Kalifornien: Zwei Braungebänderte Bambushaie aus großer Tiersendung beschlagnahmt

Zwei lebende Braungebänderte Bambushaie sind Teil einer umfangreichen Tierbeschlagnahmung im Southern District of California. Die Tiere wurden am 19. Juni 2026 gemeinsam mit Hunderten Fischen, Schildkröten und Wirbellosen sichergestellt. Das Aquarium of the Pacific in Long Beach übernahm anschließend knapp 500 Tiere zur Stabilisierung und Quarantäne.

Beschlagnahmung umfasst zahlreiche Tierarten

Die Beschlagnahmung umfasste neben den Haien zahlreiche weitere Tiere. Aufgelistet werden unter anderem sechs Stechrochen, 44 Banggai-Kardinalbarsche, 36 Clownfische sowie weitere tropische Meeresfische, Garnelen, Einsiedlerkrebse und Seeanemonen. Hinzu kommen mehrere große Schildkrötenposten: 498 Schnappschildkröten, 100 Gelbbauch-Schmuckschildkröten, 70 Florida-Weichschildkröten, 50 Falsche Landkartenschildkröten und 32 Fluss-Schmuckschildkröten. Außerdem nennt die Anzeige allgemeine Sammelposten wie tropische Meeresfische und Wirbellose.

Eine exakte Gesamtzahl lässt sich aus der Veröffentlichung nicht sicher berechnen. Die Liste enthält sowohl detaillierte Artenangaben als auch allgemeine Sammelposten, die sich überschneiden könnten. Zudem wird der Katalog auf der Internetseite doppelt angezeigt. Eine Addition aller sichtbaren Zahlen könnte deshalb zu Doppelzählungen führen.

Aquarium übernimmt knapp 500 Tiere

Das Aquarium of the Pacific nahm am Tag der Beschlagnahmung fast 500 Tiere auf. Das Personal arbeitete über Nacht, stabilisierte die Tiere und brachte sie in spezialisierte Quarantänebereiche. Neben den beiden Bambushaien gehörten dazu Banggai-Kardinalbarsche, Clownfische und Wirbellose. Das Aquarium bestätigte dabei auch die Bestimmung der Haie als Braungebänderte Bambushaie.

Die Übernahme durch das Aquarium betrifft jedoch nicht die gesamte Sendung. Weder ist damit verbunden, dass alle beschlagnahmten Tiere in Long Beach untergebracht wurden, noch liegen vollständige Angaben zum weiteren Verbleib der übrigen Tiere vor. Auch zu möglichen Verlusten macht das Aquarium keine vollständige öffentliche Angabe. Für die übernommenen Haie bedeutet die Quarantäne eine dokumentierte vorläufige Unterbringung und Stabilisierung, nicht aber eine endgültige Unterbringungsentscheidung.

Hintergründe des Transports bleiben unklar

Die US-Wildschutzbehörde leitete ein administratives Einziehungsverfahren ein. Namen von Versendern oder Empfängern, Festnahmen und strafrechtliche Anklagen werden nicht genannt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) bildet den internationalen Rahmen für den Handel mit geschützten Arten; der Lacey Act kann bei Verstößen gegen artenschutz- oder sonstige einschlägige Vorschriften im Zusammenhang mit dem Handel herangezogen werden. 18 USC 554 betrifft das Verbringen oder den Versuch des Verbringens von Waren entgegen US-Recht. Welche dieser Grundlagen auf welche Tierposition oder welchen konkreten Vorgang angewandt wird, geht aus der Anzeige nicht hervor.

Unklar bleibt, ob die Sendung in die Vereinigten Staaten eingeführt oder von dort ausgeführt werden sollte. Die Einleitung spricht von einer rechtswidrigen Einfuhr, während die aufgeführten Rechtsgrundlagen auch einen möglichen Ausfuhrvorgang erfassen können. Angaben zu Abgangs- und Zielland, Hafen, Versender oder Empfänger fehlen ebenfalls. Die Anzeige weist zudem nicht aus, welcher konkrete Vorwurf sich auf die beiden Bambushaie bezieht.

Auch Herkunft und Haltungsstatus der Haie sind nicht veröffentlicht. Es bleibt offen, ob sie aus der Wildnis stammten oder in Gefangenschaft gezüchtet wurden. Angaben zu Alter, Größe, Geschlecht, Transportbedingungen und ursprünglichem Bestimmungsort enthält die Veröffentlichung nicht. Nach der Beschlagnahmung nahm das Aquarium die beiden Haie zusammen mit weiteren Tieren auf; über ihren weiteren rechtlichen Status ist damit noch nicht entschieden.

Eigentumsansprüche bis Oktober möglich

Betroffene Personen mit einem Eigentums- oder finanziellen Interesse können bis zum 5. Oktober 2026 einen Anspruch oder einen Antrag auf Rückgabe einreichen. Die Einreichung ermöglicht es Anspruchstellern, ihre Rechte innerhalb des laufenden Verfahrens geltend zu machen; über den weiteren Verfahrensweg entscheidet die zuständige Stelle. Ein Antrag auf Erlass oder Rückgabe bleibt zunächst Teil des administrativen Verfahrens. Welche Rechtsfolge ein Fristversäumnis im konkreten Fall hat, richtet sich nach der maßgeblichen Bekanntmachung und den anzuwendenden Verfahrensregeln.

Für Eigentümer und andere Anspruchsteller ist die Frist daher der zentrale Termin, um einen möglichen Anspruch oder Rückgabewunsch vorzubringen. Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleiben die vom Aquarium übernommenen Tiere in den dort eingerichteten Quarantänebereichen; über die Unterbringung der übrigen Tiere liegen keine vollständigen Angaben vor. Eine spätere Spende, ein Verkauf oder eine andere Verwendung der Tiere ist noch nicht entschieden. Offen sind damit vor allem der genaue Transportweg, die Herkunft der Sendung und der endgültige Verbleib der übrigen beschlagnahmten Tiere.

Quellen

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