Peter Hübner verliert Verfahren gegen Krone

Ehemaliges Vorstandsmitglied der Ethia-Partei Peter Hübner verliert Rechtsstreit wegen weißer Fellfarbe gegen den Circus Krone.

26.06.2018 Peter Hübner verliert Verfahren gegen Krone von Silvio Harnos

PeTA Hübner war noch bis vor ein paar Monaten mit Simon Fischer Vorstandsmitglieder der Ethia-Partei und beide verließen oder mussten diesen Posten auf schmeichelhafte Art und Weise verlassen.

Partei ETHIA in Auflösung

Danach widmete sich der selbsternannte Tierschützer Peter Hübner insbesondere dem Stalken von Zirkusse und versuchte in unfähiger Art und Weise, Demonstrationen ein gewisses Profil zu verpassen. Dieses schien ihn nicht so richtig gelingen zu wollen und so begann er in den Medien falsche Tatsachenbehauptungen, die er nicht belegen konnte zu verbreiten.

So stellte er die Behauptung auf, dass die weißen Löwen und Tiger von Martin Lacey Jr., die im Circus Krone auftreten, seien das Ergebnis eines bewusst herbeigeführten Gendefekts. Nun hätte sich Peter Hübner im Vorfeld seiner Kampagne nur ein wenig von wissenschaftlicher Seite her damit beschäftigt, würde er wissen, dass die Weiße Fellfarbe bei Löwen und Tigern auch in freier Natur vorkommt, wenn auch selten. Auch scheint Herr Peter Hübner im Biologieunterricht, gefehlt zu haben, als die Vererbungsmerkmale von Lebewesen behandelt wurden. Dass dieses sich Züchter zu eigen machen, hat nichts mit Genmanipulation oder Inzucht zu tun.

Immerhin wird die Zucht von Löwen und Tigern wissenschaftlich betreut, sodass eine Inzucht und deren Folgen ausgeschlossen werden kann.

Bei Wiederholung droht Peter Hübner ein Ordnungsgeld von 250.000 € oder 6 Monate Haft!

Screenshot Facebook Peter Hübner
Screenshot Facebook Peter Hübner

Peter Hübner äußerte sich auf Facebook ehern verdutzt, da weder er noch sein Anwalt bisher ein Urteil vorliegen haben.

Peter Hübner

Wie auf einigen Seiten schon zu lesen hatte ich am Freitag, 15.06.2018 ein Gerichtsverfahren aufgrund einer Unterlassungsverfügung von Martin Lacey, die vor dem LG in Hamburg verhandelt wurde.

Eine Unterlassungsverfügung ist ein kostspieliges Verfahren, weil sowohl Anwaltszwang herrscht, als auch der Streitwert sehr hoch sind, nichts desto trotz hatte ich Widerspruch gegen eben diese Verfügung eingelegt.

Im ersten Prozess wurde die Verfügung bestätigt, da meine Aussagen wohl einiges an Interpretationen offen ließen – ich kann aktuell dazu inhaltlich nichts schreiben.

Nun schreibt der gegnerische Anwalt schon etwas von einem vorliegenden Urteil. Richtig ist, dass die Richterin von Beginn an mir mitgeteilt hatte, noch bevor sie meine Seite gelesen oder gehört hatte, warum die Unterlassungsverfügung aus ihrer Sicht erteilt wurde und bestehen bleibt. Ein schriftliches Urteil mit Begründung liegt mir und meinem Anwalt bis dato noch nicht vor, von daher bin ich schon erstaunt, wie eng Dr. Scheuerle scheinbar mit dem Gericht verbunden ist.

Derzeit plane ich die Finanzierung der nächsten rechtlichen Schritte, ich halte euch informiert.

Facebook-Seite Peter Hübner

Peter Hübner ist erstaunt, wie der Anwalt Dr. Scheuerle so eng mit dem Gericht zusammenarbeitet. Nun wer sich für seine Mandanten so richtig ins Zeug legt, holt auch seine Gerichts-Post zeitnah online ab. Die Planung der nächsten gerichtlichen Schritte ist in meinen Augen raus geschmissenes Geld. Peter Hübner sollte diesen Betrag den er ins nächste Verfahren investieren möchte lieber einem Tierheim spenden. Da wäre das Geld wohl besser angelegt, als sinnlos zu versuchen, sein Recht mit der nächsten Instanz zu erhaschen.

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