Wolf GW1896m: Kreis Olpe legt Beschwerde ein – Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht

Der Streit um den Problemwolf GW1896m, besser bekannt als „Milan“, ist noch lange nicht beendet. Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg den Vollzug der Abschussgenehmigung im Eilverfahren gestoppt hatte, hat der Kreis Olpe nun Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Damit beschäftigt sich künftig das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit dem Fall.

Verwaltungsgericht stoppte Abschuss

In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden, dass der Wolf vorerst nicht getötet werden darf. Nach Auffassung der Richter sei ein Abschuss derzeit unverhältnismäßig. Das Gericht verwies insbesondere auf den Herdenschutz und stellte fest, dass bei einem Großteil der dokumentierten Wolfsrisse keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen seien.

Nach Ansicht des Gerichts könne ein verbesserter Herdenschutz zukünftige Schäden erheblich reduzieren. Deshalb dürfe ein Abschuss derzeit nicht als notwendige Maßnahme angesehen werden.

Kreis Olpe geht in die nächste Instanz

Mit dieser Einschätzung will sich der Kreis Olpe jedoch nicht zufriedengeben. Am Dienstag legte die Kreisverwaltung Beschwerde gegen den Beschluss aus Arnsberg ein. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Münster prüfen, ob die Voraussetzungen für die Entnahme des Wolfs doch vorliegen.

Die ursprüngliche Abschussgenehmigung war vom Kreis Olpe auf Grundlage des neuen Landesjagdgesetzes erteilt worden. Hintergrund sind zahlreiche Übergriffe auf Nutztiere, die dem Rüden GW1896m genetisch zugeordnet wurden.

Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt die Abschussgenehmigung allerdings weiterhin ausgesetzt.

Sorge bei Weidetierhaltern wächst

Bei den Weidetierhaltern in Südwestfalen stößt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterhin auf Unverständnis. Vertreter des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes warnen davor, dass insbesondere Nebenerwerbslandwirte durch die zunehmenden Belastungen an ihre Grenzen gelangen könnten.

Viele Tierhalter sehen sich neben den wirtschaftlichen Schäden auch mit zusätzlichem Arbeitsaufwand und psychischen Belastungen konfrontiert. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass traditionelle Weidehaltung unter den heutigen Bedingungen zunehmend schwieriger werde.

Naturschutzverbände begrüßen den Stopp

Naturschutzorganisationen hingegen begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sie verweisen darauf, dass der Wolf weiterhin streng geschützt sei und Herdenschutzmaßnahmen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wirksam seien. Außerdem wird die Gefahr angeführt, dass bei einem Abschuss Elterntiere getötet werden könnten, was möglicherweise zum Verhungern von Welpen führen würde.

Wie geht es jetzt weiter?

Die nächste Entscheidung liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Münster. Einen Termin gibt es bislang nicht. Das Gericht wird prüfen, ob die Beschwerde des Kreises Olpe Erfolg hat und ob die Abschussgenehmigung wieder in Kraft gesetzt werden kann.

Sollte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung aus Arnsberg bestätigen, bliebe der Abschuss des Wolfs vorerst untersagt. Gibt das Gericht hingegen der Beschwerde statt, könnte die bereits erteilte Genehmigung wieder wirksam werden und eine Entnahme des Wolfs ermöglicht werden.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall GW1896m erneut, wie schwierig der Spagat zwischen dem Schutz einer streng geschützten Art und dem Erhalt einer traditionellen Weidetierhaltung geworden ist. Die Entscheidung aus Münster dürfte daher weit über den Kreis Olpe hinaus Signalwirkung für den zukünftigen Umgang mit Problemwölfen in Deutschland haben.

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