Vier Freisprüche nach dem Tod des Katers
Vier junge Männer aus Tirol sind im Zusammenhang mit dem Tod des Katers „Schmotzer“ vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Nach den vorliegenden Berichten sollen sie den Kater getötet und die Tat gefilmt beziehungsweise das Video veröffentlicht haben; der Freispruch löste in Österreich heftige Kritik aus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel verzichtete.
Eine Besonderheit betrifft den Erstangeklagten: Der zusätzlich erhobene Vorwurf der versuchten Nötigung wurde nicht mit einem Freispruch beendet, sondern diversionell erledigt. Dafür wurde eine Probezeit von zwei Jahren verhängt. Dieser Verfahrensausgang ist vom Freispruch im Tierquälerei-Vorwurf zu unterscheiden.
Nach der Berichterstattung erklärte die Richterin nach der etwa eineinhalbstündigen Verhandlung, weder die äußere noch die innere Tatseite der Tierquälerei sei erfüllt. Damit sind zumindest zentrale Begriffe der mündlich wiedergegebenen Begründung bekannt. Eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung und eine detaillierte Darstellung der Beweiswürdigung liegen in den verfügbaren Informationen jedoch nicht vor. Offen bleibt deshalb, wie das Gericht die einzelnen Beweismittel und den konkreten Tatablauf rechtlich bewertet hat.
Die öffentliche Empörung richtet sich deshalb vor allem gegen das Ergebnis: Trotz der geschilderten Tat blieb eine strafrechtliche Verurteilung wegen Tierquälerei aus. Ein Verteidiger verwies zugleich auf eine aus seiner Sicht vorausgegangene öffentliche Vorverurteilung, Morddrohungen gegen die Angeklagten und den Verlust des Arbeitsplatzes eines Beteiligten. Diese Angaben stammen aus der Berichterstattung über die Verteidigung und sind nicht mit einer gerichtlichen Feststellung gleichzusetzen.
Kritik von Tierexpertin und Anwälten
Maggie Entenfellner, Leiterin der „Krone“-Tierecke, bezeichnete den Freispruch als „fatales Zeichen“ für den Tierschutz. Ihrer Bewertung zufolge vermittle das Urteil den Eindruck, dass das Leid eines Tieres rechtlich nicht das Gewicht erhalte, das ihm gesellschaftlich zugeschrieben werde. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Stellungnahme einer Medien- und Tierschutzakteurin, nicht um eine Begründung des Gerichts.
Auch die Rechtsanwälte Sascha Flatz und Michael Dohr kritisierten den Ausgang des Verfahrens scharf. Flatz hatte für die Frau, die den Streunerkater betreut hatte, einen Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss gestellt. Das Landesgericht Innsbruck wies diesen Antrag nach Angaben der Berichterstattung mit einer zehnseitigen Begründung zurück. Dohr bewertete die Tötung als barbarisch und erklärte, dass ihr Ausbleiben einer strafrechtlichen Konsequenz ein falsches Signal für den Tierschutz sende.
Gerade die Abweisung des Privatbeteiligtenanschlusses ist vom Freispruch zu unterscheiden. Sie betrifft die Beteiligung einer geschädigten Person am Strafverfahren und ersetzt keine vollständige Begründung dafür, weshalb die Angeklagten im strafrechtlichen Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen wurden.
Tierschutz Austria setzt auf weitere Verfahren
Tierschutz Austria hat nach Angaben seiner Präsidentin Madeleine Petrovic die Generalprokuratur und die Richtervereinigung angeschrieben und um eine Prüfung des Falls ersucht. Die Organisation tritt damit als Interessenvertretung auf; ihre Bewertung und ihr Prüfungsersuchen sind keine gerichtliche Entscheidung und keine behördliche Feststellung eines Fehlers im Urteil.
Zusätzlich wurde bei der Bezirksverwaltungsbehörde Kitzbühel die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem österreichischen Tierschutzgesetz beantragt. Ob die Behörde ein solches Verfahren tatsächlich eingeleitet hat, welche Vorwürfe konkret geprüft werden und zu welchem Ergebnis sie gelangt, ist in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Aus dem Antrag allein folgt daher weder eine weitere Sanktion noch eine Feststellung von Tierquälerei durch die Verwaltungsbehörde.
Zivilklage angekündigt, rechtliche Wirkung offen
Die Hunde-Such-Hilfe Österreich kündigte zudem eine zivilrechtliche Sammelklage an. Anlass ist nach ihrer Darstellung ein Video der Tat, das bei mindestens einer Zuschauerin schwere traumatische Folgen ausgelöst haben soll; gefordert werde Schmerzensgeld. Auch diese Angaben sind als Darstellung der Organisation einzuordnen. Ob eine Klage bereits eingebracht wurde, ob sie in dieser Form zulässig wäre und ob ein Gericht einen ersatzfähigen Schaden anerkennen würde, geht aus den verfügbaren Quellen nicht hervor.
Damit stehen derzeit mehrere unterschiedliche Vorgänge nebeneinander: ein rechtskräftiger Strafprozess mit Freisprüchen im Tierquälerei-Vorwurf, eine diversionelle Erledigung des zusätzlichen Nötigungsvorwurfs, ein zurückgewiesener Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss, ein von Tierschutz Austria beantragtes Verwaltungsstrafverfahren und eine angekündigte zivilrechtliche Klage. Die vorliegenden Quellen enthalten weder einen belastbaren veterinärmedizinischen Befund noch eine eigenständige amtliche Darstellung des Tathergangs. Keiner dieser weiteren Schritte hebt den rechtskräftigen Freispruch automatisch auf. Zugleich ist aus den öffentlich verfügbaren Angaben nicht ersichtlich, dass eine zuständige Stelle die von den Organisationen und Anwälten kritisierte rechtliche Bewertung bereits korrigiert hätte.
#### Quellen:
Kritik reißt nicht ab – Getöteter Kater: „Freispruch ist fatales Zeichen“ | krone.at – https://www.krone.at/4245257 Recherchierte Quelle – https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/katzenvideo-aufregung-nach-freispruechen-in-tiroler-tierquaeler-prozess;art58,4199064 Katzenvideo: Aufregung nach Freisprüchen in Tiroler Tierquäler-Prozess | Nachrichten.at – https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/katzenvideo-aufregung-nach-freispruechen-in-tiroler-tierquaeler-prozess;art58,4199064 Von der „Gruppenvergewaltigung“ zum glatten Freispruch. Was ist da passiert? (profil) – https://www.profil.at/oesterreich/von-der-gruppenvergewaltigung-zum-glatten-freispruch-was-ist-da-passiert/403087796 Nach Freisprüchen im Fall Anna: Debatte um «Nur Ja heisst Ja» in Österreich (NZZ) – https://www.nzz.ch/international/oesterreich-freisprueche-im-fall-anna-fuehren-zu-debatte-ueber-sexualstrafrecht-ld.1905454 Maggie Entenfellner – Wikipedia – https://de.wikipedia.org/wiki/Maggie_Entenfellner Persönlichkeitsbeschreibung aus selbstdarstellungs- (University of Bamberg) – https://fis.uni-bamberg.de/server/api/core/bitstreams/3c78d0e4-3161-4a55-b329-a8eaa753675a/content Passender GERATI-Artikel: Katze stirbt qualvoll: Vorverurteilung durch Tierrechtsorganisationen? – https://gerati.de/2024/10/24/katze-stirbt-qualvoll/
