Facebook und die deutsche Meinungsfreiheit

Da hat doch Gerati.de und sein Facebook-Account „PeTA – Nein Danke“ wieder einmal, jemanden auf den Schwanz getreten.

Wer mag das armselige Würstchen gewesen sein?

Gestern bekam wir wieder einmal, eine Email von Facebook!

Hallo,

Wir haben folgende Inhalte, die Du auf Facebook gepostet hast, für Nutzer in Deutschland gesperrt, weil wir einen Bericht von einer Drittpartei erhalten haben, dass die Inhalte gegen ihre Rechte verstoßen:

Foto aus Album: “Titelbilder”, Hochgeladen am 30. August 16:53 PDT

Wir möchten Dir dringend dazu raten, dass Du die von dir auf Facebook geposteten Inhalte überprüfst und sicherstellst, dass Du keine anderen verletzenden Inhalte gepostet hast. Unseren Richtlinien zufolge schließen wir die Konten von Wiederholungstätern gegebenenfalls.

Das Facebook-Team

Stein des Anstoßes war dieses Bild, was wir in unserem Facebook-Account als Titelbild nutzten.

Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!
Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!

Auf dem Bild ist Herr Peter Höffken von PeTA Deutschland e.V. abgebildet. Dieser ist eine Person der Zeitgeschichte und darf demnach ohne Einwilligung abgelichtet werden.

Fragwürdig ist warum Facebook, die angeblichen Rechte dritter nur für Deutschland durchsetzt. Jeder Nutzer der sich mit einer IP-Adresse einloggt, die nicht auf Deutschland zurückzuführen ist, sieht dieses Bild weiter!

Nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) §23, benötigt man bei Personen der Zeitgeschichte keine Erlaubnis zur Veröffentlichung!

Weiterhin stellt sich die Frage warum Facebook, keine Möglichkeit einräumt eigene Rechte am Werk gelten zu machen. Ich habe zwar auf die Email geantwortet, aber wie zu erwarten war, kam keine Rückantwort!

Nun stellt sich bei mir die Frage, wer entscheidet über die geltenden Rechte, wenn der angebliche Rechteverletzter, keine Möglichkeit bekommt seine Rechte bei Facebook anzuzeigen!

Allein, dass Facebook hiermit, Artikel 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes verletzt, und somit die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkt ist schon ein Unding!

Wir sind uns jedenfalls keiner Schuld bewusst und werden unseren Möchtegern Diplom-Zoologen Peter Höffken (ohne Vorzeigbares Diplom) weiter als Zeuge der Zeitgeschichte mit Bildmaterialien veröffentlichen!


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