Screenshot Facebook Seite PeTA Deutschland e.V.
Screenshot Facebook Seite PeTA Deutschland e.V.

Seit dem der Verein PeTA Deutschland e.V. von der Bundesregierung eine Abfuhr erteilt bekommen hat, dass die Bundesregierung an einem Wildtierverbot keine Grundlage sieht, schießt sich PeTA seit neustem massiv auf brandgeschädigte Landwirte ein!

So erstattet PeTA Deutschland e.V. unbegründete und unbewiesene Strafanzeigen gegen landwirtschaftliche Brandopfer, die zum Teil vor einem Fiasko stehen.

PeTA hat keine Kenntnisse über die Objekte in denen der Brand standfand, behaupte aber, dass der Brandschutz angeblich verletzt worden sein soll.

Nun veröffentlichte PeTA Deutschland e.V. auf ihrer Facebook Seite eine Stellungnahme, da PeTA von verschiedenen Seiten idiotisches Verhalten bei diesen Strafanzeigen vorgeworfen wird.

PeTA Deutschland e.V. teilte dazu folgendes mit

Screenshot Facebook Seite PeTA Deutschland e.V.
Screenshot Facebook Seite PeTA Deutschland e.V.

Das angeblich, Feuerwehrleute „Vertraulich“ sich bei PeTA beklagen scheint wohl der Witz des Jahres 2015 zu werden und in den veganen Fantasien von einigen Hochrangigen PeTA-Mitarbeitern sich abzuspielen.

  1. Kein PeTA – Mitarbeiter hat einen abgebrannten Hof aufgesucht
  2. PeTA hat keine Kenntnis über die Brandermittlungen, insbesondere ob Brandschutzverletzungen vorgelegen haben
  3. Für den Aufbau und der Verteilung von Hydranten, ist die Gemeinde, bzw. Kommune zuständig

Warum verklagt PeTA dann das Brandopfer?

In dem verlinkten Artikel auf PeTA ´s OMA und OPA Webseite „PeTA 50 Plus“, zeigt PeTA wieder einmal nachweislich ihren fehlenden Wissenstand!

Unter der Überschrift „Tierleid in der Nähe von Stuttgart – 200 Tiere in Gerlinger Kleintierzuchtanlage verbrannt“ – „Gefordert: Moderner Brandschutz für Stallanlagen“, stellt PeTA wieder idiotische Forderungen auf.

Die Tierrechtsorganisation kritisiert, dass der Brandschutz in Tierställen nach heutigem Wissen und Stand der Technik völlig unzureichend ist. So steht in diesem Fall der nächste zur Rettung der Tiere nötige Wasserhydrant über einen Kilometer von der Tierhaltungs-Anlage entfernt.

Ein Blick auf Wikipedia, hätte PeTA bei ihrem angeblichen Klageopfer helfen können.

So steht dort unter dem Begriff „Löschwasserversorgung“ folgendes!

Unter Löschwasserversorgung versteht man Vorrichtungen und Abläufe zur Bereitstellung von Wasser für den Brandschutz.

Städte und Gemeinden müssen zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Dies erfolgt normalerweise als zentrale Löschwasserversorgung, bei der das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung um Entnahmestellen für Löschwasser, die Hydranten, ergänzt wird. Wo dies nicht im nötigen Maße möglich ist, werden Wasserentnahmestellen aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern bereitgestellt.

Warum verklagt PeTA das Brandopfer, wenn es für den angeblich durch PeTA festgestellten zu weiten Weg zum Hydranten gar nichts kann?

Als nächste meldet sich der angebliche Rechtsexperte und Nicht-Jurist, der studierte Landwirt Dr. Edmund Haferbeck mit einem Rechtsgutachten zu Wort.

Der Rechtsexperte zum Thema

„Brandschutzvorrichtungen für Tierhaltungsanlagen scheinen sich immer noch nicht durchgesetzt zu haben; immer wieder klagen beispielsweise Feuerwehrleute vertraulich gegenüber PETA darüber, dass Hydranten zu weit von den Anlagen entfernt liegen und so den Tieren nicht geholfen werden kann“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PETA Deutschland e.V. „Wenn viele Tiere in einem Stall untergebracht sind, ist es außerdem schlicht unmöglich, Soforthilfe zu leisten – dieses Risiko wird bei bestehenden Anlagen oder Neubauten billigend in Kauf genommen. Die Verantwortlichen müssen bestraft werden.

Anzumerken ist, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck den Betreiber des Blogs Gerati.de schon einmal öffentlich als „Spinner aus Indonesien“ bezeichnete.

Da Herr Dr. Edmund Haferbeck in seiner Stellungnahme selbst fordert, dass „Die Verantwortlichen müssen bestraft werden.“, stellt sich hier dem Betreiber von Gerati.de die Frage, warum verklagt Herr Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung von PeTA, das Brandopfer und nicht für die Löschwasserversorgung zuständige Gemeinde, Gerlingen?

Apropos „Gerlingen“

War diese nicht auch die Gemeinde wo PeTA Deutschland e.V. vor seiner überstürzten Flucht in das Einflussgebiet eines neuen Finanzamtes flüchtete? Siehe “Ist PeTA Deutschland e.V. auf der Flucht vor dem Finanzamt?

Nach dem Gerati.de vorliegenden rechtlichen Gutachten, was die Gemeinnützigkeit des Vereins PeTA Deutschland e.V. anzweifelt, scheinen die Behörden von Gerlingen nicht gerade perfekt zu arbeiten, ansonsten hätte ihnen die Vorwürfe die in diesem Gutachten aufgeworfen wurden zur Kenntnis erlangen müssen.

Mittlerweile haben mehrere Informanten Gerati.de bestätigt, dass die Gemeinnützigkeit von PeTA 2015 durch das zuständige Finanzamt intensiv geprüft wird.

Selbstverständlich gibt sich Gerati.de mit einer solchen Tat der Behörden nicht zufrieden, immerhin belegen die Beweise vergehen von PeTA Deutschland e.V. bis ins Jahr 2012 zurück.

Aufgrund der enormen Spendenzahlungen ist davon auszugehen, dass mehrere Großspender durch eine Spende an den Verein PeTA Deutschland e.V. ihre selbst zu zahlenden Steuern gesenkt haben. Dieses ist nur möglich wenn man Spenden an einen Gemeinnützigen Verein zahlt! Demnach müssten auch diese Steuervergünstigungen geprüft und bei fehlender nachweislicher Gemeinnützigkeit des Vereins PeTA Deutschland e.V. von den zuständigen Finanzämtern nachgefordert werden.

Auf die gestellten Strafanzeigen hat Gerati.de bis zum heutigen Tag keine Eingangsbestätigung erhalten, obwohl beider Finanzämter mehrmals angeschrieben wurden. Hier hilft wohl nur der Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde!

Aber nun erst einmal wieder zurück zum Thema idiotische Strafanzeigen gegen landwirtschaftliche Brandopfer durch PeTA Deutschland e.V.

PETA fordert Brandschutz für die Sicherheit der Tiere

Seit Jahren fordert PETA angesichts des Staatsziels Tierschutz in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland identische Brandschutzbestimmungen für Menschen und Tiere. Das Tiere noch immer als “Sache” betrachtet werden muss geändert werden!

Hier scheint Herr Dr. Edmund Haferbeck doch einmal eine Suchmaschine benutzt zu haben. In Deutschland gelten Tiere, rechtlich als Sache und nicht als Lebewesen oder sonstiges.

Eine Gesetzesänderung wird wohl auch in naher Zukunft nicht durchgeführt werden, da es dazu überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt!

Weiterhin ist auch das Brandschutzgesetz ausreichend geregelt und macht z.B. keinen Unterschied zwischen einem Haus oder einem Stall indem auch Menschen arbeiten. Das scheint Herr Dr. Edmund Haferbeck nicht ganz begreifen zu wollen.

Selbstverständlich gelten für einen Flughafen, nennen wir hier mal als Beispiel die ewige Baustelle „BER“ ;-), verschärfte Brandschutzvorschriften. Dieses kommt aber nicht davon, dass da keine Tier sind sondern, das es sich um ein gewaltiges unübersichtliches Objekt handelt und deswegen verschärfte Brandschutzmaßnahmen von Nöten sind.

Für neue Stallbauten gelten genauso Brandschutzbestimmungen wie für ein Wohngebäude.

Alte Gebäude haben nach gesetzlichen Bestimmungen ein Bestandsrecht und müssen nicht nach neusten Standards angepasst werden, es sei denn es handelt sich um ein öffentliches und frei zugängliches Gebäude.

Auch hier zeigt sich wohl, wer ein Spinner ist!

Fazit:

PeTA zeigt hier wieder einmal ihr ganzes Expertenwissen!

Die falschen Strafanzeigen, die nach Einschätzungen von wahren Rechtsexperten von Haus aus durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden, verursachen bei den Brandopfern weiteres leid!

PeTA geht es hier nicht um das Wohl der Tiere, denn dann würde sie ihre Kampagne gegen Kommunen und die Bundesregierung als Gesetzgeber und durchführende Brandschutzwasserversorger führen!

Herr Dr. Edmund Haferbeck als Nicht-Jurist macht sich mit diesen Strafanzeigen weiter unglaubwürdig. Es wäre empfehlenswert, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck vor Abgabe einer Strafanzeige einen wahren Rechtsanwalt konsultiert. – Oder sind diese von PeTA alle schon geflüchtet?

Das verursachte Leid einer solchen nicht bewiesenen Strafanzeige ist enorm groß und rechtfertigt nicht die Spendensammelleidenschaft von PeTA, die diese mit den Strafanzeigen verbindet.

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