PETA scheitert erneut: Schliefenanlagen bleiben erlaubt – Niedersachsen reformiert Jagdgesetz nur teilweise

Ausbildung von Jagdhunden bleibt umstritten – Schliefenanlagen weiterhin zulässig

Der Niedersächsische Landtag hat die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen. Während mehrere Änderungen den Tierschutz stärken sollen, bleibt ein besonders umstrittener Punkt bestehen: Die Ausbildung von Jagdhunden in sogenannten Schliefenanlagen mit lebenden Füchsen bleibt weiterhin erlaubt. Damit ist eine zentrale Forderung von PETA und Wildtierschutz Deutschland erneut gescheitert.

Die Reform enthält zwar zahlreiche Änderungen, verzichtet aber auf ein vollständiges Verbot der Ausbildung an lebenden Füchsen. Gerade dieser Punkt hatte im Vorfeld der Gesetzesnovelle für intensive Diskussionen zwischen Jagdverbänden, Politik und Tierschutzorganisationen gesorgt.

Schliefenanlagen bleiben weiterhin legal

Schliefenanlagen sind künstlich angelegte Tunnelsysteme, in denen vor allem Teckel und Terrier für die spätere Baujagd ausgebildet werden. Dabei kommen lebende Füchse zum Einsatz, die sich in geschützten Röhren befinden und den Hund an die Situation unter Tage gewöhnen sollen.

Im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren war vorgesehen, diese Form der Ausbildung künftig zu untersagen. Nach massiver Kritik der Jagdverbände wurde dieser Passus jedoch wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Damit bleibt die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen auch künftig rechtlich zulässig.

PETA und Wildtierschutz Deutschland kritisieren diese Entscheidung seit Jahren. Nach ihrer Auffassung stehen mittlerweile tierschonendere Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, sodass der Einsatz lebender Füchse nicht mehr erforderlich sei.

Jagdverbände vertreten dagegen die Ansicht, dass eine praxisnahe Ausbildung notwendig ist, um Jagdhunde sicher und kontrolliert auf ihre späteren Aufgaben vorzubereiten.

Baujagd am Naturbau wird verboten – die Baujagd selbst bleibt jedoch erlaubt

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Baujagd.

Künftig dürfen Jagdhunde nicht mehr in natürliche Fuchs- oder Dachsbauten geschickt werden. Die sogenannte Baujagd am Naturbau wird verboten und soll damit den Schutz der dort lebenden Wildtiere verbessern.

Dieses Verbot bedeutet jedoch nicht, dass die Baujagd insgesamt abgeschafft wurde.

Die Baujagd an künstlich angelegten Bauen – sogenannten Kunstbauen – bleibt weiterhin zulässig. Auch die Jagd auf Füchse als Wildart ist von der Gesetzesänderung nicht betroffen und bleibt nach den geltenden jagdrechtlichen Vorschriften weiterhin erlaubt.

Genau dieser Unterschied sorgt bei Tierschutzorganisationen für Kritik. Sie argumentieren, dass für den Fuchs kein wesentlicher Unterschied bestehe, ob Hunde ihn in einem natürlichen oder künstlich angelegten Bau bedrängen. Deshalb fordern sie weiterhin ein vollständiges Verbot der Baujagd.

Jagdgatter werden abgeschafft

Zu den weiteren Änderungen gehört das Aus für Jagdgatter.

Diese Einrichtungen, in denen Wild innerhalb umzäunter Bereiche gehalten und bejagt wird, sollen künftig nicht mehr zulässig sein. Damit verschwindet eine seit Jahren kontrovers diskutierte Jagdpraxis aus Niedersachsen.

Freilaufende Hunde dürfen künftig nicht mehr getötet werden

Ebenfalls neu geregelt wird der Umgang mit wildernden Hunden.

Bislang konnten freilaufende Hunde unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden. Diese Möglichkeit entfällt künftig.

Die Landesregierung begründet diese Änderung unter anderem mit einem besseren Schutz von Haustieren sowie einer stärkeren Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte.

Schlagfallen werden weitgehend verboten

Auch beim Einsatz von Schlagfallen erfolgt eine deutliche Einschränkung.

Grundsätzlich dürfen diese künftig nicht mehr eingesetzt werden. Allerdings enthält das Gesetz weiterhin Ausnahmen. So bleiben Schlagfallen beispielsweise gegen Steinmarder in bestimmten befriedeten Bezirken zulässig.

Tierschutzorganisationen kritisieren diese Ausnahme und fordern ein vollständiges Verbot aller Tötungsfallen.

Katzenabschuss bleibt weiterhin möglich

Keine Änderungen gibt es dagegen beim Umgang mit verwilderten beziehungsweise wildernden Katzen.

Während freilaufende Hunde künftig geschützt werden, bleibt der Abschuss entsprechender Katzen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin möglich.

Wildtierschutz Deutschland hält diesen Unterschied für nicht nachvollziehbar und fordert stattdessen flächendeckende Kastrationsprogramme sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen.

Reform bringt Verbesserungen – aber keinen vollständigen Kurswechsel

Die Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes enthält mehrere Änderungen zugunsten des Tierschutzes. Dazu gehören das Verbot der Baujagd am Naturbau, das Ende von Jagdgattern, der Schutz freilaufender Hunde sowie das weitgehende Verbot von Schlagfallen.

Gleichzeitig bleiben mehrere besonders umstrittene Regelungen bestehen. Vor allem die weiterhin zulässigen Schliefenanlagen zeigen, dass sich PETA und Wildtierschutz Deutschland mit ihrer Forderung nach einem Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen nicht durchsetzen konnten.

Auch die Baujagd selbst bleibt – sofern sie an künstlich angelegten Bauen erfolgt – weiterhin erlaubt. Damit stellt die Reform zwar eine Veränderung einzelner Jagdpraktiken dar, verzichtet aber bewusst auf einen vollständigen Systemwechsel, wie ihn Tierschutzorganisationen gefordert hatten.

Schreibe einen Kommentar