Nach dem Fund von vier toten Ziegen und dem Verschwinden von drei weiteren Tieren hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im Gemeindegebiet von Ischgl erlassen. Die Vorfälle ereigneten sich Anfang der Woche in einem Weidegebiet im Bezirk Landeck. Nach der Begutachtung durch den zuständigen Amtstierarzt besteht der konkrete Verdacht, dass ein Wolf für die Nutztierverluste verantwortlich ist. Die Maßnahme betrifft damit unmittelbar die betroffene Ziegenhaltung und das Wolfsmanagement des Landes Tirol.
Verordnung gilt bis zum 7. Oktober
Die Abschussverordnung trat mit ihrer Kundmachung in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Oktober 2026. Einen Nachweis, dass der Wolf bereits erlegt wurde, enthält die Mitteilung nicht. Die zuständige Jägerschaft wurde nach Angaben des Landes über die behördliche Entscheidung informiert. Grundlage der Maßnahme sind die festgestellten Nutztierverluste und die amtstierärztliche Einschätzung zur möglichen Beteiligung eines Wolfes.
Die Verordnung ist auf den konkreten Vorfall im Raum Ischgl bezogen und stellt keine allgemeine Freigabe für den Abschuss von Wölfen in Tirol dar. Entscheidend bleibt daher, ob das betreffende Tier innerhalb des festgelegten Zeitraums und des räumlichen Geltungsbereichs festgestellt werden kann. Die behördliche Einstufung als „Schadwolf“ beschreibt dabei den Anlass für die Managementmaßnahme; sie ersetzt nicht den Nachweis, welches Tier für die Risse verantwortlich war.
Land Tirol bittet um schnelle Meldungen
Parallel zur Abschussverordnung ruft das Land Tirol die Bevölkerung dazu auf, Sichtungen von Wölfen und anderen Großraubtieren möglichst zeitnah zu melden. Meldungen können über das Sichtungsformular des Landes oder direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden. Fotos und anderes Bildmaterial gelten nach Angaben des Landes als besonders hilfreich, weil sie eine fachliche Beurteilung der Beobachtung erleichtern können.
Für die weitere Bewertung der Lage sind deshalb möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Beobachtung relevant. Das Land Tirol stellt online außerdem Informationen zu Wölfen, Bären und Luchsen sowie zu aktuellen Maßnahmen und Meldewegen bereit. Im konkreten Fall bei Ischgl bleibt offen, ob die behördliche Suche innerhalb der bis Anfang Oktober geltenden Frist zur Identifizierung oder zum Abschuss des mutmaßlich beteiligten Wolfes führt.
Quellen
- tirol.gv.at – Abschussverordnung für Schadwolf im Bezirk Landeck | Land Tirol – https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/abschussverordnung-fuer-schadwolf-im-bezirk-landeck
- meinbezirk.at – Tote und vermisste Ziegen: Abschussverordnung für Wolf nach Rissereignis bei Ischgl erlassen – https://www.meinbezirk.at/landeck/c-lokales/abschussverordnung-fuer-wolf-nach-rissereignis-bei-ischgl-erlassen_a8847947
