Foto: Daniel Kaltenthaler
Foto: Daniel Kaltenthaler

Am Mittwoch verkündete Leipzig, das auf seinen Kommunalen Flächen, keine Zirkusse mit Wildtieren mehr zuzulassen werden. Selbst der Oberbürgermeister Jung (SPD), warnte vor einem Zirkusverbot, was einem Berufsverbot gleichgestellt sein dürfte und demnach den Artikel 12 des Grundgesetzes verletze.

Dennoch beschloss der Stadtrat von Leipzig, mit einem Mehrheitsbeschluss, das Zirkusverbot.

Da halfen auch nicht die mahnenden Worte, des Oberbürgermeistersder wohl bereits eine Vorahnung hatte, denn er sagte:

„Ich kann nicht garantieren, dass das rechtsfest ist“, so OB Burkhard Jung (57, SPD) vorsichtig. Da es keine Bundesgesetzgebung dazu gibt, könnte immer noch ein Zirkus gegen das erlassene Verbot juristisch vorgehen.

Zitat: https://www.bild.de/regional/leipzig/zirkus/zirkus-verbot-in-leipzig-beschlossen-44690168.bild.html

Circus Krone will klagen! Wie die BILD heute mitteilte, äußerte sich der Circus Krone mit den Worten:

„Wir klagen, wenn wir nach Leipzig wollen. Und werden auch gewinnen!“

(…)

„Es nicht schön, wenn wir für ein Gastspielrecht vor Gericht ziehen müssen, aber wir machen es! In Chemnitz und Darmstadt hatten wir damit schon Erfolg. Denn das Verbot widerspricht dem Gesetz.“

Zitat: https://www.bild.de/regional/leipzig/zirkus/zirkus-krone-droht-leipzig-zu-verklagen-44705232.bild.html

Dieses könnte tatsächlich teuer für das Stadtsäckel von Leipzig werden, sollte Krone tatsächlich gegen den Eingriff in die Ausübung der Berufsfreiheit, klagen.

PeTA selbst jubelte nach dem Bekanntwerden der Entscheidung von Leipzig

Screenshot Facebookseite PeTA Deutschland e.V.
Screenshot Facebookseite PeTA Deutschland e.V.

Dieser Jubel verstummte, aber schnell wieder, als bekannt wurde, dass Klagen wegen EInschränkung der Ausübung der Berufsausübungsfreiheit, gestellt werden.

PeTA selbst verteilt immer wieder Lügen über Zirkusse, insbesondere über den Circus Krone! Als die Presse die Beweise überprüfte und der Diplomlose Peter Höffken, diese zur Verfügung stellte kam dieses dabei heraus!

Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“

Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“

Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.

Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

Man kann also mit klarer Stimme sagen, PeTA Deutschland versucht mit manipulierten Beweisen Stadträte zu überzeugen und 50 Städte inklusive Leipzig, sind auf diese Betrügereien bisher hereingefallen!

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