Screenshot direktzu.de / Bundeskanzlerin
Screenshot direktzu.de / Bundeskanzlerin

Die Forderung eines Wildtierverbotes ist Verfassungswidrig, dieses kann man aus einer Antwort der Bundeskanzlerin auf eine Petition gegen ein Wildtierverbot bei Zirkussen heraus lesen.

Auch der Diplomlose NICHT-Wildtierexperte und zum Fachreferenten degradierte Peter Höffken in zusammenarbeite mit dem NICHT-Juristen, aber Rechtsberater von PeTA stellen diese Forderung immer wieder auf.

Screenshot direktzu.de / Bundeskanzlerin
Screenshot direktzu.de / Bundeskanzlerin

Ohne tatsächliche Beweise gegen Gesetzesverstöße, bei der Wildtierhaltung zu besitzen fordern sie ein generelles Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen und Zoos.

Die Haltungsvorschriften sind gesetzlich geregelt und deren Einhaltung wird engmaschig kontrolliert. Verstöße werden durch die Behörden auch geahndet.

Insbesondere PeTA behauptet, gegen den Circus Krone unzählige Beweise für die Tierquälerei zu besitzen, darunter unzählige Urteile.

Mittlerweile ist auch die Presse soweit, dass diese öffentlich Behauptet, die Anschuldigungen von PeTA gegen den Circus Krone seien freierfundene Hirngespinste.

So schrieb die SHZ am 26.08.2015 folgenden Artikel, in dem sie die von PeTA auf Anfrage erbrachten Beweise, als Lügen von PeTA beweisen konnte. Siehe Artikel: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

Hier ein paar Zitate:

  • Peta und Anhänger behaupten dabei, dass „mehrere Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung feststellten“. Dieser Behauptung entgegen steht die Feststellung des Unternehmens: „Beim Circus Krone gibt es nachweislich keine Beanstandungen.“
  • In einer am Montag verbreiteten Presseerklärung übt Peta „scharfe Kritik“ an der Stadtverwaltung Eutin für die Erteilung der Gastspielgenehmigung, denn der Münchner Zirkusbetrieb „habe fortlaufend zahlreiche amtlich festgestellte Tierschutzverstöße“ begangen. „Die Liste der Missstände bei Circus Krone wird jedes Jahr länger“, sagt Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei Peta.
  • Wer in die Diskussion eintaucht, wird schnell feststellen: Da werden Fakten aufgezählt, bei denen sich eine Überprüfung lohnt. Und es gibt vermeintliche Tierrechtler, die anderen Menschen das Recht auf Widerspruch nicht zubilligen, sondern zu fragwürdigen, teilweise strafwürdigen Formulierungen greifen.
  • Weil er in einem Leserbrief die Tierhaltung des Circus Krone verteidigt hatte, erntete ein Leser des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) einen „Shitstorm“ auf Facebook – „was mich allerdings bei diesen selbsternannten ,Tierschützern‘ nicht wundert. Einerseits behaupten diese, die Tierlehrer und Zirkusleute seien Verbrecher und Tierquäler, andererseits beleidigen sie Zirkusbesucher, zerstören Plakate, beschmieren Zelte und Wagen und starten Shitstorms“, schrieb er dem OHA. Und es habe vor dem Gastspiel in Eutin bei Facebook offene Gewaltandrohungen gegen die Zirkusbesucher gegeben („allen in den Kopf schießen“.)
  • Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei.Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“
  • Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“

PeTA Hat also keine Beweise, oder verdreht den Tatsachenbestand so, dass gläubige PeTA-Anhänger, dieses als Beweis auffassen könnten.

Dieses Vorgehen kennt man eigentlich nur von Sekten.

So pusht PeTA die Tierrechtsszene, gegen die Unvegan lebenden Menschen auf, ohne auch nur einen einzigen handfesten beweis zu besitzen.

Immer wieder werden Umfragen von Zeitungen und Zeitschriften zum Thema Wildtierhaltung durchgeführt, die dann von den Seiten der Tierrechtler und Zirkustierliebhabern zu einen Schlagaustausch genutzt werden, um die Umfrageergebnisse zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Gerati.de ist bisher der Meinung gewesen, dass ein Wildtierverbot für Zirkusse überhaupt nicht in Deutschland möglich sei.

PeTA und deren fanatische Unterorganisationen, stellen hier gern die Behauptung auf das einzelne Parteien und Politiker schuld daran sind, dass Wildtiere immer noch im Zirkus auftreten können.

Ein Blick in das Grundgesetz, dürfte so manchen Tierrechtler und PeTA Anhänger die Augen aufgehen lassen.

Artikel 12 des Grundgesetzes

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Nun kennt man ja die Argumentation von PeTA und Co, dass gerade sie den Artikel 12 des Grundgesetzes für Tiere einfordern.

Nur ist jedes Gesetz, durch ein anderes Gesetz gedeckt. Tiere sind in Deutschland keine Sache, werden aber vor Gesetz als Sache behandelt. Dieses geht aus dem §90a des BGB hervor.

90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Für mich persönlich ist dieser Paragraph 90a ein Zeichen für die Gummiartigkeit der deutschen Gesetzgebung. Einerseits wird festgelegt, Tiere sind keine Sache, andererseits werden die gesetzlichen Bestimmungen einer Sache auf diese angewendet. Zwar ist für Tiere ein besonderes Gesetz gültig, nämlich das Tierschutzgesetz, dennoch könnte in Deutschland kein Tiere von sich aus, vor einem deutschem Gericht klagen, da ja für Tiere die Rechtsprechung von Sachen gilt.

Ich bin kein Jurist, dennoch würde ich es nach meiner persönlichen Meinung so sehen.

Ein beliebtes Mittel von PeTA und Co, sind sogenannte Petitionen

Nun dachten sich tatsächlich ein paar schlaue Tierrechtler, sie wenden sich einmal direkt an die Bundeskanzlerin und fordern ein Wildtierverbot.

Die Bundeskanzlerin fand klare Worte für diese Forderung:

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 05. Oktober 2015
Angela MerkelSehr geehrter Frau Lerner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Wohl der Tiere ist – wie Ihnen – vielen Menschen in Deutschland eine Herzensangelegenheit. 2002 hat dieses Anliegen Eingang in das Grundgesetz gefunden und damit Verfassungsrang erlangt.

Da die Menschen dafür verantwortlich sind, das Leben und Wohlbefinden des Tieres zu schützen, ist bereits Anfang der 1970er Jahre das Tierschutzgesetz entstanden. Der Grundsatz darin lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.” Mit der Novellierung des Gesetzes vor zwei Jahren kamen unter anderem das Verbot der Qualzucht und neue Bestimmungen zur Nutztierhaltung dazu.

Konkrete Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen gibt das Bundeslandwirtschaftsministerium heraus. Sie dienen Zirkusunternehmen sowie den Überwachungsbehörden als Orientierungshilfe.

Einem Verbot der (Wild-) Tierhaltung im Zirkus sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt. Denn das wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit, also in Rechte, die ebenso Verfassungsrang genießen. Ein Verbot ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn das gleiche Ziel nicht auch mit milderen Mitteln zu erreichen wäre. Ein solches Mittel besteht in der Zirkusregisterverordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass in einer Datenbank zentral zu erfassen ist, ob und – wenn ja – mit welchem Inhalt ein Zirkus eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erhalten hat. Dem Register zeigt außerdem an, ob ein Zirkus Auflagen bekommen hat und mit welchem Ergebnis Kontrollen durchgeführt wurden.

Die Überwachung und Einhaltung der hohen Tierschutzstandards ist eine hoheitliche Aufgabe der Länder. Sie haben die Pflicht, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden. Hinweise über mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie jederzeit dem Veterinäramt melden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Zitat: https://direktzu.de/kanzlerin/messages/zirkustiere-62313#forwarded

Demnach ist auch für die Bundeskanzlerin klar, dass ein Verbot von Zirkustieren in Deutschland, die Verfassung verletzen würde.

Wer also ein Wildtierverbot für Zirkusse fordert, ohne gegen das Zirkusunternehmen handfeste Beweise zu besitzen, die eine angebliche Tierquall belegen, begeht im Sinne der Verfassung ein Vergehen. Die Grundrechte der Deutschen Bürger und Bürgerinnen sind in Deutschland heilig, dass zeigte nicht nur der Versuch des BND, die Pressefreiheit auszuhebeln.

Die Aussage der Bundeskanzlerin stärkt die Zirkusse und weist ein Zirkusverbot der Tierrechtler, die angeblich im Namen des Tierschutzes handeln, in die Schranken.

Plakate die ein Wildtierverbot in Zirkussen fordern, sind meiner Meinung nach Verfassungswidrig, genauso wie die angeblichen Beweise von PeTA, gegen den Circus Krone, die nachweislich von PeTA nicht belegt werden können und demnach eher zur Stimmungs mache und illegalen (Verfassungswidrigen) Aktionen aufrufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert