Hier zeigt sich wieder einmal, dass ein Shitstorm, auch PeTA in die Knie zwingen kann.
Im November erstattete PeTA, wie üblich ohne Beweise zu besitzen, eine Strafanzeige gegen den Biobetrieb May in Junkershausen. Bei einem Stallbrand kamen 110 Tiere ums Leben. Daraufhin erstattete PeTA eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Beweise von PeTA Fehlanzeige
PeTA erstattet, ohne einen grundlegenden Beweis zu besitzen, Strafanzeige gegen die Opfer des Brandes. Begründet wird die Strafanzeige bei Bränden, durch die haltlose Behauptung von PeTA, es läge ein Verstoß der geltenden Brandschutzverordnung vor. In einigen Fällen, wurde die Strafanzeige gegen die Brandopfer damit begründet, dass die Versorgung von Löschwasserhydranten zu weit entfernt sei. Für die Löschwasserversorgung ist jedoch nicht der Stallbesitzer verantwortlich, sondern die Kommune, in der sich der Stall befindet. Trotz persönlichen Hinweis an Dr. Edmund Haferbeck von Gerati.de per Email, änderte PeTA nicht die Strafanzeige.
Im Fall des Biobetriebes, wurde PeTA mit einem Shitstorm überzogen
Die Anzeige von PeTA, gegen den Bio-Vorzeigebetrieb stieß im Netz auf Unverständnis! PeTA wurde in den Sozialen Netzwerken, mit Kommentaren von Usern überschüttet, die ihr Unverständnis über das Vorgehen von PeTA zeigten.
Shitstorm ließ PeTA einknicken
Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PeTA und selbst Nichtjurist, sah sich nun genötigt, in einer Pressemitteilung bekanntzugeben, dass PeTA die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgezogen habe.
In der scheinheiligen Begründung, teilte Dr. Edmund Haferbeck mit, dass Herr May, Besitzer des Biohoffes, in einem Gespräch glaubhaft versichern konnte, dass seine Brandschutzvorkehrungen, gemessen an anderen Betrieben besser seien!
Welche anderen Betriebe meint wohl Herr Dr. Edmund Haferbeck?
Alle Strafanzeigen, die von PeTA mit der Begründung der Vernachlässigung der Brandschutzverordnung seit 2014 gestellt wurden, sind von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt worden!
PeTA hat weder vor, noch nach einem Brand irgendeinen dieser Bauernhöfe begutachtet. Demnach kann man im Fall dieser Strafanzeigen tatsächlich davon ausgehen, dass PeTA diese aus Boshaftigkeit gestellt hat, nur weil Tiere bei dem Brand betroffen waren.
Der Straftatbestand der Üblen Nachrede, kann wohl in den Fällen der unbewiesenen Strafanzeigen durch PeTA, bewiesen werden.
Eine Strafanzeige eines Opfers, dieser üblen Machenschaften von PeTA, sollte wohl erfolgsversprechend sein. Immerhin nutzt PeTA diese Strafanzeigen nicht für die Aufklärung von Straftaten, sondern um sich selbst zu profilieren und Spenden einzusammeln.
Würde PeTA das Leben der Tiere wirklich am Herzen liegen, dann hätte PeTA das Ergebniss der Strafanzeigen abgewartet, bevor es mit einer Pressemitteilung über eine Strafanzeige, an die Öffentlichkeit prescht.
Durch die Veröffentlichung der unbegründeten Strafanzeigen, stellt PeTA eine öffentliche Vorverurteilung der Brandopfer in die Öffentlichkeit, ohne einen Beweis der Schuld erbringen zu können.
Damit umgeht PeTA vorsätzlich die geltende Unschuldsvermutung in Deutschland und gibt eine Vorverurteilung gerade für Ihre Mitläufer heraus. Dass diese Vorverurteilung falsch und nichtig ist, interessiert nach der Ermittlung und Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, keinen mehr.
Die Opfer dieser ideologischen und stupiden Kampanien von PeTA sind aber grundlos öffentlich gebrandmarkt worden, ohne dass ihnen eine Schuld nachgewiesen werden konnte!
In vielen Brandfällen, kann tierrechtsfanatische Brandstiftung, nicht ausgeschlossen werden.
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