Käfigverbot für Legehennen in Wallonien soll offenbar bis 2036 verschoben werden

Belgiens französischsprachiger Süden plant längere Übergangsfrist

Die wallonische Regierung erwägt offenbar, das geplante Ende ausgestalteter Käfige für Legehennen um acht Jahre zu verschieben. Statt wie bisher vorgesehen am 1. Januar 2028 könnte die Übergangsfrist erst am 1. Januar 2036 auslaufen.

Wallonien ist eine der drei Regionen Belgiens und liegt im überwiegend französischsprachigen Süden des Landes. Die Region umfasst die fünf Provinzen Hennegau, Lüttich, Luxemburg, Namur und Wallonisch-Brabant. Für deutsche Leser ist dabei vor allem relevant, dass Wallonien unmittelbar an Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz grenzt.

Bekannt wurde der politische Vorstoß durch eine schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Germain Mugemangango. Darin wird auf einen Regierungsentwurf verwiesen, der eine entsprechende Änderung des wallonischen Tierschutzrechts enthalten soll.

Beschlossen ist bislang jedoch nichts. Weder ein endgültiger Dekrettext noch ein öffentlich dokumentierter Kabinettsbeschluss liegen vor. Derzeit handelt es sich um einen politischen Vorstoß, der im weiteren Verfahren noch verändert oder vollständig zurückgenommen werden könnte.

Sieben Betriebe und 370.000 Hennen – Zahlen stammen von GAIA

Nach den bislang veröffentlichten Angaben wären sieben Betriebe mit insgesamt rund 370.000 Legehennen von der Fristverlängerung betroffen. Diese Zahlen stammen jedoch nicht aus einer eigenständigen Erhebung der wallonischen Verwaltung, sondern aus Angaben der Tierschutzorganisation GAIA.

GAIA beruft sich wiederum auf das Collège des Producteurs. Demnach sollen bereits 97 Prozent der wallonischen Legehennenbetriebe ohne Käfigsysteme arbeiten.

Eine unabhängige amtliche Bestätigung dieser Zahlen liegt bislang nicht vor. Ebenso fehlen öffentlich zugängliche Angaben dazu, wie groß die betroffenen Betriebe sind, welche Produktionsformen sie betreiben und warum ihnen eine Umstellung bis 2028 angeblich nicht möglich sein soll.

Genau diese Informationen wären jedoch erforderlich, um beurteilen zu können, ob die geplante Verlängerung wirtschaftlich notwendig ist oder lediglich politisch durchgesetzt werden soll.

Regierung verweist auf Wettbewerbsbedingungen mit Flandern

Als Begründung für die mögliche Verschiebung wird nach Darstellung der parlamentarischen Anfrage die Wettbewerbssituation mit Flandern genannt. Flandern ist die niederländischsprachige Region im Norden Belgiens. Dort sollen vergleichbare Käfigsysteme ebenfalls noch bis 2036 zulässig bleiben.

Die wallonische Regierung argumentiert damit offenbar mit gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb Belgiens. Betriebe in Wallonien sollen demnach nicht früher zu kostspieligen Umstellungen gezwungen werden als Konkurrenten in Flandern.

Dieses Argument ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Es wirft jedoch zugleich die Frage auf, warum Wallonien bereits 2018 eine Übergangsfrist bis 2028 festlegte, wenn nun wenige Jahre vor deren Ablauf plötzlich eine Verlängerung um weitere acht Jahre erforderlich sein soll.

Eine belastbare Folgenabschätzung, konkrete Investitionsdaten oder eine nachvollziehbare Darstellung der wirtschaftlichen Belastung der betroffenen Betriebe wurden bislang nicht veröffentlicht.

GAIA setzt auf maximale Empörung

GAIA reagierte erwartungsgemäß mit scharfer Kampagnensprache. Die Organisation bezeichnet die geplante Verschiebung als „schandalisches Geschenk an die Eierindustrie“ und spricht von einem politischen Rückschritt im Tierschutz.

Diese Wortwahl ist keine neutrale Bewertung, sondern Teil der politischen Öffentlichkeitsarbeit einer interessengeleiteten Organisation. GAIA verfolgt ausdrücklich das Ziel, Käfighaltung vollständig zu verbieten, und ist damit selbst Akteur der Auseinandersetzung.

Das bedeutet nicht, dass die Kritik automatisch falsch ist. Es bedeutet aber, dass ihre Aussagen ebenso kritisch geprüft werden müssen wie die Begründungen der Regierung und der betroffenen Agrarbetriebe.

Bislang fehlen sowohl eine amtliche Bestätigung der von GAIA verbreiteten Zahlen als auch konkrete Angaben dazu, welche wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Gründe eine Verlängerung der Frist rechtfertigen sollen.

Politische Verantwortung lässt sich nicht auf die Betriebe abschieben

Sollte die wallonische Regierung die Frist tatsächlich bis 2036 verlängern, wäre dies eine klare politische Kursänderung. Ein bereits beschlossener Zeitplan würde kurz vor seinem Ablauf faktisch entwertet.

Dabei reicht es nicht aus, pauschal auf Wettbewerbsnachteile gegenüber Flandern zu verweisen. Die Regierung müsste erklären, weshalb die bisherige Übergangszeit offenbar nicht ausgereicht hat und warum weitere acht Jahre notwendig sein sollen.

Gleichzeitig wäre es zu einfach, allein den betroffenen Betrieben Versagen vorzuwerfen. Solange nicht bekannt ist, welche Investitionen vorgenommen wurden, welche Genehmigungen erforderlich sind und welche finanziellen Belastungen bestehen, bleibt auch diese Bewertung spekulativ.

GERATI hält deshalb fest: Weder die Regierung noch GAIA haben bislang eine vollständige und belastbare Grundlage für ihre jeweilige Darstellung vorgelegt.

EU plant neue Vorgaben – aber noch existiert kein Käfigverbot

Die Auseinandersetzung in Wallonien findet vor dem Hintergrund einer geplanten Überarbeitung der europäischen Vorschriften zur Haltung von Legehennen statt. Die Europäische Kommission hatte einen neuen Legislativvorschlag für Ende 2026 angekündigt.

Derzeit gibt es auf EU-Ebene jedoch kein verbindliches Verbot ausgestalteter Käfige mit einem festgelegten Ausstiegsdatum.

Die Richtlinie 1999/74/EG verbietet seit 2012 lediglich die herkömmlichen, nicht ausgestalteten Batteriekäfige. Ausgestaltete Käfige bleiben unter bestimmten Mindestanforderungen weiterhin zulässig.

Sollte die EU künftig ein verbindliches Ausstiegsdatum beschließen, könnte dies die regionalen Planungen in Wallonien ohnehin überholen. Bis dahin bleibt die Entscheidung jedoch Sache der belgischen Regionen.

Viele Fragen, kaum belastbare Antworten

Der Fall zeigt erneut, wie schnell aus einem noch nicht beschlossenen politischen Entwurf eine öffentliche Empörungskampagne entsteht.

GAIA spricht bereits von einem Skandal und einem Geschenk an die Eierindustrie. Die Regierung verweist offenbar auf Wettbewerbsfähigkeit und gleiche Bedingungen mit Flandern. Was bislang fehlt, sind die entscheidenden Fakten.

Warum können die betroffenen Betriebe die bisherige Frist bis 2028 nicht einhalten? Welche Investitionen wären für eine Umstellung erforderlich? Welche wirtschaftlichen Folgen hätte ein früherer Ausstieg? Sind tatsächlich sieben Betriebe und rund 370.000 Hennen betroffen? Und weshalb wurde eine Frist beschlossen, die nun kurz vor ihrem Ablauf wieder aufgeweicht werden soll?

Solange diese Fragen nicht nachvollziehbar beantwortet werden, bleibt die Debatte geprägt von politischen Interessen, wirtschaftlichen Argumenten und NGO-Kampagnen.

Fazit

Wallonien, die französischsprachige Region im Süden Belgiens, hat das Käfigverbot für Legehennen noch nicht verschoben. Es gibt bislang lediglich Hinweise auf einen Regierungsentwurf, der eine Verlängerung der Übergangsfrist von 2028 auf 2036 vorsehen könnte.

GAIA nutzt den Vorgang für eine scharfe öffentliche Kampagne und spricht von einem „schandalischen Geschenk an die Eierindustrie“. Diese Bewertung entspricht der politischen Position der Organisation, ersetzt aber keine unabhängige Prüfung.

Genauso wenig reicht der pauschale Verweis der Regierung auf Wettbewerbsbedingungen mit Flandern aus. Wer einen bereits beschlossenen Tierschutzzeitplan um acht Jahre verlängern will, muss transparent darlegen, warum dies erforderlich ist.

Der entscheidende Punkt lautet deshalb nicht, wer die lauteste Empörung erzeugt. Entscheidend ist, welche Seite ihre Behauptungen am Ende mit überprüfbaren Zahlen, nachvollziehbaren Gründen und einem veröffentlichten Gesetzestext belegen kann.

Quellen:

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