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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • „Rivers of Sulawesi“: Neue Tieranlage im Grünen Zoo Wuppertal eröffnet

    „Rivers of Sulawesi“: Neue Tieranlage im Grünen Zoo Wuppertal eröffnet

    Im Grünen Zoo Wuppertal wird am 12. September 2026 die neue Tieranlage „Rivers of Sulawesi“ eröffnet. Auf mehr als 3.300 Quadratmetern entstehen neue Bereiche für Sulawesi-Hirscheber, Asiatische Zwergotter und Bali-Stare. Die offizielle Eröffnung ist für 10 Uhr vorgesehen und schließt ein Bauprojekt ab, das bereits seit 2024 vorbereitet wurde. Für den Zoo ist die neue Anlage dabei nicht nur eine zusätzliche Besucherattraktion, sondern Bestandteil einer größeren Umgestaltung innerhalb des Tierparks.

    Die Anlage befindet sich unterhalb des Alten Vogelhauses und soll mehrere Funktionen miteinander verbinden. Einerseits erhalten bedrohte Tierarten neue und stärker strukturierte Haltungsbereiche, andererseits sollen Besucher mehr über ihre Lebensräume und ihre Gefährdung erfahren. Gleichzeitig schafft der Umzug der Hirscheber Platz für weitere Veränderungen im Zoo, weshalb das Projekt seit Beginn unter dem Motto „Wir schaffen Platz für die Elefanten“ steht. Der Grüne Zoo knüpft damit an seine langfristige Entwicklung an, zu der auch Angebote für Familien und Besucher gehören, über die GERATI bereits im Zusammenhang mit dem Zoo Wuppertal berichtet hat.

    Neue Lebensräume für Sulawesi-Hirscheber

    Im Mittelpunkt der neuen Anlage stehen die Sulawesi-Hirscheber, deren Haltung in Wuppertal neu organisiert wird. Für die Tiere wurden Wasserläufe, Schlammsuhlen und verschiedene Rückzugsbereiche angelegt, die wichtige Elemente ihres natürlichen Verhaltens ermöglichen sollen. Auch ein Innenbereich gehört zur Anlage und kann teilweise von Besuchern eingesehen werden. Dadurch soll nicht nur die Haltung verbessert, sondern zugleich vermittelt werden, wie die Tiere leben und welche Anforderungen sie an ihre Umgebung stellen.

    Sulawesi-Hirscheber gehören zu den bedrohten Tierarten Indonesiens und kommen ursprünglich auf der Insel Sulawesi sowie einigen vorgelagerten Inseln vor. Die Bestände in freier Wildbahn stehen durch Lebensraumverlust, Jagd und weitere Einflüsse unter Druck. Zusätzlich können Tierseuchen für kleine oder bereits geschwächte Populationen ein erhebliches Risiko darstellen. Zoologische Einrichtungen versuchen deshalb, durch koordinierte Haltung und Zucht stabile Reservepopulationen aufzubauen und gleichzeitig Wissen über Biologie, Fortpflanzung und Verhalten dieser Tiere zu erhalten.

    Dass solche Programme tatsächlich Nachwuchs hervorbringen können, zeigt sich auch in anderen deutschen Zoos. Erst im August 2026 berichtete GERATI über Nachwuchs bei Sulawesi-Hirschebern im Kölner Zoo. Solche Zuchterfolge sind nicht nur für die jeweilige Einrichtung relevant, sondern können Bestandteil international koordinierter Erhaltungsprogramme sein. Gerade bei Tierarten, deren natürliche Populationen zurückgehen, kann die Haltung in Zoos deshalb eine zusätzliche Absicherung darstellen.

    Zwergotter und Bali-Stare ergänzen die Anlage

    Neben den Hirschebern gehören Asiatische Zwergotter zum Konzept von „Rivers of Sulawesi“. Bereits während der Planung war vorgesehen, die Hirscheber und Otter in miteinander verbundenen Außen- und Innenbereichen unterzubringen. In älteren Berichten wurden die Tiere teilweise als Kurzkrallenotter bezeichnet, während die aktuelle Eröffnungsankündigung ausdrücklich von Asiatischen Zwergottern spricht. Dabei handelt es sich nicht um zwei grundsätzlich unterschiedliche Haltungskonzepte, sondern um unterschiedliche deutsche Bezeichnungen, die im Zusammenhang mit dieser Otterart verwendet werden.

    Auch für die Otter sollen Wasserflächen, strukturierte Aufenthaltsbereiche und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Solche Gestaltungselemente sind wichtig, weil die Tiere einen großen Teil ihres Verhaltens im und am Wasser zeigen und zugleich Bereiche benötigen, in denen sie sich Besuchern entziehen können. Der Zoo verweist bei dieser Art auf eine langjährige Haltungserfahrung. Damit fügt sich die Otterhaltung in das übergeordnete Konzept ein, verschiedene bedrohte Tierarten in einer thematisch zusammenhängenden Anlage zu präsentieren.

    Ein weiterer Bestandteil sind die Bali-Stare, für die eine sogenannte Entdecker-Voliere eingerichtet wurde. Besucher sollen die auffälligen Vögel dort aus vergleichsweise geringer Entfernung beobachten können und gleichzeitig Informationen über ihre Bedrohung und ihren natürlichen Lebensraum erhalten. Der Bali-Star gehört zu den besonders stark gefährdeten Vogelarten und wird seit vielen Jahren in zoologischen Einrichtungen gezüchtet. Gerade bei dieser Art zeigen Erhaltungszuchtprogramme, dass Zoos auch außerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes einen Beitrag zum Erhalt genetisch stabiler Populationen leisten können.

    Rund 200.000 Euro Baukosten

    Die Baukosten für „Rivers of Sulawesi“ liegen nach Angaben des Grünen Zoos bei rund 200.000 Euro. Einen wesentlichen Teil der Finanzierung übernahm der Zoo-Verein Wuppertal über Patengelder. Bereits im März 2024 hatte der Verein das Projekt beschlossen und dabei das Motto „Wir schaffen Platz für die Elefanten“ verwendet. Damit war von Beginn an klar, dass die Anlage nicht isoliert betrachtet werden sollte, sondern Teil einer größeren räumlichen Neuordnung innerhalb des Zoos ist.

    Der notwendige Umzug der Hirscheber spielt bei dieser Entwicklung eine zentrale Rolle. Durch die Verlagerung ihrer bisherigen Haltung werden Flächen frei, die zukünftig für andere Tierbereiche genutzt werden können. Die Investition verbessert daher nicht nur die Unterbringung der unmittelbar beteiligten Arten, sondern schafft gleichzeitig Voraussetzungen für weitere Projekte. Das erklärt auch, weshalb der Zoo die neue Anlage ausdrücklich mit der zukünftigen Entwicklung seiner Elefantenhaltung verbindet.

    Die Finanzierung durch Patengelder zeigt zugleich, welche Bedeutung Fördervereine für zoologische Einrichtungen haben können. Viele Umbauten und Erweiterungen wären allein aus dem laufenden Budget eines Zoos deutlich schwieriger zu finanzieren. Patenschaften und Spenden ermöglichen es, zusätzliche Projekte umzusetzen oder geplante Modernisierungen schneller zu realisieren. Im Fall von „Rivers of Sulawesi“ flossen diese Mittel unmittelbar in eine neue Tieranlage, die sowohl der Haltung als auch der Besucherinformation dienen soll.

    Artenschutz sichtbar vermitteln

    Für Besucher dürfte die Anlage vor allem durch die Kombination unterschiedlicher Tierarten interessant sein. Statt eine einzelne Art isoliert zu präsentieren, werden Hirscheber, Otter und Bali-Stare innerhalb eines gemeinsamen thematischen Rahmens gezeigt. Wasserläufe, Suhlen, Volieren und Rückzugsbereiche sollen dabei nicht nur funktionale Bestandteile der Haltung sein, sondern gleichzeitig einen Eindruck von den Lebensräumen der Tiere vermitteln. Damit wird Artenschutz nicht nur auf Informationstafeln erklärt, sondern direkt mit der Tierbeobachtung verbunden.

    Gerade weniger bekannte Arten profitieren von einer solchen Präsentation. Während Elefanten, Tiger oder Menschenaffen vielen Besuchern bereits bekannt sind, dürften Sulawesi-Hirscheber oder Bali-Stare einem großen Teil des Publikums deutlich weniger vertraut sein. Eine moderne Zooanlage kann deshalb Aufmerksamkeit auf Arten lenken, die außerhalb zoologischer Einrichtungen kaum öffentliche Wahrnehmung erhalten. Entscheidend ist dabei, dass die Haltung nicht nur attraktiv aussieht, sondern tatsächlich den biologischen und verhaltensbezogenen Bedürfnissen der Tiere Rechnung trägt.

    „Rivers of Sulawesi“ verbindet damit Tierhaltung, Besucherbildung und langfristige Zooplanung. Die Tiere erhalten neue Bereiche, Besucher bekommen zusätzliche Einblicke in bedrohte Arten, und gleichzeitig werden an anderer Stelle Flächen für zukünftige Entwicklungen frei. Das Projekt zeigt damit beispielhaft, dass der Neubau einer Tieranlage mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen kann. Mit der Eröffnung am 12. September 2026 endet nun die Bauphase eines Projekts, dessen Auswirkungen innerhalb des Grünen Zoos noch über die eigentliche Anlage hinausreichen dürften.

    Quellen

  • Entlaufenes Bennett-Känguru im Kreis Warendorf: Was für Halter exotischer Tiere gilt

    Entlaufenes Bennett-Känguru im Kreis Warendorf: Was für Halter exotischer Tiere gilt

    Ein Känguru sorgt in Ennigerloh für Aufmerksamkeit

    Ein entlaufenes Bennett-Känguru ist im Kreis Warendorf wiederholt gesichtet worden. Nach den bisherigen Angaben bewegte sich das Tier im Raum Ennigerloh und Ostenfelde. Der Fall wirft damit nicht nur die Frage auf, wo sich das Känguru derzeit befindet, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen exotische Tiere privat gehalten werden dürfen. Für Passanten ist vor allem entscheidend, Abstand zu halten und Sichtungen an die zuständigen Stellen weiterzugeben, statt das Tier selbst einzufangen.

    Keine bundesweit einheitliche Genehmigungspflicht

    Nach Angaben des Kreises Warendorf ist die Haltung exotischer Tiere in Deutschland nicht generell genehmigungspflichtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Haltung ohne weitere Anforderungen zulässig wäre. Maßgeblich sind neben der konkreten Tierart auch die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, mögliche kommunale Vorgaben sowie die Anforderungen des Tierschutzrechts.

    Für Kängurus, Affen, Reptilien und andere Wildtiere gelten daher nicht automatisch dieselben Regeln. Einige Arten können besonderen Anzeige-, Erlaubnis- oder Nachweispflichten unterliegen. Bei anderen Tieren steht stärker im Mittelpunkt, ob der Halter eine sichere Unterbringung, ausreichende Sachkunde und eine angemessene Versorgung gewährleisten kann. Nach den vorliegenden Angaben werden solche Fragen grundsätzlich einzelfallbezogen geprüft.

    Auch eine nicht generell genehmigungspflichtige Tierhaltung ist nicht rechtsfrei. Das Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird. Dazu gehört bei einem bewegungsaktiven Tier wie einem Bennett-Känguru ebenso eine geeignete Gehegesicherung. Entweicht ein Tier dennoch, kann die zuständige Behörde den Einzelfall prüfen.

    Rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab

    Die rechtliche Einordnung exotischer Tierhaltung lässt sich deshalb nicht auf die Formel „erlaubt oder verboten“ reduzieren. Nach den vorliegenden Angaben werden solche Fragen grundsätzlich einzelfallbezogen geprüft.

    Für die Praxis bedeutet das: Wer ein exotisches Tier anschafft, sollte vor der Übernahme nicht nur den Platzbedarf und die Futterkosten klären, sondern auch die zuständige Veterinär- oder Ordnungsbehörde des Kreises Warendorf kontaktieren. Eine private Haltung, die formal möglich erscheint, kann an konkreten Haltungsbedingungen oder fehlender Sachkunde scheitern.

    Gerade bei Tieren mit hohem Bewegungsbedarf zeigt der Fall im Kreis Warendorf, dass eine sichere Unterbringung praktisch wichtig sein kann. Für Halter exotischer Tiere ist deshalb eine ausbruchssichere Anlage eine wichtige Vorsichtsmaßnahme.

    Anforderungen an die Haltung exotischer Tiere

    Die Haltung exotischer Tiere ist in Deutschland somit nicht pauschal verboten, aber auch kein gewöhnliches Hobby ohne besondere Verantwortung. Wer ein Wildtier privat hält, muss die für Art und Standort geltenden Vorschriften prüfen und die Unterbringung dauerhaft sicher organisieren. Bei Fragen zu einzelnen Arten entscheidet nicht die allgemeine Bezeichnung „Exot“, sondern die konkrete Rechtslage und die tatsächliche Haltung.

    Solange das Bennett-Känguru im Kreis Warendorf unterwegs ist, bleibt für die Bevölkerung vor allem die Meldung jeder Sichtung an die zuständigen Behörden wichtig. Für die grundsätzliche Debatte liefert der Vorfall eine nüchterne Lehre: Eine fehlende generelle Genehmigungspflicht ersetzt weder Sachkunde noch eine sichere Unterbringung. Weitere Einordnungen zur privaten Haltung exotischer Tiere zeigen, warum die konkreten Haltungsbedingungen bei jedem Einzelfall im Mittelpunkt stehen müssen.

  • Jagd in der Schweiz: Zwischen Wildtiermanagement und ethischer Grundsatzfrage

    Jagd in der Schweiz: Zwischen Wildtiermanagement und ethischer Grundsatzfrage

    Die Schweizer Wildsaison bringt nicht nur Rehpfeffer und Wildschwein auf die Teller, sondern auch eine alte Grundsatzdebatte zurück: Ist die Jagd notwendiger Bestandteil des Wildtiermanagements – oder ein vermeidbarer Eingriff in die Natur? Eine aktuelle Leser-Diskussion von «Blick» zeigt, wie weit die Positionen auseinanderliegen. Im Zentrum stehen dabei die Regulierung von Wildbeständen, die Rückkehr grosser Beutegreifer und die Frage, ob Wildfleisch ethisch anders zu bewerten ist als Fleisch aus der Nutztierhaltung.

    Warum Befürworter die Jagd für notwendig halten

    Mehrere Stimmen in der Debatte sehen die Jagd als praktisches Instrument, wenn natürliche Feinde fehlen oder ihre regulierende Wirkung nicht ausreicht. Dabei wird auf ausgebildete Jäger verwiesen, die Wildbestände kontrollieren sollen. Zudem wird die Jagd als notwendig dargestellt, wenn die natürliche Regulierung durch Wölfe nicht in ausreichendem Maß funktioniert.

    Der Schweizer Tierschutz STS bewertet die Frage differenzierter. Nach seiner Darstellung können hohe Bestände von Rot- und Schwarzwild unter anderem durch mehr Waldflächen und ein grösseres Nahrungsangebot begünstigt werden. Aus Sicht des Naturschutzes könne die Jagd helfen, Wildschäden an Feld und Wald zu minimieren. Diese Begründung macht zugleich deutlich, dass Jagd nicht pauschal als Naturschutz gilt: Entscheidend sind Ziel, Umfang und konkrete Ausgestaltung der Eingriffe.

    Diese Positionen werden in der Debatte unterschiedlich bewertet.

    Wolf, Luchs und Bär verschärfen den Streit

    Die Rückkehr des Wolfs wird als Argument im Streit über die Jagd aufgegriffen, beendet den Konflikt aber nicht. In der Debatte werden Wolf, Bär und Luchs als natürliche Gegenspieler genannt. Andere bezweifeln, dass sich die Jagd dadurch erledigt. Gerade der Wolf wird damit zum Symbol für die konkurrierenden Vorstellungen: Für die einen soll er Wildbestände regulieren, für die anderen wird ihm durch die Jagd ein Teil seiner Beute entzogen.

    Die Gleichsetzung von Jagd und Naturschutz wird abgelehnt und die Auffassung vertreten, die Natur könne sich selbst regulieren. Auch die Plattform «Wild beim Wild» stellt die Hobbyjagd in der Schweiz grundsätzlich infrage und verbindet die Diskussion mit Fragen zu Tierrechten, Jagdpolitik und Wildtiermanagement. Ihre Position ist klar jagdkritisch und steht damit nicht für einen neutralen Konsens.

    Die praktische Folge der Debatte reicht über den Streit um Begriffe hinaus. Als Kriterien für Eingriffe werden in der Debatte und der Einordnung des Schweizer Tierschutzes unter anderem hohe Wildbestände, Schäden an Feld und Wald sowie eine fehlende oder nicht ausreichende natürliche Regulierung genannt. Als Managementinstrument steht dabei vor allem der kontrollierte Abschuss im Mittelpunkt; eine pauschale Lösung gibt es deshalb nicht. Die ökologischen Bedingungen unterscheiden sich regional, ebenso die Ziele der zuständigen Wildtierverwaltung.

    Tierschutzkritik und die Frage des Fleischkonsums

    In der Debatte wird die Jagd vollständig abgelehnt und Jägern unterstellt, auf alles zu schiessen, was sich bewegt. Solche Aussagen spiegeln die Schärfe der Lesermeinungen wider, belegen aber nicht automatisch ein Fehlverhalten aller Jäger.

    Ein weiterer Streitpunkt ist der Konsum von Wildfleisch. Franz Meister beschreibt den persönlichen Widerspruch, Fleisch zu essen, aber das Töten eines Tieres nicht selbst übernehmen zu wollen. In einem weiteren Kommentar wird Wildfleisch gegenüber Produkten aus beengter Nutztierhaltung bevorzugt.

    Damit verschiebt sich die Debatte von der Bestandsregulierung zur persönlichen Verantwortung. Wildfleisch kann aus Sicht seiner Befürworter kurze Wege und ein freilebendes Tier verbinden; für Jagdgegner bleibt jedoch der Abschuss selbst das zentrale ethische Problem. Der Herbst bringt deshalb nicht nur eine kulinarische Saison, sondern auch die Frage auf den Tisch, wie viel menschliche Steuerung eine Natur mit Wolf, Luchs und veränderten Lebensräumen tatsächlich braucht.

    Quellen

  • Zoo Duisburg: Elefantenhaltung nach fast 90 Jahren vorerst unterbrochen

    Zoo Duisburg: Elefantenhaltung nach fast 90 Jahren vorerst unterbrochen

    Die drei Elefantenkühe Saiwa, Etosha und Daisy haben den Zoo Duisburg am 8. September verlassen. Jede der Elefantinnen wurde in einer eigenen Transportbox nach Polen gebracht. Ihr neues Zuhause befindet sich im Zoo Poznań in Posen. Damit endet am Kaiserberg zunächst eine fast 90 Jahre andauernde Phase der Elefantenhaltung. Seit 1937 gehören Elefanten zur Geschichte des Zoo Duisburg. Ob und wann die Haltung später wieder aufgenommen wird, ist derzeit offen.

    Abschied unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen

    Die Verladung begann bereits am frühen Morgen. Mitarbeiter des Zoos, spezialisierte Logistiker und ein großer Kran waren an dem Transport beteiligt. Besucher konnten den Ablauf nicht aus unmittelbarer Nähe beobachten, da der Bereich rund um das Elefantenhaus mit Bauzäunen abgesperrt worden war. Auch das Aquarium und das Elefantenhaus blieben während der Aktion geschlossen, um zusätzliche Unruhe für die Tiere zu vermeiden.

    Auf den Transport waren Saiwa, Etosha und Daisy bereits über mehrere Wochen vorbereitet worden. Die Tierpfleger intensivierten dafür das regelmäßige Training und gewöhnten die Elefantinnen gezielt an die notwendigen Abläufe. Dabei wurde auf die unterschiedlichen Charaktere der Tiere Rücksicht genommen. Saiwa verließ als erste Elefantin den Zoo, anschließend folgten Etosha und Daisy.

    Saiwa und Etosha waren 1996 gemeinsam mit dem Elefantenbullen Shaka aus Lissabon nach Duisburg gekommen. Daisy ergänzte die Gruppe im Jahr 2001. Shaka wechselte 2016 nach Wien. Nachwuchs gab es während der gemeinsamen Haltung der Tiere in Duisburg nicht.

    Alter der Elefantinnen spielte bei der weiteren Planung eine Rolle

    Alle drei Elefantenkühe sind inzwischen älter als 30 Jahre. Damit spielte neben den räumlichen Planungen des Zoos auch die zukünftige Unterbringung der drei älteren Tiere eine wichtige Rolle. Für die weitere Zucht sind die Tiere nach Angaben zum Europäischen Erhaltungszuchtprogramm nicht mehr vorgesehen. Als ein Grund gilt unter anderem ihr Alter, da eine Erstgeburt bei Elefanten in diesem Lebensabschnitt nicht mehr angestrebt wird.

    Im Mittelpunkt stand deshalb eine langfristig geeignete Unterbringung der bestehenden Gruppe. Auf Empfehlung des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms fiel die Entscheidung auf den Zoo Poznań. Die dortige Elefantenanlage zählt nach Angaben des Zoo Duisburg zu den größeren und moderneren Anlagen Europas und verfügt über weitläufige Außenflächen, Wasserbereiche und Rückzugsmöglichkeiten.

    Für die drei Elefanten war außerdem entscheidend, dass die bestehende Gruppe zusammenbleiben kann. Saiwa, Etosha und Daisy wurden deshalb gemeinsam nach Polen gebracht.

    Ein solcher Transport ist bei Elefanten mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Die Tiere müssen frühzeitig an Transportboxen und Abläufe gewöhnt werden. Gleichzeitig müssen Gesundheitszustand, Verhalten und die sozialen Beziehungen innerhalb der Gruppe berücksichtigt werden. Der Umzug wurde deshalb über einen längeren Zeitraum vorbereitet und zwischen den Tierpflegern beider Zoos abgestimmt.

    Elefantenhaus macht Platz für neue Savannenanlage

    Hintergrund des Umzugs ist vor allem die zukünftige Nutzung des bisherigen Elefantenbereichs. Nach Angaben des Zoo Duisburg ist eine dauerhaft zukunftsfähige Haltung der drei Kühe am bisherigen Standort nicht möglich. Gleichzeitig soll auf dem Gelände eine neue Savannenanlage entstehen.

    Diese ist Bestandteil einer größeren Umgestaltung am Kaiserberg. Geplant sind neue Zooterrassen mit Gastronomie-, Veranstaltungs- und Verwaltungsbereichen sowie eine angrenzende Savannenlandschaft. Der Zoo hatte entsprechende Planungen bereits 2025 öffentlich vorgestellt.

    Der bisherige Elefantenbereich wird damit künftig anders genutzt. Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht automatisch einen grundsätzlichen Ausstieg des Zoo Duisburg aus der Elefantenhaltung.

    Bereits frühere Angaben des Zoos machten deutlich, dass langfristig an anderer Stelle wieder eine moderne Elefantenanlage entstehen könnte. Auch Medienberichte über die Planungen sprechen davon, dass künftig erneut Elefanten am Kaiserberg gehalten werden sollen. Teilweise ist dabei von einer möglichen Haltung männlicher Tiere die Rede. Einen verbindlichen Zeitplan für eine solche Anlage gibt es bislang allerdings nicht.

    Damit ist die aktuelle Situation klar von einer endgültigen Aufgabe der Elefantenhaltung zu unterscheiden. Saiwa, Etosha und Daisy kehren nach den derzeit bekannten Planungen nicht nach Duisburg zurück. Sie erhalten in Poznań einen dauerhaften neuen Platz. Ob später andere Elefanten nach Duisburg kommen, hängt dagegen von der weiteren Entwicklung und Finanzierung einer neuen Anlage ab.

    Eine fast 90-jährige Tradition wird vorerst unterbrochen

    Für den Zoo Duisburg ist der Umzug dennoch ein deutlicher Einschnitt. Elefanten gehörten über viele Jahrzehnte zu den prägenden Tieren am Kaiserberg und waren für mehrere Generationen von Besuchern Bestandteil eines Zoobesuchs.

    Der Abschied der drei Elefantenkühe ist dabei nicht mit einer grundsätzlichen Abkehr von Elefanten in zoologischer Haltung gleichzusetzen. Vielmehr handelt es sich um eine Neuordnung des Tierbestandes im Zuge größerer baulicher Veränderungen und der europäischen Zuchtplanung.

    Saiwa, Etosha und Daisy leben künftig gemeinsam im Zoo Poznań. In Duisburg wird der bisherige Bereich dagegen für die geplante Savannenlandschaft umgestaltet. Nach fast 90 Jahren ist die Elefantenhaltung am Kaiserberg damit vorerst unterbrochen – ob zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Generation von Elefanten nach Duisburg kommt, bleibt offen.

    Quellen

  • Strafbefehl wegen Anbindehaltung: Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlässt Strafbefehl

    Strafbefehl wegen Anbindehaltung: Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlässt Strafbefehl

    Laut PETA ist erstmals in Deutschland ein Landwirt wegen der dauerhaften Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich belangt worden. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen erließ am 10. Dezember 2025 einen Strafbefehl gegen den Betreiber eines Hofs im Schwarzwald-Baar-Kreis. Grundlage war eine Anzeige des zuständigen Veterinäramts – nicht von PETA.

    Drei Rinder dauerhaft fixiert

    Auf dem Betrieb waren drei Rinder im Alter von sieben bis 23 Monaten dauerhaft angebunden. Nach der Darstellung im Strafbefehl konnten die Tiere ihren Platz weder frei wechseln noch sich vollständig bewegen. Das Gericht bewertete die Haltung deshalb als Zufügung „länger anhaltender erheblicher Leiden“ und sah den Straftatbestand nach § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes als erfüllt an.

    Der Beschuldigte bestritt den Sachverhalt nicht und kündigte an, die Anbindehaltung aufzulösen. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus und behielt die Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro vor. Damit steht eine Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro im Raum. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr.

    Der Fall ist rechtlich bedeutsam, weil es in Deutschland bislang kein bundesweit einheitliches Spezialverbot der Anbindehaltung gibt. Der Strafbefehl macht jedoch deutlich, dass eine konkrete Haltung auch ohne ein solches Verbot an den allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes gemessen werden kann. Entscheidend war nicht allein die Bezeichnung der Haltungsform, sondern die dauerhafte Fixierung in Verbindung mit der fehlenden Möglichkeit, den Platz frei zu wechseln oder sich vollständig zu bewegen, sowie den daraus abgeleiteten erheblichen Leiden.

    Kein bundesweites Grundsatzurteil

    Der Strafbefehl ist kein für alle Betriebe bindendes Grundsatzurteil. Er betrifft einen einzelnen Sachverhalt und wurde nach den vorliegenden Angaben vom Landwirt akzeptiert. Für andere Fälle kommt es daher weiterhin auf die jeweiligen Haltungsbedingungen, die Dauer der Fixierung und die Feststellungen der zuständigen Behörden an.

    Für Veterinärämter kann die Entscheidung dennoch praktische Bedeutung haben. Bei vergleichbaren Verfahren können insbesondere die konkrete Dauer und Art der Fixierung sowie behördlich festgestellte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Möglichkeit, den Platz zu wechseln, relevant sein. Für Landwirte zeigt der Fall, dass nicht allein die Bezeichnung der Haltungsform, sondern die konkreten Haltungsbedingungen und die daraus abgeleiteten Leiden maßgeblich sein können.

    Die juristische Debatte über die Haltungsform läuft bereits seit Jahren. Auch die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bewertet eine dauerhafte Fixierung als schwer vereinbar mit der verhaltensgerechten Unterbringung nach § 2 Tierschutzgesetz. Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten könnten dadurch erheblich eingeschränkt werden. Eine ausführliche Einordnung zur politischen Entwicklung bietet der GERATI-Beitrag zur abgelehnten Initiative Bayerns zur Anbindehaltung.

    Niedersachsen geht über den Einzelfall hinaus

    Parallel zum Verfahren in Baden-Württemberg hat Niedersachsen als erstes Bundesland einen Runderlass zur Anbindehaltung erlassen. Das Landwirtschaftsministerium verwies darin auf vermeidbare Leiden und Schäden, die aus der dauerhaften Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten entstehen können.

    Damit stehen zwei unterschiedliche Wege nebeneinander: Im Schwarzwald-Baar-Kreis ging es um die strafrechtliche Bewertung eines konkreten Betriebs. Niedersachsen setzt dagegen auf eine verwaltungsrechtliche Regelung für das gesamte Bundesland und sieht Übergangsfristen für die betroffenen Betriebe vor. Ein bundesweit geltendes Verbot folgt aus keinem der beiden Vorgänge automatisch.

    PETA begrüßte den Strafbefehl und forderte ein Verbot der Anbindehaltung in ganz Deutschland. Die Organisation sieht in dem Fall eine Bestätigung ihrer langjährigen Kritik und verweist auf mehr als 120 eigene Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Haltung von Rindern.

    Für die betroffenen Landwirte ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil die rechtliche Bewertung nicht erst mit einem ausdrücklichen Haltungsverbot beginnt. Nach dem Fall bietet der Strafbefehl anderen Betrieben jedoch keine pauschale Rechtssicherheit: Es kommt weiterhin auf die konkreten Haltungsbedingungen, die Dauer der Fixierung und die Feststellungen der zuständigen Behörden an. Der Blick auf das österreichische Verbot der Anbindehaltung zeigt zugleich, dass andere Länder den politischen Ausstieg bereits klarer gesetzlich geregelt haben.

    Quellen

  • Drei kranke Welpen aus Kofferraum in Berlin beschlagnahmt

    Drei kranke Welpen aus Kofferraum in Berlin beschlagnahmt

    In Berlin-Charlottenburg hat die Polizei drei Welpen aus dem Kofferraum eines Autos beschlagnahmt. Die Tiere sollten nach einer von PETA initiierten Kontaktaufnahme in der Herderstraße verkauft werden. Zwei Toypudel befinden sich nach Angaben der Organisation in kritischem gesundheitlichem Zustand und werden nun im Tierheim Berlin in Tollwut-Quarantäne versorgt.

    Angebot über Onlineplattform führte zum Einsatz

    Ausgangspunkt war eine Anzeige auf Quoka.de, in der ein Pomeranian für 1.500 Euro angeboten wurde. Eine PETA-Ermittlerin trat nach Angaben der Organisation als Kaufinteressentin auf. Während des Kontakts soll der Anbieter zusätzlich zwei Toypudel zum Verkauf angeboten haben.

    Beim vereinbarten Treffen entdeckte die Ermittlerin die drei Hundebabys in einer Plastikkiste im Kofferraum des Fahrzeugs. Die Berliner Polizei wurde hinzugezogen und stellte die Tiere sicher. Nach Angaben von PETA stammten die Welpen aus Polen, verfügten weder über EU-Heimtierausweise noch über die erforderlichen Impfungen; zwei der drei Tiere seien zudem nicht gechippt gewesen.

    Die Unterbringung im Tierheim ist zunächst keine normale Aufnahme, sondern Teil der vorgeschriebenen Absonderung. Die Welpen bleiben wegen des möglichen Tollwutrisikos in Quarantäne und können erst nach veterinärmedizinischer Prüfung weitervermittelt werden. Für die beiden Toypudel geht es dabei zunächst um die Stabilisierung ihres Gesundheitszustands.

    Gesundheitszustand der Toypudel besonders kritisch

    „Die beiden Toy-Pudel sind krank und brauchen dringend medizinische Unterstützung. Wir hoffen, sie überleben“, erklärte PETA-Mitarbeiterin Jana Hoger. Ihre Aussage beschreibt den aktuellen Ernst der Lage, stellt aber noch keine bestätigte Diagnose oder Todesprognose dar. Welche Erkrankungen genau vorliegen und wie sich der Zustand der Tiere entwickelt, wurde öffentlich nicht mitgeteilt.

    Der Fall zeigt zugleich, warum Käufer bei auffällig schnellen Onlineangeboten besonders vorsichtig sein müssen. Fehlende Ausweise, nicht vorhandene Kennzeichnung und eine Übergabe aus einem Fahrzeug sind konkrete Warnsignale. Wer einen Welpen kauft, kann durch die Prüfung von Herkunft, Chip, Impfstatus und den Haltungsbedingungen verhindern, dass ein solcher Handel finanziert wird.

    Berliner Politik streitet über wirksamere Kontrolle

    Nach Angaben der B.Z. hatte das Berliner Abgeordnetenhaus erst im Juni über den illegalen Welpenhandel beraten. Die Grünen und die Linke befürworteten demnach, das Hunderegister stärker zur Bekämpfung des Handels zu nutzen. Die schwarz-rote Koalition lehnte diesen Ansatz wegen datenschutzrechtlicher Bedenken und fehlender Abstimmung mit anderen Bundesländern ab.

    Wie groß das Problem in Berlin ist, verdeutlichen Zahlen des Tierschutzvereins für Berlin. Der Verein registrierte 2024 mindestens 52 Welpen in 32 Fällen mit Verdacht auf illegalen Handel und rechnete zugleich mit einer erheblichen Dunkelziffer. Die Zahlen beziehen sich auf Verdachtsfälle und sind daher nicht gleichbedeutend mit rechtskräftig festgestellten Verstößen.

    PETA fordert angesichts des aktuellen Falls ein Verbot des Handels mit lebenden Tieren auf Onlineplattformen. Die Organisation verweist auf mehr als 13.400 Welpenangebote auf großen Plattformen; diese Zahl stammt aus ihrer eigenen Auswertung und umfasst nicht automatisch bestätigte Fälle illegalen Handels. Der konkrete Berliner Einsatz macht jedoch sichtbar, welche Folgen fehlende Kontrollen für die Tiere haben können: Drei Welpen wurden aus einer improvisierten Transportbox geholt, zwei von ihnen müssen nun zunächst um ihr Überleben kämpfen.

    Die Rettung der Tiere steht damit im Mittelpunkt des aktuellen Falls. Für die Welpen folgt nun die weitere Versorgung unter den Bedingungen der Quarantäne. Der Ausgang bleibt nach den vorliegenden Angaben offen.

    Quellen

  • Badischer Züchtertag: Impfungen und Zuchtbuchführung als Themen der Veranstaltung

    Badischer Züchtertag: Impfungen und Zuchtbuchführung als Themen der Veranstaltung

    Am 6. September trafen sich Geflügelzüchter zum 22. Badischen Züchtertag in Neunkirchen. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Geflügelgesundheit, zur Zuchtpraxis und zur Nachwuchsarbeit. Drei Mitglieder des GZV Schriesheim nahmen an der als Fortbildung für den Sach- und Fachkundenachweis konzipierten Veranstaltung teil. Als überregionaler Treffpunkt verband der Züchtertag die Wissensvermittlung in Vorträgen mit dem Austausch unter Züchtern und bot damit Orientierung für die praktische Vereins- und Zuchtarbeit.

    Newcastle-Impfung als Thema der Veranstaltung

    Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Vortrag von Dr. Fritz vom Geflügelgesundheitsdienst Baden-Württemberg. Unter dem Titel „Gesund erhalten von Geflügel“ ging es unter anderem um die Newcastle-Krankheit. Dabei wurde auf die gesetzliche Impfpflicht hingewiesen.

    Für Halter ist vor allem die rechtliche Konsequenz wichtig: Auf die gesetzliche Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit wurde hingewiesen. Der GZV Schriesheim verwies in diesem Zusammenhang auf einen eigenen Impftermin am 20. September 2026. Die Veranstaltung machte damit deutlich, dass Gesundheitsvorsorge nicht erst bei einem Krankheitsverdacht beginnt, sondern zur regelmäßigen Bestandsbetreuung gehört.

    Rechtslage zur Vogelgrippe

    Ein weiterer Schwerpunkt war die derzeitige Rechtslage zur Aviären Influenza, häufig als Vogelgrippe bezeichnet. Nach den Angaben des Vereins sind präventive Impfungen gegen die Vogelgrippe in Deutschland derzeit nicht allgemein zugelassen. Ein flächendeckender Impfschutz für Nutzgeflügel ist deshalb rechtlich nicht möglich.

    Dokumentation als Werkzeug der Zucht

    Neben der Tiergesundheit befasste sich Tobias Rell mit dem Thema Zuchtbuch und Zuchtbuchführung. Eine sorgfältige Dokumentation hält unter anderem Abstammungen, Leistungsdaten und die Entwicklung einzelner Zuchtlinien fest. Damit können Züchter Entscheidungen nachvollziehbarer treffen und die Qualität ihrer Zucht über mehrere Generationen hinweg beobachten.

    Die Bedeutung reicht über reine Vereinsformalitäten hinaus. Wer Herkunft und Eigenschaften seiner Tiere systematisch erfasst, kann Verpaarungen gezielter planen und Entwicklungen im Bestand besser bewerten. Gerade bei kleineren Rassegeflügelbeständen schafft ein übersichtliches Zuchtbuch zudem eine verlässliche Grundlage für den Austausch mit anderen Züchtern und für die langfristige Erhaltung bestimmter Rassen.

    Nachwuchsarbeit ergänzt den fachlichen Austausch

    Auch die Nachwuchsförderung war Bestandteil des Züchtertags. Günter Endres stellte aus der Landesjugendarbeit neue Kinderbücher der vier Landesverbände vor. Die Geschichten „David – Neues Leben auf der grünen Wiese“ und „Emil und die Tür unter der alten Eiche“ sollen Kindern einen altersgerechten Zugang zur Geflügel- und Vereinswelt ermöglichen.

    Für den GZV Schriesheim ist ein kleines Kontingent der Bücher angekündigt. Damit verbindet der Verein die Fachveranstaltung mit einem praktischen Angebot für junge Interessierte. Der Züchtertag in Neunkirchen war somit nicht nur eine Vortragsveranstaltung, sondern auch ein Treffpunkt für überregionalen Austausch und die Weitergabe von Wissen an die nächste Generation.

    Quellen

  • Kobelt-Zoo Frankfurt sucht Ehrenamtliche für Tierpflege und Instandhaltung

    Kobelt-Zoo Frankfurt sucht Ehrenamtliche für Tierpflege und Instandhaltung

    Im Kobelt-Zoo in Frankfurt-Schwanheim haben rund 200 Tiere ein Zuhause gefunden. Viele von ihnen kamen nach schwierigen Vorgeschichten in den kleinen Tierpark und werden dort von einem überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Team versorgt. Damit der kostenlos zugängliche Zoo seinen Betrieb auch künftig aufrechterhalten kann, werden nun weitere Helfer für die Tierpflege, handwerkliche Arbeiten und die Betreuung der Besucher gesucht. Unterstützung ist dabei nicht nur für regelmäßige Einsätze gefragt, sondern auch punktuell bei Veranstaltungen und anderen Aufgaben möglich.

    Ehrenamt als Grundlage des Zoobetriebs

    Geschäftsführerin Sylvia Schwind verbindet mit dem Kobelt-Zoo eine lange persönliche Geschichte. Sie wuchs mit dem Tierpark in Schwanheim auf und engagiert sich heute selbst für dessen Erhalt und Weiterentwicklung. Viele der dort lebenden Tiere wurden aufgenommen, nachdem sie aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren früheren Haltern bleiben konnten. Nach Angaben der Stadt Frankfurt stammen einige Tiere beispielsweise aus Beschlagnahmungen durch das Veterinäramt und haben vor ihrer Aufnahme im Kobelt-Zoo schwierige Haltungsbedingungen erlebt.

    Der Tierpark wird weitgehend ehrenamtlich getragen und erhebt keinen festen Eintritt. Dadurch können Familien, Schulklassen und andere Besucher den Zoo unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten besuchen. Dieses Konzept macht den Kobelt-Zoo zu einem niedrigschwelligen Freizeit- und Begegnungsangebot, stellt den Betreiberverein gleichzeitig aber vor besondere organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Denn auch ohne Eintrittspreise fallen täglich Kosten für Futter, medizinische Versorgung, Reparaturen, Gehege und die Pflege des gesamten Geländes an.

    Helfer mit unterschiedlichen Zeitbudgets gesucht

    Die Aufgaben für freiwillige Helfer sind entsprechend vielfältig. Unterstützung wird beim Füttern und Versorgen der Tiere, bei handwerklichen Arbeiten und bei der Instandhaltung des Geländes benötigt. Hinzu kommen Führungen für Schulklassen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen. Interessierte müssen sich dabei nicht zwangsläufig an mehreren Tagen pro Woche verpflichten, denn nach Angaben des Zoos beziehungsweise der Stadt Frankfurt sind auch monatliche oder punktuelle Einsätze möglich.

    Wer nicht regelmäßig vor Ort mitarbeiten kann, hat ebenfalls Möglichkeiten, den Kobelt-Zoo zu unterstützen. Neben Geld- und Futterspenden können Interessierte beispielsweise Tierpatenschaften übernehmen. Gerade bei größeren Veranstaltungen ist der Verein zudem auf zusätzliche Helfer angewiesen, die das bestehende Team entlasten. Damit wird deutlich, dass der Betrieb des Zoos nicht allein von finanziellen Spenden, sondern in erheblichem Maße von der verfügbaren Arbeitskraft ehrenamtlicher Unterstützer abhängt.

    Bereits im Frühjahr 2026 zeigte sich, wie umfangreich die Arbeiten hinter den Kulissen sind. Ehrenamtliche bereiteten das Gelände auf die neue Saison vor, erledigten Reparaturen und begleiteten zahlreiche Tiere zu tierärztlichen Untersuchungen. Solche Aufgaben fallen zusätzlich zur täglichen Versorgung der Tiere an und müssen auch außerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten organisiert werden. Ohne Menschen, die regelmäßig Verantwortung übernehmen und Zeit investieren, wäre ein vollständig ehrenamtlich getragener Zoobetrieb dieser Art kaum aufrechtzuerhalten.

    Kobelt-Zoo bei der Frankfurter Ehrenamtsmesse

    Neue Unterstützer möchte der Kobelt-Zoo nun unter anderem über die Frankfurter Ehrenamtsmesse erreichen. Dort können sich Interessierte über verschiedene Vereine, Projekte und Möglichkeiten für freiwilliges Engagement informieren. Für den Kobelt-Zoo bietet die Veranstaltung die Gelegenheit, direkt mit potenziellen Helfern über konkrete Aufgaben, benötigte Fähigkeiten und den möglichen zeitlichen Umfang eines Engagements zu sprechen. Gleichzeitig kann der Verein dort Menschen erreichen, die sich grundsätzlich ehrenamtlich engagieren möchten, bislang aber noch nicht an eine Mitarbeit in einem Tierpark gedacht haben.

    Für den Kobelt-Zoo ist die Teilnahme deshalb mehr als reine Öffentlichkeitsarbeit. Entscheidend ist, tatsächlich zusätzliche Menschen für die praktische Arbeit im Tierpark zu gewinnen und damit das bestehende Team dauerhaft zu entlasten. Auch wer zunächst nur einzelne Aktionen unterstützen möchte, kann auf diesem Weg einen Einblick in den Betrieb und die anfallenden Aufgaben bekommen. Informationen zur Mitarbeit, zu Tierpatenschaften und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten stellt der Kobelt-Zoo zusätzlich über seine eigene Website zur Verfügung.

    Die Ehrenamtsmesse ergänzt damit andere lokale Initiativen und Veranstaltungen in Frankfurt, bei denen unterschiedliche gesellschaftliche Projekte sichtbar gemacht werden. Für den Kobelt-Zoo steht dabei allerdings ein sehr konkreter Bedarf im Vordergrund: Es werden Menschen benötigt, die bereit sind, tatsächlich mit anzupacken. Gerade bei einem Betrieb, der weitgehend auf freiwilliger Mitarbeit basiert, entscheidet die Zahl verfügbarer Helfer unmittelbar darüber, welche Aufgaben zuverlässig erledigt werden können. Das betrifft sowohl die Versorgung der Tiere als auch die Pflege und Instandhaltung der gesamten Anlage.

    Kostenfreier Zugang braucht freiwillige Unterstützung

    Das Konzept des Kobelt-Zoos verbindet einen kostenfreien Zugang mit einem überwiegend ehrenamtlich organisierten Betrieb. Damit unterscheidet sich der Tierpark in Schwanheim in mehreren Punkten von größeren zoologischen Einrichtungen mit festen Eintrittspreisen und umfangreicher hauptamtlicher Personalstruktur. Gleichzeitig verschwinden die laufenden Kosten und Arbeitsaufgaben nicht dadurch, dass Besucher keinen Eintritt bezahlen müssen. Tierpflege, Futter, tierärztliche Versorgung, Reparaturen und die Unterhaltung des Geländes müssen unabhängig vom Finanzierungsmodell zuverlässig gewährleistet werden.

    Ehrenamtliche übernehmen deshalb einen wesentlichen Teil der täglichen Arbeit und tragen dazu bei, dass der Zoo sein Angebot aufrechterhalten kann. Die fachliche Verantwortung für die Tiere bleibt davon unberührt, doch ohne ausreichend Menschen für die vielen praktischen Aufgaben stößt ein ehrenamtlich geführter Betrieb schnell an seine Grenzen. Wer sich engagieren möchte, kann auf der Ehrenamtsmesse Kontakt zum Team aufnehmen oder den Zoo direkt über seine offizielle Website erreichen. Im Impressum wird für die Kontaktaufnahme die E-Mail-Adresse kobelt-zoo@web.de angegeben.

    Ob der Kobelt-Zoo auch langfristig kostenfrei zugänglich bleiben kann, hängt damit nicht allein von Spenden oder einzelnen Fördermaßnahmen ab. Ebenso wichtig sind Menschen, die bereit sind, ihre Zeit, ihre Fähigkeiten und gegebenenfalls auch handwerkliche Fachkenntnisse einzubringen. Das Engagement kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich umfangreich ausfallen und reicht von regelmäßiger Tierpflege bis zur punktuellen Unterstützung bei Veranstaltungen. Gerade dieses Zusammenspiel aus freiwilliger Arbeit, Spenden und langfristigem Engagement bildet die Grundlage dafür, dass der Kobelt-Zoo seine Arbeit in Frankfurt-Schwanheim fortsetzen kann.

    Quellen

  • Animal Hoarding in Deutschland: Fälle mit betroffenen Tieren

    Animal Hoarding in Deutschland: Fälle mit betroffenen Tieren

    Mindestens 343 Fälle von Animal Hoarding wurden 2023 in Deutschland registriert. Betroffen waren mehr als 16.000 Tiere. Die Zahlen stammen aus einem Forschungsprojekt unter Beteiligung der Technischen Universität Dresden und des Deutschen Tierschutzbundes – und zeigen zugleich, wie lückenhaft der Überblick bislang ist.

    Fehlende gemeinsame Daten erschweren das Vorgehen

    Bisher gibt es keine zentrale Statistik und keine gemeinsame Datenbank der Veterinärämter. Die erfassten Fälle bilden deshalb wahrscheinlich nicht das gesamte Ausmaß ab. Animal Hoarding bleibt häufig lange verborgen, weil die Zustände in den betroffenen Haushalten erst durch Hinweise aus der Nachbarschaft, Kontrollen oder akute Notlagen bekannt werden.

    Für Veterinärämter bedeutet jeder Fall einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Müssen Tiere wegen unzureichender Versorgung fortgenommen werden, braucht es kurzfristig Unterbringungsplätze, tierärztliche Untersuchungen und eine längerfristige Betreuung. Auch Tierheime geraten dadurch an ihre Belastungsgrenzen, weil viele Tiere gleichzeitig aufgenommen werden und oft gesundheitliche oder verhaltensbezogene Probleme haben.

    Das Forschungsprojekt soll deshalb nicht nur Fallzahlen zusammentragen, sondern auch typische Verläufe und Unterstützungsbedarfe sichtbar machen. Eine einheitliche Erfassung könnte Behörden helfen, Fälle besser zu vergleichen und wiederkehrende Entwicklungen früher zu erkennen. Für die Praxis wäre das besonders wichtig, weil einzelne Veterinärämter derzeit weitgehend mit eigenen Akten und regionalen Erfahrungswerten arbeiten.

    47 Hunde in Bad Iburg zeigen die Folgen

    Wie schwer die Folgen sein können, zeigte ein Fall aus Bad Iburg. Im Februar 2025 wurden dort nach der vorliegenden Darstellung 47 Hunde aus einem Einfamilienhaus gerettet. Die Tiere waren nach dieser Darstellung krank, mangelernährt und verhaltensauffällig. Im Tierheim mussten sie anschließend etwa zwei Monate intensiv versorgt werden.

    Der Fall wurde auch juristisch aufgearbeitet. Nach der vorliegenden Darstellung begann gegen den Halter der Hunde am 8. September 2025 vor dem Amtsgericht Osnabrück der Prozess. Eine solche strafrechtliche Konsequenz ist bei Fällen von Animal Hoarding allerdings nicht der Regelfall. Häufig bleibt es bei einem Tierhalteverbot, dessen Einhaltung in der Praxis schwer zu kontrollieren ist.

    Gerade darin liegt ein zentrales Problem: Werden Tiere beschlagnahmt, ist der konkrete Haushalt zunächst geräumt. Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Krissy Mockenhaupt verweist auf Schätzungen, nach denen mehr als 90 Prozent der Betroffenen nach einer früheren Beschlagnahmung erneut Tiere sammeln. Diese Zahl wird als Schätzung beschrieben und ist nicht mit einer amtlichen Rückfallstatistik gleichzusetzen.

    Tierwohl und Hilfe für Betroffene müssen zusammen gedacht werden

    Animal Hoarding ist nicht auf eine einzige soziale Gruppe beschränkt. Nach dem Bericht gibt es bislang keine eindeutigen Gemeinsamkeiten zwischen allen Fällen. Zugleich befinden sich viele Betroffene in belastenden psychosozialen Lebenssituationen und erkennen nach Einschätzung von Fachleuten häufig nicht, dass ihre Tiere leiden.

    Die Sozialwissenschaftlerin Sandra Wesenberg fordert deshalb einen umfassenderen Umgang mit dem Phänomen. Neben dem Schutz der Tiere müsse auch geprüft werden, welche psychosoziale Unterstützung die Halter benötigen. Ohne solche Hilfen kann ein Tierhalteverbot möglicherweise allein nicht ausreichen.

    Auch die fachliche Einordnung ist noch nicht abschließend geklärt. Wesenberg hält eine präzisere Definition von Animal Hoarding für notwendig und bringt die Frage auf, ob es sich möglicherweise um ein eigenständiges psychisches Krankheitsbild handeln könnte. Eine solche Einordnung wäre keine Entschuldigung für schlechte Haltung, könnte aber den Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten verbessern.

    Für Tierheime und Veterinärämter entscheidet sich der Nutzen des Forschungsprojekts letztlich daran, ob aus den Zahlen konkrete Strukturen entstehen. Eine bessere Erfassung, frühere Hilfen und abgestimmte Verfahren könnten verhindern, dass Behörden erst dann eingreifen, wenn Dutzende Tiere unter Krankheit, Mangelversorgung und Verwahrlosung leiden. Bis dahin bleibt der Schutz der Tiere stark davon abhängig, wie früh ein Fall erkannt wird und welche Unterbringungs- und Unterstützungsangebote vor Ort verfügbar sind.

    GERATI-Beitrag zu Animal Hoarding

    Quellen

  • Stallumbauten Emsland: 49 von 52 Betrieben rechtzeitig genehmigt

    Stallumbauten Emsland: 49 von 52 Betrieben rechtzeitig genehmigt

    Im Landkreis Emsland haben 49 von 52 landwirtschaftlichen Betrieben rechtzeitig die für den geförderten Stallumbau erforderliche Baugenehmigung erhalten. Damit konnten nach Angaben des Landkreises rund 94 Prozent der betroffenen Betriebe ihren Förderantrag innerhalb der Frist einreichen. Stichtag für die investive Förderung aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung war der 31. August 2026.

    Hinter dieser Quote steht allerdings eine erhebliche Kraftanstrengung von Landwirten, Planungsbüros und Behörden. Das ursprünglich bis 2030 vorgesehene Förderprogramm wurde vorzeitig beendet, wodurch für einzelne Genehmigungsverfahren nur noch wenige Wochen blieben. Die rechtzeitig erteilte Baugenehmigung war dabei eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.

    Verkürzte Förderfrist erzeugte erheblichen Zeitdruck

    Der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützten die betroffenen Betriebe bei der Vorbereitung und Bearbeitung der Verfahren. Gleichzeitig mussten unter anderem die Bereiche Hochbau, Umwelt, Brandschutz und Veterinärwesen eng zusammenarbeiten. Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl bezeichnete die verkürzte Frist als enorme Herausforderung für alle Beteiligten.

    In 49 der insgesamt 52 Fälle konnte die Baugenehmigung dennoch rechtzeitig erteilt werden. Damit waren diese Betriebe grundsätzlich in der Lage, fristgerecht einen Antrag auf investive Förderung zu stellen. Ob sämtliche Anträge vollständig waren und tatsächlich bewilligt werden, geht aus der Mitteilung des Landkreises allerdings nicht hervor.

    Für die drei Betriebe ohne fristgerechte Baugenehmigung nennt der Landkreis keine Einzelheiten. Unklar bleibt deshalb, woran die Verfahren scheiterten und ob für diese Betriebe noch andere Fördermöglichkeiten bestehen. Die hohe Genehmigungsquote zeigt somit vor allem, dass die Behörden die kurzfristige Bearbeitungsphase weitgehend bewältigen konnten.

    Sauenhalter müssen besonders hohe Investitionen stemmen

    Von den gesetzlichen Veränderungen sind im Emsland insbesondere Ferkelerzeuger und damit Betriebe mit Sauenhaltung betroffen. Sie müssen ihre Ställe an die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen. Je nach vorhandener Anlage können dafür umfangreiche Veränderungen im Deckzentrum oder im Abferkelbereich notwendig werden.

    Nach Angaben des Landkreises bewegen sich die Investitionsvolumen der einzelnen Bauvorhaben zwischen 250.000 Euro und fünf Millionen Euro. Eine Aufstockung der Tierbestände ist im Rahmen der geförderten Maßnahmen nicht erlaubt. Die Betriebe können die Investitionen deshalb nicht einfach durch eine höhere Zahl gehaltener Tiere und entsprechend höhere Einnahmen ausgleichen.

    Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks, bezeichnet die Förderung daher als existenziell für die betroffenen Betriebe. Ohne finanzielle Unterstützung sei der aufwendige Umbau zu höheren Tierwohlstandards wirtschaftlich kaum lohnend. Die Baugenehmigung schafft damit zwar den Zugang zur Förderung, beantwortet aber noch nicht die Frage, ob der einzelne Betrieb seinen Eigenanteil dauerhaft finanzieren kann.

    Der Konflikt ist nicht auf das Emsland begrenzt. Bereits im GERATI-Artikel „Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter“ wurde deutlich, dass Stallumbauten, gesetzliche Fristen und fehlende Planungssicherheit bundesweit aufeinanderprallen. Wer heute mehrere Millionen Euro investiert, muss schließlich darauf vertrauen können, dass die gewählte Haltungsform auch langfristig rechtlich zulässig und wirtschaftlich nutzbar bleibt.

    Mehr Tierwohl kann zum Strukturwandel führen

    Die Verbesserung der Haltungsbedingungen ist das erklärte Ziel der gesetzlichen Vorgaben und des Bundesprogramms. Mehr Platz, veränderte Stallbereiche und zusätzliche Tierwohlanforderungen verursachen jedoch Kosten, die nicht automatisch über den Markt zurückverdient werden. Genau darin liegt der zentrale Zielkonflikt zwischen politischem Anspruch und landwirtschaftlicher Realität.

    Nach Darstellung des Landkreises erwartet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass innerhalb der kommenden fünf bis acht Jahre etwa die Hälfte der betroffenen Betriebe den Betriebszweig Sauenhaltung aufgeben könnte. Diese Prognose ist keine bereits eingetretene Entwicklung, verdeutlicht aber die Größenordnung des erwarteten Strukturwandels. Die rechtzeitig erteilten Genehmigungen können diesen wirtschaftlichen Druck lediglich abmildern.

    Hinzu kommt, dass der Zeitplan nicht mit der Antragstellung endet. Die Mittel für geförderte Baumaßnahmen müssen nach Angaben des Landkreises spätestens bis zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden. Genehmigte Betriebe müssen ihre Vorhaben daher nicht nur finanzieren, sondern auch innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzen und abrechnen.

    Genehmigungserfolg löst das Grundproblem nicht

    Dass 49 von 52 Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wurden, ist zunächst ein Erfolg der beteiligten Behörden, Fachstellen und Betriebe. Unter erheblichem Zeitdruck konnten fast alle förderfähigen Antragsteller die entscheidende baurechtliche Voraussetzung erfüllen. Für die Zukunft der Sauenhaltung im Emsland ist diese Quote dennoch nur eine Momentaufnahme.

    Entscheidend wird sein, wie viele Betriebe die geplanten Investitionen tatsächlich umsetzen können. Tierwohlvorgaben entfalten keine nachhaltige Wirkung, wenn die notwendigen Umbauten wirtschaftlich nicht tragfähig sind und die Tierhaltung anschließend aufgegeben wird. Politische Ziele, Förderbedingungen und betriebliche Realität müssen deshalb so aufeinander abgestimmt werden, dass höhere Standards nicht lediglich zu einer weiteren Verlagerung oder Aufgabe der heimischen Tierhaltung führen.

    Quellen