Stand: 03.01.2016 –
Immer wieder wird von PeTA Deutschland e.V. die Behauptung aufgestellt, dass sein Mitarbeiter Peter Höffken in Besitz eines Diplomes in Zoologie und er damit auch ein Wildtierexperte sei.
Gerati.de hat Herrn Peter Höffken am 01.10.2014, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches angezeigt.
Am 24.10.2015 fragte Gerati.de bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart, über den Ermittlungsstand nach.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte daraufhin mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken andauere und eine Stellungnahme des Verteidigers von Herrn Peter Höffken, noch ausstehe.
Peter Höffken war also nicht in der Lage, das Ermittlungsverfahren innerhalb von einem Jahr, durch Vorlage des Diploms auszuräumen.
Dennoch behauptet PeTA Deutschland e.V. weiter, sein Mitarbeiter Peter Höffken, sei im Besitz eines Diplomes. Gleichzeitig weigerte sich PeTA Deutschland e.V. dieses Diplom auf Anfrage vorzulegen. Als Begründung fügt insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist), aber Leiter der Rechtsabteilung und bekannt durch seine autorischen Leistungen
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an, dass man aus Datenschutz Gründen, keine persönlichen Daten von Mitarbeitern herausgibt.
Diese von PeTA Deutschland e.V., eigens erstellten Datenschutzbestimmung, weitet PeTA Deutschland e.V. anscheinend auch, auf ermittelnde Behörden aus. Anders lässt es sich nicht erklären, wenn Herr Peter Höffken ein Diplom hätte, warum dieses nicht schon längst der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die noch dazu direkt auch in Stuttgart ansässig ist, vorgelegt wurde.
Ein laufendes Ermittlungsverfahren natürlich vor sich herzuschieben, um eventuell auf Zeit zu spielen, um damit eine Einstellungsverfügung zu erwirken, dieses wird Gerati.de nicht zulassen, und in regelmäßigen Abständen eine Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
In Verbindung mit der nun an PeTA gesendeten Abmahnung, stellte Gerati.de PeTA die Wahl, eine Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und damit zu bezeugen, dass PeTA sich zu 100% sicher ist, dass Ihr Mitarbeiter Peter Höffken, im Besitz eines Diplomes, war, bzw. ist.
Alternativ, ist mit der Frist zum 11.01.2016, die Abgabe der Unterlassungspflicht, in Verbindung mit der durch PeTA (öffentlich, oder gegenüber Dritten), immer wieder genannten Behauptung „Peter Höffken würde ein Diplom besitzen“ zu unterlassen, bis die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Ermittlungsverfahren einstellt, oder ein Urteil durch ein Gericht gefallen ist.
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