In Deutschland ist die Haltung von Legehennen in Käfigen beendet. Das sagt jedoch nicht automatisch, dass in Deutschland verkaufte verarbeitete Lebensmittel ausschließlich Eier aus hier zulässigen Haltungsformen enthalten. Bei Nudeln, Mayonnaise, Kuchen, Saucen und Fertiggerichten muss die Haltungsform der verwendeten Eier nicht generell angegeben werden. Ob Verbraucher diese Information finden, hängt daher von den Angaben des jeweiligen Herstellers ab.
Klare Kennzeichnung beim Schalenei, fehlende Pflicht im Fertigprodukt
Bei unverpackten und verpackten Schaleneiern hilft der aufgedruckte Erzeugercode. Die erste Ziffer steht für die Haltungsform: 0 bedeutet ökologische Erzeugung, 1 Freilandhaltung, 2 Bodenhaltung und 3 Käfighaltung. Zusätzlich lassen sich Herkunftsland und Betrieb zurückverfolgen. Diese Angaben gelten für das Schalenei und werden nicht automatisch auf Lebensmittel übertragen, in denen das Ei als Zutat verarbeitet wurde.
Auf der Zutatenliste steht dann etwa „Ei“, „Vollei“ oder eine vergleichbare Bezeichnung. Eine generelle Pflicht, dort die Haltungsform oder die Herkunft der verwendeten Eier zu nennen, besteht nach der von der Verbraucherzentrale beschriebenen Kennzeichnungsregel nicht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden in Deutschland durchschnittlich 249 Eier pro Person und Jahr verbraucht; mehr als 30 Prozent davon entfallen auf verarbeitete Lebensmittel. Für diesen Teil des Konsums fehlt damit eine einheitliche gesetzliche Information, wie sie Käufer beim Schalenei kennen.
Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete eihaltige Lebensmittel auszuweiten. Aus Sicht der Organisation sollten Verbraucher auch bei Fertigprodukten erkennen können, aus welcher Haltungsform die verwendeten Eier stammen, um ihre Kaufentscheidung danach auszurichten. Das ist eine Forderung der Verbraucherzentrale und keine bereits geltende zusätzliche Kennzeichnungspflicht. Ob einzelne deutsche Unternehmen Zutaten aus bestimmten ausländischen Haltungsformen beziehen, lässt sich aus der allgemeinen Rechtslage nicht ableiten.
Deutschland, EU-Warenverkehr und Kennzeichnung
Das deutsche Verbot betrifft die Haltung in deutschen Betrieben. Es schließt nicht aus, dass Eier aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland gelangen und anschließend als Zutaten verwendet werden. Welche Haltungsformen dort zulässig sind, richtet sich nach den jeweils geltenden nationalen und europäischen Vorgaben. Eine pauschale Aussage über alle Mitgliedstaaten oder alle importierten Eier ist daraus nicht möglich.
Für Schaleneier und verarbeitete Lebensmittel gelten unterschiedliche Kennzeichnungsanforderungen. Beim Ei im Karton werden Haltungsform und Herkunft über den Code sichtbar gemacht. Bei Nudeln, Mayonnaise oder anderen eihaltigen Produkten wird dagegen die Zutat angegeben, ohne dass daraus automatisch die Haltungsform oder das Herkunftsland hervorgeht. Daraus entsteht ein Spannungsfeld: Verbraucher wünschen nachvollziehbare Informationen über die verwendeten Eier, während eine zusätzliche Pflicht für verarbeitete Waren im EU-Binnenmarkt einheitlich geregelt werden müsste und für Hersteller zusätzlichen Kennzeichnungsaufwand bedeuten kann.
Freiwillige Angaben können Orientierung geben
Einige Hersteller weisen freiwillig auf die Haltungsform hin, etwa mit Formulierungen wie „Eier aus Bodenhaltung“ oder „Eier aus Freilandhaltung“. Solche Hinweise können die Auswahl erleichtern, sind für verarbeitete Lebensmittel aber nicht allgemein vorgeschrieben. Bei Feinkostsalaten, Saucen, Mayonnaise und Fertigkuchen kann deshalb die allgemeine Zutatenangabe stehen, ohne dass eine Haltungsform genannt wird.
Bio-Produkte müssen aus ökologischer Haltung stammen; bei anderen Lebensmitteln können freiwillige Hinweise Orientierung geben. Fehlt eine entsprechende Angabe, lässt sich die Haltungsform nur über zusätzliche Informationen, etwa eine Nachfrage beim Hersteller, klären. Eine dem Schalenei vergleichbare schnelle Kontrolle ist bei verarbeiteten Produkten nicht vorgesehen.
Für den Einkauf bedeutet das: Das deutsche Verbot regelt die Haltung in deutschen Betrieben, nicht automatisch die Zusammensetzung jedes verarbeiteten Lebensmittels. Bei Schaleneiern können Haltungsform und Herkunft über den Code nachvollzogen werden; bei verarbeiteten Produkten ist diese Information nur vorhanden, wenn sie freiwillig angegeben wird. Die offene politische Frage ist daher, ob und wie eine verbindliche Kennzeichnung für verarbeitete eihaltige Lebensmittel im europäischen Warenverkehr eingeführt werden kann.
Quellen
- verbraucherzentrale.de – Eier aus Käfighaltung – versteckt in Lebensmitteln | Verbraucherzentrale.de – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/eier-aus-kaefighaltung-versteckt-in-lebensmitteln-45611
- xn--weiljedemahlzeitzhlt-rzb.de – Achtung: Versteckte Käfigeier im Einkaufskorb | Weil jede Mahlzeit zählt – https://www.xn--weiljedemahlzeitzhlt-rzb.de/achtung-versteckte-kaefigeier-im-einkaufskorb
