Wieder schmeißt der Tierrechtsverein PeTA Deutschland e.V. Spendengelder zum Fenster heraus!
Obwohl schon bei den ersten Urteilen ersichtlich war, dass PeTA sich auf sehr dünnen Eis bewegte, gingen sie immer wieder in Berufung, und verprassten dadurch tausende von Spendengeldern. Frei nach dem Motto, es ist ja nicht mein Geld!
Damit verletzte PeTA nicht nur seine Sorgfaltspflicht gegen über seinen Spendern, die das Geld eher für den Tierschutz eingesetzt sehen wollten.
PeTA Nein Danke
Um was ging es in dem über zwei Jahre anhaltenden Rechtsstreit, wo PeTA Deutschland e.V. wieder einmal bis in die letzte Instanz versuchte ihr angebliches Recht zu erstreiten.
Eine von PeTA denunzierte Pferdehalterin setzte ihren Unterlassungsanspruch gegen heimlich gemachte Filmaufnahmen auf ihrem Grundstück durch!
Ich sah schon immer, die von PeTA veröffentlichten Aufnahmen aus dem privaten Lebensbereich als fragwürdig und gesetzeswidrig an!
Dieses bestätigte nun auch ein Grundsatzurteil, was es radikalen Tierschützern erschwert ungenehmigte Filmaufnahmen in eigenen Filmsequenzen zu nutzen und zu veröffentlichen!
In dem nun geendeten Verfahren hat PeTA Deutschland e.V. (PETA), seinen erfolglosen Kampf gegen das Verbot der Veröffentlichung von heimlich angefertigten Film- und Fotoaufnahmen aus den Stallungen einer Pferdehalterin aufgegeben.
Aber der Reihe nach
Mitarbeiter von PeTA Deutschland e.V. drangen ohne Genehmigung, der Besitzerin in ihren Hof ein und machten Private Film und Videoaufnahmen. Dazu nutzte PeTA wissentlich, die Abwesenheit der Hofeigentümerin aus, die zu diesem Zeitpunkt zu einem Gerichtsverfahren als Raubopfer und Nebenkläger auswärts verweilte!
Im Verfahren konnte PeTA nachgewiesen werden, dass diese genau an diesen zwei Tagen, wo die Besitzerin nicht auf dem Hof anwesend war, in diesem eindrangen!
Dieses lässt die Vermutung offen, das PeTA, von irgendjemand über den verlassenen Hof informiert wurde.
Dabei machten sich die PeTA Mitarbeiter strafbar:
· Hausfriedensbruch §128 StGB
· Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen §201a StGB
Das Videomaterial wurde dann unteranderem einem privaten Fernsehsender verkauft, der dieses auch ohne Prüfung des Sachverhaltes ausstrahlte! Weiterhin veröffentlichte PeTA auf seiner Webseite und auf YouTube Video- und Fotomaterial, was nun nach der Urteilsverkündung gänzlich entfernt werden müsste!
Die Geschädigte mahnte den Verein PeTA Deutschland e.V. daraufhin ab, wobei PeTA auf diese Abmahnung nicht reagierte.
Daraufhin erwirkte die Geschädigte eine einstweilige Verbotsverfügung gegen PeTA Deutschland e.V., dass vom Landgerichts Köln erlassen wurde. Gegen diese legte PeTA Widerspruch, mit der Argumentation ein, dass die von den Tierschützern aufgenommenen Bilder tierschutzwidrige Zustände dokumentierten, so dass von einem überwiegenden Berichterstattungsinteresse seitens PETA auszugehen sei.
Das Landgericht Köln gab dieser Argumentation von PeTA, zunächst im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Absage. Die für Äußerungssachen zuständige 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln konnte im hier interessierenden Fall nicht erkennen, dass „das öffentliche Interesse an einer Verbreitung der unter Verstoß gegen das Hausrecht der Antragstellerin gefertigten Aufnahmen, das Interesse der Antragstellerin an der Wahrung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu überwiegen mag.“ Der zuständige Richter, sah bei den angeblich zutage beförderten Missständen der radikalen Tierschützern kein überragendes öffentliches Interesse.
Weiterhin verwies der Richter, dass die eingeschalteten und für die Kontrolle zuständigen Behörden ihrerseits keine Sanktionen, gegen die Pferdehalterin verhängt hätten.
Weder die zuständige Staatsanwaltschaft, die durch eine Strafanzeige von PeTA zuständig war, noch die Kreisveterinärbehörde sahen strafbare und sanktionswürdige Handlungen nach §17 Tierschutzgesetz.
Das PeTA Opfer bekam als einzige Auflage die Ställe zu reinigen, die sie sofort nachkam.
Nachuntersuchungen blieben ohne Befund!
PeTA konnte natürlich nicht Akzeptieren, dass ein Richter gegen sie entschieden hatte. Frei nach der Meinung von PeTA, „Tierschützer haben immer Recht“, zwang PeTA, ihr Opfer in ein Hauptverfahren vor dem Landgericht Köln.
Am 12.02.2014 Urteilte auch dieses Gericht gegen PeTA Deutschland e.V. (Urteil: Az. 28 O 377/13). Der urteilende Richter sah es als erwiesen, dass das öffentliche Interesse an den Bilder, nicht stärker zu gewichten sei, als die Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des PeTA Opfers!
Auch dieses Urteil konnte PeTA nicht akzeptieren. Es ist ja auch nicht Ihr Geld was sie in den Gerichtsverfahren bildlich zum Fensterhinaus schmissen.
PeTA legte schließlich gegen dieses Urteil, beim Oberlandesgericht Köln Berufung ein. Der zuständige Senat, äußerte sich vorsichtig dahingehend, dass die Berufung wohl keiner großen Aussicht auf Erfolg verspräche und der von PeTA angekündigte Weg zum Bundesgerichtshof aufgrund des geringen Streitwertes versperrt sei.
Der Senat regte die Rücknahme der Berufung an!
Daraufhin gab PeTA Deutschland e.V. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und erklärte die Übernahme der kompletten Kosten des ganzen Verfahrens.
Das bedeutet, dass PeTA keine Bild- und Videoaufnahmen des PeTA Opfers mehr veröffentlichen darf.
Gleichzeitig wurde mit dem Ausgang des Verfahrens, dem Opfer die Möglichkeit gegeben Schadenersatzforderungen gegenüber PeTA Deutschland e.V. in einem Zivilverfahren zu stellen.
Fazit:
Dieses rechtsgültige Urteil, zeigt, dass illegal gemachte Bild- und Videoaufnahmen auch für Fernsehsender ein heikles Thema sind.
Der Sender muss sich auf den Ersteller des Bild- und Videomaterials verlassen, dass er die Genehmigung für die Erstellung des Materials hatte. Die Verwendung von Bildern und Videos mit versteckten Kameras, sind sehr eng gesteckt!
Der Sender der diese Bilder ausstrahlt muss sich sicher sein, dass ein öffentliches Interesse überwiegt.
Für PeTA bedeutet das wieder einmal tief in die Spendentasche zu greifen und diese sinnlosen Gerichtskosten, die für PeTA schon mit dem ersten Urteil auf ein Minimum begrenzt werden hätte können, zu begleichen!
Es ist fraglich welche Bezeichnung der Rechtsberater von PeTA Deutschland e.V. für diesen Anwalt findet. „Anwalt ohne Moral“ ist ja nun schon einmal vergeben!
Weiterhin schwimmen die Felle von PeTA & Co., immer weiter weg! Nach diesem Grundsatzurteil ist zu hoffen, dass diese radikalen Fanatiker von PeTA nun ab und zu ihr Gehirn einschalten, bevor sie so ein Mist wieder ausbockt und damit noch ihre letzten Unterstützer verschrecken!
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