Haferbeck im Interview / Screenshot ZDF Mediathek
Haferbeck im Interview / Screenshot ZDF Mediathek

Gestern gab es endlich einmal auch im Deutschen Fernsehen, einen Beitrag der sich offen mit dem Thema „Straftaten von Tierrechtlern“ befasste.

Man kann nur hoffen, dass so manchen Unterstützer von PeTA, SOKO und Co, hier die Augen aufgegangen sind.

Wer die Sendung verpasst hat, diese ist zurzeit noch über die ZDF Mediathek abrufbar.

https://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst#/beitrag/video/2466066/Aus-Liebe-zum-Tier

Der Beitrag zeigte eindeutig, dass für radikale Tierrechtler in Deutschland, bei weitem die Rechtsstaatlichkeit abhanden gekommen ist.

Fenstereinschlagen, Türschlösserverkleben, Erpressung, Brandanschläge, Morddrohungen und Stalking sind in den Augen dieser, rechtsstaatlicher Ungehorsam.

Diese begreifen gar nicht mehr, dass sie mit Ihren Taten Straftaten begehen.

Im Namen der Tiere ist alles erlaubt!

So schreckte man in England selbst, vor einer Leichenschändung und Störung der Totenruhe nicht zurück, um das Opfer, einen Züchter für Labortiere zu erpressen.

Der Bogen ist bereits überspannt und es geht hier bereits nicht mehr um Straftaten sondern um puren Terrorismus.

Terrorismus ist das Verbreiten von Furcht und Schrecken

Siehe Definition von Wikipedia.

Das ist Terror in Deutschland:

  • Zirkusse sind die Angst haben müssen das Nachts Tiere befreit werden, um wie in Buchen geschehen, dann Menschen angreifen und diese töten
  • Zirkusse deren Webung beschädigt und zerstört wird
  • Ein Bauer der einen neuen Stall aufbauen möchte, hat Angst das dieser abgebrannt wird
  • Ein Pelzhändler dem seine Schaufensterscheiben eingeschlagen werden
  • Einem Lederhändler dem sein Türschloss verklebt wird
  • Einem Laborchef dem man zu Hause auflauert und ihn zu stalken
  • Ein Fleischhändler dem seine LKW angezündet werden
  • Dem Jäger der sein Hochsitz zerstört wird
  • Dem Angler dem gedroht wird, weil er einen Fisch gefangen hatte

usw. Diese Liste ließe sich wohl unendlich lang vervollständigen.

Und was sagen Tierrechtler zu diesen Straftaten?

Es sei legentlich staatlicher Ungehorsam! So werden aus angeblichen Tierliebhabern, berufslose Hobbyterroristen.

Auch Herr Dr. Edmund Haferbeck, kam in einem Interview persönlich zu Wort und wurde sichtlich Nervös, als seine Vorstrafe angesprochen wurde.

Das Bild ist wirklich für die Götter.

Haferbeck im Interview / Screenshot ZDF Mediathek
Haferbeck im Interview / Screenshot ZDF Mediathek

Jener wissenschaftlicher Rechtsberater, der als Nichtjurist, die Rechtsabteilung von PeTA Deutschland leitet und selbst immer wieder in der Vergangenheit behauptete, dass kein einziger PeTA Mitarbeiter rechtsgültig wegen einer Straftat verurteilt wurde, ist selbst Verurteilter Straftäter und wurde sogar mit einer Bannmeile belegt.

So darf sich jener Dr. Edmund Haferbeck, nicht mehr als 200 m einem Tierlaborchef nähern.

Eine Bannmeile wird ausgesprochen, wenn von dem Straftäter eine akute Gefahr für Leib und Leben ausgeht!

Bekannt ist diese auch bei Stalking Prozessen.

Zurück zukommen auf die Behauptung von Dr. Edmund Haferbeck, PeTA Mitarbeiter wurden noch nie wegen einer Straftat verurteilt, sei nur anzumerken, dass ein Richter selbst per Urteil erklärte, PeTA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht.

Wenn das Eisen für PeTA dann zu heiß wird, trennt man sich einfach, wie 2014 geschehen von seinem Ermittlerteam um Steffan Bröckling.

Im weiteren Interview bekräftigte Herr Dr. Edmund Haferbeck, dass PeTA weiterhin Straftäter und auch Straftaten unterstützen wird, wenn diese im Zwecke des angeblichen Tierwohles getätigt werden.

Ein Aufruf von PeTA zum Begehen von Straftaten?????

Offen blieb in diesem Interview, wie diese Unterstützung aussieht.

Fragen wie, finanziert PeTA die Vorbereitung und deren Durchführung einer Straftat und das aus Spendengeldern?

Wie sieht es da mit § 111 StGB aus?

Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

https://dejure.org

Wie seht ihr das ganze?

UMFRAGE
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1 Kommentar
  1. Wenn ich mir ansehe was in Deutschland los ist mit den Tierrechts Terroristen bin ich froh das wir in Amerika und Kanada das Selbstverteidigungsrecht haben und zu diesem Zweck auch von Schusswaffen gebrauch machen duerfen.

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