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Tierschutzvorwürfe im Schlachthof Kellinghusen: Tönnies kündigt engmaschigere Kontrollen an

KI-generiertes Symbolbild zum Thema Tierschutzvorwürfe im Schlachthof Kellinghusen: Schwein zwischen Metallgeländern, Kamera im Hintergrund und Schriftzug „Kameras da – wer greift ein?“.

Tönnies kündigt nach Videoaufnahmen mutmaßlicher Tierschutzverstöße im Schlachthof R. Thomsen in Kellinghusen eine engmaschigere Auswertung der betrieblichen Kamerabilder und intensivere Mitarbeiterschulungen an. Auch die betriebliche Kontrolldichte soll in Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort erhöht werden. Der Amtstierarzt Kai Braunmiller hält die geschilderten Vorfälle durch bessere Schulungen und häufigere Videostichproben für vermeidbar. Damit richtet sich die Diskussion auf eine konkrete Schwachstelle: Kameras sind nach Unternehmensangaben seit Jahren vorhanden, doch ihre Aufzeichnungen müssen auch rechtzeitig ausgewertet und in wirksame Eingriffe übersetzt werden.

Kameras sind vorhanden – ihre Auswertung soll dichter werden

In der zum Tönnies-Konzern gehörenden Großschlachterei im Kreis Steinburg werden jährlich rund eine Million Schweine geschlachtet. Das Unternehmen erklärte dem NDR, in allen tierschutzrechtlich relevanten Bereichen seien seit mehr als einem Jahrzehnt Kameras installiert. Die interne Aufarbeitung habe nun ergeben, dass deren Aufzeichnungen engmaschiger ausgewertet werden müssten, um menschliches Fehlverhalten sicherer zu erkennen und umgehend abzustellen. Zusätzlich sollen Schulungen intensiviert werden, auch mit externen Partnern. Das Unternehmen stellt damit Änderungen beim Umgang mit einer bereits bestehenden Überwachung in Aussicht, nicht erst die Einführung von Kameras.

Braunmiller, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, sieht gerade in der Verbindung von Sachkunde und Kontrolle den entscheidenden Ansatz. Besser geschulte Beschäftigte sollen problematische Handlungen vermeiden; häufigere Stichproben sollen Abweichungen erkennbar machen und ein Gegensteuern ermöglichen. Seine Kritik betrifft zugleich die Grenzen persönlicher Aufsicht: Das Verhalten ohne anwesende Kontrolle könne deutlich von dem abweichen, was unter Beobachtung geschehe. Für den Betrieb bedeutet diese Einschätzung, dass sichtbare Aufsicht am Schlachtband und die nachträgliche Auswertung von Aufnahmen unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Keine der beiden Maßnahmen ersetzt automatisch die andere.

Welche Handlungen auf den Aufnahmen kritisiert werden

Die heimlich entstandenen Bilder wurden Animal Rights Watch nach Angaben der Tierrechtsorganisation zugespielt. Der NDR erklärt, ihre Echtheit überprüft zu haben, und beschreibt unter anderem zwei Fälle, in denen ein Mitarbeiter Schweinen vor ihrer Tötung jeweils einen Hinterfuß abgeschnitten habe. Braunmiller bewertet solche Handlungen auch bei betäubten Tieren als unzulässig: Weitere Schlachtarbeiten dürften erst nach dem Tod erfolgen. Tönnies stellte zunächst die Frage nach Anzeichen eines wiederkehrenden Bewusstseins und erklärte später, die Tiere müssten vor weiteren Arbeitsschritten entblutet werden. Für den Fall bestätigter Abweichungen von den vorgesehenen Abläufen kündigte der Konzern Sanktionen an.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zeit zwischen Betäubung und Tötung. Das Kreisveterinäramt Steinburg bestätigte dem NDR für diesen Betrieb eine genehmigte Höchstfrist von 100 Sekunden; der Sender berichtet bei den gefilmten Abläufen dagegen von Wartezeiten bis zu fast drei Minuten. Braunmiller hält diese Überschreitungen für nicht tolerierbar. Bei den ebenfalls beschriebenen Zuckungen einzelner Schweine mahnt er jedoch zur Unterscheidung: Sie seien für sich genommen kein eindeutiger Nachweis einer Fehlbetäubung. Zugleich sei bei vielen der gezeigten Tiere eine Prüfung der Betäubung für ihn nicht erkennbar, während Tönnies auf entsprechende Kontrollen durch Beschäftigte anhand anerkannter Kriterien verweist.

Auch beim Zutrieb beschreibt der NDR Schläge mit einem mutmaßlichen Treibpaddel gegen empfindliche Körperregionen, darunter Augen und Rüssel. Braunmiller ordnet die gezeigte Verwendung als rechtlich unzulässig ein. Tönnies hält dem entgegen, in diesem Bereich werde seit eineinhalb Jahren ausschließlich mit Schaumstoff-Poolnudeln gearbeitet; die Verwendung anderer Gegenstände werde sanktioniert. Diese Unternehmensangabe erklärt die beschriebenen Bilder nicht, sondern steht ihnen als abweichende Darstellung gegenüber. Für die angekündigten Schulungen ist deshalb gerade der tatsächliche Umgang der Beschäftigten mit den Tieren und den eingesetzten Treibhilfen ein konkreter Prüfpunkt.

Die erlaubte Betäubungsmethode ist eine eigene Streitfrage

Von den Vorwürfen zu einzelnen Arbeitsabläufen muss die grundsätzliche Auseinandersetzung um die CO₂-Betäubung unterschieden werden. Das Verfahren ist auf Grundlage des EU-Rechts erlaubt, wird aber von Braunmiller und Tierschutzorganisationen wegen der Belastungen für die Tiere kritisiert. Der NDR beschreibt Aufnahmen von Schweinen, die nach Luft schnappen, übereinandersteigen und in Käfigstangen beißen. Animal Rights Watch begründet mit solchen Szenen die Weitergabe der Bilder an die Presse. Die Zulässigkeit des Verfahrens beantwortet damit weder die fachliche Kritik an seinen Belastungen noch die gesonderten Fragen zum Umgang mit den Tieren vor und nach der Betäubung.

Tönnies bezeichnet CO₂ gegenüber dem NDR als derzeit praktikabelste und tierschutzgerechteste Methode zur Betäubung größerer Tiergruppen. Zugleich erklärt das Unternehmen, an Verbesserungen und Alternativen mitzuforschen. Braunmiller bestätigt, dass Tönnies aus seiner Praxiserfahrung zu den Betrieben gehöre, die besonders stark in diese Forschung investierten. Der Deutsche Tierschutzbund fordert in seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2026 dagegen, tiergerechtere Verfahren konsequent einzuführen und besonders belastende Methoden zu verbieten. Das ist eine weitergehende politische Forderung des Verbandes, während sich die angekündigten betrieblichen Maßnahmen zunächst auf Schulung und Überwachung der bestehenden Abläufe richten.

Das Veterinäramt verweist auf die Verantwortung des Betreibers

Birte Hellerich vom Kreisveterinäramt Steinburg beschreibt die behördliche Überwachung als Kombination verschiedener Kontrollen. Dazu gehören Untersuchungen lebender Schweine vor der Schlachtung, die Kontrolle am Schlachtband sowie Stichproben beim Zutrieb, an den Betäubungsanlagen und bis zum Kehlstich. Für die Einhaltung der Standards bleibe jedoch der Betreiber verantwortlich. Entdecke das Unternehmen mögliche Verstöße, müsse es selbst reagieren, etwa mit Sanktionen oder Nachschulungen. Eine Pflicht, solche betrieblich erkannten Verstöße dem Kreisveterinäramt zu melden, bestehe nach Hellerichs Darstellung nicht. Betriebliche Kenntnis und behördliche Kenntnis sind deshalb nicht automatisch dasselbe.

Den Vorwurf eines Versagens ihrer Behörde weist Hellerich zurück und erklärt, das Amt hätte aus ihrer Sicht nicht mehr tun können. Zugleich räumt sie ein, dass Verstöße nicht immer festgestellt werden könnten. Braunmiller verlangt demgegenüber, dass die Motivation zur Überwachung von beiden Seiten ausgehen müsse: vom Unternehmen und vom Veterinäramt. Die behördliche Prüfung der Aufnahmen aus Kellinghusen war bereits Gegenstand der GERATI-Berichterstattung. Der NDR berichtete außerdem, die Staatsanwaltschaft prüfe eine Anzeige von Animal Rights Watch; diese Prüfung ist von einer gerichtlichen Feststellung der Vorwürfe zu unterscheiden.

KI soll Auffälligkeiten schneller an die Aufsicht bringen

Braunmiller setzt für die Videoauswertung auf künstliche Intelligenz und wirbt dafür, ihren Einsatz im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Nach seiner Vorstellung könnte die Technik Abweichungen im Umgang mit Tieren erkennen und relevante Aufzeichnungen gegebenenfalls direkt an das Veterinäramt übermitteln. Tönnies arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer KI-gestützten Auswertungsmethode. Auch der Deutsche Tierschutzbund fordert verpflichtende Videoüberwachung, behördlichen Zugang zu den Aufzeichnungen und ergänzend eine automatisierte Erkennung auffälliger Vorgänge. Diese Vorschläge beschreiben eine mögliche zusätzliche Kontrollstruktur; eine bereits zuverlässig arbeitende Lösung für Kellinghusen ist damit nicht zugesagt. Praktisch entscheidend wäre insbesondere, ob ein Hinweis nur intern bearbeitet wird oder die zuständige Aufsicht rechtzeitig erreicht und eine Reaktion auslöst.

Quellen

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