Peta Anzeige gegen Rothkötter – und wieder endet alles im Sande

Es ist ein altbekanntes Spiel: Die Tierrechtsorganisation PETA erstattet Strafanzeige, verkündet lautstark moralische Empörung und präsentiert sich öffentlich als „Anwalt der Tiere“. Doch sobald die Justiz zu Wort kommt, verpufft das Spektakel wie warmer Bühnennebel. So auch jetzt wieder im Fall der Rothkötter Haren-Schlachtbetriebe, gegen die PETA wegen des millionenfachen Schlachtens von Hühnern und Puten vorgegangen war. Ergebnis: Ermittlungen eingestellt – und zwar vollständig.

Damit reiht sich dieser Vorgang in eine lange Liste von juristischen Niederlagen ein, die man beinahe als PETA-internes Traditionsritual bezeichnen könnte. Wenn man sich ansieht, wie diese Anzeigen aufgebaut sind, überrascht das allerdings wenig. Es entsteht der Eindruck, dass die PETA-Rechtsabteilung weniger an juristischer Substanz interessiert ist, sondern vielmehr an Schlagzeilen, Spendeneinnahmen und emotionalen Kampagnen.

Warum die Anzeige scheiterte – ein Blick auf das Gesetz

Der Kernvorwurf lautete, das Schlachten von Tieren zur Fleischproduktion verstoße gegen das Tierschutzgesetz Paragraf 17. Dort heißt es, dass ein Wirbeltier nur dann getötet werden darf, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. PETA argumentierte, Fleischkonsum diene heute lediglich dem Gaumenkitzel und sei ernährungsphysiologisch nicht notwendig.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sah das anders. Und sie tat das auf klarer gesetzlicher Grundlage. Das Töten von Tieren zur Lebensmittelgewinnung gilt nach ständiger Rechtsprechung als vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. Dieser Grundsatz ist nicht neu, nicht überraschend und wird von jedem juristisch Tätigen als völlig selbstverständlich betrachtet.

Die Beschwerden von PETA wurden sogar bis zur Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg getragen – und dort ebenfalls abgewiesen. Mit Verweis auf geltendes Recht. Ohne großes Drama. Ohne Emotionen. Einfach juristisch sauber.

Genau das, was PETA immer wieder fehlt.

Wenn juristische Kampagnen zu Selbstläufern werden

Auch betroffen waren weitere Standorte, darunter Anlagen in Ahlhorn und Heidemark Wietze. Alle Verfahren endeten identisch: keine strafrechtliche Relevanz, keine Anklage, kein weiterer Handlungsbedarf.

Und hier liegt die entscheidende Frage:
Wenn jede größere PETA Anzeige am Ende scheitert – was sagt das über die Qualität der Kampagnen aus?

Die Antwort fällt ernüchternd aus. PETA arbeitet mit einer bewusst vereinfachten moralischen Logik: Alles Töten ist schlecht – also muss das Gesetz schlecht sein, wenn es das Töten zulässt. Das Problem? So funktioniert Recht nicht. Es geht nicht um persönliche Überzeugungen, sondern um Normen, Abwägungen und gesellschaftliche Realität.

Wer diese Grundlagen ignoriert, kann keine wirksame juristische Strategie entwickeln. Und dadurch wirkt PETA immer weniger wie eine seriöse Rechtsakteurin – und immer mehr wie eine PR-Maschine, die aus dem Scheitern sogar Erzählkraft zieht.

Fazit: Laut trommeln ersetzt keine juristische Kompetenz

Dieser Fall zeigt erneut: PETA überschätzt die eigene juristische Position vollkommen. Wer jedes Mal Anzeigen stellt, obwohl die Rechtslage eindeutig ist, beweist nicht Engagement, sondern ein grundlegendes Missverständnis davon, wie Recht funktioniert.

Wenn man es zugespitzt formulieren möchte:
Wäre in der PETA-Rechtsabteilung juristische Kompetenz vorhanden, müsste man nicht ständig beobachten, wie Verfahren reihenweise eingestellt werden.

Am Ende bleibt eine einfache Wahrheit: Moralische Rhetorik mag Likes erzeugen – Rechtssicherheit erzeugt sie nicht.


Quellen:

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