Karlsruhe antworte auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

Screenshot Email OFD

Screenshot Email OFD

Nachdem ich bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Finanzämter Leonberg und Stuttgart eingereicht hatte und per Email am 22.03.2016 einen Statusbericht einforderte, kam heute endlich eine Stellungnahme vom OFD!

Diesen möchte ich den Lesern von Gerati.de natürlich nicht vorenthalten.

So schrieb die OFD folgende Zeilen, die ich einzeln zitieren möchte.

bitte haben Sie Verständnis, dass die Finanzämter nicht jeden Posteingang bestätigen können.

Nun stellt sich natürlich die Frage, warum seit über einem Jahr von beiden Finanzämtern, trotz über zehn schriftlicher Anfragen, man nicht in der Lage gewesen ist, den Eingang der Anzeigen bestätigen zu wollen.

Telefonisch wurde mir sogar vom Finanzamt Leonberg mitgeteilt, dass in der zu mir angelegten Akte, keine Anzeige hinterlegt ist. Man bestätigte mir, dass meine Schreiben existierten, die den Eingang der Anzeige anfragten.

Dieses Schreiben wurde mir komischer Weise bestätigt, jedoch nicht die eigentliche Anzeige, die ich im Jahr 2014 stellte.

Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, nach denen die Finanzämter verpflichtet wären, bei eingehender Post grundsätzlich Empfangsbestätigungen zu erteilen.

Dieses mag vielleicht Stimmen, jedoch fand ich auch keine Vorschrift, die eine Eingangsbestätigung ausschließt.

Dass es möglich ist beweist, dass man mir das Schreiben mit der Anfrage einer Eingangsbestätigung zwar bestätigte, aber auch in diesem Schreiben, kein Wort über den Eingang meiner Anzeige verlor.

Sie können aber versichert sein, dass die Finanzämter sich insbesondere bei unleserlichen oder unvollständigen Telefax-Eingängen unmittelbar mit dem Absender in Verbindung setzen.

Nur was, wenn das Fax nicht funktionierte und dem Finanzamt meine Anzeige deswegen unbekannt ist. Und warum bestätigte man mir nicht einmal telefonisch in der Poststelle des Finanzamtes auf Anfrage, den Eingang und verweist auf den Vorsteher, der natürlich für mich nicht erreichbar war.

In der Sache selbst verweise ich vollumfänglich auf die mittlerweile vom Landtag von Baden-Württemberg ergangene Entscheidung über Ihre Petition vom 18.02.2016.

Nun auch in der Antwort, auf die von mir eingesendeten Petition, die vom Petitionsausschuss des Bundestages, an den Landtag von BW, aufgrund Zuständigkeit weitergeleitet wurde, findet sich nichts, über das Verweigern einer Eingangsbestätigung.

Es findet sich folgender Abschnitt in dem Antwortschreiben des Petitionsausschusses des Landes BW wieder.

Aufgrund des Steuergeheimnisses ist es nicht zulässig, dass der Einsender zu steuerlichen Verhältnissen Dritter Antwort erhällt

Auszug Antwort Landtag von Baden-Württenberg Drucksache 18/8017

 

Also man findet kein einziges Wort darüber, dass auf die Anzeigen keine Eingangsbestätigung zu erteilen ist.

Klar ist natürlich, dass weder Sachverhalte noch Ergebnisse der Anzeige übermittelt werden. Jedoch eine Eingangsbestätigung, mit der Information, dass diese, an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, kann man wohl erwarten.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe keine weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit mehr beantworten wird.

Ich habe natürlich dennoch um eine Antwort gebeten, da auch die OFD mir eine Eingangsbestätigung meiner Anzeigen verwehrt, wobei dieses doch in Kurzform so einfach wäre.

Hier noch meine Antwort auf diese Email des OFD.


Sehr geehrter Herr H***,

diese Antwort ist für mich unzureichend, da Sie mir selbst den Eingang meiner beiden Anzeigen, nicht bestätigen wollen.

Auch der Verweis, auf die Antwort meiner an den Petitionsausschuss des Bundestages gesendete Petition, die dann aufgrund der Zuständigkeit, an das Land BW weitergeleitet wurde, bestätigt mir in keiner Weise den Eingang meiner Anzeigen!

Es ist doch so einfach zu sagen, „Ja die Anzeigen sind eingegangen“, oder eben nicht.

Dieses verletzt in keiner Weise das Steuergeheimnis (§30 AO), würde jedoch eventuell belegen, dass hier versucht wird, Anzeigen durch die zuständigen Behörden  nicht zu bearbeiten, was jedoch die Pflicht, der Finanzämter wäre.

Also nun noch einmal die konkrete Frage!

Können sie bestätigen, dass beide Anzeigen bei den betreffenden Finanzämtern eingegangen sind?

Immerhin bekam ich telefonisch, vom Finanzamt Leonberg die Auskunft, dass keine Anzeige meinerseits in den Akten, die über mich angelegt wurden, vorliege.

Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, über diese simple Frage und verweise darauf, sollte sie diese Frage nicht beantworten, dass ich zeitnah mich mit meiner Beschwerde, an die nächst höherer Dienststelle, wenden werde.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos


 

Also mal ehrlich gefragt. Welchen Grund können die Finanzämter haben, eine Eingangsbestätigung der Anzeigen zu verwehren.

Wer dazu eine Antwort hat, kann diese gern als Kommentar hier oder bei Facebook posten.


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