Silvia Breher zieht positive Bilanz; Grüne und Tierschutzbund bewerten ihre Doppelrolle kritisch

Ein Jahr nach ihrem Amtsantritt verweist Bundestierschutzbeauftragte Silvia Breher auf Fortschritte bei der Videoüberwachung in Schlachthöfen und beim tierwohlgerechten Stallumbau. Zugleich plant sie eine bundesweite Datenbank für Tierhalte- und Betreuungsverbote sowie Änderungen im Tierschutzstrafrecht. Kritik an ihrer gleichzeitigen Tätigkeit als parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium kommt von den Grünen und dem Deutschen Tierschutzbund. Sie sehen darin ein Problem für die Unabhängigkeit des Amtes.

Breher nennt Schlachthofüberwachung als ersten Erfolg

Breher ist seit dem 1. September 2025 Bundestierschutzbeauftragte und übt das Amt parallel zu ihrer Funktion als parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium aus. Als wichtigen Schritt ihres ersten Amtsjahres nennt die CDU-Politikerin die gesetzliche Verankerung der Videoüberwachung in Schlachthöfen. Sie habe sich dafür von Beginn an eingesetzt, erklärte Breher in ihrer Bilanz. Die Videoüberwachung ist inzwischen Bestandteil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet.

Die geplante Überwachung soll tierschutzrelevante Abläufe in Schlachtbetrieben nachvollziehbarer machen. Nach Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes reicht der bisherige politische Schritt jedoch nicht aus, weil die Regelung nur besonders große Betriebe erfasst. Verbandspräsident Thomas Schröder sieht die entscheidenden Maßnahmen deshalb weiterhin als offen an. Für Tierhalter, Schlachtunternehmen und Behörden kommt es damit nicht nur auf die Einführung der Technik an, sondern auch auf deren Reichweite und praktische Kontrolle.

Als weiteren Erfolg führt Breher erleichterte Vorgaben für den Umbau von Ställen an. Ziel ist es, bauliche Veränderungen zugunsten des Tierwohls nicht an unnötigen rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. Die Maßnahme betrifft damit vor allem Betriebe, die ihre Haltung anpassen wollen und dafür auf planbare Genehmigungs- und Förderbedingungen angewiesen sind. In der politischen Debatte bleibt allerdings umstritten, wie verlässlich die Rahmenbedingungen für den Umbau tatsächlich sind.

Geplante Datenbank und schärferes Strafrecht

Für das kommende Jahr kündigt Breher eine bundesweite Datenbank zu Tierhalte- und Betreuungsverboten an. In Deutschland liegen Entscheidungen über solche Verbote und ihre praktische Überprüfung bei den zuständigen Behörden der Länder und Kommunen. Eine zentrale Übersicht müsste deshalb bestehende Zuständigkeiten mit einem bundesweit verlässlichen Abruf verbinden. Zudem wären Regeln für Datenschutz, Zugriffsrechte und die Aktualisierung der Einträge erforderlich.

Für Veterinärbehörden könnte die Datenbank relevant werden, wenn sie bei neuen Haltungs- oder Betreuungsverhältnissen zuverlässig abgefragt werden kann. Dann ließe sich prüfen, ob gegen eine Person bereits ein einschlägiges Verbot besteht. Welche Behörde die Daten führt, wer sie abrufen darf und wie der Vollzug organisiert werden soll, ist bislang nicht näher beschrieben. Die praktische Wirkung hängt somit von der konkreten Ausgestaltung und ihrer Einbindung in bestehende Verwaltungsabläufe ab.

Breher will außerdem eine aus ihrer Sicht bestehende Lücke im Tierschutzstrafrecht schließen. Das Quälen von Tieren ist bereits strafbar; ob die Veröffentlichung oder Verbreitung eines Videos selbst strafrechtliche Folgen hat, hängt dagegen vom konkreten Inhalt und den Umständen ab. Eine Reform müsste deshalb zwischen der dokumentierten Tat, ihrer Veröffentlichung und einer möglichen Beteiligung an der Tat unterscheiden. Für Ermittlungsbehörden und Gerichte wäre entscheidend, welche Handlung künftig tatsächlich unter Strafe gestellt werden soll und wie sie gegenüber dem geltenden Recht abgegrenzt wird.

Kritik an fehlender institutioneller Distanz

Die Grünen-Abgeordnete Dr. Zoe Mayer bewertet Brehers Bilanz als „leider mangelhaft“. Nach ihrer Einschätzung gehe von der Tierschutzbeauftragten bislang kaum ein eigenständiger Impuls aus, der über die Tierschutzpolitik von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hinausreiche. Mayer kritisiert außerdem das politische „Hin und Her“ bei der Tierhaltungskennzeichnung und beim Umbau der Tierhaltung. Das vorzeitige Auslaufen des Förderprogramms zum Umbau der Tierhaltung nehme Betrieben aus ihrer Sicht Planungssicherheit.

Mayers grundsätzlicher Einwand richtet sich gegen die Doppelrolle selbst. Breher bringt als Bundestierschutzbeauftragte ihre Positionen in die politische Debatte ein und ist zugleich als Staatssekretärin Teil des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Diese institutionelle Nähe beurteilt Mayer als unvereinbar mit einer unabhängigen Interessenvertretung. Breher selbst sieht hingegen keinen Interessenkonflikt und verweist auf ihre Möglichkeit, politische Entscheidungen unmittelbar mitzugestalten. Auch der Deutsche Tierschutzbund erkennt an, dass Breher Gespräche mit Tierschutzorganisationen geführt und erste Impulse gesetzt habe.

Thomas Schröder hält die Doppelrolle dennoch für ein Hindernis, weil Breher zugleich die Linie des Ministeriums vertreten und ambitionierte Reformen vorantreiben müsse. Die Kritik betrifft damit weniger eine einzelne Entscheidung als die Konstruktion des Amtes. Bereits bei ihrer Ernennung war die Frage aufgekommen, ob eine Tätigkeit im Nebenamt den politischen Erwartungen an die Bundestierschutzbeauftragte gerecht werden kann. Später wurde zudem die Geschäftsstelle von fünf auf drei Stellen verkleinert.

Zugang zur Politik oder Abhängigkeit vom Ministerium?

Vier Pfoten fällt das Urteil differenzierter aus. Volker Gaßner bescheinigt Breher, Probleme etwa bei Tiertransporten, Pelztierhaltung und Qualzucht klar benannt und Lösungsvorschläge gemacht zu haben. Zugleich seien zentrale Tierschutzprobleme ungelöst. Den direkten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen durch Brehers Staatssekretärinnenamt bewertet die Organisation nicht nur als Risiko, sondern auch als möglichen Vorteil.

Damit stehen sich zwei unterschiedliche Erwartungen gegenüber: Die einen verlangen institutionelle Distanz, damit Kritik an der Regierung unabhängig formuliert werden kann. Die anderen sehen in der Nähe zum Ministerium eine praktische Möglichkeit, Reformen schneller in Gesetzgebung und Verwaltung einzubringen. Brehers angekündigte Vorhaben – von der Datenbank bis zum Tierschutzstrafrecht – werden deshalb daran gemessen werden, ob aus politischen Ankündigungen überprüfbare Regeln und wirksame Kontrollen entstehen. Für Behörden, Tierhalter und Tierbetreuer hängt die praktische Wirkung davon ab, ob die Vorhaben umgesetzt werden und welche konkreten Pflichten oder Prüfverfahren daraus folgen.

Weitere Einordnung zur geplanten Schlachthofüberwachung bietet der GERATI-Beitrag zur THKG-Reform und verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen.

Quellen

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