Nachdem SOKO Tierschutz vor dem Oberlandesgericht München eine Niederlage bei der persönlich identifizierenden Berichterstattung über Ludwig Asam hinnehmen musste, reagiert Friedrich Mülln mit scharfen Angriffen auf das Gericht und den Rechtsstaat. Unter seinem Beitrag eskaliert die Diskussion bis zu Korruptionsvorwürfen, Beschimpfungen von Richtern und Forderungen nach Vergeltung. Als GERATI erwähnt wird, beteiligt sich SOKO Tierschutz selbst an der persönlichen Abwertung – eine sachliche Widerlegung unserer Berichterstattung bleibt dagegen aus.
Am Dienstag, dem 28. Juli 2026, wurde vor dem Oberlandesgericht München über den Rechtsstreit zwischen Ludwig Asam und SOKO Tierschutz verhandelt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob SOKO Tierschutz weiterhin persönlich identifizierend über Asam berichten und dabei seinen Namen unmittelbar mit den erhobenen Vorwürfen verbinden darf.
GERATI hatte bereits am Montag, dem 27. Juli 2026, auf den bevorstehenden Gerichtstermin hingewiesen. Am Mittwoch folgte die Berichterstattung über den Ausgang des Verfahrens. Demnach konnte sich Asam mit seinem Begehren gegen die persönlich identifizierende Darstellung durch SOKO Tierschutz durchsetzen.
Am Donnerstag, dem 30. Juli 2026, gegen 1 Uhr deutscher Zeit veröffentlichte Friedrich Mülln auf der offiziellen Facebook-Seite von SOKO Tierschutz eine eigene Bewertung des Verfahrens. Der Beitrag war ausdrücklich mit seinem Namen unterzeichnet.
Statt sich vor allem mit den presserechtlichen Anforderungen und der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen eine Person öffentlich identifizierbar gemacht werden darf, stellte Mülln das Ergebnis als Versagen des Rechtsstaats und als Angriff auf den Tierschutz dar.
Friedrich Mülln stellt das Gericht an den Pranger
In seinem Facebook-Beitrag schrieb Mülln:
Meine Meinung:
❗️Der Rechtsstaat setzt sich auch 2026 nicht ausreichend konsequent für Tierschutz ein.❗️
„Ein Mann der Kaninchen hält und diesen nicht mal einen natürlichen Hoppelsprung im Käfig erlaubt (weil zu klein), gewinnt vor Gericht.
Gestern lief es nicht gut für den Tierschutz beim Prozess zwischen dem Biobauer und Pharma-Kaninchenbluthändler Ludwig Asam und SOKO Tierschutz. Das Oberlandesgericht München begriff einfach nicht, dass es Menschen gibt, die Tiere für den vermeintlichen menschlichen Nutzen nicht in die Hölle und den Tod schicken wollen. Es verstand nicht, dass Gewalt und Misshandlung in der Farm filmisch dokumentiert Alltag waren und glaubte dem Verantwortlichen, dass er von all dem nichts mitbekommen habe.
Das Gericht beharrte in der Diskussion auf der Ersatzlosigkeit dieser massenhaften Tierversuche. Das Gericht bestätigte massive Einschränkungen für die Kampagnenarbeit aller NGO‘s und eine Einschränkung unser Meinungsfreiheit: Man möchte uns wie bei der allgemeinen Presse verpflichten, die Täter vorzuwarnen, anzuhören und bei uns zu Wort kommen zu lassen.
Ludwig Asam war nicht bereit sich von den Mitarbeitern (die auf den Aufnahmen eindeutig zu identifizieren sind) zu trennen oder sie zu mindestens nicht mehr auf die Tiere los zu lassen.
Er stellte eine Schadensersatzforderung gegenüber SOKO Tierschutz in den Raum, weil er sich nun neue Käfige bestellt hat vielleicht sogar musste. Die neuen Kaninchenzellen versuchte er als Fortschritt zu verkaufen, obwohl diese nur knapp 4 1/2 DIN A4 Seiten Platz für ein Tier bieten.
Das Strafverfahren gegen die zwei Mitarbeiter läuft zum Glück noch weiter. Also heisst es Daumen drücken.
Wir machen jetzt erst recht weiter und lassen uns nicht einschüchtern. Friedlich, kreativ und immer da für die Tiere.“
– Friedrich Mülln
Bereits die Wortwahl zeigt, dass Mülln das gerichtliche Ergebnis nicht als presserechtliche Abwägung darstellt. Stattdessen konstruiert er eine moralische Gegenüberstellung: auf der einen Seite SOKO Tierschutz als angeblicher Verteidiger der Tiere, auf der anderen Seite ein Gericht, das die Bedeutung der Vorwürfe angeblich „einfach nicht begriffen“ habe.
Ludwig Asam wird weiterhin namentlich als „Pharma-Kaninchenbluthändler“ bezeichnet. Die Haltung wird mit „Hölle und Tod“ verbunden. Dem Oberlandesgericht wird sinngemäß vorgeworfen, die dokumentierten Vorgänge nicht verstanden und dem Verantwortlichen zu Unrecht geglaubt zu haben.
Kritik an einem Gericht ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich zulässig. Auch gerichtliche Entscheidungen dürfen scharf kritisiert und öffentlich hinterfragt werden. Müllns Beitrag geht jedoch über eine konkrete Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen hinaus. Er vermittelt den Eindruck, das Gericht habe aus Unverständnis, mangelnder Empathie oder fehlender Bereitschaft zum Tierschutz gegen SOKO entschieden.
Es ging um identifizierende Berichterstattung
Der entscheidende Punkt des Verfahrens wird in Müllns Darstellung weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Es ging nicht darum, SOKO Tierschutz jede Berichterstattung über die Kaninchenhaltung oder über die dokumentierten Vorgänge zu verbieten.
Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, ob Ludwig Asam weiterhin persönlich identifizierend dargestellt werden darf. Dabei geht es insbesondere darum, ob sein vollständiger Name veröffentlicht und unmittelbar mit schweren Vorwürfen verbunden werden darf.
Die Untersagung einer persönlich identifizierenden Berichterstattung bedeutet nicht automatisch, dass über einen Vorgang überhaupt nicht mehr berichtet werden darf. Sie kann vielmehr zur Folge haben, dass Namen, Fotos oder andere identifizierende Merkmale nicht mehr oder nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen.
Damit steht nicht der Tierschutz als solcher vor Gericht, sondern die Art und Weise, wie eine Kampagnenorganisation eine konkrete Person öffentlich darstellt.
Dieser Unterschied ist wesentlich. Müllns Beitrag vermittelt dagegen den Eindruck, das Gericht habe sich gegen den Schutz der Tiere und zugunsten von Tierleid entschieden. Die eigentliche presserechtliche Frage wird so durch eine emotional aufgeladene Tierschutzdebatte überlagert.
Persönlichkeitsrechte gelten auch gegenüber NGOs
SOKO Tierschutz entfaltet mit seinen Veröffentlichungen eine erhebliche öffentliche Wirkung. Werden Personen namentlich genannt und mit schwerwiegenden Vorwürfen verbunden, kann dies deren Ruf, wirtschaftliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen erheblich beeinträchtigen.
Eine solche Berichterstattung ist nicht grundsätzlich verboten. Sie muss jedoch auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen und die betroffenen Persönlichkeitsrechte berücksichtigen. Je schwerer ein Vorwurf wiegt und je stärker eine Person öffentlich identifiziert wird, desto höher sind die Anforderungen an Recherche, Einordnung und Anhörung.
Genau diese journalistischen Sorgfaltsanforderungen stellt Mülln als Einschränkung der eigenen Meinungsfreiheit dar. Er beklagt, SOKO Tierschutz solle „wie die allgemeine Presse“ dazu verpflichtet werden, Betroffene vorab mit Vorwürfen zu konfrontieren, anzuhören und zu Wort kommen zu lassen.
Damit bestätigt Mülln indirekt einen zentralen Konflikt: SOKO Tierschutz möchte mit seinen Kampagnen eine ähnliche öffentliche Wirkung wie journalistische Medien erzielen, betrachtet die dazugehörigen Sorgfaltspflichten jedoch offenbar als Behinderung.
Wer Personen öffentlich anklagt, kann nicht verlangen, alle Möglichkeiten massenmedialer Kampagnenarbeit zu nutzen, ohne zugleich die Rechte der Betroffenen beachten zu müssen.
Anhörung ist keine Zensur
Die Anhörung eines Betroffenen vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe ist keine Zensur. Sie bedeutet auch nicht, dass die betroffene Person eine Veröffentlichung verhindern oder ihren Inhalt bestimmen darf.
Eine Anhörung gibt dem Betroffenen lediglich Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme kann anschließend geprüft, eingeordnet und gegebenenfalls als unglaubwürdig oder unzureichend bewertet werden.
Der Zweck besteht darin, erkennbare Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass eine Veröffentlichung nicht nur die Sichtweise derjenigen wiedergibt, die eine Kampagne führen. Gerade bei verdeckten Aufnahmen, Vorwürfen gegen Mitarbeiter und der Frage nach der persönlichen Verantwortung eines Betriebsinhabers ist diese Differenzierung entscheidend.
Es muss beispielsweise unterschieden werden zwischen dokumentierten Handlungen einzelner Mitarbeiter, organisatorischen Mängeln und einer nachweisbaren Kenntnis oder Beteiligung des Verantwortlichen. Diese Fragen lassen sich nicht allein dadurch beantworten, dass Bildmaterial emotional besonders belastend wirkt.
Wenn Mülln die Verpflichtung zur Anhörung als „massive Einschränkung“ der Kampagnenarbeit bezeichnet, entsteht der Eindruck, SOKO Tierschutz beanspruche für sich geringere Sorgfaltsanforderungen als journalistische Medien.
Dafür gibt es jedoch keinen überzeugenden Grund. Je größer die öffentliche Wirkung einer Kampagne ist, desto wichtiger werden sorgfältige Recherche, faire Konfrontation und eine klare Trennung zwischen belegten Tatsachen, Verdachtsmomenten und Meinungsäußerungen.
Kommentarspalte eskaliert gegen Richter und Justiz
Unter Müllns Beitrag entstand innerhalb weniger Stunden eine stark emotionalisierte Diskussion. Zahlreiche Nutzer beschränkten sich nicht auf Kritik am konkreten Ausgang des Verfahrens. Stattdessen wurden Richter, Gerichte und teilweise der gesamte deutsche Rechtsstaat pauschal angegriffen.
Eine Kommentierende schrieb:
„Die so urteilen, müßen in meinen Augen entweder geschmiert sein oder es ist Vetternwirtschaft.“
Eine weitere Nutzerin erklärte:
„Geld regiert die Welt, ob Korruption und Vetternwirtschaft, leider überall das gleiche.“
Auch eine angebliche Verbindung zwischen Justiz und Pharmaindustrie wurde mehrfach hergestellt. Ein Nutzer behauptete:
„Selbst die Justiz ist abhängig von der Pharma Industrie.“
In einem anderen Kommentar hieß es:
„Korrupter Haufen Richter / Pharma Mafia.“
Für keine dieser Korruptionsbehauptungen wurden Belege genannt. Das ungünstige gerichtliche Ergebnis wurde offenbar bereits als ausreichender Anlass betrachtet, um Richtern Bestechlichkeit, Abhängigkeit oder Vetternwirtschaft zu unterstellen.
Andere Nutzer stellten den Rechtsstaat insgesamt infrage:
„Rechtsstaat ist das schon lange keiner mehr.“
„Ich habe 0,000 Vertrauen mehr in unseren sogenannten Rechtsstaat.“
„Der Staat und die Justiz verarschen uns doch überall.“
Eine Kommentierende schrieb sogar:
„Ich habe mittlerweile einen echten Hass auf die Justiz und die Richter.“
Aus einer konkreten gerichtlichen Auseinandersetzung wurde damit in der Kommentarspalte eine pauschale Erzählung über eine angeblich korrupte, gefühlskalte und vom Geld beherrschte Justiz.
Richter als „Monster“, „Zombies“ und „Tierhasser“
Neben den unbelegten Korruptionsvorwürfen finden sich zahlreiche persönliche Angriffe auf Richter. Sie werden als „herzlose Monster“, „Tierhasser“, „hirn- und herzlose Zombies“ oder „Neandertaler ohne Hirn und Verstand“ bezeichnet.
Eine Nutzerin schrieb:
„Was sind das für herzlose Monster in der Justiz.“
Eine andere erklärte:
„Alles Hirn- und herzlose Zombies.“
Ein weiterer Kommentar lautete:
„Es scheint als ob in diesem ganzen Justiz-Apparat nur Tierhasser anwesend sind.“
Einzelne Nutzer gingen noch weiter und formulierten Vorstellungen, Richter selbst einzusperren oder in Käfige zu setzen:
„Man müsste solche Richter auch einsperren ohne sich bewegen zu können.“
„Oft frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, Politiker, Richter und Staatsanwälte einfach in Käfige zu setzen und zu fragen, ob sie sich wohlfühlen.“
Diese Aussagen sind keine sachliche Kritik an einem Urteil. Sie entmenschlichen Richter und verbinden ein unerwünschtes Prozessergebnis mit persönlichen Beschimpfungen und Vergeltungsvorstellungen.
Die Kommentare stammen von einzelnen Nutzern und sind SOKO Tierschutz nicht automatisch als eigene Aussagen zuzurechnen. Sie zeigen jedoch, welche Dynamik Müllns moralisch aufgeladene Darstellung innerhalb seiner Anhängerschaft auslöste.
SOKO greift ein – aber gegen GERATI
SOKO Tierschutz war in der Kommentarspalte selbst aktiv. Die Organisation beteiligte sich jedoch nicht sichtbar daran, Korruptionsvorwürfe, Richterbeschimpfungen oder Einsperrungsfantasien zurückzuweisen.
Stattdessen reagierte sie, als ein Nutzer die Berichterstattung von GERATI angriff.
Der Nutzer schrieb:
„Und Gerati startet wieder eine Hetzkampagne gegen SOKO wegen dem Urteil. Was genau ist auf dieser Welt eigentlich los?“
Der Vorwurf einer „Hetzkampagne“ wurde nicht begründet. Es wurde keine konkrete Aussage aus dem GERATI-Artikel genannt, die falsch, irreführend oder manipulativ sein soll.
SOKO Tierschutz antwortete:
„Ignorier diesen Einzelgänger am besten.“
Nachdem der Nutzer GERATI zusätzlich als „komischen Verein“ bezeichnet und die Hinweise auf Artikel als „Bettelei“ dargestellt hatte, ergänzte SOKO Tierschutz:
„Wie gesagt ein Typ im fernen Jakarta mehr ist da nicht.“
Damit reagierte die Organisation nicht inhaltlich auf die Berichterstattung. Statt eine angebliche Falschaussage zu benennen, wurde der Autor als unbedeutender Einzelgänger dargestellt und über seinen Wohnort abgewertet.
Der Wohnort widerlegt keinen Artikel
Dass GERATI aus Jakarta betrieben wird, ist weder neu noch geheim. Der Wohnort des Autors sagt jedoch nichts über die Richtigkeit oder Qualität eines Artikels aus.
Gerichtsverfahren können anhand öffentlich zugänglicher Informationen, Pressemitteilungen, Verfahrensunterlagen, Aussagen der Beteiligten und eigener Recherchen journalistisch begleitet werden. Entscheidend ist nicht, ob ein Autor wenige Kilometer vom Gericht entfernt sitzt, sondern ob seine Aussagen belegt, nachvollziehbar und korrekt eingeordnet sind.
SOKO Tierschutz hätte ohne Weiteres erklären können, welche Aussage des GERATI-Artikels angeblich falsch war. Die Organisation hätte Quellen nennen, eine Gegendarstellung veröffentlichen oder eine konkrete juristische Bewertung korrigieren können.
Nichts davon geschah in der dokumentierten Diskussion.
Stattdessen wurde aus dem Wohnort Jakarta ein Ersatzargument konstruiert. Die Botschaft lautet offenbar: Der Kritiker sei weit entfernt, allein und deshalb nicht ernst zu nehmen.
Das ist keine Widerlegung. Es ist der Versuch, eine Person zu verkleinern, ohne sich mit ihren Argumenten beschäftigen zu müssen.
GERATI berichtete vor Müllns Stellungnahme
Auch der zeitliche Ablauf ist relevant. GERATI berichtete bereits am Montag über den bevorstehenden Termin vor dem Oberlandesgericht München. Am Mittwoch folgte die Meldung über den Ausgang des Verfahrens.
Friedrich Müllns Facebook-Beitrag erschien erst am Donnerstag, dem 30. Juli 2026, gegen 1 Uhr deutscher Zeit. Die darunter entstandene Kommentarwelle folgte anschließend.
GERATI reagierte mit seiner ursprünglichen Berichterstattung somit nicht auf Müllns Facebook-Beitrag. Der Artikel über den Ausgang des Verfahrens war bereits veröffentlicht, bevor Mülln seine eigene Darstellung auf der SOKO-Seite verbreitete.
Der Vorwurf, GERATI habe wegen des Urteils eine „Hetzkampagne“ gegen SOKO Tierschutz gestartet, ersetzt daher keine inhaltliche Prüfung. GERATI hatte über einen zuvor angekündigten Gerichtstermin und dessen Ergebnis berichtet.
Dass diese Berichterstattung für SOKO Tierschutz unangenehm ausfiel, macht sie nicht automatisch zu einer Kampagne.
Ein Urteil ist keine Abstimmung über Tierschutz
Ein gerichtliches Verfahren entscheidet konkrete Rechtsfragen. Es entscheidet nicht darüber, ob Tierschutz wichtig ist, ob Kaninchen leidensfähig sind oder ob problematische Haltungsbedingungen öffentlich kritisiert werden dürfen.
Im vorliegenden Fall ging es maßgeblich darum, ob SOKO Tierschutz Ludwig Asam weiterhin persönlich identifizierend darstellen darf. Das Gericht hatte dabei die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Organisation gegen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abzuwägen.
Müllns Beitrag verschiebt diese Frage. Aus einer Entscheidung über die Grenzen identifizierender Kampagnenberichterstattung wird eine Entscheidung gegen Tiere und für Tierleid.
Diese Darstellung ist emotional wirksam, gibt den Gegenstand des Verfahrens aber nur unzureichend wieder.
Wer ein Urteil kritisiert, sollte sich mit dessen rechtlichen Erwägungen befassen. Die Behauptung, ein Gericht habe das moralische Anliegen einer Organisation „nicht begriffen“, beantwortet nicht die Frage, ob eine konkrete Namensnennung und persönliche Zuordnung rechtlich zulässig war.
Unterschiedliche Maßstäbe bei der Meinungsfreiheit
Mülln beklagt eine angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit von SOKO Tierschutz. Gleichzeitig reagiert die Organisation auf kritische Berichterstattung mit der Aufforderung, den Kritiker zu ignorieren.
Darin zeigt sich ein auffälliger Widerspruch. Die eigenen Veröffentlichungen werden als besonders schützenswerte Meinungsäußerungen dargestellt. Wer diese Veröffentlichungen journalistisch analysiert, wird dagegen persönlich abgewertet.
Meinungsfreiheit schützt jedoch nicht nur SOKO Tierschutz. Sie schützt auch Medien, Autoren und Kritiker, die Kampagnenorganisationen überprüfen und deren öffentliche Darstellungen hinterfragen.
SOKO Tierschutz muss die Berichterstattung von GERATI weder mögen noch teilen. Die Organisation kann Fehler benennen, Gegenargumente veröffentlichen und rechtliche Schritte prüfen. Wer stattdessen nur den Wohnort des Autors hervorhebt und ihn zum „Einzelgänger“ erklärt, bestätigt damit vor allem, dass offenbar keine konkrete sachliche Widerlegung präsentiert werden soll.
Zehn offene Fragen an SOKO Tierschutz
GERATI gibt Friedrich Mülln und SOKO Tierschutz ausdrücklich Gelegenheit, zu der Berichterstattung, den öffentlichen Antworten der Organisation und der Diskussion unter dem Facebook-Beitrag Stellung zu nehmen. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Welche konkrete Tatsachenbehauptung in der bisherigen GERATI-Berichterstattung über das Verfahren halten Sie für falsch?
Welche von GERATI verwendete Quelle wurde Ihrer Ansicht nach unzutreffend, unvollständig oder irreführend wiedergegeben?
Worauf stützt sich der in der Kommentarspalte erhobene Vorwurf, GERATI betreibe eine „Hetzkampagne“ gegen SOKO Tierschutz?
Weshalb bezeichnete SOKO Tierschutz den Betreiber von GERATI öffentlich als „Einzelgänger“ und als „ein Typ im fernen Jakarta“?
Welche Bedeutung hat der Wohnort des GERATI-Autors für die inhaltliche Richtigkeit, Quellenlage oder journalistische Qualität seiner Berichterstattung?
Hält SOKO Tierschutz die vorherige Anhörung eines Betroffenen bei schwerwiegenden und persönlich identifizierenden Vorwürfen grundsätzlich für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Weshalb sollte eine Organisation mit erheblicher medialer und öffentlicher Wirkung bei persönlich identifizierenden Veröffentlichungen geringeren journalistischen Sorgfaltsanforderungen unterliegen als klassische Medien?
Distanziert sich SOKO Tierschutz von den unter Müllns Beitrag veröffentlichten unbelegten Korruptions- und Bestechungsvorwürfen sowie von den persönlichen Angriffen auf Richter und Justiz?
Weshalb reagierte SOKO Tierschutz in der Kommentarspalte auf die Erwähnung von GERATI, während zu den dort veröffentlichten Korruptionsvorwürfen, Beschimpfungen und Vorstellungen, Richter einzusperren oder in Käfige zu setzen, keine erkennbare Stellungnahme erfolgte?
Beabsichtigt SOKO Tierschutz, die betreffenden Kommentare zu moderieren, zu löschen, öffentlich einzuordnen oder sich davon ausdrücklich zu distanzieren?
Eine eingehende Stellungnahme wird von GERATI im Artikel ergänzt und als nachträgliche Aktualisierung transparent kenntlich gemacht.
Persönliche Abwertung ersetzt keine Widerlegung
Der Verlauf zeigt, wie ein ungünstiges gerichtliches Ergebnis in eine moralisch aufgeladene Erzählung verwandelt wird. Das Gericht habe den Tierschutz angeblich nicht verstanden, der Rechtsstaat versage, journalistische Sorgfaltspflichten beschränkten die Meinungsfreiheit und Kritiker seien bedeutungslose Einzelgänger.
Unter diesem Deutungsrahmen eskalierte die Diskussion bis zu unbelegten Korruptionsvorwürfen, Hassbekundungen gegen die Justiz, Beschimpfungen von Richtern und Vorstellungen persönlicher Vergeltung.
SOKO Tierschutz griff sichtbar in die Diskussion ein. Die Reaktion richtete sich jedoch nicht gegen die Angriffe auf Richter und Justiz, sondern gegen GERATI.
Wer anderen eine „Hetzkampagne“ vorwirft, sollte zunächst erklären können, welche konkrete Aussage falsch sein soll. Wer Meinungsfreiheit für sich beansprucht, muss zugleich akzeptieren, dass auch die eigene Kampagnenarbeit kritisch untersucht wird.
GERATI wird deshalb weiterhin über SOKO Tierschutz, Friedrich Mülln und andere Organisationen der Tierrechtsszene berichten. Nicht der Wohnort eines Autors entscheidet über die Qualität eines Artikels, sondern die Belastbarkeit seiner Quellen, die Nachvollziehbarkeit seiner Argumente und die Bereitschaft, auch mächtige Kampagnenorganisationen kritisch zu hinterfragen.
