paragraph 01 150x150 1

Es geht um dieses prekäre Dokument, „Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein PeTA Deutschland e.V.“, was Gerati.de anonym übermittel, und im Artikel „Ist PeTA Deutschland e.V. auf der Flucht vor dem Finanzamt?“, am 20.07.2014 erstmals in einem Link veröffentlicht wurde.

Auf die Veröffentlichung des Artikels bei Gerati.de, reagierte der Verein PeTA Deutschland e.V., mit einem Kommentar von Herrn Dr. Edmund Haferbeck (wissenschaftlicher Rechtsberater von PeTA Deutschland e.V.), noch am selben Tag.

Kommentar von Herrn Dr. Edmund Haferbeck:

Was hier von Hornos gepostet wird, ist wirr. Das Finanzamt Leonberg hat eine umfangreiche, 2 Monate andauernde Prüfung von PETA 2013 vorgenommen. Diese Prüfung hat eine vorbildliche Arbeit von PETA attestiert, äußerst sparsam, in voller Übereinstimmung mit den Gesetzlichkeiten. Der Umzug in neue Räume ist im Juni 2014 erfolgt, und nicht überstürzt, sondern seit langem geplant, da die Räume in Gerlingen zu klein geworden sind.
Das Gutachten des “Anwalts ohne Moral”, Scheuerl, ist aus Tierausbeutungskreisen In Auftrag gegeben worden und beweist in besonderer Weise, wie effektiv die Tierrechtsarbeit von PETA ist.

Auf diesen Kommentar, hat selbstverständlich nach Prüfung auf Echtheit des Kommentars, Gerati.de einem Antwortbrief verfasst, der im Artikel „Antwort Email von mir, an Herrn Dr. Edmund Haferbeck auf seinen Kommentar“, am 21.07.2014 veröffentlicht wurde.

Leider scheint PeTA Deutschland e.V. sowie auch Herr Dr. Edmund Haferbeck, nicht gewillt zu sein, meine Fragen die sich aus den Gutachten ergeben zu beantworten!

Am 28.07.2014 bekam ich dann per Email, das erste Mal eine Aufforderung von der Kanzlei, die das Gutachten erstellt hatte. So forderte man mich auf, das Gutachten von meinem Server zu entfernen!

Freundlicherweise teilte ich der Anwaltskanzlei, in meiner Antwortmail mit, dass dieses Gutachten nach meiner eigenen Recherche, schon seit dem 29.04.2014, auf verschiedenen Servern abrufbar ist! Gleichzeitig merkte ich an, dass ich mich, auf Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes (Meinungs- und Pressefreiheit) berufe!

Als kurze Info, erhielt ich von der Kanzlei eine Information, dass man mich morgen zurückrufen werde! Als ich nach mehreren Tagen keinen Rückruf erhielt, setzte ich mich selbst an das Telefon und rief diese Kanzlei an. Für mich und Gerati.de lief dieses Gespräch eigentlich zur vollsten Zufriedenheit. Genauere Einzelheiten, zu dem Gespräch möchte ich erst einmal, nicht veröffentlichen, da diese Kanzlei mir nun mittlerweile, mit einer Rechtsklage droht.

Jedenfalls sah ich für mich, die Sache als erledigt an. Auch als die Kanzlei, mir am 14.08.2014 eine Frist bis zum 20.08.2014 setzte, um den Link zu entfernen, hielt ich mich an die getroffene telefonische Vereinbarung.

Am 21.08.2014 erhielt ich erneut eine Email, die die Frist auf den 25.08.2014 festsetzte. Daraufhin antwortete ich der Kanzlei und verwies auf einen der vielen Servern, wo das Gutachten noch abrufbar war.

Daraufhin bekam ich von der Kanzlei wieder eine Email, die mir jetzt Urheberechtsverletzung vorwarf! Gleichzeitig verkürzte die Kanzlei die selbstgesetzte Frist, zum entfernen des Gutachtens, vom 25.08. auf den 22.08.2014, und drohte mir mit gerichtlichen Konsequenzen! Allein die Frist Verkürzung stellt sich in meinen Augen, als rechtsfragwürdig dar!

Der von mir angegebene Server, entfernte das Gutachten!

Nun stellen sich für mich folgende Fragen

  • Wenn der Mandant der Kanzlei, etwas persönlich gegen die Veröffentlichung diese Gutachtens hätte, so gehe ich persönlich davon aus, dass diese mich wohl vorab erst einmal kontaktiert hätten, bevor sie einen Rechtsanwalt auf mich hetzen. Immerhin ziehen wir in gewisser Weise, am selben Strang.
  • Ich gehe ehern davon aus, das PeTA gegen die Veröffentlichung des Gutachtens zurzeit vorgeht.
  • Die Kanzlei stellt die Richtigkeit dieses Gutachtens, auch nicht in Frage.

Was ändert sich

Bis zum heutigem Zeitpunkt habe ich keine Rechtssichere Aufforderung, zum entfernen des Gutachtens erhalten!

Weiterhin habe ich im Internet folgende Rechtslage recherchiert!

https://www.whistleblower-net.de/whistleblowing/rechtslage/sonstige-rechtsfolgen/

Ich zitiere:

Urheberrecht
Eine potentielle Gefahr nachteiliger Rechtsfolgen kann sich für den Whistleblower auch noch aus urheberrechtlichen Regelungen ergeben, wenn sich das Whistleblowing zugleich als Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darstellt. Problematisch ist dabei das das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) kaum spezielle Erlaubnis- und Rechtfertigungsnormen enthält, die zugunsten des Whistleblowers angewandt werden können. Allerdings scheint umgekehrt eine Übertragung der in den anderen Rechtsgebieten Prinzipien notfalls auch unter Heranziehung der Grundrechte geboten.

Zum Thema Gutachten, und Urheberrecht, habe ich folgendes gefunden.

https://www.vbd-ev.de/inhalte/Mitgliederbereich/images/2011/IfS/Ifs-2011-04-Gutachten-Urheberrecht.pdf

Einer Klage sehe ich zuversichtlich entgegen, insbesondere, da mir erst einmal eine Klageschrift rechtssicher zugestellt werden müsste!

Auch wenn es für Whistleblowing, noch keinen generellen gesetzlichen Rechtsgrundlagen existieren, gehe ich davon aus, dass ein Rechtsstreit gute Erfolgsaussichten hat.

Nicht nur deswegen, weil durch dieses Gutachten, an dem die Gesellschaft ein großes Interesse hat. Zum ersten Mal wird bewissen, dass PeTA Deutschland e.V Spenden nicht Gemeinnützig veranlagt. Dadurch werden tausende von Spendern aufgeklärt, dass PeTA nicht wie der Verein vorgibt, Tiere im Blickpunkt hat! Insbesondere, da ein sehr hoher Betrag an Spendengeldern, durch falsche Behauptungen verloren gehen, die der Gemeinnützige Verein PeTA Deutschland e.V. aufstellt, ohne seine ihm zugewiesenen Sorgfaltspflicht nachzukommen! Siehe Gutachten!

Für Gerati.de wird sich also erst einmal nichts ändern. Ich werde die nächsten Schritte, der Anwälte abwarten und darauf auch reagieren!

Wer im Internet Informationen zum Thema, Whistleblowing, Gutachten und Urheberecht, Artikel findet, kann diese gern im Kommentarfeld oder per Kontaktformular mir zusenden!

2 comments
  1. Egal was Hr, Haferbeck oder der selbsternannte Wildtierexperte Höffken von sich geben. Da sie für die verlogene Institution PeTA arbeiten macht sie das ja schon von vorneherein unglaubwürdig! Wer wie bei FAKE 2014 so Stimmen vermehrt kann ja nur lügen und sonst nichts!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert