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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Schreiben: Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken

    Als erstes möchte ich mich bei allen bedanken, die mir bei diesem umfangreichen Schreiben geholfen haben.

    Hoffen wir einmal, das die Liste an Ausführungen insbesondere, was die Glaubwürdigkeit des für Herrn Peter Höffken auftretenden, Dr. Edmund Haferbeck bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Eindruck hinterlässt und das Verfahren in den alten Stand gesetzt wird und somit die Ermittlungen gegen Peter Höffken fortgesetzt werden.

    Hier das sieben Seitige Schreiben von mir versendet per Fax am 22.04.2016 / 06:39 Uhr MEZ


    Silvio Harnos
    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong

    Indonesia
    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    Email: info@gerati.de

    BSD-City, 22.04.2016

    Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
    Olgastrasse 2
    70182 Stuttgart
    Germany

    Fax: 0711/212-3383

    Beschwerde gegen die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO

    Az: 103 Js 92602/14

    Bitte bestätigen sie mir den Eingang der Beschwerde per Fax 03581 7921529

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Az: 103 Js 92602/14, gem. §170 Abs. 2 StPO, gegen Peter Höffken, fristgerecht ein.

    Die Einstellungsverfügung vom 22.03.2016, wurde mir am 19.04.2016 per Postbrief zugestellt.

    Der zuständige erste Staatsanwalt Herr Seeger, begründet die Einstellungsverfügung, durch eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung eines Dr. Edmund Haferbeck, der kein Rechtsanwalt ist.

    Gründe:

    Am 01.10.2014 erstattete ich Strafanzeige, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches nach §132a StGB, gegen Herrn Peter Höffken, der sich bis zum Zeitpunkt der Strafanzeige als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte, bei PeTA Deutschland e.V. bezeichnete.

    Drei Tage nach bekannt werden der Strafanzeige, wurde durch PeTA, in Verbindung mit Peter Höffken, das Wort „Diplom“ in keiner Weise mehr öffentlich erwähnt. So auch nicht mehr in

    den öffentlichen Medien, die zuvor Herrn Peter Höffken, nach dessen Angaben, immer als „Diplom-Zoologen und Wildtierexperten“ bezeichneten.

    Das Diplom in Zoologie soll das angebliche Expertenwissen von Herrn Peter Höffken im Bereich Wildtiere bestärken, was jedoch mehr als fragwürdig erscheint. Peter Höffken widerspricht öffentlich bzw. medial immer wieder Veterinären bzw. Veterinärämtern und Fachexperten, die z.B. die Haltungsbedingungen für Wildtiere in Zirkussen und Zoos für gut bis sehr gut erachten – ohne dies sachlich und unvoreingenommen mit handfesten Beweisen begründen zu können.

    Für ein Diplom ist ein Studium notwendig, was auch einen Abschluss beinhaltet. Führte und führt Herr Peter Höffken einen solchen Titel, ohne nachweislich die notwendigen Voraussetzungen erfüllt zu haben bzw. ohne im Besitz eines echten Diploms zu sein, so erfüllt dies den Straftatbestand nach §132a StGB.

    Dass es mehrere Anhaltspunkte für den Verdacht des Titelmissbrauches gibt, zeigen nachfolgende Tatsachen.

    Peter Höffken, trat im Namen der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V. öffentlich in den Medien auf und verwies immer wieder auf sein angebliches Expertenwissen über Wildtiere, welches er damit begründe, dass er Diplom Zoologe wäre: https://www.planet-wissen.de/natur/naturschutz/tierschutz/pwietierschutzinzooundzirkus100.html Dieses angebliche Expertenwissen von Herrn Peter Höffken widerspricht jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

    Drei Tage nach bekannt werden der Strafanzeige gegen Peter Höffken änderte PeTA Deutschland e.V. dessen Berufsbezeichnung fortan in „Fachreferent“. Eine rationale Erklärung, warum Herr Peter Höffken nun plötzlich grundsätzlich auf die Bezeichnung „Diplom-Zoologe“ – und somit auf die Begründung seines Expertenwissens – verzichtet, ergibt sich nicht.

    Der als Leumund und Zeuge für Peter Höffken aussagende Dr. Edmund Haferbeck arbeitet ebenfalls bei PeTA Deutschland. Um die mangelnde Glaubwürdigkeit von Dr. Edmund Haferbeck zu untermauern, verweise ich hier auf eine Abmahnung von PeTA Deutschland, unterzeichnet von Dr. Edmund Haferbeck, gegen Herrn Frank Z. vom  22.12.2015 (welche mir unzensiert vorliegt), wegen dessen Gebrauch seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Form eines Leserbriefes an die Neue Osnabrücker Zeitung („Terror der Tierrechtler“, veröffentlicht am 09.10.2015).

    Dr. Edmund Haferbeck behauptet darin, dass Herr Peter Höffken ein Diplom habe, ohne näher darauf einzugehen, und dass er nicht „degradiert“ worden wäre, sondern die Berufsbezeichnungen bei PeTA Deutschland – angeblich – vereinheitlicht wurden und daher nicht mehr die erlernten Berufe, sondern PeTA-spezifische angegeben werden würden. Gleichzeitig gibt Dr. Haferbeck aber seinen „Dr.“ immer noch an und die PeTA-Mitarbeiterin Felicitas Kitali wird auch als „Diplom-Ernährungswissenschaftlerin“ vorgestellt – siehe bspw. in der Rubrik #FragPeTA (nachzulesen unter dem Hashtag #fragpeta auf Facebook).

    Dass Dr. Haferbeck in der besagten Abmahnung auch bereits die Unwahrheit mit indirektem Bezug auf gerati.de äußert, verdeutlicht die tatsächliche Rollenverteilung – Aufgrund meiner Wahlheimat Indonesien wäre gerati.de „auf juristischem Wege nicht angreifbar“ und wäre sowieso „ausschließlich zur Schmähung gegründet“ worden.

    Peter Höffken ist in keinster Weise bereit, sich persönlich dazu verteidigen, was auch sein gutes Recht ist. Aber das wirft auch Fragen auf, wie bspw: Was gäbe es leichteres als ein tatsächlich vorhandenes Dokument für die eigene Qualifikation den ermittelnden Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) zur Prüfung vorzuzeigen, damit das Ermittlungsverfahren nach Bestätigung der Echtheit einfach eingestellt werden kann – statt es unnötig in die Länge zu ziehen?

    Sein beauftragter Rechtsanwalt Loukidis verteidigt in der Regel mutmaßliche Straftäter im Zusammenhang mit „Tierrecht“ und war nach Akteneinsicht wohl alles andere als von der Unschuld von Herrn Peter Höffken überzeugt, da er sein Mandat niederlegte.

    Dass Dr. Edmund Haferbeck sich als Leumund und Zeuge meldet, der selbst bei PeTA arbeitet und hier die Behauptung aufstellte, er habe das Diplom persönlich gesehen, möchte dieses aber den Akten nicht beifügen, da er „Shit Storms“ unter anderem gegen die Universität befürchte, ist wohl der Gipfel der Frechheiten.
    Dr. Haferbeck bzw. PeTA Deutschland prangert zur Zeit selbst alle Universitäten in Deutschland an, welche oberflächlich betrachtet Tierversuche zu Schulungszwecken zulassen, dass diese Tierquälerei betreiben, aber ohne geprüft zu haben, was genau diese Universitäten praktizieren und ob dies tatsächlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Die jeweiligen Posts in sogenannten „sozialen Netzwerken“ von PeTA, lösen regelmäßig „Shit Storms“ aus.
    Ein ähnliches Vorgehen sieht man bei PeTA’s Praktik gegen Bauern/Landwirte mit Tierhaltung, welche gerade Haus, Hof und Tiere durch ein Feuer verloren haben, vor dem finanziellen Ruin stehen und keine 24 Stunden später von PeTA wegen „unzureichenden Brandschutzmaßnahmen“ angezeigt werden, ohne dass PeTA jemals (offiziell) vor Ort war. Da dies PeTA auch in einer Pressemitteilung veröffentlicht, werden die Opfer dieser Brände auch noch öffentlich als Schuldige angeprangert, obwohl PeTA keinerlei Beweis dafür haben kann. Auch dies hat Potenzial für „Shit Storms“.

    Ich selbst bin auch bereits Opfer mehrerer von PeTA inszenierten „Shit Storms“ geworden. Wobei dies nicht der Klagepunkt der erstatteten Strafanzeige ist, sondern eher eine Begründung, warum es zu den „Shit Storms“ gegen mich kommt.
    Erst kürzlich wurde auf einer von PeTA betriebenen PeTA2-Webseite zu einer „1-Stern-Challenge“ gegen eine von mir betriebene Facebook-Seite aufgerufen und lobte sogar, für die Beteiligung an dem „Shit Storm“, einen Gewinn aus.

    google-1Stern1Stern

    Fest steht, dass der PeTA-Verein selbst derjenige ist, der zu diesen massiven „Shit Storms“ aufruft, verleitet bzw. diese auslöst.

    Dr. Edmund Haferbeck und sein Arbeitgeber, PeTA Deutschland e.V., wurden bereits mehrfach wegen falschen Tatsachenbehauptungen verurteilt, siehe https://www.agrarheute.com/news/peta-berater-schadenersatz-verurteilt. Dies alles spricht gegen Dr. Edmund Haferbeck als vertrauenswürdige Person, deren Worte man ohne Weiteres Glauben schenken könne.
    Des Weiteren wurde im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.01.2012 (Az.: 324 O 355/11) festgestellt, dass PeTA-Aktivisten „Straftatbestände nicht scheuen“ würden, um ihre Ziele zu erreichen.

    Die in der Stellungnahme zu dem Ermittlungsverfahren aufgeführten Behauptungen des Dr. Edmund Haferbeck sind haltlos. Alleine schon die angebliche Befürchtung mit dem Vorzeigen des Diplomes von Herrn Peter Höffken würde man einen „Shit Storm“ gegen die Universität lostreten, ist lächerlich, da mit der Beweisführung der Nachweis erbracht wäre, dass Herr Höffken den Titel „Diplom-Zoologe“ zu recht tragen würde – In wie fern wäre dies eine Begründung für einen „Shit Storm“?
    Neben Universitäten wird bspw. auch die Kleintierzucht von PeTA ins Visier genommen – PeTA hat ohne konkreten Beweis versucht, den Verkauf von Kleintieren in Baumärkten zu verhindern. Auch der Nachweis, dass man die Tiere nachweislich nicht von den von PeTA aufgezählten Tierzüchtern erwerbe, brachte PeTA nicht davon ab, den „Shit Storm“ auf Baumärkte zu beenden, im Gegenteil: Der öffentliche Druck aufgrund von unwahren Tatsachen ist ein gängiges Instrument von PeTA den eigenen Willen durchzusetzen.

    Die Ausführung des Dr. Haferbeck legt nahe, dass PeTA vorsätzlich von eigenen Verfehlungen, Straftaten usw. abzulenken versucht.
    Auch die angeblichen Differenzen die Dr. Edmund Haferbeck aufzeigt, dass ich die Strafanzeige nur erstattet hätte, weil ich Kopi Luwak verkaufe und PeTA mich deshalb mit einem „Shit Storm“, inklusive Mailbombing-Attacken über Wochen, belästigte, sind nicht der Grund für meine Anzeige gegen Peter Höffken.
    PeTA Deutschland e.V. wurde von mir am 30.01.2013 rechtskräftig abgemahnt – und PeTA hat, zwar keine Unterlassungserklärung abgegeben, aber die Schuld eingestanden, indem PeTA den strafbaren Mailversand eingestellt hat und meinen Namen aus der widerrechtlich von PeTA geführten Prangerliste gelöscht hat. Dies kann man als Schuldeingeständnis werten, siehe: https://action.peta.de/ea-action/action?ea.campaign.id=18740&ea.client.id=44#.VxgZufj7bIU.
    PeTA konnte bislang und trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits nicht belegen, dass mein Kopi Luwak durch „Tierquälerei“ produziert wurde. Es ist als ein eindeutiges Muster erkennbar, dass PeTA Deutschland e.V. es auf „Shit Storms“ anlegt – Selbst vor Straftaten in Form von Computersabotage wird nicht zurückgeschreckt.

    Ich möchte sie bitten der Beschwerde statt zu geben und das Ermittlungsverfahren in den alten Stand zu setzen. Weiterhin bitte ich sie die Ermittlungen, durch Anforderungen des angeblichen Diplomes, zu beenden oder wenn notwendig Anklage zu erheben.

    Das Vorzeigen des Diplomes, sollte es denn existieren, gegenüber den Ermittlungsbehörden und dessen Prüfung auf Echtheit, würde zu keinem Nachteil des Beklagten führen, sofern es echt ist. Dies würde ihn sogar noch offiziell als „Diplom-Zoologe“ bestätigen – ein Vorteil für ihn, seinen Ruf und seine Glaubwürdigkeit.

    Es besteht aber aufgrund der intensiven „Öffentlichkeitsarbeit“ von Peter Höffken und PeTA Deutschland e.V. definitiv ein öffentliches Interesse an diesem Ermittlungsverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift

     

     

    Silvio Harnos


    Wer dieses Schreiben als PDF benötigt, kann es sich im nachfolgenden Link anzeigen lassen.

    Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens Peter Höffken


     

  • Urteil im Fall des Bären Ben vom Zirkus Luis Knie

    Tierrechtler  brachen in unverständlichen Jubel aus, als das Urteil bekannt wurde. Ganz voran wieder die radikalen Tierrechtler von Animals United, die mehrfach Straftaten gegen den Zirkus Luis Knie und andere Zirkusse begangen haben. Gefolgt von dem unwissenden Alleinunterhalter Simon Fischer mit seiner Ein-Mann Bürgerinitiative „Wildtierverbot Deutschland“. Dieser erstellte ein Bildchen und schreib darauf „Ben ist Frei“.

    Nun weiß man ja erfahrungsgemäß, dass insbesondere Tierrechtler keine Ahnung von Gesetzen haben und diese insbesondere für Ihrer PR Aktionen gerne Umdeuten.

    In dem jetzigen Urteil, ging es rein um den Behördenvorgang, der Beschlagnahme des Bären Ben.

    Das diese Beschlagnahmung von Haus aus, nicht behördlich Korrekt ausgeführt wurde, zeigt allein schon, dass erstinstanzliche Urteil, wo von Seiten der Behörde Nachbesserungen erfolgen mussten. Allein jenes zeigt schon, dass die Vorgehensweise bei der Beschlagnahmung nicht Gesetzeskonform durchgeführt wurde.

    Nun urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, endgültig dass die Vorgehensweise der Beschlagnahmung, aufgrund des Gefährdungspotenzials durch den Braunbären Ben, gesetzlich Korrekt war.

    Also in dem Urteil ging es allein um den Verwaltungsakt und nicht um die Zukunft von Ben!

    Das Tierrechtler nicht lesen können beweisen sie ja immer wieder!

    So lautet die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wie folgt!

    „Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück“

    Allein das Wort „vorerst“ zeigt hier nachweislich, dass eine Rückgabe des Bären Ben nicht ausgeschlossen ist, wenn die bezeichneten Mängel abgestellt sind.

    Pressemitteilung zum Urteil des BVwGH Braunbär Ben kehrt vorerst nicht in den Zirkus zurück
    Pressemitteilung zum Urteil des BVwGH Braunbär Ben kehrt vorerst nicht in den Zirkus zurück

    Gastautor von Gerati.de, Jürgen Friedrich hatte auf Facebook bereits das Urteil analysiert und diesen Kommentar veröffentlicht.

    Überschrift, Zitat:
    „Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück“
    – Dass das Wörtchen „vorerst“ verwendet wurde, dürfte nicht unwichtig sein…

    Zitat:
    „Das Verwaltungsgericht hatte den angeordneten sofortigen Vollzug der vom Landratsamt Deggendorf am 14. März 2016 durchgeführten Wegnahme des Bären Ben in Plattling in einem Eilverfahren bestätigt.
    Der BayVGH hat die Vorgehensweise des Landratsamts Deggendorf nach Prüfung im Eilverfahren nicht beanstandet.“
    – Ich schlage vor, dass dieses „Eilverfahren“ ab sofort als „Übereilverfahren“ bezeichnet wird…

    Zitat:
    „Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein.“
    – die Verwendung des Wörtchens „dürfte“, deutet daraufhin, dass es tatsächlich gar keine handfesten Beweise und höchstens Indizien gibt… besser gesagt: „Gerede… von nicht vertrauenswürdigen Personen“…

    Zitat:
    „(…) der Bär (…) in völliger Dunkelheit (…)“
    – Es stellt sich erneut die Frage, woher die „Tierrechtler“, OHNE sich strafbar gemacht zu haben, genau gewusst haben wollten, dass sich „Ben“ GARANTIERT für längere Zeit in einem geschlossenen und dunklen Raum auf/in einem Wagen befand, in welchem sie NUR DANN hätten blicken und etwas mit Gewissheit hätten identifizieren können, WENN sie sich ILLEGAL Zugang zu diesem Wagen gemacht, in den geschlossenen, dunklen Raum gesehen und den Wagen längere Zeit ununterbrochen beobachtet hätten…

    Zitat:
    „Mangels anderweitiger Anhaltspunkte müsse damit gerechnet werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde, wenn der Außenkäfig im Bärenwagen für andere Transportzwecke benötigt werde.“
    – Hä? Warum „müsse“ davon ausgegangen werden, dass „Ben“ in einen Raum innerhalb eines Wagens eingesperrt werden würde? – Das leuchtet irgendwie nicht ein…

    Zitat:
    „Hinzu komme die nicht hinreichende Ausbruchsicherheit des vom Zirkus mitgeführten Außengeheges. Auch könne durch einen vorhandenen Spalt in dem Bärenwagen zum Bären hineingefasst werden, wodurch sich insbesondere Kinder schwerste Verletzungen zuziehen könnten. Insoweit sprächen auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die erfolgte Wegnahme des Bären.“
    – Die Behebung der „nicht hinreichenden Ausbruchsicherheit“ des Außengeheges hätte, genauso wie Behebung des „Spalts“ im Bärenwagen, als eine Art „Bedingung“/“Voraussetzung“ festgelegt werden können, bevor „Ben“ dem Zirkus wieder übergeben werden könne… Wenn der Zirkus nämlich diesen relativen „Kleinigkeiten“ nachgekommen wäre, spräche im Grunde nichts konkretes dafür, dass „Ben“ nicht zurück zum Zirkus dürfe…

    Auch Jürgen sieht dieses teilweise, genauso wie ich.

    Die nun Im Urteil aufgezeigten Mängel, müssen vom Zirkus beseitigt werden.

    • Außenkäfig muss Ausbruchsicher sein
    • Eventuell sogar ein zweiter Außenkäfig müsste angeschafft werden, damit dieser immer Vorab am neuen Standort aufgebaut werden kann und Ben sofort nach Eintreffen des Transportwagens in diesen Außenbereich gelassen werden kann.
    • Der Abgeschlossene Bereich des Transportkäfigs sollte Tageslicht herein lassen und Beschäftigungsmöglichkeiten besitzen
    • Der Spalt im Transportwagen, in dem besonders Kinderhände schwerste Verletzungen zuziehen können muss geschlossen werden

    Sollten dies Mängelpunkte behoben werden, spricht also nichts für eine Rückgabe des Bären Ben, an den Zirkus.

    Zu beachten ist, dass die von dem radikalen Tierrechtler Simon Fischer mit seiner Ein-Mann Bürgerinitiative  „Wildtierverbot Deutschland“ und den Pseudo-Terroristen um die Gruppe Animals United vorgebrachten Tierschutzverletzungen, des Zirkus Luis Knie sich nicht bestätigten. Hier kann man wieder einmal sagen, „Lügen haben kurze Beine“.

    Die Entscheidung der Beschlagnahme, lag nachweislich an den Baumängeln der Unterbringung und deren Sicherheit. Bereits vor der Beschlagnahme erteilte die Polizei am Zwischenaufenthaltsort, ein Aufenthaltsverbot für den Bären Ben im Freigehege, wegen der fragwürdigen Ausbruchsicherheit!  Dieses zwang natürlich den abgestellten Pfleger des Zirkus, die polizeilichen Maßnahmen umzusetzen, die dann zum Schluss in die vorübergehende Beschlagnahme des Bären endete.

    Ob der Zirkus Luis Knie die finanziellen Mittel aufbringen kann, um die aufgelisteten Mängel zu beseitigen, wird sich zeigen. Ich habe die Pressesprecherin des Zirkus Luis Knie bereits kontaktiert und warte auf eine Antwort.

  • Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Stuttgart – Strafanzeige gegen Peter Höffken §132a StGB

    Gestern kam wieder einmal Post, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der zuständige Staatsanwalt stellt das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, aufgrund meiner Strafanzeige wegen Titelmissbrauches §132a StGB, nach einer Stellungnahme von Herrn Dr. Edmund Haferbeck ein.

    Als ich mir diese Einstellungsverfügung durchlas, bekam ich gleich mehrfach einen Lachanfall.

    Aber schauen wir uns die Begründung, die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens führte, einmal genauer an.

    Anzumerken ist, dass ich natürlich gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde und wenn notfalls notwendig, auch ein Klageerzwingungsverfahren anstreben werde.

    1. „Der Beschuldigte wurde von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, erschien jedoch nicht.“

    Ja wer was zu verbergen hat, versteckt sich natürlich. Wobei das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, ja ganz einfach eingestellt werden könnte, wenn er mit seinem angeblich vorhandenen Diplom, bei der Polizei aufmarschiert wäre und hätte dieses dort vorgezeigt hätte.

    Fazit: Endwender hat Peter Höffken tatsächlich kein Diplom, oder er hat seinen Gönner und Mentor Dr. Edmund Haferbeck ein gefälschtes vorgelegt.

    Besitzt Peter Höffken ein Diplom oder Nicht???
    Besitzt Peter Höffken ein Diplom oder Nicht???

    Dr. Edmund Haferbeck behauptet ja öffentlich das Diplom zu kennen!

    2. „Allerdings legitimierte sich für ihn Rechtsanwalt Loukidis, der Akteneinsicht erhielt.“

    Jener Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis, stammt aus Schwerin und tritt als Verteidiger, Spendensammler, von Tierrechtsstraftätern auf.

    Siehe:

    • Spendenaufruf zur Deckung von Prozesskosten! – lift.blogsport.de/2012/06/19/spendenaufruf-zur-deckung-von-prozesskosten/
    • de – www.tierbefreier.de/direkteaktionen.html <- ALF

    Genau jenen Rechtsanwalt, beauftragte Peter Höffken als Verteidiger!

    3. „Der Verteidiger des Beschuldigten, gab jedoch selbst keine Stellungnahme ab,…“

    Legte Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis sein Mandat nach der Akteneinsicht und der daraus resultierenden Erfolgsaussicht nieder, oder ging Peter Höffken das Geld aus?

    4. „…stattdessen meldete sich Dr. Haferbeck und nahm in einem Schreiben Stellung.“

    Herr Dr. Edmund Haferbeck ist kein Rechtsanwalt, noch besitzt er eine juristische Ausbildung. Dennoch schien es ihm wichtig zu sein, seinen Schützling Peter Höffken zu verteidigen, da er persönlich dazu wahrscheinlich nicht in der Lage zu sein schien.

    Genau jener Dr. Edmund Haferbeck behauptete bereits, vor der Strafanzeige von Gerati.de , öffentlich in einer Pressemitteilung, dass ihm das Diplom von Peter Höffken persönlich vorgelegen habe und es keine Fälschung sei.

    Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

    (PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)

    Nun würde sich natürlich Dr. Edmund Haferbeck selbst einer Falschaussage belasten, wenn sich bestätigen würde, dass Peter Höffken kein Diplom besäße. PeTA ´s Glaubwürdigkeit, die bereits sehr großen Schaden getragen hat, würde gegenüber der Presse und den Medien weiter zusammenbrechen.

    Es ist deshalb auch verständlich, dass hier Dr. Edmund Haferbeck aufgrund einer persönlichen und im Namen des Vereins PeTA, veröffentlichte falsche Behauptung Verteidigung ergreift, und mit allen Mitteln verhindern möchte, dass man ein nichtvorhandenes Diplom von Herrn Peter Höffken vorzeigt muss.

    Selbst den Behörden verweigert Dr. Edmund Haferbeck dieses Diplom, mit der Begründung er wolle ein Shitstorm gegen die Universität verhindern.

    Mal ehrlich, wie sollte ein Shitstorm aussehen, wenn Herr Peter Höffken tatsächlich ein echtes Diplom besäße. Mir würden ja mit dem Vorzeigen des Diplomes und auch wenn es nur gegenüber den ermittelnden Behörden wäre, ja sämtliche Winde aus den Segeln genommen.

    Der zuständige Staatsanwalt stellte das Ermittlungsverfahren ein, da es nicht wirklich konkrete Verdachtsmomente gebe.

    Verdachtsmomente sind auch keine, wenn eine Person sich weigert, auf eine Vorladung zu reagieren, ein Rechtsanwalt wie es den Anschein hat, sein Mandat niederlegt, nachdem er Akteneinsicht hatte und ein Zeuge als Leumund auftritt, der selbst die Behauptung öffentlich, vor der Anzeige vertreten hat, das ein Diplom existiere.

    Das Tragen eines akademischen Titels ist und bleibt eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von einen Jahr, oder einer Geldstrafe, geahnte.

    Man kann wohl von den zuständigen Behörden erwarten, dass es bei so einer Beweislast, sich wenigstens eine Gewissheit verschafft, ob eine Straftat ausgeräumt werden kann.

    So wie sich Herr Peter Höffken verhält, sind wohl Verdachtsmomente gegeben.

    Wie bereits angekündigt werde ich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die Rechtsmittel der Beschwerde nutzen und gegebenenfalls auch ein Klageerzwingungsverfahren beantragen.

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  • PeTA unterwegs auf heiliger Mission

    Nun scheint PeTA im irdischen nicht mehr wachsen zu können, und einen Mitglieder- und Anhängerschwund zu verzeichnen. Deshalb begibt sich nun PeTA, doch den übernatürlichen noch tiefer als bisher zu widmen.

    Nachdem PeTA die Bekehrung des Islams misslungen ist, scheinen sich nun diese auf die Christen stürzen zu wollen.

    Am 22.09.2014 schickte PeTA, ahnungslose Frauen und Mädchen, bekleidet durch ein Salatkleid, in Indien in eine Moschee. PeTA forderte die Frauen auf, sich den religiösen Bestimmungen zu wiedersetzen und die Moschee durch den Männereingang zu betreten.

    Gerati.de berichtete im Artikel „PeTA macht auch vor Religionen nicht Halt“ über diesen religiösen Fauxpas von PeTA.

    PeTA Deutschland hingegen stellte in einen Artikel die Behauptung auf, dass angeblichen friedliche PeTA Mitarbeiterinnen, von islamischen Männern angegriffen wurden. Von Steinwürfen ist bei PeTAs Artikel zu lesen gewesen. Nachdem Gerati seinen Artikel über den Vorfall in Indien veröffentlicht hatte und dazu original indische Pressemitteilungen beifügte, die genau das Gegenteil bewiesen, wie PeTA es in seinem Veganblog.de behauptete, löschte PeTA unverzüglich diesen Anti-Islamischen Artikel, aus ihrem Blog.

    Nach dem die Islamisierung von PeTA gescheitert ist, begibt sich PeTA nun auf den Weg des Christentums.

    So erstellte PeTA eine Webseite „Christen-fuer-Tiere.de“ und zeigte ihre Unwissenheit in religiösen Texten.

    So findet man in mehreren Passagen, unteranderen „PETAs Person of the Year: Papst Franziskus“ und „Mutter Teresa: Der Engel der Armen“ die Behauptung, dass Franz von Assisi der Schutzpatron der Tiere sei. Auch die Behauptung Papst Franziskus hätte den Namen gewählt, da er sich für Tiere einsetzen wollte, ist nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung.

    So gibt es eine Pressemitteilung zum Thema Namenswahl des Papstes, wo man auf Seite 2-3 folgende Aussage, des Papstes wiederfindet.

    Manche wussten nicht, warum der Bischof von Rom sich Franziskus nennen wollte. Einige dachten an Franz Xaver, an Franz von Sales und auch an Franz von Assisi. Ich erzähle Ihnen eine Geschichte. Bei der Wahl saß neben mir der emeritierte Erzbischof von São Paolo und frühere Präfekt der Kongregation für den Klerus Kardinal Claudio Hummes – ein großer Freund, ein großer Freund! Als die Sache sich etwas zuspitzte, hat er mich bestärkt. Und als die Stimmen zwei Drittel erreichten, erscholl der übliche Applaus, da der Papst gewählt war. Und er umarmte, küsste mich und sagte mir: „Vergiss die Armen nicht!“ Und da setzte sich dieses Wort in mir fest: die Armen, die Armen. Dann sofort habe ich in Bezug auf die Armen an Franz von Assisi gedacht.

    Dann habe ich an die Kriege gedacht, während die Auszählung voranschritt bis zu allen Stimmen. Und Franziskus ist der Mann des Friedens. So ist mir der Name ins Herz gedrungen: Franz von Assisi. Er ist für mich der Mann der Armut, der Mann des Friedens!

    w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2013/march/documents/papa-francesco_20130316_rappresentanti-media.pdf

    Franz von Assisi wird gern von Tierrechtlern und Pseudo-Veganern, als Schutzpatron der Tiere bezeichnet. Dieses ist jedoch nicht der Fall, auch wenn Franz von Assisi nach dem Schutzpatron für die Armen und der Stadt Assisi auch als Schutzpatron für Tierärzte gilt. Dieses hat aber keinen Zusammenhang, dass Franz von Assisi als Schutzpatron für Tiere anzusehen ist.

    Auf der Webseite Heiligenlexikon.de findet man eine vollständige Auflistung aller Schutzpatrone für Tiere. https://www.heiligenlexikon.de/Patronate/Patronate-Tiere.htm Ein Franz von Assisi fehlt vollständig in dieser Auflistung!

    Was will PeTA nun mit den Vorstoß in die christliche Welt erreichen?

    PeTA wird aufgrund seiner menschlichen und auch tierischen Ethik Vorstellungen, immer mehr verurteilt.

    So zeigt PeTA Landwirte und Unternehmen an, ohne tatsächliche und begründbare Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige rechtfertigen würden. Anstatt eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft abzuwarten, prescht PeTA mit einer Pressemitteilung hervor und bring noch mehr Leid über Landwirte, die gerade einen Brand ihres Hofes und Hauses, überlebt hatten.

    Das Kuriose an den PeTA Anzeigen ist, dass zu 99,9999% der Strafanzeigen unmittelbar als unbegründet von den zuständigen Staatsanwaltschaften abgewiesen werden. Landwirte und Unternehmen werden dadurch unbegründet von PeTA an den öffentlichen Pranger gestellt.

    Dieses Vorgehen hat nichts mit christlicher Tugend zu tun!

    Als nächstes investiert PeTA, eine riesige Summe von Spendengeldern, in Pornografische Aufnahmen von teilweises in Vergessenheit geratenen VIP´s, oder unwissenden Veganern mit Öffentlichkeitsinteresse, wie z.B. die Cobra 11 Darstellerin Katrin Heß, die sich nackt vor dem sich aufgeilenden Dr. Edmund Haferbeck rekelte.

    Screenshot Facebook: PeTA Porno Darstellerin Katrin Heß von der Erfolgserie Alarm für Cobra 11
    Screenshot Facebook: PeTA Porno Darstellerin Katrin Heß von der Erfolgserie Alarm für Cobra 11

    Was dieses Bild mit Tierschutz zu tun hat, weiß mit Sicherheit nur PeTA allein! Fakt ist, dass solche Bilder wohl kaum in das christliche Glaubensbild, eines wohlerzogenen Christen, passen.

    PeTA beteiligt sich am christlichen Festival „Christival“ in Karlsruhe

    Es ist noch nicht einmal so lange her, da wurde Nina Hagen von einem Kirchentag zum Thema „Mensch und Tier“, wieder ausgeladen, weil sie PeTA Unterstützerin sei!

    Ursprünglich sollte Nina Hagen zum Auftakt ein Gospelkonzert geben, doch sie wurde wegen ihrer Unterstützung der umstrittenen Tierschutzorganisation Peta wieder ausgeladen.

    Beim Christival wurde PeTA jetzt erst einmal als Teilnehmer, mit einem eigenen Stand bestätigt. Ob die Veranstalter wissen, wer sich im eigentlichen Hinter dem Betreiber „Christen für Tiere“ verbürgt, ist zu bezweifeln.

    GERATI.de hat deswegen beim Veranstalter einmal angefragt


    An: info@christival.de

    Sehr geehrte Damen und Herren vom Christival e. V.,

    Auf der Webseite „Christen für Tiere“, die nachweislich von PeTA Deutschland e.V. betrieben wird, gibt PeTA bekannt auch auf ihrem christlichen Festival einen Stand aufbauen zu wollen.

    In den letzten Jahren distanzierte sich die Kirche öffentlich von PeTA. So wurde auf dem Kirchentag Mensch und Tier, z.B. Nina Hagen, als PeTA Unterstützerin wieder ausgeladen.

    Nun stellt sich mir, wie so vielen anderen Menschen die Frage, ob ihnen als Veranstalter von „Christival“ bewusst ist, dass hinter dem Pseudonym „Christen für Tiere“- PeTA Deutschland e.V. steht, die immer wieder mit ihren menschenverachtenden Vorgehen in Erscheinung treten.

    Wenn ihnen dieses nicht bekannt war, stellen Sie dennoch PeTA Deutschland e.V. einen Stand auf Ihrem Christlichen Festival zu Verfügung?

    Über eine kurze Antwort per Email würden wir uns freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gerati.de


    Eine Antwort ist bisher noch nicht eingetroffen, wird aber nach dem Eintreffen, sofort veröffentlicht!

    Ich persönlich bin der Meinung, dass PeTA auf Veranstaltungen von Kirchen und Religionen nichts zu suchen hat.

    Es ist schon ein fragwürdiges Vorgehen von PeTA, unter dem Pseudonym „Christen für Tiere“, ihre wahre Identität verschleiern zu wollen. Unter dem Namen PeTA wäre es wohl wie bei Nina Hagen, zu einer sofortigen Absage gekommen!

  • PeTA recherchiert nicht und klagt einfach darauf los

    Wie auch im misslungenen Eintagsküken-Klageverfahren von PeTA, das regellos scheiterte, geht auch der Neue Klageversuch von PeTA, deutlich in die Hosen.

    Dass der Leiter der PeTA Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck, juristisch überhaupt keine Ahnung hat, dürfte mittlerweile jedem bekannt sein. Nun sollte man doch aber erwarten können, dass ein unfähiger Hobbyjurist, vor seinem Klagebegehren, mehr als nur die „Gelben Seiten“ liest, um zu einem stupiden Klageumschlag auszuholen.

    Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass PeTA Deutschland nur den Blick in die „Gelben Seiten“, wagte, bevor PeTA deutschlandweit Klagen gegen Schlachthöfe verteilte. In den gelben Seiten findet man alle Schlacht- und weiterverarbeitende Fleischbetriebe und deren Anschriften. Dieses reicht PeTA aus um unschuldige Unternehmen mit einer Klagewelle zu diffamieren.

    Wie geht PeTA bei seinen angeblichen Klagebegehren immer wieder vor?

    Im neuerlichen Fall, klagt PeTA gegen Schlachtbetriebe, die angeblich mit CO2 Gas Tiere, vor der Schlachtung betäuben! PeTA will aus eigenen Recherchen ermittelt haben, dass Tiere durch das Gas nicht richtig betäubt werden.

    Dieses ist der Bundesregierung bekannt, denn diese äußert sich dahingehend, dass es derweil keine Alternativen gebe.

    Allein aus dieser Aussage kann man erahnen, dass es für das Klagebegehren des dubiosen Tierschutz Vereins PeTA Deutschland e.V., keine gesetzlichen Grundlagen existieren. Demnach wird PeTA dieses Klagebegehren genauso um die Ohren fliegen, wie der Versuch Zuchtanlagen für Eintagsküken zu verklagen.

    PeTA Lügt und Betrügt

    Anders lässt sich diese Aussage nicht treffen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass durch PeTA  verklagte Unternehmen, überhaupt nicht Schlachten sondern weiterverarbeiten. Oder wie im Fall des aus Schöppingen stammenden Betriebes, mit Strom die Tiere betäubt werden.

    PeTA hat selbst recherchiert!!!!

    Nun kann man sich fragen, was PeTA in diesen Betrieben recherchiert hat. Das einzige was Herr Dr. Edmund Haferbeck recherchiert hat, sind die „Gelben Seiten“, um hier die Adressen der Schlachtbetriebe zu erhalten.

    Mittlerweile musste PeTA, selbst mehrere Klagen zurückziehen.

    Eine Entschuldigung aufgrund der falschen Verdächtigungen, blieb bisher wie erwartet aus. Man kann nur hoffen, dass sich hier ein betroffenes Unternehmen findet, um PeTA aufgrund der falschen Verdächtigungen, in Folge der Rufschädigung auf Schadenersatz zu verklagen. Das dieser Betrag dann wieder aus Spendengeldern, die für den Tierschutz gedacht waren, getragen wird, ist eine Schande.

    Scheinheilige sektenähnlich fungierende Vereine wie PeTA, sammeln unter dem Deckmantel des Tierschutzes Spenden und investieren dieses Geld lieber in Werbung und ominösen Strafanzeigen, als Tieren tatsächlich zu helfen. Aus diesen Werbungen generiert PeTA wiederum Spenden, sodass dem eigentlichen Tierschutz die finanzielle Unterstützung ausgeht.

    Gleichzeitig, kämpfen Tierheime, aufgrund fehlender Spendeneinnahmen, um das Überleben!

    Hier kann man sich wirklich fragen, wer tut tatsächlich was für den Tierschutz????

  • Radikale Tierrechtlerin Birgit Signer beschwert sich bei Gerati

    Ja lange gab es keine Drohungen gegen mich und meine Familie. Ob nun per Email oder per Telefonspruch auf dem Anrufbeantworter, fand ich diese immer recht amüsant.

    Über diverse sinnfreie  Emails und Kommentare schweige ich genüsslich, da ich weiß dass ich wieder jemanden auf die große Zehe getreten bin.

    Aber solche Emails und Kommentare die dann noch im Minutentakt bei mir eintreffen, ohne dass ich überhaupt Stellung bezogen habe, sind natürlich eine Erwähnung bei Gerati allemal wert.

    Deshalb möchte ich der Leserschaft von Gerati, die Meinung einer gewissen radikalen Tierrechtlerin Birgit Signer, auch nicht vorenthalten.

    So schrieb sie unter Nutzung des Kontaktformulars, eine Mitteilung an den Betreiber von Gerati.

    Betreff: Abstoßend

    Hallo,

    wie können Sie es wagen, angesichts der aussichtslosen Lage von Abermillionen von Tieren, Tierschützer derart anzufeinden. Ekelhaft!!

    Wer sind Sie, P. Wesjohann oder ähnliches Klientel? Noch nicht den Hals vollgekriegt durch Gräueltaten?

    Bei solchen „Objekten“ wächst mein Hass ins Unermessliche! Eines Tages müssen Sie dafür bezahlen, was Sie den Tieren angetan haben.

    Ja wie kann ich es wagen, eine Seite wie Gerati zu betreiben.

    Nun das dieses Notwendig ist, zeigt Birgit Signer hier in hervorragender Weise. Weiter scheinen sich dann, endgültig die B12 Mangelernährungserscheinungen, in eine krankhafte Neurose zu verwandeln! Denn sie unterstellt mir, ich würde Schuld haben, an der aussichtslosen Lage von Abermillionen von Tieren.

    Nun scheint diese Frau Birgit Signer, die gänzliche wissenschaftliche Aufteilung von Wild-, Haus-, und Nutztieren entfallen zu sein. In der tierrechtlerischen und veganen Philosophie, scheinen wissenschaftliche Überzeugungen, nicht zu existieren. Man sieht es immer deutlicher. Der größte Teil von Veganern, die sich dann noch aus Überzeugung, dem fanatischen und radikalen Tierrecht verschreiben, verdummen immer mehr.

    Weiter stellt diese radikale Tierrechtler- und fanatische PeTA Unterstützerin Birgit Signer die Behauptung auf, ich würde Tierschützer derart anfeinden.

    Also wenn Birgit Signer der Meinung ist, dass die Veröffentlichung von Straftaten, radikaler Tierrechtlern, die dazu noch mein eigenes Meinungsbild wiedergeben Ekelhaft sei, dann frage ich mich persönlich, was diese Frau für ein Geisteszustand besitzt.

    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

    Allein schon den Begriff Tierschutz, als Tierrechtler in den Mund zu nehmen, ist wohl ein Absurdum.

    Erst jetzt stellt sie die Frage, wer ich überhaupt sei und wie in radikalen Tierrechtsszene üblich wird man natürlich gleich als der Tiermissbraucher angeklagt.

    Mich dann aber gleich mit einem der erfolgreichsten Unternehmer auf eine Stufe zu stellen, schmeichelt natürlich den Betreiber von Gerati. Nur war sich hier wohl Frau Birgit Signer nicht mehr ganz zu sicher wen sie mit P. Wesjohann meinte. Paul oder Peter Wesjohann. Egal, dass sind beide große und Erfolgreiche Unternehmer, sodass Gerati dieses wohl als großes Lob erachten darf, von einer radikalen Tierrechtlerin im PeTA-Kostüm, auf eine Stufe mit diesen Herren gestellt zu werden.

    Im nächsten Moment muss natürlich das fanatische tierrechtlerische Herz, wieder eine unbewiesene Tatsachenbehauptung aufstellen und mit der Aussage „Noch nicht den Hals vollgekriegt durch Gräueltaten?“ dem Deutschen Grundgesetz, insbesondere Artikel 5 einen Tritt zu verpassen.

    Hier stellt sich mir persönlich die Frage, warum diese fanatischen PeTA Anhänger, die als Tierrechtler den Umhang des Tierschutzes umwerfen, in jedem Menschen der sich mit Tieren beschäftigt, einen Tierquäler sehen. Die Frage können sie wahrscheinlich selbst nicht beantworten.

    Und zum Abschluss dieser Email darf natürlich keine tierrechtlerische Drohung fehlen.

    Es wird sich später heraus stellen, dass die gute Frau Birgit Signer mich gar nicht kannte, als sie diese liebevollen Zeilen, an mich schrieb und diesen Brief mit der Androhung des jüngsten Gerichtes beendete, in dem sie schrieb „Bei solchen „Objekten“ wächst mein Hass ins Unermessliche! Eines Tages müssen Sie dafür bezahlen, was Sie den Tieren angetan haben.“.

    Mir ist schon bewusst, dass ich solchen fanatischen Tierrechtlern ein Dorn im Auge bin. Ansonsten würden diese sich ja nicht, so künstlich über mich aufregen. Wo ich doch noch dazu über 11.500 km entfernt sitze und einen kleinen Aufklärungsblog, über fanatische und radikale Tierrechtler betreibe.

    Nun hat die gute Frau einen automatisch von mir versendeten Autoresponder erhalten, worauf sie natürlich unverzüglich, erneut antworten musste!

    Unfassbar, da geben Sie auch noch zu, in Indonesien zu hocken, das Leben zu genießen, während Sie Tierschützer (die alles riskieren) noch diffamieren.

    Aber Vorsicht, womöglich wirft Ihnen ein extremistischer Affe mal ne Kokosnuss aufs Hirn, während Sie chillen. Fragt sich nur, wem es danach mehr an Hirn mangelt. Natürlich bei 3 Beteiligten!

    Oweia, jetzt hat sie mich! Ich lebe in Indonesien und gebe das auch noch zu.

    Wie kann ich nur das Leben im Paradies genießen, wo doch Tierrechtler ihr Leben riskieren.

    Das aufzeigen von radikalen Tierrechtsstraftaten, ist also eine Diffamierung der gesamten Tierrechtsszene.

    Tierrechtler greifen Ponyreitbahn in Hamburg an – Zwei Kinder verletzt

    Zum Abschluss der zweiten Email, bewies Birgit Signer in voller Blüte ihres nichtvorhandenen Geisteszustand, das bei ihr wohl gänzlich das lebensnotwendige Gehirn, aufgrund akuten B12 Mangel abgestorben ist.

    Erstens ist eine Kokospalme nicht ein natürlicher Lebensraum eines Affens. Zweitens ist ein Affe kaum in der Lage ohne Dressur eine Kokosnuss zu ernten. Ein Blick bei Wikipedia hilft da. Weiterhin besteht mein chillen mehr aus arbeiten, insbesondere, wenn ich so eine Steilvorlage von einer radikalen Tierrechtlerin bekomme.

    Ja und in der Schule scheint Birgit Signer auch nicht gerade ein helles Köpfchen gewesen zu sein. Denn nach ihrer persönlichen Meinung, ist 1 + 1 gleich 3.

    Naja, dass B12 scheint hier eine sehr große Rolle zu spielen.

    Wer jetzt denkt, dass war es von Birgit Signer, der irrt sich

    Mich erreichte noch eine Email von ihr, in der sich mich aufforderte:

    Wer bezahlt Sie? Beweisen Sie einmal Rückgrat!

    Ja auch einem gewissen lieben Fräulein Karin Burger, habe ich meine Millionen schon einmal unter die Nase gehalten.

    1 Million Rupiah, Wert umgerechnet 66,60 €
    1 Million Rupiah, Wert umgerechnet 66,60 €

    Es ist schon lustig, auf welche Ideen solcher fanatischen Tierrechtler, in ihrem B12 gestörten Gedankenspiel kommen.

    Gerati zeigt von Anfang an Transparenz, in Form einer monatlichen Auswertung der Ein- / Ausgaben! Aber wie gesagt, die Frau hat sich keinen einzigen Artikel angeschaut, ansonsten würde sie nicht als vierte Email, folgendes schreiben!

    Auf diese Email musste ich einfach Antworten!

    Und so schrieb ich folgende Zeilen an Birgit Signer!

    Auf solche Blöde Kommentare können nur B12 gestörte Tierrechtler kommen.

    Krankhafte Einbildung ist bei Ihnen die einzige Bildung

    Darauf antwortet sie:

    Uuups,
    jetzt habe ich nachgelesen.

    Wenn man jetzt noch einmal Google, nach dieser Frau Birgit Signer bemüht, zeigt sich das gänzliche neurotische Tätigkeitsgebiet dieser Frau.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass eine solche Frau nicht tragbar für die menschliche Umwelt ist. Andere Menschen würden hier wohl eher sagen, diese Frau gehört in die Klapse!

  • Gastartikel: PETA und seine unlauteren Mitteln

    Gastartikel: PETA und seine unlauteren Mitteln

    Gastartikel von Jürgen Friedrich
    Jürgen schaut immer gern hinter die Aussagen und Analysiert dann die Wahrheiten, die in den Behauptungen stecken.

    Anhand des Zirkus „Las Vegas“ sieht man überdeutlich, dass „Tierrechtler“, insbesondere PETA, mit unlauteren Mitteln arbeiten bloß um ihre Ziele zu erreichen.

    Was war passiert?

    Am 08.05.2013 gab es eine „Razzia“ auf dem Zirkusgelände in Norderstedt. Hier wurde die übliche Diskriminierung des Zirkusvolks von Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Spitze getrieben:
    – Über 60 Polizisten samt Vertreter der Kieler Staatsanwaltschaft und Veterinäre des Kreises Segeberg umstellten um ca. 6:30 Uhr früh das Gelände und untersagten den Schaustellern bis zum Mittag ihre Wohnwägen zu verlassen.
    – Da sich der eigenwillige Beschluss der Kieler Staatsanwältin bloß auf die Elefanten-Dame bezog, behauptete diese vor Ort kurzerhand einfach mal so, dass „Gefahr in Verzug“ sei und ließ auch den Rottweiler, beide Löwen und beide Tiger (im Käfiganhänger des Zirkus‘) ohne Beschluss fortschaffen und nur kurz darauf (außer den Rottweiler) an einen belgischen Zoo „notveräußern“.
    – Die Staatsanwältin informierte den geschädigten Zirkus nicht darüber, was aber gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Am 24.07.2013 bewertete das Landgericht Kiel die Beschlagnahmung als „unverhältnismäßig“. Eine Voraussetzung für eine Beschlagnahme der Tiere habe nicht vorgelegen und es wurde die Rückgabe der Tiere empfohlen. Aber lediglich der Rottweiler ist wieder zu seinen Besitzern zurückgekehrt – gegen Zahlung von 700 Euro.

    Am 16.01.2016 wurde das Verfahren gegen den Raubtier-Dompteur vom Amtsgericht Norderstedt eingestellt.
    – Richter Buchert stellte fest, dass sich die Vorwürfe angesichts der Beweislage nicht halten lassen. Er betonte, dass das, was das Verfahren mit der Familie gemacht habe, und der Entzug der Existenzgrundlage zeige, dass „die Verhältnismäßigkeit aus dem Blickwinkel verloren wurde“.
    – Verteidiger Frank Knuth nannte dies ein „annehmbares Ergebnis“, verwies aber darauf, dass aus seiner Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft Menschenrecht verletzt worden sei. Er werde Schadensersatz für die Raubkatzen, den erst nach Wochen zurückgegebenen Transporter und den monatelang einbehaltenen Hund in sechsstelliger Höhe fordern, so der Jurist.

    Zwar wurde bereits im Oktober 2014 von der Staatsanwaltschaft Kiel Anklage auch gegen den Elefantentrainer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben, aber bislang gäbe es noch keinen Verhandlungstermin.
    – Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt seit Ende 2014 gegen die inzwischen suspendierte verantwortliche Kieler Staatsanwältin Dr. Maya Schönfeld wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in mehreren Fällen.
    – Die Staatsanwaltschaft Kiel fiel mit außergewöhnlich vielen Beschlagnahmungen von Tieren auf, welche kurz darauf „notveräußert“ wurden. Die Begründungen allein für die Beschlagnahmungen erwiesen sich im nachhinein oft als unzureichend / unbegründet / willkürlich.

    – https://www.abendblatt.de/…/Die-Zirkusfamilie-Koellner-ist-r…
    – https://www.kn-online.de/…/Las-Vegas-Entschaedigung-fuer-ein…
    – https://www.ln-online.de/…/Beschlagnahmter-Elefant-Staatsanw…


    Was hat all das jetzt mit „Tierrechtlern“ zu tun? Ganz einfach: PETA hat bezüglich des Zirkus „Las Vegas“ massivst Beamten beeinflusst und manipuliert sowie Hass in der Bevölkerung geschürt – vor allem die Artikel von PETA selbst beweisen dies.

    – PETA hat über Wochen und Monate vor der Beschlagnahmung versucht die jeweils zuständigen Veterinäre in den Orten, wo der Zirkus „Las Vegas“ war, zu manipulieren, damit diese in PETA’s Sinne die Tiere beschlagnahmt.
    – PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung ein Zoo in Belgien als Unterbringung der Tiere vermittelt.
    – PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung eine Transportkostenübernahme von bis zu 4.000 € zugesichert.
    – PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung Material aus 2011 und 2012 samt angeblicher Zeugenaussagen zugesandt, was „Tierquälerei“ des Zirkus‘ beweisen würde.
    – PETA nannte die Beschlagnahmung eine „Befreiung“, „zwingend notwendig“, eine „äußerst erfreuliche Maßnahme“ und es habe „Modell-Charakter für weitere Zirkusbetriebe“.
    – PETA übte scharfe Kritik an der Entscheidung des Landgerichts Kiel, dass die Beschlagnahmung „unverhältnismäßig“ war und der Elefant zurück soll.
    – PETA warf den verantwortlichen Richtern Tepp, Bittel und Gold vor, den Tierschutz systematisch mit Füßen zu treten und wertete den Beschluss als Beleg dafür, dass Tiere beim Landgericht Kiel lediglich als Gegenstände betrachtet werden würden.
    – PETA forderte die Justizministerin von Schleswig Holstein auf, „dem Überleben des Elefanten höchste Priorität einzuräumen“.
    – PETA nennt den Beschluss ein „Todesurteil“ und dass der „Elefant in die Zirkushölle“ zurückgeschickt würde.
    – PETA forderte öffentlich dazu auf eine vorbereitete „persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen die Verantwortlichen zu unterzeichnen und daran zu appellieren, dass „die Entscheidungsträger, das Wohl des Elefanten an erste Stelle“ setzen. [„unsere vorbereitete Mails zum sofortigen Versenden“; An: „Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Anke Spoorendonk“ und „Präsidentin des Landgerichts Kiel, Frau Ulrike Hillmann“]
    – PETA war laut eigenen Angaben dafür verantwortlich, dass über 5.000 Dienstaufsichtsbeschwerden von „mitfühlenden Menschen“ bei der schleswig-holsteinischen Justizministerin und der Kieler Landgerichtspräsidentin eingingen.
    – PETA weiste im September 2014 die Anschuldigungen des Zirkus zurück, nachdem dieser „Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel einreichte“.
    – PETA bezeichnete Peter Höffken als „Diplom-Zoologe“ und „Wildtierexperte“, welcher die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft „dringend erforderlich und vorbildhaft“ nannte.
    – PETA bzw. Höffken bezeichnete die Verantwortlichen des Zirkus „Las Vegas“ als „Täter“, die sich „als Opfer darstellen“ würden, was eine in Zirkuskreisen seit Jahren angewandte Masche wäre.
    – PETA behauptete, dass „die Haltung von Wildtieren wie Raubkatzen und Elefanten im Zirkus“ „systembedingt tierquälerisch“ sei und dass man nicht mit „Berufsfreiheit“ argumentieren könne, „wenn die Berufsausübung aktive oder passive Tierquälerei beinhalte“.

    – 08.05.2013, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/nach-peta-anzeigen-elefant-aus-zirkus-la…

    – 10.05.2013, Hamburger Abendblatt
    https://www.abendblatt.de/…/Staatsanwaltschaft-ermittelt-geg…

    – 24.07.2013, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/landgericht-kiel-verhaengt-todesurteil-g…

    – 31.07.2013, PETA 50 plus
    https://www.peta50plus.de/bitte-erheben-sie-ihre-stimme-fur…/

    – xx.08.2013, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/elefantchitana

    – 02.09.2014, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/tierbeschlagnahmung-zwingend-notwendig-p…

  • OFD Karlsruhe antworte auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

    Nachdem ich bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Finanzämter Leonberg und Stuttgart eingereicht hatte und per Email am 22.03.2016 einen Statusbericht einforderte, kam heute endlich eine Stellungnahme vom OFD!

    Diesen möchte ich den Lesern von Gerati.de natürlich nicht vorenthalten.

    So schrieb die OFD folgende Zeilen, die ich einzeln zitieren möchte.

    bitte haben Sie Verständnis, dass die Finanzämter nicht jeden Posteingang bestätigen können.

    Nun stellt sich natürlich die Frage, warum seit über einem Jahr von beiden Finanzämtern, trotz über zehn schriftlicher Anfragen, man nicht in der Lage gewesen ist, den Eingang der Anzeigen bestätigen zu wollen.

    Telefonisch wurde mir sogar vom Finanzamt Leonberg mitgeteilt, dass in der zu mir angelegten Akte, keine Anzeige hinterlegt ist. Man bestätigte mir, dass meine Schreiben existierten, die den Eingang der Anzeige anfragten.

    Dieses Schreiben wurde mir komischer Weise bestätigt, jedoch nicht die eigentliche Anzeige, die ich im Jahr 2014 stellte.

    Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, nach denen die Finanzämter verpflichtet wären, bei eingehender Post grundsätzlich Empfangsbestätigungen zu erteilen.

    Dieses mag vielleicht Stimmen, jedoch fand ich auch keine Vorschrift, die eine Eingangsbestätigung ausschließt.

    Dass es möglich ist beweist, dass man mir das Schreiben mit der Anfrage einer Eingangsbestätigung zwar bestätigte, aber auch in diesem Schreiben, kein Wort über den Eingang meiner Anzeige verlor.

    Sie können aber versichert sein, dass die Finanzämter sich insbesondere bei unleserlichen oder unvollständigen Telefax-Eingängen unmittelbar mit dem Absender in Verbindung setzen.

    Nur was, wenn das Fax nicht funktionierte und dem Finanzamt meine Anzeige deswegen unbekannt ist. Und warum bestätigte man mir nicht einmal telefonisch in der Poststelle des Finanzamtes auf Anfrage, den Eingang und verweist auf den Vorsteher, der natürlich für mich nicht erreichbar war.

    In der Sache selbst verweise ich vollumfänglich auf die mittlerweile vom Landtag von Baden-Württemberg ergangene Entscheidung über Ihre Petition vom 18.02.2016.

    Nun auch in der Antwort, auf die von mir eingesendeten Petition, die vom Petitionsausschuss des Bundestages, an den Landtag von BW, aufgrund Zuständigkeit weitergeleitet wurde, findet sich nichts, über das Verweigern einer Eingangsbestätigung.

    Es findet sich folgender Abschnitt in dem Antwortschreiben des Petitionsausschusses des Landes BW wieder.

    Aufgrund des Steuergeheimnisses ist es nicht zulässig, dass der Einsender zu steuerlichen Verhältnissen Dritter Antwort erhällt

    Auszug Antwort Landtag von Baden-Württenberg Drucksache 18/8017

     

    Also man findet kein einziges Wort darüber, dass auf die Anzeigen keine Eingangsbestätigung zu erteilen ist.

    Klar ist natürlich, dass weder Sachverhalte noch Ergebnisse der Anzeige übermittelt werden. Jedoch eine Eingangsbestätigung, mit der Information, dass diese, an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, kann man wohl erwarten.

    Abschließend weise ich darauf hin, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe keine weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit mehr beantworten wird.

    Ich habe natürlich dennoch um eine Antwort gebeten, da auch die OFD mir eine Eingangsbestätigung meiner Anzeigen verwehrt, wobei dieses doch in Kurzform so einfach wäre.

    Hier noch meine Antwort auf diese Email des OFD.


    Sehr geehrter Herr H***,

    diese Antwort ist für mich unzureichend, da Sie mir selbst den Eingang meiner beiden Anzeigen, nicht bestätigen wollen.

    Auch der Verweis, auf die Antwort meiner an den Petitionsausschuss des Bundestages gesendete Petition, die dann aufgrund der Zuständigkeit, an das Land BW weitergeleitet wurde, bestätigt mir in keiner Weise den Eingang meiner Anzeigen!

    Es ist doch so einfach zu sagen, „Ja die Anzeigen sind eingegangen“, oder eben nicht.

    Dieses verletzt in keiner Weise das Steuergeheimnis (§30 AO), würde jedoch eventuell belegen, dass hier versucht wird, Anzeigen durch die zuständigen Behörden  nicht zu bearbeiten, was jedoch die Pflicht, der Finanzämter wäre.

    Also nun noch einmal die konkrete Frage!

    Können sie bestätigen, dass beide Anzeigen bei den betreffenden Finanzämtern eingegangen sind?

    Immerhin bekam ich telefonisch, vom Finanzamt Leonberg die Auskunft, dass keine Anzeige meinerseits in den Akten, die über mich angelegt wurden, vorliege.

    Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, über diese simple Frage und verweise darauf, sollte sie diese Frage nicht beantworten, dass ich zeitnah mich mit meiner Beschwerde, an die nächst höherer Dienststelle, wenden werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos


     

    Also mal ehrlich gefragt. Welchen Grund können die Finanzämter haben, eine Eingangsbestätigung der Anzeigen zu verwehren.

    Wer dazu eine Antwort hat, kann diese gern als Kommentar hier oder bei Facebook posten.

  • Halal Challenge – Die Pogromnacht der Tierrechtler

    Seit einigen Tagen, geistert im Netz, insbesondere auf Facebook und Twitter, eine neue Challenge herum, die nach Recherchen renommierter Zeitschriften aus der Feder von rechten Kreisen stammt.

    Aufgabe der Halal-Challenge ist es, die Kühltheke mit Halal-Fleisch, durch Schweinefleisch umzudekorieren. Halal-Fleisch, verstoße nach den rechten Erzeugern der Challenge, gegen das Tierschutzgesetz.

    Und hier fangen die kleinen Tierrechtler sofort an, auf den Zug aufzuspringen, um die muslimischen Kriegs-Flüchtlingen in Deutschland, auf das aller herzlichste willkommen zu heißen.

    Aber nein, sie sind ja keine Nazis, wie sie selbst immer wieder beteuern und fühlen sich gänzlich falsch verstanden. Sie wollen ja nur für den Tierschutz einstehen.

    Genau, und deswegen nimmt man Schweinfleisch, was aus der Massentierhaltung stammt und legt diese in ein Halal Kühlregal.

    Damit dürften sich die Deutschen wieder einmal gänzlich der Lächerlichkeit, in der Weltöffentlichkeit preisgeben.

    Von einer Packung Schweinefleisch, wird weder ein Muslim zu Asche verfallen, wenn er diese sieht. Denn es ist wohl ausgeschlossen, dass Muslime allergisch wie Vampire auf Knobloch reagieren.

    1933 sah das ganze so aus

    Screenshot
    Screenshot https://de.europenews.dk/-Soeren-Kern-Kauft-nicht-bei-Juden-Deutsche-boykottieren-israelische-Waren-79372.html

    Und heute sehen diese Vögel so aus

    Screenshoot Facebook
    Screenshoot Facebook

    Mittlerweile wurde sogar ein Aufkleber, der „KÄUFLICH“ erworben werden kann, erstellt. Man kann sich natürlich Fragen, wo diese Gelder dann hin wandern, und ob die dann auch ordnungsgemäß versteuert werden.

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Es ist auch davon auszugehen, dass die meisten der Trolle, sich bisher überhaupt nicht mit Halal und dem Schächten befasst haben. Schaut man sich einmal die Studie, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/schächten an, zeigt dieses dass beim Schächten vor und nach dem Schnitt keine Schmerzempfindungen feststellbar waren. Bei der Betäubung mit einem Bolzenschussgerät sah dieses gänzlich anders aus.

    Eine 1978 veröffentlichte Studie von Forschern der Tierärztlichen Hochschule Hannover deutet auf die Abwesenheit von Schmerzreizen beim Schächten hin. Ziel der Studie war die „Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein“ der Tiere, um objektiv gültige Urteile bezüglich des Tierschutzes zu erlangen, da die diesbezügliche Diskussion bisher weitestgehend mit subjektiven und emotional geprägten Argumenten geführt worden war. Die EEG-Messungen der Untersuchung zeigten vor und nach dem Schächtschnitt unveränderte Hirnströme, wohingegen die Bolzenschussbetäubung im EEG auf deutliche Schmerzen hinwies. Die Wissenschaftler zogen daher folgendes Fazit: „Die hierbei in vergleichender Untersuchung gewonnenen Einblicke in sinnesphysiologische Abläufe beim Schlachten dieser Tiere weichen z. T. erheblich von bisherigen Vorstellungen ab.

    Wikipedia

    Bei dieser Studie wurden mittels Elektronen die Hirn- und Rückenmarksströme gemessen.

    Bei einer andere Studie beobachtete die Abwehrbewegungen, die nach dem Schnitt erfolgten und kam hier zu dem Urteil, die Tiere erleiden Schmerzen.

    Genau solche Abwehrbewegungen kann man zum Beispiel auch bei Gekkos beobachten. Hier in Indonesien gibt es solche Tierchen, die an Wänden und selbst an den Decken zu finden sind. Leider sind die nützlichen Tierchen, die vor allem Insekten verspeisen, auch beliebtes Jagdziel unserer beiden Hunde. Wird ein Gekko dann angegriffen, wirft es einfach den Schwanz ab. Dieser rekelt sich dann noch minutenlang und man könnte denken diese Bewegungen stammen von den Schmerzen. Nur Fraglich ist wo die Schmerzen gemessen werden, da es ja keine direkte Verbindung zum Nervensystem mehr gibt.

    Ich würde auch sofort eine Betäubung für das Schächten befürworten, wenn man den religiösen Ansprüchen sorgeträgt, dass jenes zu schächtende Tier, nicht durch die Betäubung getötet wurde.

    Nur durch den Herzschlag, ist ein vollständiges Ausbluten des Fleisches möglich, und das ist das Ziel der Schächtung.

    Sicherlich ist das Schächten für einen Westeuropäer ein grausiger Anblick. Nur wer kennt den Ablauf in einem Schlachthof heute noch. Das Schlachten findet hinter Mauern und geschlossenen Türen statt. Selbst auf dem Land kennt kaum noch einer ein richtiges Schlachtfest.

    Dieses Unwissen aber zu nutzen, um eine Religion zu diffamieren, ist  wohl mehr als eine Schande für Deutschland!

  • Tierrechtler greifen Ponyreitbahn in Hamburg an – Zwei Kinder verletzt

    Als am Freitagabend die erste Meldung über diesen Vorfall eintraf, vermutete ich als erstes einen Aprilscherz einer Zeitung.

    Im Nachhinein stellte es sich diese Meldung, aber als die pure Wahrheit heraus.

    Was war geschehen?

    Es ist Freitagabend auf dem Dom, in Hamburg. Vier Tierrechtler stürmen oder Vorwarnung auf ein Ponykarussell zu und erschrecken die Tiere mit weiß-roten Bändern so sehr, dass diese mit den Kindern auf den Rücken, durchgehen. Mehrere Kinder sollten Kopfüber im Steigbügel gehangen haben.

    Zwei Kinder wurden bei dieser Aktion verletzt.

    Ist das Tierschutz?

    Im Vorfeld haben insbesondere die Grünen und die Linke versucht, dieses Ponykarussell zu verbieten. Erst versuchte man es, mit angeblichen Verletzungen der Tierschutzauflagen.

    Gerade aber jener  Ponykarussell Betreiber, wurde bereits mehrfach, wegen artgerechter Tierhaltung ausgezeichnet.

    Screenshot: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburger-dom/aktivisten-stuermen-ponyreiten-kinder-verletzt-45160336.bild.html
    Screenshot: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburger-dom/aktivisten-stuermen-ponyreiten-kinder-verletzt-45160336.bild.html

    Als eine Überprüfung, der Vorwürfe von den Grünen und den Linken, keine Verletzung der Tierschutzauflagen ergaben, versuchten sie dann es dann mit dem Vorwurf „Mangel an Attraktivität“, was auch aufgrund der Auslastung des Ponykarussells, absurd klingt.

    Wie kann man als selbsternannter Tierschützer,  Tiere so erschrecken, dass sie durchgehen und Menschen verletzen! Das hat eindeutig nichts mehr mit Tierschutz zu tun. Auch der Staat scheint dieses mittlerweile mitbekommen zu haben. So wurde der Staatsschutz, in die Ermittlungen eingeschaltet.

    Die verletzten Kinder, wurden mit Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo sie noch am selben Abend entlassen wurden.

    Besucher des Dom, konnten einen der vier Flüchtigen festhalten und der Polizei übergeben!

    Nach Pressemitteilungen, schweigt dieser aber vorerst zu der Tat.

    Bei den radikalen Tierrechtsorganisationen, wurde über diesen Vorfall, bis heute nicht berichtet.

    Bei PeTA kann man sich bereits vorstellen, dass Spendengelder für die Verteidigung des bereits Festgenommenen bereitgestellt wurden. Denn wie sagte PeTA Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck in aller Öffentlichkeit. Die Straftaten der ALF sind unersetzlich, für den Kampf für Tierrechte. Dass hierbei Kleinkinder verletzt werden, spielt bei PeTA und Co keine Rolle!

    Man kann nur hoffen, dass endlich der Staatsschutz und andere Staatsorgane, im Sumpf der radikalen Tierrechtler tiefer rumwühlen, damit Kinder einen Rummel oder Volksfest besuchen können, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, durch fanatische PeTA – Anhänger verletzt zu werden.

    Update:

    https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article207368091/Ponyreiten-unter-Polizeischutz-auf-dem-Hamburger-Dom.html