Kolumbien: Polizei beschlagnahmt 109 Wildtiere – mutmaßliches Handelsnetzwerk getroffen

Durchsuchungen in Barranquilla und Turbaco

Die kolumbianische Nationalpolizei hat im Rahmen der internationalen Operation „Green Shield II“, auf Spanisch „Escudo Silvestre II“, ein mutmaßliches Netzwerk für illegalen Wildtierhandel in der Karibikregion des Landes getroffen. Bei drei Durchsuchungen in Barranquilla im Departamento Atlántico und in Turbaco im Departamento Bolívar wurden insgesamt 109 Wildtiere beschlagnahmt. Drei Personen nahm die Polizei nach eigenen Angaben auf frischer Tat fest.

Die durchsuchten Gebäude sollen als Sammelstellen gedient haben, in denen illegal gefangene Tiere vor ihrem Weitertransport gelagert und zum Verkauf angeboten wurden. Nach Angaben der Ermittler waren die beschlagnahmten Tiere zuvor illegal aus dem kolumbianischen Amazonasgebiet entnommen worden. Ihr geschätzter Wert auf dem illegalen Markt soll mehr als 207 Millionen kolumbianische Pesos betragen haben.

Geleitet wurden die Maßnahmen von der Dirección de Carabineros y Protección Ambiental, einer auf Umweltkriminalität und den Schutz natürlicher Ressourcen spezialisierten Direktion der kolumbianischen Polizei. Als Sprecher der Operation trat deren Direktor, Brigadegeneral Carlos Germán Oviedo Lamprea, auf. Er bezeichnete die Beschlagnahmung als wichtigen Schlag gegen eine Organisation, die mit der illegalen Vermarktung der kolumbianischen Artenvielfalt Gewinne erzielt habe.

Sammelstellen als Teil der illegalen Handelskette

Der illegale Handel mit Wildtieren beginnt meist nicht erst beim Verkauf an private Halter oder internationale Abnehmer. Zwischen dem Fang eines Tieres und seiner Vermarktung stehen häufig lokale Fänger, Transporteure, Zwischenhändler und Betreiber von Sammelstellen. Dort werden Tiere unterschiedlicher Herkunft zusammengebracht, versteckt und auf den Weitertransport vorbereitet.

Die nun durchsuchten Immobilien sollen nach Darstellung der Polizei genau diese Funktion erfüllt haben. Werden solche Sammelstellen geschlossen, kann dies die Transport- und Verkaufswege einer Händlergruppe zumindest vorübergehend erheblich beeinträchtigen. Ob damit tatsächlich das gesamte Netzwerk zerschlagen wurde, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Informationen jedoch noch nicht beurteilen.

Drei Festnahmen und die Sicherstellung von 109 Tieren sind ein sichtbarer Ermittlungserfolg. Für eine nachhaltige Unterbrechung der Handelsketten wäre allerdings entscheidend, ob auch Hintermänner, weitere Zwischenhändler und mögliche Abnehmer identifiziert werden konnten. Dazu enthalten die bislang vorliegenden Berichte keine konkreten Angaben.

Auch die Höhe des genannten Handelswertes sollte als Schätzung der Behörden verstanden werden. Preise im illegalen Tierhandel können je nach Art, Seltenheit, Gesundheitszustand und Zielmarkt erheblich schwanken. Der genannte Betrag verdeutlicht dennoch, dass es sich nicht lediglich um vereinzelte private Tierhaltungen, sondern mutmaßlich um eine kommerziell organisierte Struktur handelte.

Keine veröffentlichte Artenliste

Kolumbianische Medien berichten unter Berufung auf die Polizei, dass die 109 Tiere zu geschützten beziehungsweise vom Aussterben bedrohten Arten gehören sollen. Eine vollständige Liste der beschlagnahmten Arten wurde in den bislang auffindbaren Berichten jedoch nicht veröffentlicht. Damit lässt sich derzeit nicht unabhängig prüfen, wie viele Arten betroffen waren und welchen jeweiligen Schutzstatus sie besitzen.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil 109 beschlagnahmte Tiere nicht automatisch 109 verschiedene Arten bedeuten. In einigen Berichten werden „109 Arten“ und „109 Exemplare“ sprachlich miteinander vermischt. Belastbar dokumentiert ist bislang vor allem die Zahl von 109 einzelnen Wildtieren.

Ohne eine Artenliste kann auch der konkrete Schaden für die jeweiligen Wildpopulationen nur eingeschränkt bewertet werden. Die Entnahme eines einzelnen Tieres aus einer stabilen Population kann andere Folgen haben als der Fang mehrerer fortpflanzungsfähiger Tiere einer bereits stark gefährdeten Art. Auch Herkunft, Geschlecht und Alter der Exemplare können für die naturschutzfachliche Bewertung eine erhebliche Rolle spielen.

Die behördliche Einstufung der Tiere als geschützt oder bedroht ist daher zunächst als Angabe der kolumbianischen Polizei wiederzugeben. Für eine weitergehende Beurteilung wären Fotos, Identifikationsdaten und die Veröffentlichung der zuständigen veterinärmedizinischen oder umweltfachlichen Stellen erforderlich. Bis dahin sollte nicht über einzelne Tierarten spekuliert werden.

Beschlagnahmt bedeutet noch nicht ausgewildert

Die Sicherstellung beendet zwar den unmittelbaren Zugriff der Händler auf die Tiere, löst aber nicht automatisch alle Tierschutzprobleme. Illegal gefangene Wildtiere können durch Transport, ungeeignete Käfige, falsche Ernährung, Wassermangel und den engen Kontakt zu anderen Tieren erheblich geschwächt sein. Zudem besteht das Risiko von Verletzungen, Infektionskrankheiten und Parasiten.

Nach einer solchen Beschlagnahmung müssen die Tiere deshalb zunächst identifiziert und veterinärmedizinisch untersucht werden. Je nach Art und Gesundheitszustand können Quarantäne, Behandlung und eine längere Betreuung in einer zugelassenen Auffangstation notwendig sein. Eine sofortige Freilassung ist häufig weder fachlich sinnvoll noch rechtlich möglich.

Auch eine spätere Auswilderung ist nicht bei jedem Tier realistisch. Tiere können zu lange in menschlicher Obhut gehalten worden sein, ihre natürlichen Verhaltensweisen verloren haben oder an einen unbekannten Herkunftsort verbracht worden sein. Werden sie ohne genaue Prüfung freigelassen, können sie selbst gefährdet sein oder Krankheiten in andere Wildpopulationen eintragen.

Bislang fehlen öffentlich zugängliche Angaben dazu, in welchem Zustand die 109 Tiere aufgefunden wurden und an welche Einrichtungen sie übergeben worden sind. Ebenso ist nicht dokumentiert, wie viele der Tiere später ausgewildert werden könnten. Der häufig verwendete Begriff „Rettung“ beschreibt deshalb zunächst die Befreiung aus der illegalen Handelskette, nicht bereits den erfolgreichen Abschluss ihrer Versorgung.

Internationale Zusammenarbeit gegen Umweltkriminalität

Die Operation „Green Shield II“ ist als grenzüberschreitende Zusammenarbeit mehrerer Staaten angelegt. In den vorliegenden Berichten werden neben Kolumbien auch Ecuador, Brasilien, Peru, Bolivien und die Vereinigten Arabischen Emirate als beteiligte Länder genannt. Ziel solcher koordinierten Maßnahmen ist es, nicht nur einzelne Tierhalter oder Verkäufer, sondern internationale Transport- und Absatzwege zu erkennen.

Gerade beim Handel mit exotischen Wildtieren enden die Ermittlungen häufig nicht an einer Landesgrenze. Tiere können aus entlegenen Regionen entnommen, über mehrere Zwischenstationen transportiert und anschließend über soziale Netzwerke, private Händler oder andere verdeckte Vertriebswege angeboten werden. Internationale Kooperation kann daher entscheidend sein, um Informationen über Herkunft, Transportwege und Empfänger zusammenzuführen.

Die kolumbianische Polizei erklärt, mit der Operation die logistischen und finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Händlergruppe geschwächt zu haben. Dafür sprechen die Zahl der beschlagnahmten Tiere, die mutmaßliche Funktion der Gebäude als Sammelstellen und die drei Festnahmen. Ob auch Verbindungen zu internationalen Abnehmern nachgewiesen wurden, ist aus den bisher veröffentlichten Informationen jedoch nicht ersichtlich.

Die strafrechtliche Bewertung steht ebenfalls noch aus. Die Festgenommenen müssen sich laut Polizei wegen des mutmaßlichen Handels mit Wildtieren und der rechtswidrigen Nutzung natürlicher Ressourcen verantworten. Eine Festnahme oder Anklage ist jedoch noch keine rechtskräftige Verurteilung.

GERATI-Fazit: Ermittlungserfolg mit offenen Fragen

Die Beschlagnahmung von 109 Wildtieren ist zunächst ein konkreter Erfolg der kolumbianischen Behörden. Die Tiere wurden einer mutmaßlich kommerziellen Handelsstruktur entzogen, drei Verdächtige wurden festgenommen und mehrere mutmaßliche Sammelstellen konnten geschlossen werden. Damit richtete sich die Operation nicht nur gegen einzelne Käufer, sondern gegen einen wichtigen Abschnitt der illegalen Handelskette.

Trotzdem sollte die Bezeichnung „vollständig zerschlagenes Netzwerk“ mit Vorsicht verwendet werden. Die bisher bekannten Informationen zeigen einen erheblichen Schlag gegen die Gruppe, liefern aber noch keinen Beleg dafür, dass sämtliche Beteiligten, Hintermänner und Absatzwege ermittelt wurden. Auch über mögliche internationale Abnehmer ist bislang nichts Konkretes bekannt.

Für die tierschutzfachliche Bewertung fehlen weiterhin wesentliche Angaben. Dazu gehören eine vollständige Artenliste, der Gesundheitszustand der Tiere, ihre Unterbringung sowie die Frage, welche Exemplare später ausgewildert werden können. Erst diese Informationen werden zeigen, wie groß der tatsächliche und langfristige Nutzen der Aktion für die betroffenen Tiere und Wildpopulationen ist.

Die Operation verdeutlicht dennoch, dass konsequente Polizeiarbeit und internationale Zusammenarbeit gegen illegalen Wildtierhandel notwendig sind. Pressewirksame Beschlagnahmungen allein reichen jedoch nicht aus. Entscheidend ist, ob die Ermittlungen zu rechtskräftigen Konsequenzen führen, Handelswege dauerhaft unterbrochen werden und die beschlagnahmten Tiere anschließend fachgerecht versorgt werden.

Quellen:

Schreibe einen Kommentar